Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025 (Antwort zu Drs. 21/3808)
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Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025 (Antwort zu Drs. 21/3808)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4319
21. Wahlperiode 24.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Erhard Brucker und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3808 –
Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den
tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im ersten Jahr der 21. Wahlperiode wurden dem Ausschuss für Tourismus
Berichte zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen der
Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. In beiden Berichten wurden Haushaltstitel
einbezogen, die eine nach Auffassung der Fragesteller massive Förderung in- und
ausländischer Projekte und internationaler Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen vorsehen. Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich vor dem
Hintergrund der Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand für die Verwendung
von Steuermitteln die Notwendigkeit zu näheren Nachfragen im Hinblick auf
den Einsatz der veranschlagten Haushaltsmittel in den genannten
Haushaltsansätzen.
1. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im
Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen
Einzelplan 05, Kapitel 02, Titel 687 01 – Hilfe für Deutsche im Ausland – im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
finanziert worden?
Aus dem Kapitel 05 02 Titel 687 01 werden keine Projekte oder Maßnahmen
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
gefördert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im
Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen
Einzelplan 16, Kapitel 01, Titel 883 03 – Kommunale Modellvorhaben zur
Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen
(KoMoNa) – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert worden?
Förderung Kommunaler Modellvorhaben (KoMoNa) für
tourismusrelevante Maßnahmen
KoMoNa-Projekte Fördersummen 2026
(Sicht Haushalt 2025)
KoMoNa: Umsetzung ökologischer
Nachhaltigkeitsziele in der Stadt
Spremberg: Renaturierung des
Cantdorfer Wiesenteichs
9.000,00 Euro
KoMoNa: WIR erLEBEN NATUR 39.633,21 Euro
KoMoNa: Sanierung, Ergänzung und
Erschließung von Kulturgütern am
"Langen Berg" zur Steigerung eines
umweltfreundlichen und nachhaltigen
Freizeit- und Erholungsangebotes im
Schliebener Land
774.973,58 Euro
KoMoNa: Ökologische
Wiederbelebung einer durch Braunkohlebergbau
veränderten Landschaft (ÖWiLand)
77.051,10 Euro
KoMoNa: Modellhafte Natur-, Wohn-
und Erholungsraumentwicklung im
Umfeld der Reide und der
Tagebaufolgelandschaft in Halles Osten als
Teil der gesamtstädtischen Strategie
GRÜNER RING HALLE
412.187,59 Euro
KoMoNa: Naturerlebnisraum
Geilenkirchener Wurmtal
46.803,00 Euro
KoMoNa: Artenreicher und
ökologisch nachhaltiger Stadtwald inmitten
der Kloster- und Gerberstadt
Doberlug-Kirchhain
12.500,00 Euro
KoMoNa: Den Bienen auf der
(Rad)Spur/ „Bienenradweg“
1.620.360,00 Euro
KoMoNa: Naturnahes und
nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen,
Schüler*innen und Radtourist*innen
in Forst-Keune
2.600,00 Euro
Verbund – KoMoNa: Bausteine zur
touristischen Aufwertung des
Heideradweges unter ökologischen und
nachhaltigen Gesichtspunkten (Tou-
BauHRW).
265.000,00 Euro
Verbund – KoMoNa: Bausteine zur
touristischen Aufwertung des
Heideradweges unter ökologischen und
nachhaltigen Gesichtspunkten (Tou-
BauHRW).
24.439,12 Euro
KoMoNa: Renaturierung /
Nachhaltige Umgestaltung des Gewässernetzes
in der Gemeinde Neuhausen/Spree
8.925,00 Euro
Förderung Kommunaler Modellvorhaben (KoMoNa) für
tourismusrelevante Maßnahmen
KoMoNa-Projekte Fördersummen 2026
(Sicht Haushalt 2025)
KoMoNa: See-Biber-Lavendel:
Renaturierung des Seegrabens in
Niesky und Einbindung in eine
umweltfreundliche touristische Vernetzung
105.862,86 Euro
KoMoNa: Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit in der
Bergbaufolgelandschaft zur Förderung der biologischen
Vielfalt
169.479,50 Euro
KoMoNa: ABI wird nachhaltig 117.162,20 Euro
KoMoNa: Nachhaltiger
Kulturlandschaftswandel in
Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des
Steinbachs
58.000,00 Euro
KoMoNa: Initiative für Biodiversität
und Nachhaltigkeit in Euskirchen
10.000,00 Euro
KoMoNa: "Transformation zur
Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz
(ZENATRA)"
370.743,48 Euro
KoMoNa: Renaturierung
Kelzenberger Bach und Förderung von
Biodiversität und Ökologie im
Landschaftspark Schloss Dyck
9.000,00 Euro
KoMoNa: Neugestaltung der
Parkanlage Angerstraße in Bad Bibra als
naturnahe und nachhaltige Freizeit-
und Erholungsoase mit Spiel-,
Bewegungs- und Begegnungsflächen
4.374,80 Euro
4.138.095,44 Euro
3. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte mit touristischem Nutzen
sind im Jahr 2025 bereits aus dem im Bundeshaushalt enthaltenen
Mitgliedsbeitrag Deutschlands nach Einzelplan 09, Kapitel 04, Titel 687 03 –
Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland –
Untertitel 6: Welttourismusorganisation, Madrid (UN Tourism) finanziert
worden?
Nach Artikel 25 Absatz 1 der Satzung der Welttourismusorganisation werden
die Verwaltungsaufgaben und das allgemeine Arbeitsprogramm der UN
Tourism über das Budget abdeckt, das sich aus allen Beiträgen der Vollmitglieder,
der assoziierten Mitglieder und der angeschlossenen Mitglieder sowie aus
anderen möglichen Einnahmequellen der Organisation zusammensetzt.
Nicht aufgeschlüsselt werden kann daher, welche konkreten Maßnahmen und
Projekte ganz speziell aus dem Mitgliedsbeitrag Deutschlands 2025 finanziert
wurden. Alle Projekte, die von UN Tourism finanziert wurden, können im
Dokument der UN Tourism A/26/4(b) unter https://pre-webunwto.s3.eu-west-1.am
azonaws.com/s3fs-public/2025-11/A26_4_b_Implementation_PoW_24-25_En.
pdf?VersionId=Ptng1bg0voLNir_c2pBOVaQMf1jCxbxx abgerufen werden.
4. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im
Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen
Einzelplan 23 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Sinne einer direkten und
indirekten Tourismusförderung finanziert worden (bitte nach Land bzw.
Region, Projekttitel und bisherigen Ausgaben, vgl. Bericht der
Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den
Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt 2026, S. 36–41,
aufschlüsseln)?
Bei den Finanzierungen für 2026 handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
um Planwerte. Diese sind im Bericht der Bundesregierung zu den
tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts
im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 12. August 2025 aufgeführt (vgl.
Tabelle, S. 36 ff.).
5. Die Förderung welcher der in Frage 4 erfragten Maßnahmen im Rahmen
der jeweiligen Projekttitel hat nach Auffassung der Bundesregierung einen
konkreten Beitrag dazu geleistet, dienstleistende sowie in diese
Destinationen reisende Frauen besser vor sexueller Belästigung zu schützen (vgl.
Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten
Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt
2026, S. 35)?
Die spezifische Thematik des Schutzes von dienstleistenden und reisenden
Frauen ist im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Multi-Akteursnetzwerk
„Branchendialog Tourismus für nachhaltige Entwicklung“ verortet. Dort wird
unter dem Themenfeld „Frauen im Tourismus in Entwicklungs- und
Schwellenländern“ insbesondere an Ansätzen gearbeitet, die den Schutz vor sexuellen
Übergriffen verbessern sollen (vgl. Bericht der Bundesregierung zu den
tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der
Bundesressorts im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 12. August 2025, S. 41).
6. Sieht die Bundesregierung sich als originär zuständig dafür, sexuelle
Belästigungen von reisenden Frauen im Ausland zu verhindern (bitte
begründen, vgl. Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch
relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im
Bundeshaushalt 2026, S. 35)?
Die Bundesregierung setzt auf entwicklungspolitischer Ebene Maßnahmen um,
die langfristig zu Sicherheit, Stabilität und Schutz von Menschen in
Partnerländern beitragen, von denen auch Reisende aus Deutschland profitieren. Das
Auswärtige Amt weist zudem in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen auf in
Reiseländern bestehende Risiken hin und leistet so einen Beitrag zur
eigenverantwortlichen Planung und Risikoabwägung seitens der Reisenden.
7. Profitiert aus Sicht der Bundesregierung auch die Tourismusförderung in
Deutschland von den in Frage 4 erfragten Maßnahmen und Projekten
(bitte begründen)?
Grundsätzlich profitieren auch deutsche Tourismusanbieter von verbesserten
Rahmenbedingungen in den Zielländern.
8. Welche Voraussetzungen haben die Empfänger der Förderungen des
Bundes zugunsten der jeweiligen Projekttitel gemäß dem im Bundeshaushalt
2026 enthaltenen Einzelplan 23 im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Kenntnis
der Bundesregierung erfüllen müssen, um in den Genuss dieser
Finanzierung durch den Bund zu gelangen (bitte nach Land bzw. Region und
Projekttitel aufschlüsseln)?
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in den „Leitlinien für die
bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ vorgegeben. Damit verfügt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über ein
bewährtes Instrumentensystem zur Entscheidung über die
Förderungswürdigkeit einzelner Vorhaben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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