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Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Antwort zu Drs. 21/2704)

dip / drucksache 08.12.2025 · WP 21 · 21/3163 · Antwort · Original ↗

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Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Antwort zu Drs. 21/2704) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3163 21. Wahlperiode 08.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2704 – Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine funktionierende Toilettenversorgung muss Teil der grundlegenden Infrastruktur des öffentlichen Raumes sein. Gerade in Zeiten häufiger Zugausfälle und Verspätungen, wenn viele Menschen länger am Bahnhof ausharren müssen, braucht es insbesondere an Bahnhöfen verlässliche Anlagen. Die Nutzung der Toilettenanlagen in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG (DB) ist in der Regel kostenpflichtig. In vielen kleineren Bahnhöfen existieren zum Teil gar keine Anlagen mehr. Dabei ist der Zugang zu einer Toilette eine grundlegende Voraussetzung der individuellen Mobilität, denn die Ausscheidung von Harn und Kot ist ein Grundbedürfnis des Menschen und bestimmt auch dessen Aufenthaltszeit an bestimmten Orten. Menschen sollen dafür einen abgeschiedenen Raum aufsuchen – das sogenannte stille Örtchen. Von der Notwendigkeit, jederzeit Zugang zu einer Toilette zu haben, sind besonders Personengruppen betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen häufiger eine Toilette aufsuchen müssen – etwa Kinder, ältere Menschen, Menstruierende, Schwangere oder Menschen mit krankheitsbedingt temporär oder dauerhaft eingeschränkter Kontinenz. Ausgerechnet unter diesen Gruppen ist das statistisch belegte Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch (vgl. z. B. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdu ngsquote-in-deutschland-nach-alter/, www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteil ung-von-armut-reichtum/272372/armutsrisiken-von-kindern-und-familien/). Damit wird der Zugang zu Toiletten nicht nur zu einer Frage der Infrastruktur, sondern auch zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer sich den Gang zur Toilette nicht leisten kann, wird in seiner Würde, Mobilität und somit Teilhabe eingeschränkt. Die Frage, ob eine Toilette nicht nur vorhanden, sondern ob sie auch kostenfrei oder entgeltpflichtig nutzbar ist, ist somit letzten Endes auch eine soziale Frage. Wer Bahnfahren attraktiv und zukunftsfähig machen möchte, sollte die Bedürfnisse aller Reisenden ernst nehmen – insbesondere derjenigen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder aus anderen Gründen auf flächendeckend barrierefreie und zugängliche Toiletten angewiesen sind. Eine verlässliche, kostenlose Toilettenversorgung kann somit aus Sicht der Fragestellenden zu einem weiteren Argument werden, das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 5. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. stärkt und ihn zu einer attraktiveren Alternative zum Auto macht – sowohl sozial als auch klimapolitisch.  1. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbaren, öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet (bitte tabellarisch jeweils für die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die Anzahl kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt ausweisen)? An den von der DB InfraGO AG betriebenen Bahnhöfen befinden sich im Bahnhof oder im näheren Umfeld (z. B. Vorplatz, Nebengebäude): • 142 Standorte mit vermieteten kostenpflichtigen WC-Anlagen. • 32 Standorte mit verpachteten oder automatischen kostenpflichtigen WC- Anlagen (z. B. City-Toiletten). Hierzu liegen ihr jedoch keine systematisch erfassten, aktuellen Daten vor. • 153 Standorte mit durch Dritte, Kommunen oder Gemeinden betriebenen WC-Anlagen, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist. Hierzu liegen ihr keine systematisch erfassten, aktuellen Daten vor. Die Toiletten verteilen sich wie folgt auf die Länder. Bundesland Anteil von Bahnhöfen mit WC Baden-Württemberg  14 % Bayern  24 % Berlin   4 % Brandenburg   4 % Bremen   1 % Hamburg   2 % Hessen   8 % Mecklenburg-Vorpommern   4 % Niedersachsen   7 % Nordrhein-Westfalen  17 % Rheinland-Pfalz   4 % Saarland   1 % Sachsen   2 % Sachsen-Anhalt   3 % Schleswig-Holstein   3 % Thüringen   2 % Gesamtergebnis 100 % Verteilung der durch Partner betriebenen Toiletten nach Ländern Bundesland Anzahl von Standort Baden-Württemberg  14 % Bayern  17 % Berlin   9 % Brandenburg   1 % Bremen   1 % Hamburg   4 % Hessen   8 % Mecklenburg-Vorpommern   3 % Niedersachsen   7 % Bundesland Anzahl von Standort Nordrhein-Westfalen  18 % Rheinland-Pfalz   4 % Saarland   1 % Sachsen   2 % Sachsen-Anhalt   4 % Schleswig-Holstein   5 % Thüringen   2 % Gesamtergebnis 100 %  2. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Flächen der öffentlichen Hand (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar? An 32 Standorten befinden sich laut Angaben der DB AG verpachtete oder automatische kostenpflichtige WC-Anlagen (z. B. City Toiletten). 153 Standorte werden nach Angaben der DB AG durch Dritte, Kommunen oder Gemeinden betrieben, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist (meist außerhalb des Bahnhofs).  3. Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf privatisierten Flächen (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung nach Kenntnis der Bundesregierung bei den kostenpflichtigen Toilettenanlagen (bitte entlang der Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils Durchschnitt und Preisspanne angeben)? Nach Auskunft der DB AG werden die WC-Anlagen an den Standorten der DB InfraGO AG durch externe Partner betrieben. Die Nutzungsgebühr beträgt in der Regel 1 Euro. An 15 stark frequentierten Bahnhöfen 1,50 Euro.  5. Wer trug nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils die Verantwortung für den Betrieb und die Finanzierung der Toilettenanlagen? Die Verantwortung von Betrieb und Finanzierung der WC-Anlagen liegt laut Auskunft der DB AG bei den jeweiligen Betreibern oder Kommunen/ Gemeinden.  6. Welche Mindestanzahl an Toiletten ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen vorgeschrieben (bitte tabellarisch aufführen)?  7. An welchen Bahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindestanzahl von Toiletten derzeit nach heutigem Standard durch z. B. Bestandsschutzregelungen unterschritten? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist keine Mindestanzahl an Toiletten festgelegt.  8. Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten (wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, bitte die Zuständigkeit für entsprechende Regelungen benennen)?  9. Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten in den letzten 35 Jahren? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den letzten Jahren bestanden keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Ausstattung von Bahnhöfen mit Toiletten. 10. Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären Versorgung an Bahnhöfen berücksichtigt, und in welcher Weise werden sie das? Nach Auskunft der DB AG sollen Toilettenanlagen an Bahnhöfen allen Personengruppen zur Verfügung stehen, um eine verlässliche und sichere Nutzung für alle Reisenden zu gewährleisten. 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anstrengungen für eine kostenfreie Toilettenversorgung im Obhutsbereich der DB unternommen? Nach Auskunft der DB AG ist eine kostenfreie Nutzung derzeit nicht realisierbar, da hohe Standards bei Sauberkeit, Hygiene und Ausstattung erhebliche Investitionen erfordern. Ein kostendeckender Betrieb durch die DB InfraGO AG ist an kleineren, weniger frequentierten Bahnhöfen nicht möglich. An höher frequentierten Bahnhöfen ist ein kostendeckender Betrieb nur durch ein Nutzungsentgelt von 1 Euro bis 1,50 Euro pro Nutzung möglich. 12. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der öffentlichen sanitären Infrastruktur, insbesondere an Bahnhöfen? 13. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der sanitären Versorgung, insbesondere an Bahnhöfen? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung strebt an, dass Empfangsgebäude im Zusammenhang mit Verkehrsstationen bedarfsgerecht und ganzheitlich nach abgestimmten Qualitätsstandards modernisiert werden. Diese Qualitätsstandards umfassen auch öffentlich zugängliche WC-Anlagen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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