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Lokale Regeln für privates Feuerwerk

dip / drucksache 25.11.2025 · WP 21 · 21/2909 · Antrag · Original ↗

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Lokale Regeln für privates Feuerwerk [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2909 21. Wahlperiode 25.11.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Arndt, Katrin Fey, Nicole Gohlke, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Lokale Regeln für privates Feuerwerk Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist ein jährlich wiederkehrendes Phänomen mit weit reichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und öffentliche Haushalte. Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025 starben fünf Menschen durch Böller, hunderte Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter Kinder. In nahezu allen deutschen Großstädten kam es zu Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte. In Berlin wurden nach Zündung einer Kugelbombe 40 Wohnungen unbewohnbar. Die Anfang des Jahres 2025 initiierten Internetpetitionen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben mittlerweile über 2 Millionen Unterstützer*innen erreicht, die sich der Forderung nach einer verschärften Regelung anschlossen („Generelles Böllerverbot stößt in der Politik auf breite Ablehnung“, MDR.de am 8.9.2025). Ein Großteil der Bevölkerung steht laut einer Forsa-Umfrage hinter der Forderung nach einem Böllerverbot, wie es in den Niederlanden geplant ist („Mehrheit der Deutschen will Verbot von privatem Feuerwerk“, Die Zeit am 8.7.2025). Auch der Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt sich regelmäßig mit Forderungen nach strengeren Regeln für privates Silvesterfeuerwerk und misst dem Thema Relevanz bei: Eine Petition im Jahr 2023, in der gefordert wurde, den Verkauf, den Besitz und das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 oder vergleichbar durch Privatpersonen zu verbieten, wurde vom Petitionsausschuss an das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Material überwiesen (Pet 1-20-06-7112-002264), weil das Bundesministerium dem Ausschuss mitgeteilt hatte, derzeit eine Gesamtüberarbeitung des Sprengstoffrechts vorzunehmen. Inhaltlich aufgegriffen wurde die Petition dort offensichtlich nicht. In einer Umfrage der GdP erklärten 70 Prozent der Teilnehmenden, sich Silvester nicht auf die Straße zu trauen („Mehrheit der Bevölkerung für Böllerverbot“, GdP- Pressemitteilung am 4.6.2025). Nicht gezündete Böller stellen eine Gefahr für Kinder dar, die diese aufsammeln, wie für den achtjährigen Jungen, der am Neujahrstag 2025 in Leipzig mehrere Finger verlor, als er einen gefundenen Blindgänger zündete („Viele Silvesterunfälle – Achtjähriger verliert Finger“, SZ.de vom 2.1.2025). Der Silvesterlärm triggert zudem Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), wie Veteranen oder Kriegsflüchtlinge „Angst darf nicht belächelt werden“ (taz.de am 30.12.2015). Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester verursacht zudem erhebliche Kosten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens: Das deutsche Gesundheitssystem verzeichnet am Neujahrstag eine dreimal höhere Zahl an schweren Verletzungen, die Umweltbelastung durch Feinstaub erreicht bedenkliche Spitzenwerte und die Auswirkungen auf die Wild- und Nutztierwelt sind wissenschaftlich gut dokumentiert (vgl. www.duh.de/mitmachen/boellerfreies-silvester/). Inzwischen fordern einige Länder, wie Bremen, Berlin oder Hamburg, im Sprengstoffrecht des Bundes Öffnungsklauseln für die Länder einzuführen („Länder bei Böllerverbot uneins“, Tagesspiegel am 13.6.2025). Die Übertragung von mehr Kompetenzen im Sprengstoffrecht auf die Länder wäre eine Möglichkeit, um mit lokalen Regelungen direkt auf Probleme vor Ort reagieren zu können. Ebenso würden erweiterte Befugnisse für die Behörden über eine Änderung der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz die Kommunen in die Lage versetzen, darüber zu entscheiden, ob, wo und wie lange Böller und Raketen in ihrer Stadt erlaubt sind. Dies wäre als erster Schritt denkbar, dessen Wirkung danach evaluiert werden kann. Erst wenn diese Evaluierung zu dem Ergebnis kommt, dass eine bundesweite Lösung notwendig wäre, sollten im Sprengstoffgesetz strengere Regeln für Besitz und Einfuhr von Pyrotechnik der Kategorie F2 angesetzt werden. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, ein generelles Böllerverbot sei „nicht verhältnismäßig“ („Wäre ein ‚Böllerverbot‘ rechtlich umsetzbar?“, tagesschau.de am 3.1.2025). Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte nach der Silvesternacht 2024/2025, das Ziel sei „friedliches Feiern und Feuerwerk zu ermöglichen, aber hochgefährliche Silvester-Exzesse zu verhindern“ („Bundesregierung lehnt generelles ‚Böllerverbot‘ ab“, tagesschau.de am 4.1.2025). Dieses Ziel von friedlichen Silvesterfeiern wäre mit Feuerwerk der Kategorie F1 leicht erreichbar. Bei dieser Kategorie handelt es sich zum Beispiel um kleinere Bengalische Feuer, Vulkane, Brummkreisel etc., die für Kinder ab zwölf Jahren erlaubt sind und mit denen sich eine Familienfeier gestalten lässt, gegebenenfalls ergänzt durch ein zeitlich begrenztes, zentral organisiertes und professionelles Feuerwerk. Exzesse ließen sich mit Einschränkungen für die Nutzung von F2-Feuerwerk – also Böller und Raketen – für Privatpersonen leicht verhindern. Während trotz der bekannten Verletztenzahlen in den Innenministerien angenommen wird „die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gehe verantwortungsvoll mit Silvesterfeuerwerk um“ („Generelles Böllerverbot stößt in der Politik auf breite Ablehnung“, mdr.de am 8.9.2025), ist bei Fußballspielen genau das Gegenteil der Fall. Obwohl Fußballfans in der Regel ganzjährig frei verkäufliches Feuerwerk der Kategorien F1 und P1 verwenden, um ihre Vereine zu unterstützen, gehen die Innenminister der Länder, die das Silvester-Chaos tolerieren, mit größter, zumindest verbaler Härte gegen sie vor. So wollte die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die friedliches Feuerwerk – siehe oben – eigentlich unterstützt, bereits das Mitführen eines bengalischen Feuers unter Strafe stellen („Pyro: Fanforscher rät von ‚Law- and Order-Mentalität‘ ab“, NDR.de am 8.12.2023). Dabei sind Stadien vergleichsweise sichere Räume. Trotz der gestiegenen Zahl der von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in der vergangenen Bundesligaspielzeit 2024/2025 gezählten, nicht genehmigten Einsätze von Pyrotechnik (von 2.766 auf 4.783) ging die Anzahl der im Stadion verletzten Zuschauer*innen um 17,2 % zurück – und sie könnte womöglich noch weiter sinken, wenn Innenminister*innen und der Deutsche Fußballbund (DFB) wieder gesprächsbereit wären und sich mit Fanvereinigungen auf eine Legalisierung von Pyrotechnik, wie sie zum Beispiel in Norwegen in mehreren Schritten erfolgreich umgesetzt wurde, einigen würden („Sicherheit in Fußball-Stadien gestiegen“, zdfheute.de am 23.10.2025). In Norwegen wird Pyrotechnik für das Stadion zertifiziert, es gelten strenge Abstands- und Sicherheitsregeln. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) so anzupassen, dass die zuständigen Behörden Privatpersonen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ohne weitere Einschränkungen auch am 31. Dezember und 1. Januar untersagen können und somit eigene, zeitlich und räumlich differenzierte Regelungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erlassen können und den Verordnungsentwurf dem Bundesrat so zeitnah zuzuleiten, damit diese rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten und kommuniziert werden kann; 2. im Frühjahr 2027 eine Evaluierung dieser Regelung unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebunds, von Gewerkschaften und Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere von Polizei, Rettungskräften und Krankenhauspersonal sowie von Umwelt-, Naturschutz- und Tierhalterverbänden durchzuführen und die Ergebnisse bis 30. Juni 2027 zu veröffentlichen; 3. bei Fortbestand der oben genannten Probleme, trotz Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen, mit dem Ziel der Umsetzung zum Jahreswechsel 2027/2028 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) vorzulegen, der das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 Privatpersonen, mit Ausnahme von Personen mit einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG (gewerbliche Pyrotechniker) bei Kultur-, Sport- oder Feuerwerksveranstaltungen, ganzjährig untersagt; 4. sich auf europäischer Ebene für eine weitere Vereinheitlichung und Harmonisierung der nationalen Sprengstoffgesetze einzusetzen, um einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards zu erreichen; 5. auf einer Fortführung des Dialogs zwischen Deutschem Fußballbund und Fan- Dachverbänden über die Verwendung von Pyrotechnik in Stadien zu bestehen (für Kategorien F1 und P1) und sich für ggf. notwendige Änderungen der SprengV in Bezug auf Anmeldepflichten offen zu zeigen, sollte es zu einer Einigung kommen. Berlin, den 24. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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