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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Antwort zu Drs. 21/6627)

dip / drucksache 06.07.2026 · WP 21 · 21/6921 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Antwort zu Drs. 21/6627) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6921 21. Wahlperiode 06.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6627 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundeskabinett hat Dr. Bernd Fabritius am 28. Mai 2025 zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten für die Dauer der 21. Legislaturperiode (LP) berufen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten standen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 3,0 Planstellen/ Stellen mit den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen 1x A 15, 1x E 11, 1x E 8 zur Verfügung. Diese waren vollständig besetzt.  2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht offen beantwortet werden kann. Angaben zu Umsätzen einzelner Unternehmen betreffen das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Aus der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse und dem Schutz der genannten Grundrechte folgt, dass die Preisgabe von Umsatzdaten zur Erreichung des Kontrollzwecks nicht angemessen ist, da sie zu Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen Marktteilnehmer führen würde. Gleiches gilt für die Nennung von Einzelunternehmen und Freiberuflern, da die Offenlegung dieser personenbezogenen Finanzdaten unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) sowie die Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) der Betroffenen eingreift. Die Antwort zu Frage 2 wird aus diesem Grund als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ (VS‑NfD) eingestuft.*  3. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen und warum? Die Dienstreisen des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten seit seiner Berufung am 28. Mai 2025 bis zum 28. Mai 2026 können der Anlage 2** entnommen werden. Die Auswertung der Kosten erfolgt auf Basis der abgerechneten Dienstreisen. Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt nach dem Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Werden * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6921 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. mehrere Dienstgeschäfte miteinander verbunden, handelt es sich rechtlich um eine Dienstreise. Diese werden hier auch entsprechend ausgewiesen. Dadurch ist eine eindeutige Trennung zwischen Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands nicht immer möglich. Alle aufgeführten Dienstreisen des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten dienten der Wahrnehmung seiner Aufgaben aus dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Mai 2025. Die jeweiligen Delegationsgrößen können nicht im Detail angegeben werden, da diese nicht gesondert erfasst werden. Gleiches gilt für die Begleitung der Dienstreisen durch externe Personen. Grundsätzlich wird der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gelegentlich von Vertreterinnen und Vertretern der Selbstorganisationen der Personenkreise aus seinem Verantwortungsbereich sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Organisationen begleitet, zum Bespiel des Goethe-Instituts und des Instituts für Auslandsbeziehungen. Darüber hinaus können Dienstreisen des Beauftragten im Einzelfall von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Landtage sowie von Vertreterinnen und Vertretern von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden begleitet werden. Die Begleitung erfolgt jeweils im Zusammenhang mit den Aufgaben des Beauftragten und den Zielen der jeweiligen Dienstreise.  4. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Seit der Ernennung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sind Ausgaben für die folgenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entstanden: – Pflege und Weiterentwicklung der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de, – Abschlussarbeiten bei der Videokampagne „Russlanddeutsche für Demokratie“. Hinsichtlich der Höhe der Ausgaben wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  5. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten nutzt in seiner Funktion als Beauftragter keine Kanäle sozialer Medien. Der Beauftragte verfügt privat über mehrere Social-Media-Accounts. Diese werden von ihm in eigener Verantwortung betrieben. Über diese Accounts werden mitunter auch Informationen zu seiner Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten veröffentlicht. Für den Betrieb der Accounts werden keine personellen, sachlichen oder sonstigen Ressourcen der Arbeitsstruktur des Beauftragten in Anspruch genommen. Angaben zu Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen der privat betriebenen Accounts liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?  8. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten setzt sich im Rahmen seiner Tätigkeit für die Anliegen und Belange der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler, der Angehörigen der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten, der in Deutschland lebenden anerkannten nationalen Minderheiten sowie der Sprechergruppe Niederdeutsch ein. Hierzu steht er in einem kontinuierlichen Austausch mit Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Kultur, Kirchen und Wirtschaft im In- und Ausland. Den Rahmen seiner Arbeit bilden die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode formulierten Ziele seines Zuständigkeitsbereichs. Dazu gehören insbesondere der Schutz und die Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten, die Pflege und Förderung des kulturellen und geschichtlichen Erbes der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Förderung der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der deutschen Minderheit in der Ukraine. Zu den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zählen darüber hinaus die Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sowie die Prüfung von Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland für nach dem 31. Dezember 1992 geborene deutschstämmige Personen (sogenannte Spätgeborene), die in den Aussiedlungsgebieten leben. Der Beauftragte begleitet im Rahmen seines Mandats die Umsetzung der Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Beauftragte wurde bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beteiligt.  7. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? 10. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Die Fragen 7 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten informiert die Öffentlichkeit fortlaufend über seine Tätigkeit, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen und über die Pressemitteilungen auf der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de. Darüber hinaus befindet sich derzeit ein schriftlicher Tätigkeitsbericht über das erste Jahr der Amtszeit des Beauftragten in Vorbereitung. Nach Fertigstellung wird dieser auf der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de veröffentlicht sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages, den für die Themen seines Verantwortungsbereichs zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, den Selbstorganisationen der Personenkreise aus dem Verantwortungsbereich des Beauftragten sowie zahlreichen anderen Akteuren zugeleitet.  9. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten befindet sich in einem stetigen Austausch mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Im ersten Jahr seiner Amtszeit in der laufenden Wahlperiode hat er zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Themen aus seinem Zuständigkeitsbereich geführt. Darüber hinaus hat er mehrfach an Sitzungen der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag teilgenommen und dort über aktuelle Entwicklungen in seinem Zuständigkeitsbereich berichtet sowie entsprechende Fragen erörtert. Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder seinen Ausschüssen besteht nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 10 verwiesen. 11. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten hat am 23. und 24. Oktober 2025 am Jahreskongress der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) in Bozen teilgenommen. Am 20. Januar 2026 nahm der Beauftragte an der durch die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen veranstalteten Gedenkkonferenz aus Anlass der vor 80 Jahren begonnenen Vertreibung der Ungarndeutschen teil. Am 18. März 2026 nahm der Beauftragte am Kongress „Zukunft der Wolgadeutschen in Argentinien“ in der argentinischen Provinz Entre Rios teil. 12. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten? 14. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen? Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 110 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 10 verwiesen. 13. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? 15. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten? Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten orientiert sich an den ihm mit Kabinettsbeschluss übertragenen allgemeinen Aufgaben und organisatorischen Zuständigkeiten. Der Beauftragte hat laut Kabinettsbeschluss insbesondere die Aufgabe, die Maßnahmen der Hilfepolitik für die deutsche Minderheiten sowie die aussiedlerbezogenen Maßnahmen, insbesondere das Aufnahmeverfahren gemäß § 26 BVFG einschließlich des Bescheinigungsverfahrens i. S. d. § 15 BVFG, und die Integrationsmaßnahmen zu koordinieren. Darüber hinaus ist der Beauftragte Co-Vorsitzender bei den Regierungskommissionen mit den Titularstaaten für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit und Vertreter der Bundesregierung in den Beratenden Ausschüssen und sonstigen Kontaktgremien für die Angelegenheiten der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sowie der Sprechergruppe Niederdeutsch. Außerdem ist der Beauftragte zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung für die von ihm zu betreuenden Gruppen, trägt zu ihrem Schutz und der Erhöhung der Sichtbarkeit von ihren Anliegen bei und unterstützt ihre Belange. Erfolge ergeben sich daher aus der kontinuierlichen und sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie der Erfüllung der jeweiligen Beratungs-, Koordinierungs- und Informationsfunktion. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 106 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Seite 1 von 5 Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD - BT-Drucksache 21/6627 Zu 3. Dienstreisen BA Fabritius ab Ernennung Juni 2025 16. – 19.06. Sitzung der Deutsch- Usbekischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Usbekistan Taschkent / Usbekistan 2.891,83 Euro 07. – 08.06. Heimattag der Siebenbürger Sachsen Dinkelsbühl 29.06. XV. Internationales Folklorefestival ŁUŽICA - ŁUŽYCA - LAUSITZ Crostwitz 30.06. Kulturgala der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland Bayreuth Juli 2025 02.07. Besuch Gemeinschaftsunterkunft für Spätaussiedler Lich 296,28 Euro (incl. T Crostwitz und Bayreuth) 04. – 06.07. Zentrale Gedenkveranstaltung anlässlich der organisierten Vertreibung der deutschen Bevölkerung Valpovo / Kroatien 1.883,68 Euro 25. - 27.07. Veranstaltungen anlässlich der 75 Jahr Feier von Waldkraiburg mit Spätaussiedlern Waldkraiburg 326,19 Euro 29. – 30.07. 11. internationales Sommercamp der deutschen Minderheiten Schatzlar (Žacléř) / Tschechien August 2025 31.07 – 03.08. Gespräche dt. Minderheit Rumänien Besuch der Haferlandwoche div. Orte / Rumänien 04.08. Gespräch mit Vertretern des BdV LV BaWü Stuttgart Seite 2 von 5 05.08. 75 Jahre Charta der Heimatvertriebenen + Tag der Heimat Stuttgart 1.567,49 Euro (incl. T Tschechien und Rumänien) September 2025 05.09. Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte Detmold Veranstaltung für Spätaussiedler Augustdorf 06.09. Bundesweite Gedenkveranstaltung Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Grenzdurchgangslager Friedland 249,45 Euro (incl. T in Detmold und Augustdorf) 11.09. Besuch Oberschlesisches Landesmuseum Ratingen 12.09. Besuch Ruhr Museum Essen 75jähriges Bestehen des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Hessen Wiesbaden 13. – 14.09. Erstes Bogeschdorfer Weinfest Bogeschdorf /Băgaciu / Rumänien 16.09. Geteilte Geschichte, gemeinsame Zukunft, Russlanddeutsche Erinnerungen Hannover 1.696,79 Euro (incl. T in Ratingen, Essen, Wiesbaden, Bogeschdorf) 27.09. 75 Jahre Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, LV Bayern München Oktober 2025 03.10. Gespräch mit Staatsministerin Scharf München 04.10. kulturelle Großveranstaltung der deutschen Minderheit in Tschechien Reichenberg (Liberec) / Tschechien 680,44 Euro (incl. T in München) 11. – 13.10. Besuch der deutschen Minderheit in Oppeln / Polen Oppeln (Opole) / Polen 376,77 Euro 14.10. Gespräch mit Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Würzburg 15.10. Besuch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Nürnberg 103,00 Euro (incl. T in Würzburg) 18.10. Multiplikatorenveranstaltung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, LV BaWü Stuttgart Seite 3 von 5 Besuch des Siebenbürgischen Kulturzentrum „Schloss Horneck e.V.“, des Siebenbürgischen Museum sowie des Kulturreferat für Siebenbürgen Gundelsheim 20.10. Gespräch mit Vertretern der CSU München 711,70 Euro (incl. T in Stuttgart, und Gundelsheim) 23. – 25.10. FUEN-Kongress Bozen 27. – 29.10. Delegationsreise der CDU/CSU BT-Fraktion nach Israel Tel Aviv 2.554,15 Euro (incl. T. in Bozen) November 2025 06.11. Veranstaltung „Juden, Deutsche und Öl sind unsere besten Exportgüter – Ware Mensch? Wie Rumäniendeutsche gegen Devisen festgehalten wurden“ Chemnitz 18. – 20.11. Gespräche mit Vertretern der deutschen Minderheit + Sitzung der Deutsch- Rumänischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien Bukarest 21.11. Gespräche München 1618,74 Euro (incl. T. in Bukarest) 27.11. Jahrestreffen der nach § 96 BFVG geförderten Kulturreferenten Görlitz 28.11. – 02.12. Gespräch mit Vertretern des SSF und Gespräch mit Vertretern der deutschen Minderheit in Dänemark Flensburg, div. Orte Dänemark 807,60 Euro Dezember 2025 06.12. Gespräch mit Vertretern vom Haus des Deutschen Ostens München 08.12. Eröffnung der Ausstellung im Haus der Geschichte Bonn 09.12. Besuch des Haus Schlesien Köln 1.201,16 Euro (incl. T. in München und Bonn) Seite 4 von 5 12.12. Gespräch mit der Beauftragten der Bayerischen Landesregierung für Aussiedler und Vertriebene München Gespräch mit dem Vorsitzenden der Sudetendeutschen Landsmannschaft München 13.12. Gespräche mit Spätaussiedlern Geretsried 15. – 16.12. Gespräche mit Vertretern der deutschen Minderheit Temeswar / Rumänien 17.12. Treffen mit Kulturschaffenden § 96 BVFG München 1315,46 Euro (incl. T. in München, Geretsried und Temeswar) Januar 2026 19.01. Gedenkveranstaltung „Aussiedlung und Vertreibung der Ungarndeutschen“ München 20.01. Gedenkveranstaltung 80. Jahrestag der Vertreibung der Ungarndeutschen Budapest / Ungarn 22.01. Gespräche zum Thema Kulturförderung nach § 96 BVFG München 1605,92 Euro (incl. T. in München und Budapest) 30.01. Gespräch mit Vertretern der Stadt Geretsried Geretsried 31.01. Großer Siebenbürgerball München Februar 2026 02.02. Festakt Sudetendeutsche Landsmannschaft Erding 05.02. Gespräch Adalbert Stifter Verein München 03.02., 06.02. und 9.02. Gespräche mit Vertretern der Bayerischen Staatsregierung München 04.02. Besuch im Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas München 05.02. Ausstellung „Was war und was bleibt: der Böhmerwald einst und heute“ München 775,30 Euro (incl. T. in Geretsried, München, Erding) 14.02. 40jähriges Jubiläum Urzelzunft Geretsried 19.02. Besuch im Haus der Geschichte Bonn 417,00 Euro 23.02. Gespräch mit Vertretern CSU München Seite 5 von 5 März 2026 07.03. Sitzung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen München 12. – 26.03. Besuch der Wolgadeutschen Gemeinschaften in Argentinien mit Teilnahme am Kongress der Wolgadeutschen Argentiniens div. Orte / Argentinien 27.03. Gespräch mit Vertretern der Banater Schwaben München April 2026 07.04.2026 Veranstaltung im Haus des Deutschen Ostens: Ostertradition und Osterspiele der Wolgadeutschen München 08. – 09.04. Deutscher Wirtschaftsclub Siebenbürgen Hermannstadt / Rumänien 1385,06 Euro (incl. T. in München) 18.04. Netzwerktreffen Carl-Wolff Gesellschaft Ingolstadt 20.04. Treffen der Einrichtungsleitungen der nach § 96 BVFG geförderten Einrichtungen Greifswald 101,00 Euro Mai 2026 07.05. Gespräch mit Vertretern des IKGS München 08.05. Ausstellung, Verleihung Lovis- Corinth-Preis Regensburg 11. – 20.05. Reise Kasachstan und Kirgistan Deutsch-Kasachische Regierungskommission für die Angelegenheiten der in der Republik Kasachstan lebenden ethnischen Deutschen, Deutsch-Kirgisische Regierungskommission für die Angelegenheiten der Deutschen in der Kirgisischen Republik div. Orte Kasachstan und Kirgisistan 21. – 22.05. Sudetendeutscher Tag Brünn / Tschechien 23. – 24.05. Heimattag der Siebenbürger Sachsen Dinkelsbühl

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