Lokale Regeln für privates Feuerwerk
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Lokale Regeln für privates Feuerwerk
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2909
21. Wahlperiode 25.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Arndt, Katrin Fey, Nicole Gohlke, Violetta Bock,
Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy
Eißing, Dr. Fabian Fahl, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Christian Görke,
Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan
Köstering, Ina Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sahra
Mirow, Luigi Pantisano, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović,
David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Lokale Regeln für privates Feuerwerk
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist ein jährlich wiederkehrendes
Phänomen mit weit reichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und
öffentliche Haushalte. Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025 starben fünf
Menschen durch Böller, hunderte Menschen wurden zum Teil schwer verletzt,
darunter Kinder. In nahezu allen deutschen Großstädten kam es zu Angriffen auf Polizei und
Rettungskräfte. In Berlin wurden nach Zündung einer Kugelbombe 40 Wohnungen
unbewohnbar.
Die Anfang des Jahres 2025 initiierten Internetpetitionen der Gewerkschaft der Polizei
(GdP) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben mittlerweile über 2 Millionen
Unterstützer*innen erreicht, die sich der Forderung nach einer verschärften Regelung
anschlossen („Generelles Böllerverbot stößt in der Politik auf breite Ablehnung“,
MDR.de am 8.9.2025). Ein Großteil der Bevölkerung steht laut einer Forsa-Umfrage
hinter der Forderung nach einem Böllerverbot, wie es in den Niederlanden geplant ist
(„Mehrheit der Deutschen will Verbot von privatem Feuerwerk“, Die Zeit am
8.7.2025).
Auch der Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt sich regelmäßig mit
Forderungen nach strengeren Regeln für privates Silvesterfeuerwerk und misst dem Thema
Relevanz bei: Eine Petition im Jahr 2023, in der gefordert wurde, den Verkauf, den
Besitz und das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 oder vergleichbar durch
Privatpersonen zu verbieten, wurde vom Petitionsausschuss an das Bundesministerium
des Innern und für Heimat als Material überwiesen (Pet 1-20-06-7112-002264), weil
das Bundesministerium dem Ausschuss mitgeteilt hatte, derzeit eine
Gesamtüberarbeitung des Sprengstoffrechts vorzunehmen. Inhaltlich aufgegriffen wurde die Petition
dort offensichtlich nicht.
In einer Umfrage der GdP erklärten 70 Prozent der Teilnehmenden, sich Silvester nicht
auf die Straße zu trauen („Mehrheit der Bevölkerung für Böllerverbot“, GdP-
Pressemitteilung am 4.6.2025). Nicht gezündete Böller stellen eine Gefahr für Kinder dar,
die diese aufsammeln, wie für den achtjährigen Jungen, der am Neujahrstag 2025 in
Leipzig mehrere Finger verlor, als er einen gefundenen Blindgänger zündete („Viele
Silvesterunfälle – Achtjähriger verliert Finger“, SZ.de vom 2.1.2025). Der
Silvesterlärm triggert zudem Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS),
wie Veteranen oder Kriegsflüchtlinge „Angst darf nicht belächelt werden“ (taz.de am
30.12.2015).
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester verursacht zudem erhebliche
Kosten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens: Das deutsche
Gesundheitssystem verzeichnet am Neujahrstag eine dreimal höhere Zahl an schweren
Verletzungen, die Umweltbelastung durch Feinstaub erreicht bedenkliche Spitzenwerte
und die Auswirkungen auf die Wild- und Nutztierwelt sind wissenschaftlich gut
dokumentiert (vgl. www.duh.de/mitmachen/boellerfreies-silvester/).
Inzwischen fordern einige Länder, wie Bremen, Berlin oder Hamburg, im
Sprengstoffrecht des Bundes Öffnungsklauseln für die Länder einzuführen („Länder bei
Böllerverbot uneins“, Tagesspiegel am 13.6.2025). Die Übertragung von mehr Kompetenzen
im Sprengstoffrecht auf die Länder wäre eine Möglichkeit, um mit lokalen Regelungen
direkt auf Probleme vor Ort reagieren zu können. Ebenso würden erweiterte
Befugnisse für die Behörden über eine Änderung der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
die Kommunen in die Lage versetzen, darüber zu entscheiden, ob, wo und wie lange
Böller und Raketen in ihrer Stadt erlaubt sind. Dies wäre als erster Schritt denkbar,
dessen Wirkung danach evaluiert werden kann. Erst wenn diese Evaluierung zu dem
Ergebnis kommt, dass eine bundesweite Lösung notwendig wäre, sollten im
Sprengstoffgesetz strengere Regeln für Besitz und Einfuhr von Pyrotechnik der Kategorie F2
angesetzt werden.
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, ein generelles Böllerverbot sei „nicht
verhältnismäßig“ („Wäre ein ‚Böllerverbot‘ rechtlich umsetzbar?“, tagesschau.de am
3.1.2025). Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte nach der
Silvesternacht 2024/2025, das Ziel sei „friedliches Feiern und Feuerwerk zu ermöglichen,
aber hochgefährliche Silvester-Exzesse zu verhindern“ („Bundesregierung lehnt
generelles ‚Böllerverbot‘ ab“, tagesschau.de am 4.1.2025). Dieses Ziel von friedlichen
Silvesterfeiern wäre mit Feuerwerk der Kategorie F1 leicht erreichbar. Bei dieser
Kategorie handelt es sich zum Beispiel um kleinere Bengalische Feuer, Vulkane,
Brummkreisel etc., die für Kinder ab zwölf Jahren erlaubt sind und mit denen sich eine
Familienfeier gestalten lässt, gegebenenfalls ergänzt durch ein zeitlich begrenztes, zentral
organisiertes und professionelles Feuerwerk. Exzesse ließen sich mit Einschränkungen
für die Nutzung von F2-Feuerwerk – also Böller und Raketen – für Privatpersonen
leicht verhindern.
Während trotz der bekannten Verletztenzahlen in den Innenministerien angenommen
wird „die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gehe
verantwortungsvoll mit Silvesterfeuerwerk um“ („Generelles Böllerverbot stößt in der Politik auf
breite Ablehnung“, mdr.de am 8.9.2025), ist bei Fußballspielen genau das Gegenteil
der Fall. Obwohl Fußballfans in der Regel ganzjährig frei verkäufliches Feuerwerk der
Kategorien F1 und P1 verwenden, um ihre Vereine zu unterstützen, gehen die
Innenminister der Länder, die das Silvester-Chaos tolerieren, mit größter, zumindest
verbaler Härte gegen sie vor. So wollte die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser,
die friedliches Feuerwerk – siehe oben – eigentlich unterstützt, bereits das Mitführen
eines bengalischen Feuers unter Strafe stellen („Pyro: Fanforscher rät von ‚Law- and
Order-Mentalität‘ ab“, NDR.de am 8.12.2023). Dabei sind Stadien vergleichsweise
sichere Räume. Trotz der gestiegenen Zahl der von der Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze (ZIS) in der vergangenen Bundesligaspielzeit 2024/2025 gezählten,
nicht genehmigten Einsätze von Pyrotechnik (von 2.766 auf 4.783) ging die Anzahl
der im Stadion verletzten Zuschauer*innen um 17,2 % zurück – und sie könnte
womöglich noch weiter sinken, wenn Innenminister*innen und der Deutsche Fußballbund
(DFB) wieder gesprächsbereit wären und sich mit Fanvereinigungen auf eine
Legalisierung von Pyrotechnik, wie sie zum Beispiel in Norwegen in mehreren Schritten
erfolgreich umgesetzt wurde, einigen würden („Sicherheit in Fußball-Stadien
gestiegen“, zdfheute.de am 23.10.2025). In Norwegen wird Pyrotechnik für das Stadion
zertifiziert, es gelten strenge Abstands- und Sicherheitsregeln.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) so anzupassen, dass
die zuständigen Behörden Privatpersonen das Abbrennen von pyrotechnischen
Gegenständen der Kategorie F2 ohne weitere Einschränkungen auch am 31.
Dezember und 1. Januar untersagen können und somit eigene, zeitlich und räumlich
differenzierte Regelungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt
erlassen können und den Verordnungsentwurf dem Bundesrat so zeitnah zuzuleiten,
damit diese rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten und
kommuniziert werden kann;
2. im Frühjahr 2027 eine Evaluierung dieser Regelung unter Beteiligung des Städte-
und Gemeindebunds, von Gewerkschaften und Interessenvertretungen des
öffentlichen Dienstes, insbesondere von Polizei, Rettungskräften und
Krankenhauspersonal sowie von Umwelt-, Naturschutz- und Tierhalterverbänden durchzuführen
und die Ergebnisse bis 30. Juni 2027 zu veröffentlichen;
3. bei Fortbestand der oben genannten Probleme, trotz Gestaltungsmöglichkeit der
Kommunen, mit dem Ziel der Umsetzung zum Jahreswechsel 2027/2028 einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) vorzulegen, der
das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4
Privatpersonen, mit Ausnahme von Personen mit einer Erlaubnis nach § 7 oder
§ 27 SprengG (gewerbliche Pyrotechniker) bei Kultur-, Sport- oder
Feuerwerksveranstaltungen, ganzjährig untersagt;
4. sich auf europäischer Ebene für eine weitere Vereinheitlichung und
Harmonisierung der nationalen Sprengstoffgesetze einzusetzen, um einheitliche Sicherheits-
und Umweltstandards zu erreichen;
5. auf einer Fortführung des Dialogs zwischen Deutschem Fußballbund und Fan-
Dachverbänden über die Verwendung von Pyrotechnik in Stadien zu bestehen
(für Kategorien F1 und P1) und sich für ggf. notwendige Änderungen der
SprengV in Bezug auf Anmeldepflichten offen zu zeigen, sollte es zu einer
Einigung kommen.
Berlin, den 24. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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