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Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025 (Antwort zu Drs. 21/3808)

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4319 · Antwort · Original ↗

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Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025 (Antwort zu Drs. 21/3808) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4319 21. Wahlperiode 24.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Erhard Brucker und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3808 – Nachfragen zur Finanzierungsleistung des Bundes gemäß den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im ersten Jahr der 21. Wahlperiode wurden dem Ausschuss für Tourismus Berichte zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen der Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. In beiden Berichten wurden Haushaltstitel einbezogen, die eine nach Auffassung der Fragesteller massive Förderung in- und ausländischer Projekte und internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorsehen. Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich vor dem Hintergrund der Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand für die Verwendung von Steuermitteln die Notwendigkeit zu näheren Nachfragen im Hinblick auf den Einsatz der veranschlagten Haushaltsmittel in den genannten Haushaltsansätzen. 1. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen Einzelplan 05, Kapitel 02, Titel 687 01 – Hilfe für Deutsche im Ausland – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finanziert worden? Aus dem Kapitel 05 02 Titel 687 01 werden keine Projekte oder Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen Einzelplan 16, Kapitel 01, Titel 883 03 – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert worden? Förderung Kommunaler Modellvorhaben (KoMoNa) für tourismusrelevante Maßnahmen KoMoNa-Projekte Fördersummen 2026 (Sicht Haushalt 2025) KoMoNa: Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in der Stadt Spremberg: Renaturierung des Cantdorfer Wiesenteichs 9.000,00 Euro KoMoNa: WIR erLEBEN NATUR 39.633,21 Euro KoMoNa: Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am "Langen Berg" zur Steigerung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Freizeit- und Erholungsangebotes im Schliebener Land 774.973,58 Euro KoMoNa: Ökologische Wiederbelebung einer durch Braunkohlebergbau veränderten Landschaft (ÖWiLand) 77.051,10 Euro KoMoNa: Modellhafte Natur-, Wohn- und Erholungsraumentwicklung im Umfeld der Reide und der Tagebaufolgelandschaft in Halles Osten als Teil der gesamtstädtischen Strategie GRÜNER RING HALLE 412.187,59 Euro KoMoNa: Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal 46.803,00 Euro KoMoNa: Artenreicher und ökologisch nachhaltiger Stadtwald inmitten der Kloster- und Gerberstadt Doberlug-Kirchhain 12.500,00 Euro KoMoNa: Den Bienen auf der (Rad)Spur/ „Bienenradweg“ 1.620.360,00 Euro KoMoNa: Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen, Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune 2.600,00 Euro Verbund – KoMoNa: Bausteine zur touristischen Aufwertung des Heideradweges unter ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten (Tou- BauHRW). 265.000,00 Euro Verbund – KoMoNa: Bausteine zur touristischen Aufwertung des Heideradweges unter ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten (Tou- BauHRW). 24.439,12 Euro KoMoNa: Renaturierung / Nachhaltige Umgestaltung des Gewässernetzes in der Gemeinde Neuhausen/Spree 8.925,00 Euro Förderung Kommunaler Modellvorhaben (KoMoNa) für tourismusrelevante Maßnahmen KoMoNa-Projekte Fördersummen 2026 (Sicht Haushalt 2025) KoMoNa: See-Biber-Lavendel: Renaturierung des Seegrabens in Niesky und Einbindung in eine umweltfreundliche touristische Vernetzung 105.862,86 Euro KoMoNa: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit in der Bergbaufolgelandschaft zur Förderung der biologischen Vielfalt 169.479,50 Euro KoMoNa: ABI wird nachhaltig 117.162,20 Euro KoMoNa: Nachhaltiger Kulturlandschaftswandel in Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des Steinbachs 58.000,00 Euro KoMoNa: Initiative für Biodiversität und Nachhaltigkeit in Euskirchen 10.000,00 Euro KoMoNa: "Transformation zur Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz (ZENATRA)" 370.743,48 Euro KoMoNa: Renaturierung Kelzenberger Bach und Förderung von Biodiversität und Ökologie im Landschaftspark Schloss Dyck 9.000,00 Euro KoMoNa: Neugestaltung der Parkanlage Angerstraße in Bad Bibra als naturnahe und nachhaltige Freizeit- und Erholungsoase mit Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsflächen 4.374,80 Euro 4.138.095,44 Euro 3. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte mit touristischem Nutzen sind im Jahr 2025 bereits aus dem im Bundeshaushalt enthaltenen Mitgliedsbeitrag Deutschlands nach Einzelplan 09, Kapitel 04, Titel 687 03 – Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland – Untertitel 6: Welttourismusorganisation, Madrid (UN Tourism) finanziert worden? Nach Artikel 25 Absatz 1 der Satzung der Welttourismusorganisation werden die Verwaltungsaufgaben und das allgemeine Arbeitsprogramm der UN Tourism über das Budget abdeckt, das sich aus allen Beiträgen der Vollmitglieder, der assoziierten Mitglieder und der angeschlossenen Mitglieder sowie aus anderen möglichen Einnahmequellen der Organisation zusammensetzt. Nicht aufgeschlüsselt werden kann daher, welche konkreten Maßnahmen und Projekte ganz speziell aus dem Mitgliedsbeitrag Deutschlands 2025 finanziert wurden. Alle Projekte, die von UN Tourism finanziert wurden, können im Dokument der UN Tourism A/26/4(b) unter https://pre-webunwto.s3.eu-west-1.am azonaws.com/s3fs-public/2025-11/A26_4_b_Implementation_PoW_24-25_En. pdf?VersionId=Ptng1bg0voLNir_c2pBOVaQMf1jCxbxx abgerufen werden. 4. Welche für den Tourismus relevanten Maßnahmen und Projekte sind im Jahr 2026 bereits aus dem im Bundeshaushalt 2025 enthaltenen Einzelplan 23 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Sinne einer direkten und indirekten Tourismusförderung finanziert worden (bitte nach Land bzw. Region, Projekttitel und bisherigen Ausgaben, vgl. Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt 2026, S. 36–41, aufschlüsseln)? Bei den Finanzierungen für 2026 handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt um Planwerte. Diese sind im Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 12. August 2025 aufgeführt (vgl. Tabelle, S. 36 ff.). 5. Die Förderung welcher der in Frage 4 erfragten Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Projekttitel hat nach Auffassung der Bundesregierung einen konkreten Beitrag dazu geleistet, dienstleistende sowie in diese Destinationen reisende Frauen besser vor sexueller Belästigung zu schützen (vgl. Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt 2026, S. 35)? Die spezifische Thematik des Schutzes von dienstleistenden und reisenden Frauen ist im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Multi-Akteursnetzwerk „Branchendialog Tourismus für nachhaltige Entwicklung“ verortet. Dort wird unter dem Themenfeld „Frauen im Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern“ insbesondere an Ansätzen gearbeitet, die den Schutz vor sexuellen Übergriffen verbessern sollen (vgl. Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 12. August 2025, S. 41). 6. Sieht die Bundesregierung sich als originär zuständig dafür, sexuelle Belästigungen von reisenden Frauen im Ausland zu verhindern (bitte begründen, vgl. Bericht der Bundesregierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in den Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt 2026, S. 35)? Die Bundesregierung setzt auf entwicklungspolitischer Ebene Maßnahmen um, die langfristig zu Sicherheit, Stabilität und Schutz von Menschen in Partnerländern beitragen, von denen auch Reisende aus Deutschland profitieren. Das Auswärtige Amt weist zudem in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen auf in Reiseländern bestehende Risiken hin und leistet so einen Beitrag zur eigenverantwortlichen Planung und Risikoabwägung seitens der Reisenden. 7. Profitiert aus Sicht der Bundesregierung auch die Tourismusförderung in Deutschland von den in Frage 4 erfragten Maßnahmen und Projekten (bitte begründen)? Grundsätzlich profitieren auch deutsche Tourismusanbieter von verbesserten Rahmenbedingungen in den Zielländern. 8. Welche Voraussetzungen haben die Empfänger der Förderungen des Bundes zugunsten der jeweiligen Projekttitel gemäß dem im Bundeshaushalt 2026 enthaltenen Einzelplan 23 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen müssen, um in den Genuss dieser Finanzierung durch den Bund zu gelangen (bitte nach Land bzw. Region und Projekttitel aufschlüsseln)? Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in den „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ vorgegeben. Damit verfügt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über ein bewährtes Instrumentensystem zur Entscheidung über die Förderungswürdigkeit einzelner Vorhaben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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