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Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3043 · Antrag · Original ↗

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Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3043 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, schriftliche Lieferverträge in der landwirtschaftlichen Lieferkette verbindlich einzuführen (www.europarl.eu- ropa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0214_DE.html). Dies ist aus Sicht der Antragsteller ein wichtiger Schritt, um die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber Molkereien, Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel nachhaltig zu stärken. Feste, klare und transparente Verträge schaffen Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die für landwirtschaftliche Betriebe gerade in Zeiten volatiler Märkte und steigender Produktionskosten unerlässlich sind. Verbindliche Lieferverträge schützen vor nachträglichen Vertragsänderungen und einseitigem Preisdruck und fördern damit faire und ausgewogene Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette. Wichtig ist, dass die Umsetzung dieser Regelungen praxisnah gestaltet wird, damit insbesondere kleine und mittlere Betriebe nicht durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand belastet werden. Ziel ist eine marktgerechte, transparente und faire Vertragslandschaft, die sowohl Planungssicherheit als auch unternehmerische Freiheit der Landwirte gewährleistet. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingeführt werden, um die Position der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber Verarbeitern und dem Einzelhandel nachhaltig zu stärken und dabei sicherzustellen, dass kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Bürokratieaufwand für landwirtschaftliche Betriebe entsteht. Berlin, den 2. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Um die Position landwirtschaftlicher Betriebe in der Lieferkette nachhaltig zu stärken, sind verbindliche schriftliche Lieferverträge ein wesentliches Instrument. Landwirte sehen sich häufig einer asymmetrischen Verhandlungsposition gegenüber Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und dem Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen kann (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/- 1939908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommission-landwirtschaft-data.pdf?- download=1, S. 98 f.). Mündliche oder unklare Absprachen schaffen Planungsunsicherheit und begünstigen nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auswirken. Durch die verbindliche Festlegung von Liefermengen, Preisen und Zahlungsbedingungen schaffen schriftliche Verträge eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Produzenten und Abnehmern. Diese Verlässlichkeit ist insbesondere in Zeiten volatiler Märkte, steigender Produktionskosten und wachsender wirtschaftlicher Herausforderungen von großer Bedeutung (https://lsvdeutschland.de/2024/11/28/zkl-bericht-2-0-staerkt- planungssicherheit-in-der-landwirtschaft/). Für landwirtschaftliche Betriebe verbessert sich dadurch die Planbarkeit und Investitionssicherheit, die essenziell für eine nachhaltige Betriebsentwicklung sind. Darüber hinaus fördern schriftliche Lieferverträge Transparenz entlang der Wertschöpfungskette. Sie ermöglichen es, Vertragsinhalte nachvollziehbar zu dokumentieren und Missbrauch vorzubeugen. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen aller Beteiligten und trägt zu faireren Wettbewerbsbedingungen bei (www.bundesregie- rung.de/resource/blob/2196306/1939908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommis- sion-landwirtschaft-data.pdf?download=1, S. 100 f.). Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ist dies von großer Bedeutung, da sie oftmals weniger Möglichkeiten haben, um sich gegen ungünstige Vertragsbedingungen zu wehren. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Einführung verbindlicher schriftlicher Lieferverträge nicht zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe führt. Um dies sicherzustellen, müssen die Regelungen praxisnah, digital unterstützt und flexibel ausgestaltet sein. Erfahrungen aus anderen Bereichen, etwa mit dem Once-Only Technical System der EU, zeigen, dass digitale Tools und standardisierte Verfahren den administrativen Aufwand deutlich senken können. Diese Erkenntnisse lassen sich auf die Vertragserstellung und -verwaltung in der Landwirtschaft übertragen (https://ec.europa.eu/digital-building- blocks/sites/spaces/OOTS/pages/807043131/New+study+shows+how+Once-Only+can+reduce+ administrative+burden+for+EU+SMEs+and+self-employed+workers). Darüber hinaus sollten für kleinere landwirtschaftliche Betriebe vereinfachte vertragliche Verfahren oder angepasste Schwellenwerte vorgesehen werden, um sie einerseits vor übermäßiger Bürokratie zu schützen und ihnen andererseits den Zugang zu verbindlichen und fairen Vertragsbedingungen nicht zu verwehren. Eine wirkungsgerechte Kontrolle auf Stichprobenbasis statt flächendeckender Prüfungen verhindert unnötige Bürokratie. Begleitende Beratungs- und Unterstützungsangebote können den Betrieben die Umsetzung erleichtern. Regelmäßige Evaluierungen der praktischen Auswirkungen gewährleisten zudem, dass die Regelungen bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden können. Nur durch eine solche ausgewogene und praxisorientierte Umsetzung kann sichergestellt werden, dass verbindliche Lieferverträge ihre Schutzfunktion erfüllen, ohne die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich zu belasten. Letztlich tragen verbindliche Lieferverträge auch zur wirtschaftlichen Stabilität und zur dauerhaften Sicherung fairer Marktbedingungen für landwirtschaftliche Erzeuger bei. Faire Preise, die die tatsächlichen Produktionskosten und eine angemessene Entlohnung berücksichtigen, sind Voraussetzung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Sie ermöglichen den Erhalt bäuerlicher Familienbetriebe und tragen zur Versorgungssicherheit sowie zur Einhaltung hoher Standards bei. Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, etwa Spanien, in denen gesetzliche Regelungen zu verpflichtenden Verträgen bestehen, lassen erkennen, dass transparente und verbindliche Regelungen potenziell zur Vertrauensbildung beitragen und Marktunsicherheiten reduzieren können (www.econstor.eu/bitstream/10419/277721/1/185844- 7828.pdf, S. 19). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de� ISSN 0722-8333]

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