polradar

Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25) (Antwort zu Drs. 21/2915)

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · 21/3160 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25) (Antwort zu Drs. 21/2915) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3160 21. Wahlperiode 05.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Denise Loop, Dr. Andrea Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2915 – Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (Bundesratsdrucksache 519/25) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. September 2025 hat der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, eine Grundgesetzänderung vorzubereiten, in der Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) um einen neuen Absatz erweitert werden sollte: „Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“ Ziel der von den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg initiierte Entschließung war unter anderem, die gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für den Schutz nationaler Minderheiten zu unterstreichen und den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland zu stärken. Dies gilt für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt sind, also die Dänen und Friesen in Teilen Schleswig-Holsteins, die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens sowie deutsche Sinti und Roma. Das Rahmenübereinkommen ist das erste multilaterale Instrument Europas zum Schutz der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten. Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Zudem sollte mit der Aufnahme einer verfassungsrechtlichen Bestimmung zum Minderheitenschutz auch ein starkes Signal der Unterstützung für deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa gesendet werden. Obwohl mehrere Bundesländer ähnliche Schutzbestimmungen in ihren Verfassungen enthalten, fehlt bislang auf Bundesebene eine entsprechende Regelung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, hat in einer Pressemitteilung vom 5. November 2025 aus minderheitenpolitischer Sicht die Initiative der Länder begrüßt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg initiierte Entschließung des Bundesrates „Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“ (Bundesratsdrucksache 519/25)? 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, der in der Entschließung formulierten Bitte des Bundesrates nachzukommen und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung vorzubereiten, wenn ja, wie ist der Zeitplan dafür, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesratsinitiative verfolgt in Ergänzung bereits bestehender landesverfassungsrechtlicher Reglungen das Ziel, die gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz und die Förderung der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten zu bekräftigen. Die vorgeschlagene Achtensklausel nimmt dabei Bezug auf die bereits zum Ende der 1990er Jahre vorgenommene Ratifikation des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch die die gesamtstaatliche Verantwortung bereits auf gesetzlicher Ebene anerkannt wurde. Bei der zusätzlichen Verankerung dieses Bekenntnisses im Grundgesetz sind minderheitenrechtliche und verfassungspolitische Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen. Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen