Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25) (Antwort zu Drs. 21/2915)
Text
Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25) (Antwort zu Drs. 21/2915)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3160
21. Wahlperiode 05.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Denise Loop, Dr. Andrea
Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2915 –
Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in
das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat in einer Entschließung die
Bundesregierung gebeten, eine Grundgesetzänderung vorzubereiten, in der Artikel 3
des Grundgesetzes (GG) um einen neuen Absatz erweitert werden sollte: „Der
Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen,
die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“ Ziel der von den
Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg initiierte
Entschließung war unter anderem, die gesamtstaatliche Verantwortung der
Bundesrepublik Deutschland für den Schutz nationaler Minderheiten zu unterstreichen
und den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der
anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland zu stärken. Dies gilt
für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats zum
Schutz nationaler Minderheiten anerkannt sind, also die Dänen und Friesen in
Teilen Schleswig-Holsteins, die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens
sowie deutsche Sinti und Roma. Das Rahmenübereinkommen ist das erste
multilaterale Instrument Europas zum Schutz der Rechte der Angehörigen
nationaler Minderheiten. Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am
1. Februar 1998 in Kraft getreten.
Zudem sollte mit der Aufnahme einer verfassungsrechtlichen Bestimmung
zum Minderheitenschutz auch ein starkes Signal der Unterstützung für
deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa gesendet werden.
Obwohl mehrere Bundesländer ähnliche Schutzbestimmungen in ihren
Verfassungen enthalten, fehlt bislang auf Bundesebene eine entsprechende
Regelung.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, hat in einer Pressemitteilung vom 5. November
2025 aus minderheitenpolitischer Sicht die Initiative der Länder begrüßt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Landesregierungen von
Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg initiierte Entschließung
des Bundesrates „Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das
Grundgesetz aufnehmen“ (Bundesratsdrucksache 519/25)?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, der in der Entschließung formulierten
Bitte des Bundesrates nachzukommen und die vorgeschlagene
Grundgesetzänderung vorzubereiten, wenn ja, wie ist der Zeitplan dafür, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesratsinitiative verfolgt in Ergänzung bereits bestehender
landesverfassungsrechtlicher Reglungen das Ziel, die gesamtstaatliche Verantwortung für
den Schutz und die Förderung der in Deutschland anerkannten nationalen
Minderheiten zu bekräftigen. Die vorgeschlagene Achtensklausel nimmt dabei
Bezug auf die bereits zum Ende der 1990er Jahre vorgenommene Ratifikation
des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
durch die die gesamtstaatliche Verantwortung bereits auf gesetzlicher Ebene
anerkannt wurde. Bei der zusätzlichen Verankerung dieses Bekenntnisses im
Grundgesetz sind minderheitenrechtliche und verfassungspolitische
Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen. Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb
der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
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