Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Antwort zu Drs. 21/6627)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Antwort zu Drs. 21/6627)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6921
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6627 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten transparent nachzuvollziehen.
Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein
konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob
Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die
nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung,
Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskabinett hat Dr. Bernd Fabritius am 28. Mai 2025 zum Beauftragten
der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten für die
Dauer der 21. Legislaturperiode (LP) berufen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser
Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den
jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten standen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode insgesamt
3,0 Planstellen/ Stellen mit den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen 1x A 15,
1x E 11, 1x E 8 zur Verfügung. Diese waren vollständig besetzt.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten
beauftragt?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Frage zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht offen
beantwortet werden kann. Angaben zu Umsätzen einzelner Unternehmen
betreffen das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Aus der
verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen
Informationsinteresse und dem Schutz der genannten Grundrechte folgt, dass die Preisgabe von
Umsatzdaten zur Erreichung des Kontrollzwecks nicht angemessen ist, da sie
zu Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen Marktteilnehmer führen würde.
Gleiches gilt für die Nennung von Einzelunternehmen und Freiberuflern, da die
Offenlegung dieser personenbezogenen Finanzdaten unverhältnismäßig in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m.
Artikel 1 Absatz 1 GG) sowie die Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) der
Betroffenen eingreift. Die Antwort zu Frage 2 wird aus diesem Grund als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den
Dienstgebrauch“ (VS‑NfD) eingestuft.*
3. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen und warum?
Die Dienstreisen des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
und nationale Minderheiten seit seiner Berufung am 28. Mai 2025 bis zum
28. Mai 2026 können der Anlage 2** entnommen werden.
Die Auswertung der Kosten erfolgt auf Basis der abgerechneten Dienstreisen.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt nach dem
Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht
alle Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Werden
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6921 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
mehrere Dienstgeschäfte miteinander verbunden, handelt es sich rechtlich um
eine Dienstreise. Diese werden hier auch entsprechend ausgewiesen. Dadurch
ist eine eindeutige Trennung zwischen Reisen innerhalb und außerhalb
Deutschlands nicht immer möglich.
Alle aufgeführten Dienstreisen des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten dienten der Wahrnehmung seiner
Aufgaben aus dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Mai 2025.
Die jeweiligen Delegationsgrößen können nicht im Detail angegeben werden,
da diese nicht gesondert erfasst werden. Gleiches gilt für die Begleitung der
Dienstreisen durch externe Personen.
Grundsätzlich wird der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
und nationale Minderheiten gelegentlich von Vertreterinnen und Vertretern der
Selbstorganisationen der Personenkreise aus seinem Verantwortungsbereich
sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der in seinem Zuständigkeitsbereich
tätigen Organisationen begleitet, zum Bespiel des Goethe-Instituts und des
Instituts für Auslandsbeziehungen.
Darüber hinaus können Dienstreisen des Beauftragten im Einzelfall von
Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Landtage sowie von
Vertreterinnen und Vertretern von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden begleitet
werden. Die Begleitung erfolgt jeweils im Zusammenhang mit den Aufgaben
des Beauftragten und den Zielen der jeweiligen Dienstreise.
4. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
und nationale Minderheiten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und
wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Seit der Ernennung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
und nationale Minderheiten sind Ausgaben für die folgenden Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit entstanden:
– Pflege und Weiterentwicklung der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de,
– Abschlussarbeiten bei der Videokampagne „Russlanddeutsche für
Demokratie“.
Hinsichtlich der Höhe der Ausgaben wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
5. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten nutzt in seiner Funktion als Beauftragter keine Kanäle sozialer
Medien.
Der Beauftragte verfügt privat über mehrere Social-Media-Accounts. Diese
werden von ihm in eigener Verantwortung betrieben. Über diese Accounts
werden mitunter auch Informationen zu seiner Tätigkeit als Beauftragter der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten veröffentlicht.
Für den Betrieb der Accounts werden keine personellen, sachlichen oder
sonstigen Ressourcen der Arbeitsstruktur des Beauftragten in Anspruch genommen.
Angaben zu Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen der privat
betriebenen Accounts liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben
handelt es sich?
8. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es
sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 6 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten setzt sich im Rahmen seiner Tätigkeit für die Anliegen und Belange
der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler, der Angehörigen der
deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten, der in Deutschland
lebenden anerkannten nationalen Minderheiten sowie der Sprechergruppe
Niederdeutsch ein. Hierzu steht er in einem kontinuierlichen Austausch mit
Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Kultur, Kirchen und Wirtschaft im In- und
Ausland.
Den Rahmen seiner Arbeit bilden die im Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode formulierten Ziele seines Zuständigkeitsbereichs. Dazu gehören
insbesondere der Schutz und die Förderung der in Deutschland lebenden
nationalen Minderheiten, die Pflege und Förderung des kulturellen und
geschichtlichen Erbes der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die
Förderung der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten. Ein
besonderer Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der deutschen Minderheit in
der Ukraine.
Zu den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zählen darüber hinaus die
Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme von
Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sowie die Prüfung von
Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland für nach dem 31. Dezember 1992
geborene deutschstämmige Personen (sogenannte Spätgeborene), die in den
Aussiedlungsgebieten leben.
Der Beauftragte begleitet im Rahmen seines Mandats die Umsetzung der
Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Beauftragte wurde bei der
Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung beteiligt.
7. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Strategiepapiere, Berichte oder
Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
10. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gegenüber dem Deutschen Bundestag
und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 7 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten informiert die Öffentlichkeit fortlaufend über seine Tätigkeit,
insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen und über die Pressemitteilungen auf
der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de.
Darüber hinaus befindet sich derzeit ein schriftlicher Tätigkeitsbericht über das
erste Jahr der Amtszeit des Beauftragten in Vorbereitung. Nach Fertigstellung
wird dieser auf der Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de veröffentlicht
sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages, den für die Themen seines
Verantwortungsbereichs zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages,
den Selbstorganisationen der Personenkreise aus dem Verantwortungsbereich
des Beauftragten sowie zahlreichen anderen Akteuren zugeleitet.
9. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in
welcher Form, und zu welchen Themen?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten befindet sich in einem stetigen Austausch mit den Mitgliedern des
Deutschen Bundestages. Im ersten Jahr seiner Amtszeit in der laufenden
Wahlperiode hat er zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen
Bundestages zu Themen aus seinem Zuständigkeitsbereich geführt.
Darüber hinaus hat er mehrfach an Sitzungen der Gruppe der Vertriebenen,
Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag teilgenommen und dort über aktuelle Entwicklungen in seinem
Zuständigkeitsbereich berichtet sowie entsprechende Fragen erörtert.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung des
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
gegenüber dem Deutschen Bundestag oder seinen Ausschüssen besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 10 verwiesen.
11. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja,
welche?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten hat am 23. und 24. Oktober 2025 am Jahreskongress der
Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) in Bozen teilgenommen.
Am 20. Januar 2026 nahm der Beauftragte an der durch die
Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen veranstalteten Gedenkkonferenz aus Anlass der
vor 80 Jahren begonnenen Vertreibung der Ungarndeutschen teil.
Am 18. März 2026 nahm der Beauftragte am Kongress „Zukunft der
Wolgadeutschen in Argentinien“ in der argentinischen Provinz Entre Rios teil.
12. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten?
14. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vorgesehen, und wenn
ja, wann, und durch wen?
Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 110 der Großen
Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171
verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 10
verwiesen.
13. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
15. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten?
Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten orientiert sich an den ihm mit Kabinettsbeschluss
übertragenen allgemeinen Aufgaben und organisatorischen Zuständigkeiten. Der
Beauftragte hat laut Kabinettsbeschluss insbesondere die Aufgabe, die
Maßnahmen der Hilfepolitik für die deutsche Minderheiten sowie die
aussiedlerbezogenen Maßnahmen, insbesondere das Aufnahmeverfahren gemäß
§ 26 BVFG einschließlich des Bescheinigungsverfahrens i. S. d. § 15 BVFG,
und die Integrationsmaßnahmen zu koordinieren. Darüber hinaus ist der
Beauftragte Co-Vorsitzender bei den Regierungskommissionen mit den Titularstaaten
für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit und Vertreter der
Bundesregierung in den Beratenden Ausschüssen und sonstigen
Kontaktgremien für die Angelegenheiten der anerkannten nationalen Minderheiten in
Deutschland sowie der Sprechergruppe Niederdeutsch. Außerdem ist der
Beauftragte zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung für die von ihm zu
betreuenden Gruppen, trägt zu ihrem Schutz und der Erhöhung der Sichtbarkeit
von ihren Anliegen bei und unterstützt ihre Belange.
Erfolge ergeben sich daher aus der kontinuierlichen und sachgerechten
Wahrnehmung der Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie
der Erfüllung der jeweiligen Beratungs-, Koordinierungs- und
Informationsfunktion.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 106 der
Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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Anlage 2
zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner
und der Fraktion der AfD - BT-Drucksache 21/6627
Zu 3.
Dienstreisen BA Fabritius ab Ernennung
Juni 2025
16. – 19.06. Sitzung der Deutsch-
Usbekischen
Regierungskommission für
die Angelegenheiten der
deutschen Minderheit in
Usbekistan
Taschkent /
Usbekistan
2.891,83 Euro
07. – 08.06. Heimattag der Siebenbürger
Sachsen
Dinkelsbühl
29.06. XV. Internationales
Folklorefestival ŁUŽICA -
ŁUŽYCA - LAUSITZ
Crostwitz
30.06. Kulturgala der Stiftung
Verbundenheit mit den
Deutschen im Ausland
Bayreuth
Juli 2025
02.07. Besuch
Gemeinschaftsunterkunft
für Spätaussiedler
Lich 296,28 Euro
(incl. T Crostwitz und
Bayreuth)
04. – 06.07. Zentrale
Gedenkveranstaltung
anlässlich der organisierten
Vertreibung der deutschen
Bevölkerung
Valpovo /
Kroatien
1.883,68 Euro
25. - 27.07. Veranstaltungen anlässlich
der 75 Jahr Feier von
Waldkraiburg mit
Spätaussiedlern
Waldkraiburg 326,19 Euro
29. – 30.07. 11. internationales
Sommercamp der
deutschen Minderheiten
Schatzlar (Žacléř)
/ Tschechien
August 2025
31.07 –
03.08.
Gespräche dt. Minderheit
Rumänien
Besuch der Haferlandwoche
div. Orte / Rumänien
04.08. Gespräch mit Vertretern des
BdV LV BaWü
Stuttgart
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05.08. 75 Jahre Charta der
Heimatvertriebenen + Tag
der Heimat
Stuttgart 1.567,49 Euro
(incl. T Tschechien
und Rumänien)
September 2025
05.09. Museum für russlanddeutsche
Kulturgeschichte
Detmold
Veranstaltung für
Spätaussiedler
Augustdorf
06.09. Bundesweite
Gedenkveranstaltung
Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland
Grenzdurchgangslager
Friedland
249,45 Euro
(incl. T in Detmold
und Augustdorf)
11.09. Besuch Oberschlesisches
Landesmuseum
Ratingen
12.09. Besuch Ruhr Museum Essen
75jähriges Bestehen des
Verbandes der Siebenbürger
Sachsen in Hessen
Wiesbaden
13. –
14.09.
Erstes Bogeschdorfer Weinfest Bogeschdorf /Băgaciu
/ Rumänien
16.09. Geteilte Geschichte,
gemeinsame Zukunft,
Russlanddeutsche
Erinnerungen
Hannover 1.696,79 Euro
(incl. T in Ratingen,
Essen, Wiesbaden,
Bogeschdorf)
27.09. 75 Jahre Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland, LV
Bayern
München
Oktober 2025
03.10. Gespräch mit Staatsministerin
Scharf
München
04.10. kulturelle Großveranstaltung
der deutschen Minderheit in
Tschechien
Reichenberg (Liberec)
/ Tschechien
680,44 Euro
(incl. T in München)
11. –
13.10.
Besuch der deutschen
Minderheit in Oppeln / Polen
Oppeln (Opole) /
Polen
376,77 Euro
14.10. Gespräch mit Vertretern der
Deutschen
Rentenversicherung
Nordbayern
Würzburg
15.10. Besuch des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge
Nürnberg 103,00 Euro
(incl. T in
Würzburg)
18.10. Multiplikatorenveranstaltung
der Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland, LV
BaWü
Stuttgart
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Besuch des Siebenbürgischen
Kulturzentrum „Schloss
Horneck e.V.“, des
Siebenbürgischen Museum
sowie des Kulturreferat für
Siebenbürgen
Gundelsheim
20.10. Gespräch mit Vertretern der
CSU
München 711,70 Euro
(incl. T in Stuttgart,
und Gundelsheim)
23. –
25.10.
FUEN-Kongress Bozen
27. –
29.10.
Delegationsreise der CDU/CSU
BT-Fraktion nach Israel
Tel Aviv 2.554,15 Euro
(incl. T. in Bozen)
November 2025
06.11. Veranstaltung „Juden,
Deutsche und Öl sind unsere
besten Exportgüter – Ware
Mensch? Wie
Rumäniendeutsche gegen
Devisen festgehalten wurden“
Chemnitz
18. –
20.11.
Gespräche mit Vertretern der
deutschen Minderheit +
Sitzung der Deutsch-
Rumänischen
Regierungskommission für die
Angelegenheiten der
deutschen Minderheit in
Rumänien
Bukarest
21.11. Gespräche München 1618,74 Euro
(incl. T. in Bukarest)
27.11. Jahrestreffen der nach § 96
BFVG geförderten
Kulturreferenten
Görlitz
28.11. –
02.12.
Gespräch mit Vertretern des
SSF und Gespräch mit
Vertretern der deutschen
Minderheit in Dänemark
Flensburg, div. Orte
Dänemark
807,60 Euro
Dezember 2025
06.12. Gespräch mit Vertretern vom
Haus des Deutschen Ostens
München
08.12. Eröffnung der Ausstellung im
Haus der Geschichte
Bonn
09.12. Besuch des Haus Schlesien Köln 1.201,16 Euro
(incl. T. in München
und Bonn)
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12.12. Gespräch mit der Beauftragten
der Bayerischen
Landesregierung für Aussiedler
und Vertriebene
München
Gespräch mit dem
Vorsitzenden der
Sudetendeutschen
Landsmannschaft
München
13.12. Gespräche mit Spätaussiedlern Geretsried
15. –
16.12.
Gespräche mit Vertretern der
deutschen Minderheit
Temeswar /
Rumänien
17.12. Treffen mit Kulturschaffenden
§ 96 BVFG
München 1315,46 Euro
(incl. T. in München,
Geretsried und
Temeswar)
Januar 2026
19.01. Gedenkveranstaltung
„Aussiedlung und Vertreibung
der Ungarndeutschen“
München
20.01. Gedenkveranstaltung 80.
Jahrestag der Vertreibung der
Ungarndeutschen
Budapest / Ungarn
22.01. Gespräche zum Thema
Kulturförderung nach § 96
BVFG
München 1605,92 Euro
(incl. T. in München
und Budapest)
30.01. Gespräch mit Vertretern der
Stadt Geretsried
Geretsried
31.01. Großer Siebenbürgerball München
Februar 2026
02.02. Festakt Sudetendeutsche
Landsmannschaft
Erding
05.02. Gespräch Adalbert Stifter
Verein
München
03.02.,
06.02. und
9.02.
Gespräche mit Vertretern der
Bayerischen Staatsregierung
München
04.02. Besuch im Institut für
deutsche Kultur und
Geschichte Südosteuropas
München
05.02. Ausstellung „Was war und was
bleibt: der Böhmerwald einst
und heute“
München 775,30 Euro
(incl. T. in Geretsried,
München, Erding)
14.02. 40jähriges Jubiläum Urzelzunft Geretsried
19.02. Besuch im Haus der
Geschichte
Bonn 417,00 Euro
23.02. Gespräch mit Vertretern CSU München
Seite 5 von 5
März 2026
07.03. Sitzung des Verbandes der
Siebenbürger Sachsen
München
12. –
26.03.
Besuch der Wolgadeutschen
Gemeinschaften in Argentinien
mit Teilnahme am Kongress
der Wolgadeutschen
Argentiniens
div. Orte /
Argentinien
27.03. Gespräch mit Vertretern der
Banater Schwaben
München
April 2026
07.04.2026 Veranstaltung im Haus des
Deutschen Ostens:
Ostertradition und Osterspiele
der Wolgadeutschen
München
08. –
09.04.
Deutscher Wirtschaftsclub
Siebenbürgen
Hermannstadt /
Rumänien
1385,06 Euro
(incl. T. in München)
18.04. Netzwerktreffen Carl-Wolff
Gesellschaft
Ingolstadt
20.04. Treffen der
Einrichtungsleitungen der nach
§ 96 BVFG geförderten
Einrichtungen
Greifswald 101,00 Euro
Mai 2026
07.05. Gespräch mit Vertretern des
IKGS
München
08.05. Ausstellung, Verleihung Lovis-
Corinth-Preis
Regensburg
11. – 20.05. Reise Kasachstan und Kirgistan
Deutsch-Kasachische
Regierungskommission für die
Angelegenheiten der in der
Republik Kasachstan lebenden
ethnischen Deutschen,
Deutsch-Kirgisische
Regierungskommission für die
Angelegenheiten der
Deutschen in der Kirgisischen
Republik
div. Orte Kasachstan
und Kirgisistan
21. – 22.05. Sudetendeutscher Tag Brünn / Tschechien
23. – 24.05. Heimattag der Siebenbürger
Sachsen
Dinkelsbühl
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