Förderung touristischer Infrastruktur in Bayern (Antwort zu Drs. 21/7335)
Text
Förderung touristischer Infrastruktur in Bayern (Antwort zu Drs. 21/7335)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7551
21. Wahlperiode 10.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Brucker, Sebastian
Münzenmaier, Dario Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7335 –
Förderung touristischer Infrastruktur in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und
den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche
Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019
(dem Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bunde
swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser
Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von
entscheidender Bedeutung, da er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich
fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Standortqualität in
ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung. Gleichzeitig
stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig
steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die
angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt die
Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen
Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische
Potenzial unserer Regionen zu sichern. Vor dem Hintergrund wachsender
Kritik an sinkenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in
strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der
Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für
den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschert
ourismusverband.de/presse/detail/dtv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderu
ng-des-bundes). Es ist entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente
optimal genutzt werden, um den Fortbestand, regionale Wertschöpfung,
wirtschaftliche Tragfähigkeit und Entwicklungspotenziale des Tourismus in
strukturschwachen Regionen zu stärken.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von
Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des
Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Bayern vor (bitte nach
den Jahren von 2020 bis 2025, jeweils beantragtem Volumen, bewilligtem
Volumen und tatsächlich abgeflossenen Mitteln sowie nach Projektmitteln
und institutioneller Förderung aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Zeitraum
2020 bis 2025 die Fördermaßnahmen LIFT, LIFT Wissen, LIFT Klima und
LIFT Transformation umgesetzt. Für Bayern liegen folgende Informationen
vor.
Jahr Anzahl der laufenden
Förderfälle
Art der Förderung beantragtes
Volumen
bewilligtes
Volumen
tatsächlich
abgeflossene Mittel
2020 4 Projektförderung 325.316,11 Euro 325.316,11 Euro 325.316,11 Euro
2021 8 Projektförderung 367.602,94 Euro 367.602,94 Euro 302.576,34 Euro
2022 4 Projektförderung 140.054,61 Euro 140.054,61 Euro 140.054,61 Euro
2023 – – – – –
2024 1 Projektförderung 157.871,88 Euro 157.871,88 Euro 157.871,88 Euro
2025 1 Projektförderung 49.204,08 Euro 49.204,08 Euro 49.204,08 Euro
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im
Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum
Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer
modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der
Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die
Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche
Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren
Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren
für tourismusrelevante Projekte im Land Bayern bzw. anderen Ländern liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Für die GRW ist auf Bundesseite federführend das BMWE zuständig.
In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1)* sind die bewilligten GRW-Bundesmittel
für die Tourismusförderung in Bayern für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.
Soweit im Folgenden Angaben zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemacht werden, beruhen diese
auf der Berichterstattung zum Vollzug der GAK (BMLEH-Statistik: https://bme
l-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbess
erung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes).
Im Rahmen der GAK wurden im Förderbereich „Integrierte Ländliche
Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen“, in Bayern in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach
vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturprojekte
gefördert. Angaben zu Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüssen liegen
der Bundesregierung insoweit nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7551 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können tourismusrelevante Unternehmen, insbesondere Unternehmen des
Gastgewerbes in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen,
und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in
den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional
nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei
Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Zur GRW wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der Tabelle zu Frage 2
(Anlage 2)* sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche
Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen für die Jahre 2020 bis
2025 dargestellt.
Eine Aufschlüsselung der Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüsse
nach Landkreisen, Art der Förderung sowie Haushaltstiteln liegt der
Bundesregierung im Rahmen der GAK nicht vor. Im Übrigen wird zur GAK auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Für Unternehmen in Bayern bestehen grundsätzlich außerdem
Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und
des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur
im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Der Europäische Sozialfonds Plus
adressiert keine branchenspezifischen Förderansätze. Gleichwohl besteht für
Beschäftigte aus dem Tourismus – wie aus allen anderen Branchen auch – die
grds. Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die
Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt grundsätzlich die
Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die
Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zu den weiteren gefragten Sachverhalten vor.
Im Rahmen der Fördermaßnahme Mittelstand-Digital des BMWE unterstützt
ein bundesweites Netzwerk an Mittelstand-Digital Zentren kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), Start-ups und das Handwerk bei der sicheren digitalen
Transformation. Direkt gefördert werden nur die Zentren als nicht-
gewinnorientierte Konsortien (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern
und Verbände), nicht hingegen die KMU. Bayerische KMU aus der
Tourismusbranche können sich mit spezifischen touristischen Fragestellungen,
Informations- oder Qualifizierungsbedarf zur Digitalisierung und KI-Anwendungen an
das bundesweit tätige Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus (mit den
Standorten Berlin, Aachen und Stuttgart) wenden. Daneben unterstützen die beiden in
Bayern aktiven regionalen Zentren (Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg und
Mittelstand-Digital Zentrum Franken) KMU vor Ort in Bayern durch
praxisnahe und kostenfreie Angebote bei der digitalen Transformation. Beide Zentren
sind an mehreren Standorten in Bayern (Augsburg, München, Regensburg,
Ansbach und Nürnberg) präsent und grundsätzlich branchenübergreifend tätig.
Die bewilligte Gesamtfördersumme der beiden in Bayern aktiven Zentren stellt
sich wie folgt dar:
• Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg: ~ 8,7 Mio. Euro
Gesamtfördersumme (1. März 2022 bis 31. Dezember 2026)
• Mittelstand-Digital Zentrum Franken: ~ 4,7 Mio. Euro Gesamtfördersumme
(1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2026).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7551 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Mittelstand-
Digital Zentrum
Titel 2022 2023 2024 2025 2026 Art der
Förderung
Bundesanteil
(BMWE)
Augsburg 0901/68622 1.748 1.477 2.502 1.741 1.248
Projektförderung
100 Prozent
Franken 0901/68622 ./. 278 1.513 1.477 1.406
Projektförderung
100 Prozent
(jeweils in Tausend Euro)
3. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union
können Landkreise und Kommunen im Land Bayern oder deren
Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und
wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in den
jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional
nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei
Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Wie bereits unter der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die
Durchführung der GRW Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine
Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Bayern
oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor.
In den Jahren 2020 bis 2025 wurden in Bayern keine GRW-Mittel für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus bewilligt.
Im GAK-Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0
„Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, wurden in
Bayern in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand auch im
Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Eine
Aufschlüsselung nach Landkreisen, Art der Förderung oder Haushaltstiteln entfällt
insoweit.
Für Landkreise und Kommunen in Bayern oder deren
Stadtmarketinggesellschaften, die zu 100 Prozent kommunal getragen werden, bestehen
grundsätzlich außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (Energieeffizienz) und des Europäischen Sozialfonds
Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen
Weiterbildung). Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Bereich der GAK-
Diversifizierungsförderung „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ für
Bayern für die Jahre 2020 bis 2025 vor (bitte jeweils nach Anzahl der
Förderfälle, Art der Förderung, tatsächlich abgeflossenen öffentlichen
Ausgaben, Landesanteil, privatem Eigenanteil und Bundesanteil
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der GAK können landwirtschaftliche Unternehmen im
Fördergrundsatz „Diversifizierung“ Investitionen zur Schaffung zusätzlicher
Einkommensquellen fördern lassen. Hierzu zählen auch Investitionen in die
Gästebeherbergung auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25
Gästebetten.
Nach der Berichterstattung zum Vollzug der GAK ergeben sich für Bayern im
Fördergrundsatz „Diversifizierung“ für die Förderung der Gästebeherbergung
auf dem Bauernhof folgende Daten.
Jahr Förderfälle Förderfähiges
Investitionsvolumen
(Mio. Euro)
Öffentliche Ausgaben
Neubewilligungen laufende
Verfahren
Neubewilligungen
GAK (Bund und
Land) (Mio. Euro)
laufende
Verfahren GAK (Bund
und Land) (Mio.
Euro)
2020 10 2 k. A. 0,518 0,002
2021 19 2 6,849 0,758 0,063
2022 12 0 3,798 0,431 0
2023 18 1 7,609 0,875 0,033
2024 16 0 5,557 0,576 0
Darüber hinaus wurden für die geförderten Vorhaben mit der GAK verbundene
ELER-Mittel eingesetzt. Diese beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,518 Mio. Euro
für Neubewilligungen; für laufende Verfahren wurden keine ELER-Mittel
ausgewiesen. In den Jahren 2021 bis 2024 entsprachen die ELER-Mittel jeweils
den ausgewiesenen öffentlichen GAK-Ausgaben.
Für das Jahr 2025 liegen nach vorläufigem Stand noch keine abgeschlossenen
Vollzugsdaten vor.
Eine Aufschlüsselung der tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben
nach Bundesanteil, Landesanteil und privatem Eigenanteil liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN) in Bayern im Bereich
Tourismus2)
Bereich 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
GW 9.151.000 3.815.670 6.199.241 1.118.000 3.444.940 2.111.155 25.840.006
IN Fehlanzeige
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
a. Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025
WZ 2003: 55 - Gastgewerbe
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 - Gastronomie
b. Bereich IN z.B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1.1.2026, Ziffer 3.2.2.5
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026)
Bewilligte GRW-Mittel in Euro1) für gewerbliche Wirtschaft (GW) nach Kreisen im Bereich Tourismus2)
Kreisen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gesamt
Cham 174.500 291.355 - - - 15.000 480.855
Freyung-Grafenau 6.439.000 1.007.365 1.430.407 - - 79.500 8.956.272
Hof 117.500 837.500 675.700 38.500 674.950 - 2.344.150
Kronach - - - 21.500 - - 21.500
Neustadt a.d. Waldnaab 301.500 - - 82.500 32.500 - 416.500
Regen 1.152.500 1.195.750 386.584 217.500 1.791.105 1.636.405 6.379.844
Schwandorf 813.500 45.000 - 59.000 145.000 47.500 1.110.000
Tirschenreuth - 185.200 313.500 - 390.000 332.750 1.221.450
Wunsiedel i. Fichtelgebirge 152.500 253.500 3.393.050 699.000 411.385 - 4.909.435
gesamt 9.151.000 3.815.670 6.199.241 1.118.000 3.444.940 2.111.155 25.840.006
Anmerkungen
1) bewilligte GRW-Mittel Bundesanteil
2) Abgrenzung Tourismus
Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ 2003, WZ 2008 bzw. WZ 2025
WZ 2003: 55 - Gastgewerbe
WZ 2008: 55 - Beherbergung, 56 – Gastronomie
WZ 2025: 55 - Beherbergung, 56 – Gastronomie
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gewerbliche Wirtschaft; Bewilligungsbescheide von 2020 bis 2025 (Stand: 28.07.2026)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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