Böller und privates Feuerwerk zum Jahreswechsel (Antwort zu Drs. 21/2812)
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Böller und privates Feuerwerk zum Jahreswechsel (Antwort zu Drs. 21/2812)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3213
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Arndt, Dr. Fabian Fahl,
Ina Latendorf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2812 –
Böller und privates Feuerwerk zum Jahreswechsel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist ein jährlich
wiederkehrendes Phänomen mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt,
Tierschutz und öffentliche Haushalte. Die Praxis des privaten
Silvesterfeuerwerks steht zunehmend in der gesellschaftlichen Kritik, während gleichzeitig
die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verhältnismäßigkeit der
geltenden Regelungen hinterfragt werden. Nach den Erfahrungen zum
Jahreswechsel 2024/2025 hatten Anfang des Jahres Internetpetitionen der Gewerkschaft
der Polizei (GdP) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile über
2 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht, die sich der
Forderung nach einer verschärften Regelung anschlossen („Generelles Böllerverbot
stößt in der Politik auf breite Ablehnung“, MDR.de am 8. September 2025).
Beide Organisationen übergaben die Unterschriften am 6. Januar 2025 dem
damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (Pressemitteilung
„Zeit für ein flächendeckendes Böllerverbot: Deutsche Umwelthilfe und
Gewerkschaft der Polizei übergeben Innenministerium mehr als 1 961 007
Unterschriften“ vom 6. Januar 2025). Auch der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit Forderungen
nach strengeren Regeln für privates Silvesterfeuerwerk beschäftigt und diese
dem Deutschen Bundestag bzw. dem Bundesministerium des Innern zur
Kenntnis gegeben, Konsequenzen folgten daraus nicht. Ein Großteil der
Bevölkerung steht laut einer Forsa-Umfrage hinter der Forderung nach einem
Böllerverbot, wie es in den Niederlanden geplant ist („Mehrheit der Deutschen
will Verbot von privatem Feuerwerk“; DIE ZEIT am 8. Juli 2025).
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester verursacht nachweislich
erhebliche Kosten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das
deutsche Gesundheitssystem verzeichnet am Neujahrstag eine dreimal höhere
Zahl an schweren Verletzungen, die Umweltbelastung durch Feinstaub
erreicht bedenkliche Spitzenwerte, und die Auswirkungen auf die Tierwelt sind
wissenschaftlich gut dokumentiert (vgl. www.duh.de/mitmachen/
boellerfreiessilvester/).
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, ein generelles Böllerverbot sei
„nicht verhältnismäßig“ („Wäre ein ‚Böllerverbot‘ rechtlich umsetzbar?“; ta-
gesschau.de am 3. Januar 2025). Diese Einschätzung kann jedoch nur auf Ba-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 10. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sis einer vollständigen Kenntnis aller gesellschaftlichen Kosten und unter
Berücksichtigung des Verfassungsgebots der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Inzwischen fordern einige Länder wie Bremen, Berlin, oder Hamburg, im
Sprengstoffrecht des Bundes Öffnungsklauseln für die Länder einzuführen
(„Länder bei Böllerverbot uneins“ Tagesspiegel am 13. Juni 2025). Nach der
diesbezüglich ergebnislosen Innenministerkonferenz im Frühjahr hatte der
Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, erklärt, die Länder zu einem
Gespräch über eine Öffnungsklausel einladen zu wollen (ebd.). Dies ist nach
Kenntnis der Fragesteller bisher nicht geschehen. Stattdessen befindet sich
eine Reform des Sprengstoffgesetzes im parlamentarischen Verfahren, in
welchem die Sicherheits- und Präventionsaspekte in Bezug auf
Silvesterfeuerwerk fehlen.
1. Welche bundesgesetzlichen Regelungen gelten derzeit für Verkauf,
Besitz und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, und sind
diese Regelungen nach Ansicht der Bundesregierung noch zeitgemäß?
Silvesterartikel der Kategorie F2 dürfen nur an wenigen Tagen zum
Jahreswechsel an Erwachsene verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar eines
Jahres abgebrannt werden (§§ 22 und 23 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz). Im weit überwiegenden Teil jedes Jahres sind der Erwerb und die
Nutzung auch dieser Gegenstände nur Inhabern von sprengstoffrechtlichen
Erlaubnissen gestattet, die an strenge Voraussetzungen geknüpft sind (§§ 7 bis 9
des Sprengstoffgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 27 des
Sprengstoffgesetzes). Für Pyrotechnik der höheren Kategorien F3 und F4 gilt dies
ganzjährig. Die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts schaffen
einen angemessenen Ausgleich zwischen den Wünschen der Bürgerinnen und
Bürger, Feuerwerk verwenden zu dürfen sowie dem staatlichen Interesse am
Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wozu auch der Gesundheits-,
Brand-, oder Umweltschutz gehören. Die Bundesregierung prüft fortlaufend
auch das Sprengstoffrecht hinsichtlich möglicher Defizite und daraus
resultierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Hierzu zählt auch, ob und ggf.
inwieweit die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Feuerwerk
möglicherweise veränderten Rahmenbedingungen anzupassen sind. Weitergehende
Restriktionen des Sprengstoffrechts müssen aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
entsprechen sowie in ihrer Anwendung auch kontrollier- und durchsetzbar sein.
a) Welchen gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
beispielsweise in Bezug auf Öffnungsklauseln im Sprengstoffrecht
für Länder und Kommunen, wie sie zum Beispiel die Berliner
Innensenatorin Iris Spranger gefordert hat (vgl. Berliner Morgenpost am
4. Januar 2025: „Kugelbomben-Chaos: Berlin will Reform des
Sprengstoffrechts“)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen bedürfen Änderungen
der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Zustimmung des
Bundesrates. Nach Wahrnehmung des Bundesinnenministeriums ist zum jetzigen
Zeitpunkt weder in den Ländern noch im parlamentarischen Raum des Bundes eine
klare Mehrheit für weitere Verbote erkennbar.
b) Welchen Austausch hat es zu einer Reform des Sprengstoffgesetzes
zwischen Bundesregierung und Ländern gegeben (bitte nach Thema,
Zeitpunkt und weiterer Planung aufschlüsseln)?
In der 19. und 20. Legislaturperiode fanden mehrere Sitzungen der
Arbeitsgruppe zur Großen Novelle des Sprengstoffrechts und ihrer 16
Unterarbeitsgruppen statt. Am 14. Februar 2025 und am 27. November 2025 fanden Bund-
Länder-Besprechungen zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der
Länder in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk statt. Daneben stehen Bund und
Länder in fortlaufendem Austausch zu verschiedenen sprengstoffrechtlichen
Themen im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder und ihrer Untergremien.
c) Hat das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigte
Gespräch zu einer Öffnungsklausel für die Länder im
Sprengstoffrecht inzwischen stattgefunden, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht, und wann ist es terminiert?
Das vom Bundesinnenminister angekündigte Gespräch zur Erweiterung der
Handlungsmöglichkeiten der Länder in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk
hat am 27. November 2025 stattgefunden. Mit den Ländern wurden
verschiedene regulatorische Lösungsansätze erörtert.
d) Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zwingend für eine
bundeseinheitliche Regelung von privatem Silvesterfeuerwerk und gegen lokale
Lösungen für Großstädte wie Berlin oder Hamburg, wo die Problematik
eine völlig andere ist als in ländlichen Regionen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1c wird verwiesen.
2. Welche Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung und -
prüfung (BAM) existieren für die Zulassung von Feuerwerkskörpern, und
wie werden diese überwacht?
Feuerwerkskörper als pyrotechnische Gegenstände unterliegen der EU-
Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni
2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) und
müssen vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen
versehen werden. Im Vorgriff werden diese pyrotechnischen Gegenstände durch
sogenannte „benannte Stellen“ in der EU nach festgelegten Kriterien geprüft und
bewertet, ob sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I
dieser Richtlinie erfüllen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) ist eine davon. Aktuell gibt es 12 benannte Stellen aus mehreren
Mitgliedstaaten der EU, deren Konformitätsbescheinigungen in der gesamten EU
gültig sind. Feuerwerkskörper sind vom Hersteller nach ihrer Verwendungsart
und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien
einzuteilen. Die benannten Stellen bestätigen die Kategorisierung im Rahmen
der Konformitätsprüfungsverfahren. Eine Auflistung aller möglichen
Konformitätsbewertungsverfahren ist in Artikel 17 der Richtlinie 2013/29/EU
beschrieben. Die allgemeinen Inhalte der Konformitätsbewertungsverfahren sind
in Anhang II der Richtlinie 2013/29/EU dargestellt. Für Feuerwerkskörper
werden nach Kenntnissen und Erfahrungen der BAM vor allem die
Kombinationsmöglichkeiten der Konformitätsbewertungsmodule B gefolgt von C2, D oder E
von der Herstellungsfirmen in Verbindung mit den in der EU ansässigen
benannten Stellen angewendet. Konkrete Produktnormen definieren dazu
spezielle Anforderungen an die Feuerwerkskörper. Im Fall von Feuerwerkskörpern der
Kategorien F1 bis F3 ist die Normenreihe DIN EN 15947 bestehend aus fünf
Teilen anzuwenden. Für Großfeuerwerk der Kategorie F4 (beispielsweise
Feuerwerksbomben) ist die Normenreihe DIN EN 16261 bestehend aus 4 Teilen
anzuwenden. Beide Normenreihen legen Anforderungen an die Konstruktion
und Funktion von Feuerwerkskörpern fest und beschreiben die notwendigen
Prüfungen und Minimalanforderungen an die Kennzeichnungen
(Sicherheitshinweise und Verwendungsbestimmungen).
3. Welche Studien zu Silvesterfeuerwerk wurden in den letzten zehn Jahren
durch Bundesbehörden erstellt oder in Auftrag gegeben, und in welchen
Studien wurden Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber bzw. die
öffentliche Hand gerichtet, welche davon wurden umgesetzt (bitte alle
Empfehlungen auflisten und Status der Umsetzung benennen)?
Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Studien, die
Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber oder die öffentliche Hand gerichtet haben, durch
Bundesbehörden erstellt oder in Auftrag gegeben. Die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung hat die nachfolgenden Studien durchgeführt:
• A BRIEF JOURNEY THROUGH THE WORLD OF STANDARDIZA-
TION OF FIREWORKS OF THE LAST DECADE AND INTO THE
FUTURE; Proceedings of the 19th International Symposium on Fireworks,
Liling, P.R. China, 21. bis 25. April 2025;
• CONSUMER FIREWORKS IN EUROPE – CHALLENGES FOR THE
FUTURE; Proceedings of the 18th International Symposium on Fireworks,
Valetta, Malta, 24. bis 28 April 2023;
• NORMUNG EXPLOSIVSTOFFE & PYROTECHNIK – QUO VADIS?
Spreng-Info, Band 44, Ausgabe 2, 2022;
• Klassifizierung von Feuerwerk in Metallkäfigen, BG RCI
Erfahrungsaustausch „Explosivstoff-Industrie“ 2022 Sachgebiet „Explosionsgefährliche
Stoffe“, Bremerhaven, 2022;
• Diskussionspunkte und Themen im Forum der benannten Stellen für
pyrotechnische Gegenstände, Spreng-Info, Band 41, Ausgabe 2, 2019;
• ISO-STANDARDS FOR FIREWORKS – TESTING AND ASSESSMENT
CRITERIA, Proceedings of the 16th International Symposium on
Fireworks, Omagari, Japan, 24. bis 29. April 2017;
• TUMBLING EFFECTS OF CYLINDRICAL SHELLS, Proceedings of
the 16th International Symposium on Fireworks, Omagari, Japan, 24. bis
29. April 2017;
• ARE SHELLS’ “SAFETY” DISTANCES “SAFE”?, Proceedings of the
15th International Symposium on Fireworks, Bordeaux, France, 21. bis
27. September 2015;
• SAFETY RELATED BEHAVIOR OF CYLINDRICAL SHELLS,
Proceedings of the 15th International Symposium on Fireworks, Bordeaux, France,
21. bis 27 September 2015;
• Folgenabschätzung für die Anwendung der neuen Pyrotechnik-Richtlinie
2013/29/EU, Spreng-Info, Band 37, Ausgabe 2, 2015;
• Towards the new pyrotechnics Directive 2013/29/EU – an impact
assessment, Journal of Pyrotechnics, Issue 34, 2015;
• Display Fireworks and Stage Pyrotechnics in use – Which distances
are ‘safe’ in Germany and other parts of the EU?, Journal of Pyrotechnics,
Issue 33, 2014.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit
lokaler Böllerverbotszonen in deutschen Städten?
Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder. Der
Bundesregierung liegen insoweit keine eigenen Erkenntnisse vor. Das Thema wurde im
Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung am 14. Februar 2025 erörtert.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
stationären Aufnahmen in deutschen Krankenhäusern mit der Diagnose
W49.9 (Verletzungen durch mechanische Kräfte unbelebter Objekte, die
typisch für Feuerwerksunfälle sind) in den letzten zehn Jahren jeweils
am Neujahrstag im Vergleich zum Jahresdurchschnitt entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
6. Welche Daten liegen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
über ambulante Behandlungen von feuerwerksbedingten Verletzungen in
den Silvesternächten vor?
Der Bundesregierung liegen Zahlen zu ambulanten Behandlungen von
feuerwerksbedingten Verletzungen in der Silvesternacht 2024/2025 für das Land
Berlin vor. Auf das Inhaltsprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Pflege am 6. Januar 2025 des Abgeordnetenhauses Berlin
(Nummer 19/47, Seite 2) wird verwiesen.
7. Wie viele der ambulant oder stationär behandelten Verletzungen durch
Feuerwerkskörper erforderten eine Operation?
8. Welche Daten liegen der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre über
Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper zu Silvester vor?
9. Wie hoch ist der Anteil von unter 18-Jährigen unter den Verletzten durch
Feuerwerkskörper?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragen 7
bis 9 vor.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder und
Jugendliche besser vor Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu
schützen?
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert in seinem
Portal zur Kindergesundheit (www.kindergesundheit-info.de (www.kindergesu
ndheit-info.de)) Eltern in der Rubrik „Sicher Aufwachsen“ über die mit
Feuerwerken verbundene Verletzungsgefahr für Kinder und Jugendliche und gibt
Tipps, was Eltern beachten müssen, wenn sie selbst ein Feuerwerk planen, bei
dem Kinder zuschauen oder vielleicht auch mitmachen (www.kindergesundhei
t-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/feuerwerk/).
11. Sollten der Bundesregierung die in den Fragen 3 bis 9 erfragten Zahlen
nicht vorliegen, bestehen seitens der Bundesregierung Pläne die
entsprechenden Zahlen systematisch zu erfassen und zu veröffentlichen?
Eine systematische Erhebung der entsprechenden Daten etwa auf Grundlage
der zu Abrechnungszwecken in Deutschland erfassten Diagnosedaten erfolgt
derzeit nicht: Sofern eine ärztliche Vorstellung erfolgt, wird in der Regel eine
Diagnose gestellt und diese in den ärztlichen Behandlungsunterlagen
dokumentiert. Die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der
ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland (ICD-10-GM) verfügt
bislang über keinen Kode, der Fälle mit einem Unfall durch pyrotechnische
Gegenstände genau identifiziert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Unfälle
als Verletzung des entsprechenden Körperteils (Kapitel XIX Verletzungen,
Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ICD 10 GM) sowie
ggf. noch mit dem Zusatzkode „W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber
mechanischen Kräften unbelebter Objekte“ kodiert werden. Dieser Zusatzkode
umfasst u. a. Feuerwerkskörper, weist diese aber nicht ausschließlich aus und
umfasst auch andere Verletzungsursachen wie zum Beispiel durch Maschinen
und Werkzeuge.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Unfallkrankenhauses
Berlin, dass 97 Prozent der Schwerverletzten durch Feuerwerk männlich
sind („97 Prozent der Bölleropfer sind Männer“; Tagesspiegel am
28. Dezember 2023)?
Die Bundesregierung hat zu dieser Aussage keine Bewertung vorgenommen.
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Umsatz
mit Silvesterfeuerwerk in der Bundesrepublik seit 2015?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
a) Wie viele Tonnen Silvesterfeuerwerk mit welchem Warenwert
wurden in den letzten zehn Jahren nach Deutschland importiert (bitte
jährlich, und wenn möglich, nach Kategorien F1 bis F4
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
b) Wie viele Tonnen Silvesterfeuerwerk mit welchem Warenwert
wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland produziert (bitte
jährlich aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze existieren in der
Produktion?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
c) Wie hoch sind die staatlichen Einnahmen durch Silvesterfeuerwerk
(bitte jährlich seit 2015 in Einführzölle, Steuern und sonstigen
Abgaben aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Steuereinnahmen aus
Silvesterfeuerwerk vor. Feuerwerk wird zolltariflich unter der Codenummer
3604 1000 00 0 erfasst. Es erfolgt hierbei jedoch keine weitere Unterscheidung
nach Feuerwerksklassen. Unter diese Codenummer fallen daher sowohl
Feuerwerkskörper für die Nutzung im Innenbereich sowie die betroffenen
Silvesterraketen. Die Anzahl der Einfuhren auf Positionsebene sowie die erhobenen
Zollabgaben und die erhobene Einfuhrumsatzsteuer sind der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Jahr Anzahl Positionen Zollbetrag Einfuhrumsatzsteuer
2015 1.709 4.587.790 Euro 14.201.359 Euro
2016 2.848 6.555.250 Euro 20.704.382 Euro
2017 2.727 5.710.648 Euro 18.320.566 Euro
2018 3.472 6.826.898 Euro 21.500.880 Euro
2019 3.253 6.300.452 Euro 19.781.365 Euro
2020 2.709 5.433.931 Euro 15.192.398 Euro
2021 329 762.998 Euro 1.829.731 Euro
Jahr Anzahl Positionen Zollbetrag Einfuhrumsatzsteuer
2022 882 2.292.867 Euro 6.267.859 Euro
2023 2.633 6.784.760 Euro 21.064.661 Euro
2024 3.317 10.003.575 Euro 32.184.282 Euro
2025 3.751 8.887.464 Euro 29.032.744 Euro
d) Welche Kenntnisse über Umwelt- und Sozialstandards entlang der
Produktionskette von in Drittstaaten hergestelltem
Silvesterfeuerwerk hat die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
14. Welche Gesamtkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung
dem deutschen Gesundheitssystem in den letzten zehn Jahren durch
feuerwerksbedingte Verletzungen in der Silvesternacht (bitte nach
stationären und ambulanten Behandlungen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Datengrundlage
umfasst keine Diagnosen bzw. Ausgaben nach Behandlungstag. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Mit welchen zusätzlichen Kosten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Feuerwehr und Rettungsdienste in der Silvesternacht belastet,
insbesondere hinsichtlich personeller Überlastung und Überstunden, und
wie entwickelten sich diese in den letzten zehn Jahren?
Mangels Bundeszuständigkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste verfügt die
Bundesregierung hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
16. Welche Mehrkosten entstehen nach Informationen der Bundesregierung
den Polizeibehörden durch verstärkte Einsätze in der Silvesternacht, und
welche Schäden an Einsatzfahrzeugen sind dabei zu verzeichnen (bitte
die jährlichen Kosten seit 2015 nach Ländern aufschlüsseln)?
Mangels Bundeszuständigkeit für die Polizeien der Länder verfügt die
Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu Mehrkosten der
Landespolizeibehörden durch verstärkte Einsätze in der Silvesternacht und zu Schäden an deren
Einsatzfahrzeugen. Die Bundespolizei bewältigt die Einsatzmaßnahmen
anlässlich des Jahreswechsels im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen
Aufgabenwahrnehmung. Anlassbezogen werden die örtlichen Bundespolizeidirektionen
mit Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln der Direktion
Bundesbereitschaftspolizei oder Bundespolizeidirektion 11 unterstützt. Die dafür
notwendigen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 des Bundeshaushalts veranschlagt.
Eine monetäre Erfassung der Einsatzmaßnahmen erfolgt in der Bundespolizei
grundsätzlich nicht. Darüber hinaus erfolgt keine anlassbezogene statistische
Erhebung von Schäden an Einsatzfahrzeugen in der Bundespolizei.
17. Welche Kosten entstehen den Versicherungen nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich durch feuerwerksbedingte Schäden (bitte die
jährlichen Kosten seit 2015 aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
18. Welche kommunalen Kosten entstehen nach Informationen der
Bundesregierung durch die Beseitigung von Silvesterabfall (bitte nach Personal-,
Entsorgungs- und Reinigungskosten im Jahr seit 2015 aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu mangels Zuständigkeit zur Beseitigung von
Silvesterabfall keine Informationen vor.
19. Prüft die Bundesregierung Maßnahmen, um die gesellschaftlichen
Kosten von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 stärker in der Besteuerung
abzubilden?
Die Bundesregierung prüft derzeit keine Maßnahmen, um die
gesellschaftlichen Kosten von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 stärker in der
Besteuerung abzubilden.
20. Wie hoch ist die jährlich zu Silvester verkaufte Nettoexplosivmasse
(NEM) (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den legalen und unkontrollierten
Verkauf von großen Mengen explosiver Stoffe in Bezug auf öffentliche
Sicherheit und Terrorismusprävention?
In Deutschland ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnischen
Gegenständen) sowohl im gewerblichen Bereich (u. a. Herstellung, Handel,
Verwendung) als auch im nicht gewerblichen Bereich durch das Sprengstoffgesetz
stark reglementiert. Die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis in
Deutschland ist an hohe rechtliche Hürden gebunden. Gleichwohl war in den
vergangenen Jahren in Deutschland eine verstärkte Verwendung von
Explosivstoffen bei der Begehung von Straftaten wie z. B. Geldautomatensprengungen
festzustellen. Da der Schutz der Allgemeinheit und die öffentliche Sicherheit
für die Bundesregierung oberste Priorität haben, hat die Bundesregierung mit
ihrer jüngsten Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Straftaten mit
explosionsgefährlichen Stoffen auf diese Formen des Missbrauchs reagiert, so dass
diese künftig strenger reguliert und sanktioniert werden. Das Gesetz zur
effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit
explosionsgefährlichen Stoffen auf Bundestagsdrucksache 21/1933 wurde am 5.
November 2025 vom Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung hat ferner
kürzlich einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Straftatbestand des
§ 89a des Strafgesetzbuches (StGB) (Vorbereitung einer terroristischen Straftat;
Versuch der Anstiftung und Androhung) die Vorbereitungshandlung einer
terroristischen Straftat auch auf das Befördern von Sprengstoffen erstreckt wird
(vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur
Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei
geheimdienstlicher Agententätigkeit vom 10. Oktober 2025 auf Bundesratsdrucksache
559/25, Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b).
22. Welche Schwermetalle und sonstigen umweltschädlichen Substanzen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Feuerwerkskörper
freigesetzt, und in welchen Mengen gelangen diese in Böden und
Gewässer?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen
Mengen Schwermetalle und sonstige umweltschädliche Substanzen, die durch
Feuerwerkskörper freigesetzt werden, in Böden und Oberflächengewässer
gelangen. In der Europäischen Norm EN 15947-5:2022-123 sind Anforderungen an
die Konstruktion und Funktion von Feuerwerkskörpern festgelegt. Sie schließt
auch die Verwendung von verschiedenen Substanzen und Substanzgemischen
aus, die zu einer Gefährdung führen würden.
Dazu zählen zum Beispiel Hexachlorbenzol, Schwermetalle wie Arsen, Blei
und Quecksilber, Pikrate und Mischungen aus Chloraten mit Metallen,
Schwefel oder Sulfiden. Gemäß dieser Norm werden von benannten Stellen in der
Europäischen Union (EU) sogenannte EU-Baumusterprüfungen durchgeführt.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine dieser
benannten Stellen und trägt für diese Zwecke die Kennnummer 0589. Nur nach
bestandener Prüfung und nachgeschalteter positiver Bewertung des
Qualitätssicherungssystems (QS-System) der Hersteller dürfen die Feuerwerkskörper mit
dem CE-Kennzeichen für den gesamten Binnenmarkt der EU versehen werden.
23. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche chemische Belastungen von
Böden und Oberflächengewässern durch Rückstände von
Feuerwerkskörpern (z. B. Perchlorate, Barium, Strontium oder andere
Metallverbindungen), und welche Erkenntnisse liegen zu deren Eintrag nach dem
Abbrennen von Silvesterfeuerwerk vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen
Mengen Rückstände von Feuerwerkskörpern nach dem Abbrennen von
Silvesterfeuerwerk in Böden und Oberflächengewässer eingetragen werden.
24. Wie viele Tonnen Müll entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, und welcher
Anteil davon besteht aus nicht biologisch abbaubaren Materialien
(insbesondere Kunststoffe), und wie hat sich diese Menge seit 2015
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
25. Welche Mengen Feinstaub (PM10 und PM2,5) werden nach aktuellen
Messungen jährlich durch Silvesterfeuerwerk in Deutschland freigesetzt,
und wie hat sich diese Menge seit 2015 entwickelt?
Die nationalen jährlichen Feinstaub-Emissionen aus dem Abbrand von
Silvesterfeuerwerk seit dem Jahr 2015 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Neben den Emissionen an Silvester werden auch Emissionen durch
unterjähriges Feuerwerk freigesetzt.
Die Emissionen der Luftschadstoffe werden nach international einheitlichen
Vorgaben berechnet, erfasst und berichtet. Das letzte verfügbare Jahr ist 2023
aus der Berichterstattung 2025. Zu beachten ist der Einfluss der Corona-
Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021, weshalb hier die Emissionen wesentlich
geringer ausfielen.
Aktivität Schadstoff Einheit 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Silvesterfeuerwerk
PM10 t 1662 1548 1624 1592 1477 257 150 1503 1369
Silvesterfeuerwerk
PM2,5 t 1378 1288 1354 1310 1229 207 125 1260 1152
Unterjähriges
Feuerwerk
PM10 t 594 627 563 577 539 0,70 8,50 260 259
Unterjähriges
Feuerwerk
PM2,5 t 470 496 445 456 426 0,55 6,72 206 205
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die lokalen
Feinstaubspitzenwerte in deutschen Städten am Neujahrstag im Vergleich zu
WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Grenzwerten?
Die Güte der Außenluft ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben zu
überwachen und bewerten. Das ist die Grundvoraussetzung, um zu vergleichbaren
Daten zur Luftqualität in Europa zu gelangen. Die gesetzliche Grundlage
hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit ihrer Änderung
2015/1480/EG. Diese europäische Richtlinie und deren Änderung sind mit der
39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in
deutsches Recht überführt worden. Die Luftqualitätsrichtlinie legt dabei Grenz- und
Zielwerte fest, die rechtlich verbindlich sind.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt Empfehlungen zur Luftqualität,
diese haben im Gegensatz zu den Grenzwerten der Luftqualitätsrichtlinie keine
rechtliche Verbindlichkeit, d. h. Überschreitungen dieser Empfehlungen ziehen
keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.
Die WHO-Empfehlungen sehen folgende Werte für die Kurzfristbelastung mit
PM2,5 und PM10 vor: der 99. Perzentil aller Tagesmittelwerte eines Jahres darf
• bei PM2,5 nicht 15 µg/m³,
• bei PM10 nicht 45 µg/m³ überschreiten.
Grundsätzlich ist die Belastung mit Feinstaub neben der freigesetzten Menge
stark von den Wetterbedingungen abhängig. Ist es kalt, steigen die Mengen der
freigesetzten Schadstoffe gewöhnlich, weil z. B. stärker geheizt wird.
Winterliches Hochdruckwetter, das häufig durch geringe Windgeschwindigkeiten und
einen eingeschränkten vertikalen Luftaustausch gekennzeichnet ist, führt dazu,
dass sich Schadstoffe in den unteren Luftschichten anreichern und die
Belastung steigt.
Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt,
hängt ebenso von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die
Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit
eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über
viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren
Atmosphärenschichten an.
Um zu ermitteln, wie hoch die Belastung an den Neujahrstagen bezüglich der
WHO-Empfehlungen war, wurden die PM2,5- und PM10-Werte aller deutschen
Messstationen an den letzten 3 Neujahrstagen ausgewertet, siehe untenstehende
Tabelle. Zusätzlich wurden die Silvestertage betrachtet, um kurzfristige
Anstiege der Belastungen abzubilden. Um die Werte in einem breiteren Kontext
darzustellen, wurde der durchschnittliche Anteil an einem Januar-/Dezembertag
außerhalb des Jahreswechsels angeben.
Die Belastung steigt für beide Feinstaubfraktionen sprunghaft vom
Silvesterzum Neujahrstag an. Die Überschreitungsanteil am Silvester- bzw. Neujahrtag
liegt meist weit über dem des durchschnittlichen Anteils im restlichen Monat.
Wetter- und emissionsbedingte Schwankungen können vor allem in den
Wintermonaten zu (tagelangen) Episoden erhöhter Feinstaubwerte führen, so dass im
Dezember 2022 und 2023 ein durchschnittlicher Dezembertag stärker mit
PM2,5 belastet war als der Silvestertag des Jahres.
PM2,5:
Zwischen 24 Prozent bis 39 Prozent aller Messstationen weisen an den
Neujahrstagen Tagemittelwerte oberhalb der WHO-Empfehlung auf. Diese Anteile
liegen teilweise sehr deutlich über dem mittleren Anteil im restlichen Monat
(2023 und 2025). Am Neujahrstag 2024 führte der oben beschriebene Einfluss
des Wetters zu günstigeren Ausbreitungsbedingungen und damit niedrigen
Belastungen im Vergleich zu den Neujahrstagen 2023 und 2025.
PM10:
Für die gröberen Feinstaubpartikel PM10 traten weniger Überschreitungen der
WHO-Empfehlung als für PM2,5 auf, sowohl am Neujahrstag als auch an den
Tagen des restlichen Januars. Aber auch hier liegt der Überschreitungsanteil am
Neujahrtag 2023 und 2025 weit über dem des restlichen Monats. Im Jahr 2024
ist dieser Unterschied auch für PM10 nicht so stark ausgeprägt.
Jahreswechsel 2022/2023 Jahreswechsel 2023/2024 Jahreswechsel 2024/2025
Anteil Stationen Dezember
2022
Januar
2023
Dezember
2023
Januar
2024
Dezember
2024
Januar
2025
mit Überschreitung des
PM2,5-Tagesmittels von
15 µg/m³ am
Jahreswechseltag (31.12 bzw.
01.01)
9 % 39 % 5 % 24 % 24 % 32 %
mit Überschreitung des
PM2,5-Tagesmittels von
15 µg/m³ im restlichen
Monat
40 % 9 % 13 % 21 % 11 % 20 %
mit Überschreitung des
PM10-Tagesmittels von
45 µg/m³am
Jahreswechseltag (31.12 bzw.
01.01)
0.6 % 15 % 0.3 % 3.1 % 2.2 % 13 %
mit Überschreitung des
PM10-Tagesmittels von
45 µg/m³ im restlichen
Monat
2.4 % 0.1 % 0.6 % 2.2 % 0.1 % 0.5 %
Die Emissionen des Silvesterfeuerwerks führen somit meist zu einem
überdurchschnittlich hoch belasteten Neujahrstag. Wie hoch die Belastung vor Ort
ist, hängt allerdings stark von den Wetterbedingungen ab.
27. Inwieweit werden die Emissionen aus Feuerwerken in den kommunalen
oder landesweiten Klimaschutzstrategien berücksichtigt, und liegen der
Bundesregierung hierzu Erfahrungswerte aus Kommunen mit
„Böllerverbot“ vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
28. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerk auf Wildtiere vor,
insbesondere auf
a) Zugvögel und deren Orientierung,
b) Winterschlaf haltende Arten,
c) Stress und Energieverlust bei Wildtieren?
Wildtiere werden durch Silvesterfeuerwerk aufgeschreckt und erleiden dadurch
Stress, da sie Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen können. Viele Wildtiere
reduzieren im Winter ihren Stoffwechsel auf ein Minimum. Jede Flucht ist
deshalb äußerst kräftezehrend. Zudem können Wildtiere durch Feuerwerk
bleibende Hörschäden erleiden.
Zugvögel verlassen ihre Schlafplätze und flüchten in Gebiete mit geringer
menschlichen Populationsdichte. Die aufgeschreckten Vögel verkürzen ihre
Nachtruhe und legen in ihren nächtlichen Flügen deutlich weitere Strecken
zurück als in Nächten ohne Feuerwerk. Das veränderte Verhalten der Vögel kann
dabei noch nach Silvester anhalten. Auch winterschlafhaltende Tiere, wie zum
Beispiel der Igel, können durch Feuerwerke gestört bzw. geweckt werden,
wodurch sie wichtige Energiereserven verlieren.
29. Wie viele geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz sind nach
Einschätzung der Bundesregierung von den Auswirkungen des
Silvesterfeuerwerks betroffen?
Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen, da abhängig von Ort, Uhrzeit,
Dauer und Art des Silvesterfeuerwerks (z. B. Großfeuerwerk, privates
Feuerwerk) verschiedene geschützte Wildtiere von den Auswirkungen des
Silvesterfeuerwerks betroffen sind.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz besonders
geschützter Arten vor den Störungen durch Feuerwerk gemäß § 44 des
Bundesnaturschutzgesetzes?
Maßnahmen zum Schutz besonders geschützter Arten vor den Störungen durch
Feuerwerk gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes liegen in der
Zuständigkeit der Länder.
31. Wie viele Wildtiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
tot oder verletzt im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk aufgefunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
32. Welche Auswirkungen hat Silvesterfeuerwerk auf Haus- und Nutztiere,
und welche wirtschaftlichen Schäden entstehen dadurch der
Landwirtschaft?
Aufgrund des wesentlich empfindlicheren Gehör- und Geruchssinns kann
Feuerwerk auf die meisten Haus- und Nutztierarten erhebliche negative
Auswirkungen haben. So kann das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in
der Nähe von Tieren bzw. Tierhaltungen aufgrund der Lärm- und
Rauchbelästigung zu Leiden und teilweise auch zu Schmerzen oder Schäden bei den dort
befindlichen Tieren führen. Die Bundesregierung verfügt über keine
Kenntnisse, welche wirtschaftlichen Schäden der Landwirtschaft durch
Silvesterfeuerwerke entstehen.
33. Welche Präventionskampagnen zum Schutz vor Verletzungen durch
Silvester-Pyrotechnik hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
finanziert?
Sowohl das Bundesinnenministerium, als auch die Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung klären in Informationsblättern und auf ihren
Homepages darüber auf, worauf im Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu achten ist und
welche gesetzlichen Vorschriften es diesbezüglich gibt (abrufbar unter www.b
mi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/12/silvester_24-25.html und
www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/ sowie
www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/sil
vester-faqs.html; letzter Abruf jeweils am 2. Dezember 2025).
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit zwischen
dem Recht auf Silvesterfeuerwerk und den dargestellten
gesellschaftlichen Kosten und Schäden?
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1c wird verwiesen.
35. Welche Alternativen zum privaten Feuerwerk (wie öffentliche,
professionelle Feuerwerke, Laser- oder Drohnenshows) werden von der
Bundesregierung als gleichwertige Möglichkeiten zur Silvesterfeier bewertet?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Bewertung vorgenommen.
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ISSN 0722-8333]
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