Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft
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Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3043
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske,
Stefan Schröder, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire
Marktbedingungen in der Landwirtschaft
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, schriftliche Lieferverträge
in der landwirtschaftlichen Lieferkette verbindlich einzuführen (www.europarl.eu-
ropa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0214_DE.html). Dies ist aus Sicht der
Antragsteller ein wichtiger Schritt, um die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber
Molkereien, Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel nachhaltig zu stärken.
Feste, klare und transparente Verträge schaffen Verlässlichkeit und
Planungssicherheit, die für landwirtschaftliche Betriebe gerade in Zeiten volatiler Märkte und
steigender Produktionskosten unerlässlich sind. Verbindliche Lieferverträge schützen vor
nachträglichen Vertragsänderungen und einseitigem Preisdruck und fördern damit
faire und ausgewogene Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette.
Wichtig ist, dass die Umsetzung dieser Regelungen praxisnah gestaltet wird, damit
insbesondere kleine und mittlere Betriebe nicht durch unverhältnismäßigen
bürokratischen Aufwand belastet werden. Ziel ist eine marktgerechte, transparente und faire
Vertragslandschaft, die sowohl Planungssicherheit als auch unternehmerische Freiheit
der Landwirte gewährleistet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der Artikel
148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche
Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen
Lieferkette eingeführt werden, um die Position der landwirtschaftlichen Betriebe
gegenüber Verarbeitern und dem Einzelhandel nachhaltig zu stärken und dabei
sicherzustellen, dass kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Bürokratieaufwand für
landwirtschaftliche Betriebe entsteht.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Um die Position landwirtschaftlicher Betriebe in der Lieferkette nachhaltig zu stärken, sind verbindliche
schriftliche Lieferverträge ein wesentliches Instrument. Landwirte sehen sich häufig einer asymmetrischen
Verhandlungsposition gegenüber Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und
dem Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen kann (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/-
1939908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommission-landwirtschaft-data.pdf?-
download=1, S. 98 f.). Mündliche oder unklare Absprachen schaffen Planungsunsicherheit und begünstigen
nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche
Stabilität der Betriebe auswirken.
Durch die verbindliche Festlegung von Liefermengen, Preisen und Zahlungsbedingungen schaffen schriftliche
Verträge eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Produzenten und Abnehmern. Diese
Verlässlichkeit ist insbesondere in Zeiten volatiler Märkte, steigender Produktionskosten und wachsender
wirtschaftlicher Herausforderungen von großer Bedeutung (https://lsvdeutschland.de/2024/11/28/zkl-bericht-2-0-staerkt-
planungssicherheit-in-der-landwirtschaft/). Für landwirtschaftliche Betriebe verbessert sich dadurch die
Planbarkeit und Investitionssicherheit, die essenziell für eine nachhaltige Betriebsentwicklung sind.
Darüber hinaus fördern schriftliche Lieferverträge Transparenz entlang der Wertschöpfungskette. Sie
ermöglichen es, Vertragsinhalte nachvollziehbar zu dokumentieren und Missbrauch vorzubeugen. Diese Transparenz
stärkt das Vertrauen aller Beteiligten und trägt zu faireren Wettbewerbsbedingungen bei (www.bundesregie-
rung.de/resource/blob/2196306/1939908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommis-
sion-landwirtschaft-data.pdf?download=1, S. 100 f.). Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ist dies von
großer Bedeutung, da sie oftmals weniger Möglichkeiten haben, um sich gegen ungünstige Vertragsbedingungen
zu wehren.
Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Einführung verbindlicher schriftlicher Lieferverträge nicht zu
einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe führt. Um dies
sicherzustellen, müssen die Regelungen praxisnah, digital unterstützt und flexibel ausgestaltet sein. Erfahrungen aus
anderen Bereichen, etwa mit dem Once-Only Technical System der EU, zeigen, dass digitale Tools und
standardisierte Verfahren den administrativen Aufwand deutlich senken können. Diese Erkenntnisse lassen sich auf die
Vertragserstellung und -verwaltung in der Landwirtschaft übertragen (https://ec.europa.eu/digital-building-
blocks/sites/spaces/OOTS/pages/807043131/New+study+shows+how+Once-Only+can+reduce+
administrative+burden+for+EU+SMEs+and+self-employed+workers). Darüber hinaus sollten für kleinere
landwirtschaftliche Betriebe vereinfachte vertragliche Verfahren oder angepasste Schwellenwerte vorgesehen werden, um sie
einerseits vor übermäßiger Bürokratie zu schützen und ihnen andererseits den Zugang zu verbindlichen und fairen
Vertragsbedingungen nicht zu verwehren.
Eine wirkungsgerechte Kontrolle auf Stichprobenbasis statt flächendeckender Prüfungen verhindert unnötige
Bürokratie. Begleitende Beratungs- und Unterstützungsangebote können den Betrieben die Umsetzung
erleichtern. Regelmäßige Evaluierungen der praktischen Auswirkungen gewährleisten zudem, dass die Regelungen bei
Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden können. Nur durch eine solche ausgewogene und praxisorientierte
Umsetzung kann sichergestellt werden, dass verbindliche Lieferverträge ihre Schutzfunktion erfüllen, ohne die
landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich zu belasten.
Letztlich tragen verbindliche Lieferverträge auch zur wirtschaftlichen Stabilität und zur dauerhaften Sicherung
fairer Marktbedingungen für landwirtschaftliche Erzeuger bei. Faire Preise, die die tatsächlichen
Produktionskosten und eine angemessene Entlohnung berücksichtigen, sind Voraussetzung für eine zukunftsfähige
Landwirtschaft. Sie ermöglichen den Erhalt bäuerlicher Familienbetriebe und tragen zur Versorgungssicherheit sowie
zur Einhaltung hoher Standards bei.
Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, etwa Spanien, in denen gesetzliche Regelungen zu verpflichtenden Verträgen
bestehen, lassen erkennen, dass transparente und verbindliche Regelungen potenziell zur Vertrauensbildung
beitragen und Marktunsicherheiten reduzieren können (www.econstor.eu/bitstream/10419/277721/1/185844-
7828.pdf, S. 19).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de�
ISSN 0722-8333]
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