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Marktstellung der Landwirte stärken - Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2549 · Antrag · Original ↗

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Marktstellung der Landwirte stärken - Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2549 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Pierre Lamely, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Marktstellung der Landwirte stärken – Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Landwirtschaft steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Zahlreiche bäuerliche Familienbetriebe sehen sich einem steigenden Preisdruck ausgesetzt, der vor allem durch die enorme Konzentration bei den großen Supermarktketten und Verarbeitungsunternehmen entsteht. Landwirte haben in den zurückliegenden Jahren immer mehr von ihrer Verhandlungsmacht eingebüßt und müssen sich häufig mit einseitigen Preisvorgaben und Vertragsbedingungen abfinden. Diese Situation gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern führt auch zu einem zunehmenden Verlust an regionaler Vielfalt und untergräbt auf lange Sicht die Versorgungssicherheit in Deutschland. Verschärfend wirkt der zunehmende Import von günstigen Lebensmitteln aus dem Ausland, bei denen in der Regel deutlich niedrigere Produktions- und Umweltstandards gelten als hierzulande. Zugleich leiden die Betriebe unter einer Vielzahl von bürokratischen Vorgaben und gesetzlichen Auflagen, sowohl auf EU-Ebene als auch durch nationale Regulierungen. Diese übermäßige Bürokratie bindet Ressourcen, kostet Zeit und erschwert innovationsorientiertes, unternehmerisches Handeln im Alltag erheblich. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es für viele Landwirte kaum noch möglich, ihren Betrieb nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll zu führen. Es besteht akuter politischer Handlungsbedarf, die Marktposition der Erzeuger gezielt zu stärken, faire Wettbewerbsbedingungen im nationalen und internationalen Wettbewerb herzustellen und die Belastungen durch bürokratische Auflagen spürbar zu reduzieren. Ziel muss es sein, die Existenz der heimischen Landwirtschaft langfristig abzusichern, den ländlichen Raum zu stärken und für eine breite Versorgung mit hochwertigen, regional erzeugten Lebensmitteln zu sorgen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen, welches insbesondere folgendes beinhaltet: a) die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von halbherzigen EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, b) ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel, c) die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können, d) die eigenverantwortliche Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse gezielt zu stärken, insbesondere indem die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelungen nach Artikel 152 der GMO-Verordnung besser kommuniziert und rechtlich flankiert werden; 2. das Bundeskartellamt anzuweisen, eine umfassende Sektoruntersuchung zur Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels sowie der Verarbeitungs- und Ernährungsindustrie in Deutschland durchzuführen und auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse dem Deutschen Bundestag weitere konkrete Maßnahmen zur effektiven Sanktionierung von Missbrauch und zur Stärkung des Wettbewerbs vorzuschlagen; 3. steuerliche Entlastungen und gezielte Investitionsanreize für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen, die in regionale Vermarktung, Direktvermarktung oder verarbeitende Eigenbetriebe investieren, um sich unabhängiger von marktbeherrschenden Abnehmerstrukturen zu machen; 4. einen Gesetzentwurf für eine verbindliche, praktikable und verbraucherfreundliche Herkunftskennzeichnung in Klarschrift vorzulegen, die für alle Lebensmittel gilt und bei verarbeiteten Produkten und Fertigpackungen die Herkunft der tierischen Zutaten Fleisch, Milch und Eier verlangt, sofern sie als wertgebende Hauptbestandteile enthalten sind; 5. sich dafür einzusetzen, dass landwirtschaftliche Produkte, die von außerhalb der EU importiert werden, denselben Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards unterliegen wie in Deutschland erzeugte Produkte, um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpingimporte zu verhindern; 6. sich auf europäischer Ebene für die vollständige Renationalisierung der Agrarförderung einzusetzen mit dem Ziel, über Förderinstrumente künftig wieder eigenständig und nach deutschem Interesse entscheiden zu können; 7. unter Berücksichtigung der bestehenden Zuständigkeit der BLE eine unabhängige Ombudsstelle für unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einzurichten, die betroffenen Marktteilnehmern eine niedrigschwellige, anonyme und rechtssichere Beschwerdemöglichkeit bietet. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die vorliegenden Maßnahmen sind unerlässlich, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren. Sie fußen auf dem Grundverständnis der Sozialen Marktwirtschaft, wie sie Ludwig Erhard geprägt hat: Ein marktwirtschaftliches System, das Freiheit und Eigenverantwortung mit sozialer Gerechtigkeit verbindet und auf einem fairen, funktionierenden Wettbewerb beruht. Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und in der Verarbeitungsindustrie hat in den letzten Jahrzehnten zu einer erheblichen Verschiebung der Marktmacht zugunsten weniger großer Akteure geführt. Die Folge ist, dass viele landwirtschaftliche Betriebe ihre Produkte oft nur zu Konditionen abgeben können, die ihre Produktionskosten nicht decken. Dies widerspricht dem Prinzip der Chancengleichheit und führt zu existenzgefährdenden Verhältnissen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Das Bundeskartellamt hat in einer Sektoruntersuchung auf die Gefahren dieser Marktverzerrung hingewiesen und empfohlen, gesetzliche Rahmenbedingungen zu verschärfen, um unfaire Handelspraktiken effektiv zu unterbinden. Die bisherige Umsetzung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene bleibt unzureichend, da sie Lücken und Ausnahmen enthält, die von Marktteilnehmern genutzt werden, um Druck auf Erzeuger auszuüben. Ein nationales Maßnahmenpaket ermöglicht passgenaue, konsequente Regelungen, die sich stärker an den realen Bedürfnissen der deutschen Landwirtschaft orientieren (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20- LEH-Zusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Verbraucher wollen wissen, was sie essen und woher die Zutaten stammen. Besonders bei tierischen Erzeugnissen wie Fleisch, Milch und Eiern spielt die Herkunft oft eine zentrale Rolle für die Kaufentscheidung und für das Vertrauen in die Qualität. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt zwar viele Kennzeichnungspflichten, doch eine verbindliche Herkunftsangabe für tierische Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln ist bislang nicht vorgesehen. Deshalb wird eine klare, gut lesbare Herkunftskennzeichnung in Klarschrift benötigt, die für alle Fertigpackungen verpflichtend sein sollte. Nur so können die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen, und nur so lässt sich das Vertrauen in die Lebensmittelproduktion langfristig stärken. Importierte Agrarprodukte aus Drittstaaten mit niedrigeren Umwelt- und Sozialstandards verzerren den Wettbewerb erheblich und setzen die heimische Landwirtschaft unter Druck. Diese sogenannten Dumpingimporte profitieren oftmals von niedrigeren Produktionskosten, die auf geringeren Standards bei Tierschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz beruhen. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Betriebe, die sich an hohe Qualitäts- und Umweltauflagen halten müssen. Innerhalb der EU gelten grundsätzlich einheitliche Mindeststandards bei Lebensmittelsicherheit, Tierschutz oder Umweltschutz. Auch wenn es vereinzelt Umsetzungsunterschiede zwischen Mitgliedstaaten gibt, ist das Wettbewerbsniveau im EU-Binnenmarkt relativ ausgeglichen. Die Forderung, dass importierte Produkte dieselben Standards erfüllen, ist daher nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch ein Beitrag zum Erhalt der Umwelt und des Verbraucherschutzes in Deutschland. Zudem schützt sie die heimische Wertschöpfungskette und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Die vielfach komplexen und schwerfälligen bürokratischen Anforderungen auf EU- und nationaler Ebene binden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in den Betrieben, die stattdessen in Innovation, Effizienzsteigerung und nachhaltige Produktionsmethoden investiert werden könnten. Eine Entbürokratisierung entspricht dem freiheitlichen Grundgedanken der Sozialen Marktwirtschaft, die den Unternehmern Raum für eigenverantwortliches Handeln geben will. Staatliche Eingriffe sollten so gering wie möglich sein, um wirtschaftliche Dynamik und Wachstum zu fördern. Vereinfachungen und pragmatische Regelungen sind daher dringend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Um die Marktstellung landwirtschaftlicher Betriebe zu stärken, können bestehende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, etwa in Form von Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen und anderen Zusammenschlüssen, gezielter genutzt werden. Die wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelungen nach Artikel 152 der GMO- Verordnung eröffnen dabei die Chance, die Angebotsseite zu bündeln und die Vermarktung (auch in Bezug auf Preise) gemeinschaftlich zu organisieren. Dies stärkt die Eigenverantwortung der Landwirte und verbessert ihre Position gegenüber marktmächtigen Abnehmern. Zudem schafft ein nationales Preistransparenzsystem Vertrauen und Klarheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, indem es Preisdaten offenlegt und so Marktineffizienzen reduziert. Transparenz stärkt den Wettbewerb und verhindert Missbrauch von Marktmacht. Die derzeitige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU berücksichtigt die spezifischen nationalen Gegebenheiten und Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft oft nicht ausreichend. Eine Rückführung der Förderkompetenzen auf die nationale Ebene würde eine gezieltere, effizientere und bedarfsorientierte Unterstützung der Betriebe ermöglichen. Dieses Vorgehen entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und fördert zugleich die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen. Durch die eigenständige Gestaltung der Förderinstrumente ergeben sich neue Chancen für Innovation, regionale Wertschöpfung und den Erhalt traditioneller Strukturen. Nur durch die Renationalisierung der Agrarförderung ist eine gezielte und bedarfsorientierte Unterstützung der Bauernfamilien möglich. Nur so können die Fördermittel künftig direkt und effektiv auf die Höfe vor Ort gelangen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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