Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Antwort zu Drs. 21/2704)
Text
Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Antwort zu Drs. 21/2704)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3163
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2704 –
Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine funktionierende Toilettenversorgung muss Teil der grundlegenden
Infrastruktur des öffentlichen Raumes sein. Gerade in Zeiten häufiger Zugausfälle
und Verspätungen, wenn viele Menschen länger am Bahnhof ausharren
müssen, braucht es insbesondere an Bahnhöfen verlässliche Anlagen.
Die Nutzung der Toilettenanlagen in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
(DB) ist in der Regel kostenpflichtig. In vielen kleineren Bahnhöfen existieren
zum Teil gar keine Anlagen mehr. Dabei ist der Zugang zu einer Toilette eine
grundlegende Voraussetzung der individuellen Mobilität, denn die
Ausscheidung von Harn und Kot ist ein Grundbedürfnis des Menschen und bestimmt
auch dessen Aufenthaltszeit an bestimmten Orten. Menschen sollen dafür
einen abgeschiedenen Raum aufsuchen – das sogenannte stille Örtchen.
Von der Notwendigkeit, jederzeit Zugang zu einer Toilette zu haben, sind
besonders Personengruppen betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen
häufiger eine Toilette aufsuchen müssen – etwa Kinder, ältere Menschen,
Menstruierende, Schwangere oder Menschen mit krankheitsbedingt temporär oder
dauerhaft eingeschränkter Kontinenz. Ausgerechnet unter diesen Gruppen ist
das statistisch belegte Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch (vgl. z. B.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdu
ngsquote-in-deutschland-nach-alter/, www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteil
ung-von-armut-reichtum/272372/armutsrisiken-von-kindern-und-familien/).
Damit wird der Zugang zu Toiletten nicht nur zu einer Frage der Infrastruktur,
sondern auch zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer sich den Gang
zur Toilette nicht leisten kann, wird in seiner Würde, Mobilität und somit
Teilhabe eingeschränkt. Die Frage, ob eine Toilette nicht nur vorhanden, sondern
ob sie auch kostenfrei oder entgeltpflichtig nutzbar ist, ist somit letzten Endes
auch eine soziale Frage.
Wer Bahnfahren attraktiv und zukunftsfähig machen möchte, sollte die
Bedürfnisse aller Reisenden ernst nehmen – insbesondere derjenigen, die
aufgrund von Alter, Krankheit oder aus anderen Gründen auf flächendeckend
barrierefreie und zugängliche Toiletten angewiesen sind. Eine verlässliche,
kostenlose Toilettenversorgung kann somit aus Sicht der Fragestellenden zu
einem weiteren Argument werden, das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 5. Dezember 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stärkt und ihn zu einer attraktiveren Alternative zum Auto macht – sowohl
sozial als auch klimapolitisch.
1. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG waren und
sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit kostenlos bzw.
kostenpflichtig nutzbaren, öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet
(bitte tabellarisch jeweils für die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015,
2020 und 2025 nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die
Anzahl kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt
ausweisen)?
An den von der DB InfraGO AG betriebenen Bahnhöfen befinden sich im
Bahnhof oder im näheren Umfeld (z. B. Vorplatz, Nebengebäude):
• 142 Standorte mit vermieteten kostenpflichtigen WC-Anlagen.
• 32 Standorte mit verpachteten oder automatischen kostenpflichtigen WC-
Anlagen (z. B. City-Toiletten). Hierzu liegen ihr jedoch keine systematisch
erfassten, aktuellen Daten vor.
• 153 Standorte mit durch Dritte, Kommunen oder Gemeinden betriebenen
WC-Anlagen, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist. Hierzu liegen ihr
keine systematisch erfassten, aktuellen Daten vor.
Die Toiletten verteilen sich wie folgt auf die Länder.
Bundesland Anteil von Bahnhöfen mit WC
Baden-Württemberg 14 %
Bayern 24 %
Berlin 4 %
Brandenburg 4 %
Bremen 1 %
Hamburg 2 %
Hessen 8 %
Mecklenburg-Vorpommern 4 %
Niedersachsen 7 %
Nordrhein-Westfalen 17 %
Rheinland-Pfalz 4 %
Saarland 1 %
Sachsen 2 %
Sachsen-Anhalt 3 %
Schleswig-Holstein 3 %
Thüringen 2 %
Gesamtergebnis 100 %
Verteilung der durch Partner betriebenen Toiletten nach Ländern
Bundesland Anzahl von Standort
Baden-Württemberg 14 %
Bayern 17 %
Berlin 9 %
Brandenburg 1 %
Bremen 1 %
Hamburg 4 %
Hessen 8 %
Mecklenburg-Vorpommern 3 %
Niedersachsen 7 %
Bundesland Anzahl von Standort
Nordrhein-Westfalen 18 %
Rheinland-Pfalz 4 %
Saarland 1 %
Sachsen 2 %
Sachsen-Anhalt 4 %
Schleswig-Holstein 5 %
Thüringen 2 %
Gesamtergebnis 100 %
2. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Flächen der
öffentlichen Hand (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und
wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
An 32 Standorten befinden sich laut Angaben der DB AG verpachtete oder
automatische kostenpflichtige WC-Anlagen (z. B. City Toiletten).
153 Standorte werden nach Angaben der DB AG durch Dritte, Kommunen
oder Gemeinden betrieben, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist (meist
außerhalb des Bahnhofs).
3. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf privatisierten
Flächen (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele
davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den kostenpflichtigen
Toilettenanlagen (bitte entlang der Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils Durchschnitt
und Preisspanne angeben)?
Nach Auskunft der DB AG werden die WC-Anlagen an den Standorten der
DB InfraGO AG durch externe Partner betrieben. Die Nutzungsgebühr beträgt
in der Regel 1 Euro. An 15 stark frequentierten Bahnhöfen 1,50 Euro.
5. Wer trug nach Kenntnis der Bundesregierung nach den
Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils die Verantwortung für den Betrieb und die
Finanzierung der Toilettenanlagen?
Die Verantwortung von Betrieb und Finanzierung der WC-Anlagen liegt laut
Auskunft der DB AG bei den jeweiligen Betreibern oder Kommunen/
Gemeinden.
6. Welche Mindestanzahl an Toiletten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen vorgeschrieben (bitte
tabellarisch aufführen)?
7. An welchen Bahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindestanzahl von Toiletten derzeit nach heutigem Standard durch z. B.
Bestandsschutzregelungen unterschritten?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist keine Mindestanzahl an Toiletten festgelegt.
8. Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von
Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten (wenn ja, bitte erläutern,
wenn nein, bitte die Zuständigkeit für entsprechende Regelungen
benennen)?
9. Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von
Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten in den letzten 35 Jahren?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den letzten Jahren bestanden keine bundeseinheitlichen Regelungen zur
Ausstattung von Bahnhöfen mit Toiletten.
10. Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären
Versorgung an Bahnhöfen berücksichtigt, und in welcher Weise werden
sie das?
Nach Auskunft der DB AG sollen Toilettenanlagen an Bahnhöfen allen
Personengruppen zur Verfügung stehen, um eine verlässliche und sichere Nutzung
für alle Reisenden zu gewährleisten.
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anstrengungen für
eine kostenfreie Toilettenversorgung im Obhutsbereich der DB
unternommen?
Nach Auskunft der DB AG ist eine kostenfreie Nutzung derzeit nicht
realisierbar, da hohe Standards bei Sauberkeit, Hygiene und Ausstattung erhebliche
Investitionen erfordern. Ein kostendeckender Betrieb durch die
DB InfraGO AG ist an kleineren, weniger frequentierten Bahnhöfen nicht
möglich. An höher frequentierten Bahnhöfen ist ein kostendeckender Betrieb nur
durch ein Nutzungsentgelt von 1 Euro bis 1,50 Euro pro Nutzung möglich.
12. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der
öffentlichen sanitären Infrastruktur, insbesondere an Bahnhöfen?
13. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der
sanitären Versorgung, insbesondere an Bahnhöfen?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung strebt an, dass Empfangsgebäude im Zusammenhang mit
Verkehrsstationen bedarfsgerecht und ganzheitlich nach abgestimmten
Qualitätsstandards modernisiert werden. Diese Qualitätsstandards umfassen auch
öffentlich zugängliche WC-Anlagen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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