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Rede von Stefan Seidler (fraktionslos) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Stefan Seidler (fraktionslos) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kürzlich im Bundesrat beschlossenen Forderungen zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes sind ein starkes Zeichen für Vielfalt, Toleranz und für die Realität unseres modernen Deutschlands. Mein Dank geht darum auch an die Kolleginnen und Kollegen der Grünenfraktion, dass sie diese Forderungen hier heute aufgreifen. Für das Anliegen habe ich selbstverständlich große Sympathie. Aber eines darf dabei nicht unter den Tisch fallen: Im Bundesrat wurden mehrere Vorschläge zur Änderung des Artikel 3 formuliert. Mir scheint, dass unsere nationalen Minderheiten in Ihrem Gesetzentwurf leider schlichtweg vergessen wurden. Das ist enttäuschend für unsere Dänen, für unsere Friesen, aber auch für unsere Freunde bei den Sorben und bei den Sinti und Roma. Der Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten gehören natürlich auch ins Grundgesetz. Bei uns in Schleswig-Holstein ist das eine überparteilich geteilte Auffassung und nicht bloß Kernanliegen des SSW. Denn klar ist: Ein friedliches Miteinander von Mehrheit und Minderheiten gelingt nur, wenn alle ihre Sprache, ihre Kultur, aber auch ihre Identität leben können. Es geht dabei um die Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortung und die Tatsache, dass unsere Bundesrepublik ein Land von vielfältigen Kulturen und Identitäten ist. Dies gilt es zu fördern. Hier haben wir eine Verantwortung. Was schon in mehreren Landesverfassungen oder damals in der Paulskirchen- oder in der Weimarer Verfassung funktionieren konnte, das geht doch auch heute im Jahr 2025 in Deutschland. Ich möchte hier noch einen Satz, lieber Helge Limburg, aufgreifen, den Sie eben in Ihrer Rede gebracht haben, wo mir wirklich das Herz aufging. Sie sagten: Diskriminierungsschutz bedeutet nicht, dass man einer Mehrheit etwas wegnimmt, um einer Minderheit etwas mehr zu geben. – Das ist völlig korrekt. Diskriminierungsschutz und Minderheitenschutz bedeutet, dass alle mehr bekommen. Vielen Dank.

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