Grundlagen für das Nutzen-Kosten-Verhältnis von Bundesverkehrswegeplan-Projekten des Bedarfsplan Straße
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Grundlagen für das Nutzen-Kosten-Verhältnis von Bundesverkehrswegeplan-Projekten des Bedarfsplan Straße
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2694
21. Wahlperiode 11.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel,
Victoria Broßart, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Lena Gumnior,
Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Boris Mijatović, Filiz Polat, Sylvia
Rietenberg, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundlagen für das Nutzen-Kosten-Verhältnis von Bundesverkehrswegeplan-
Projekten des Bedarfsplan Straße
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) fasst die Bewertungskomponenten eines
Vorhabens des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zusammen. Dabei wird die
Summe der Projektnutzen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts
gebracht. An der Methodik zur Berechnung des NKV wurde vielfach Kritik
geübt, beispielsweise an der Auswahl der Faktoren, denen Nutzen zugeschrieben
wird und dem Wert, der ihnen zugewiesen wird. So wurde u. a. vielfach
kritisiert, dass die Reisezeitgewinne überbewertet werden (www.bund.net/fileadmi
n/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_gruenbuch_bvw
p.pdf). Bei der Bewertung der BVWP-Projekte und der Einschätzung der
Wirtschaftlichkeit von BVWP-Vorhaben, wie z. B. Autobahn-Neubauprojekten,
spielt das NKV die zentrale Rolle.
Das NKV wurden für diejenigen Autobahnprojekte neu bewertet, für die bis
2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird (Projekte des Bedarfsplans
Teil B des Finanzierungs- und Realisierungsplans [FRP] 2025 bis 2029). Ohne
Kenntnis der zugrunde liegenden Werte in der Nutzen-Kosten-Analyse und
zentralen verkehrlichen Wirkungen sind aus Sicht der Fragestellenden die
Veränderungen der neuen NKV-Werte gegenüber den NKV-Werten von 2016 nicht
nachvollziehbar. Ebenso ist unklar, warum eine Vergleichbarkeit der Werte
nicht gegeben sein soll. Für die bisherigen NKV-Berechnungen sind diese
Werte im Projektinformationssystem (PRINS) für alle BVWP-Projekte abrufbar.
Vor dem Hintergrund der Unterfinanzierung des Neu- und Ausbaus der
klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße sowie der erheblichen
Finanzlücken beim Erhalt der Bundesfernstraßen, Bundeschienenwege und
Bundeswasserstraßen ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion Transparenz bei
den Berechnungsgrundlagen und Nutzenkomponenten der NKVs für
Autobahn-Aus- und Autobahn-Neubauprojekte dringend geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Nutzen- und Kostenkomponenten wurden im Vergleich zum
Bewertungsmethodik-Stand 2016 ergänzt, geändert oder gestrichen (vgl.
Methodikhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030; www.bmv.de/Sh
aredDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.pdf?__blob=pu
blicationFile)?
2. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (vgl. Frage 1,
analog zu den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse
(Modul A)“ aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-
Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis
2029 für die Bedarfsplanprojekte Nummer 843, 844 und 1059
(Autobahn 1 [A 1], Anschlussstelle [AS] Adenau [Landesstraße 10 (L 10)] – AS
Lommersdorf [L 115z; Anteil NW], A 1, AS Lommersdorf [L 115z] – AS
Blankenheim [B 51], A 1, AS Kelberg [B 410] – AS Adenau [L 10])
zugrunde (bitte Werte für Veränderung der Abgasbelastung [NA] von NA1
bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
3. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im Personenverkehr (PV) und welche Werte für die
Veränderung der Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im
Güterverkehr (GV; siehe Tabelle unter „1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische
Wirkungen“) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im
Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029 für die
Bedarfsplanprojekte Nummer 843, 844 und 1059 (A 1, AS Adenau [L 10] – AS
Lommersdorf [L 115z], A 1, AS Lommersdorf [L 115z] – AS
Blankenheim [B 51], A 1, AS Kelberg [B 410] – AS Adenau [L 10]) zugrunde?
4. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für die Bedarfsplanprojekte Nummer 1262, 1259, 693/1260 und 693
(A 20, Weede – A 7, A – A 20, Glückstadt [B 431] – Hohenfelde [A 23],
A 20, Autobahndreieck [AD] A 28/A 20 [Westerstede] – Autobahnkreuz
[AK] Hohenfelde [A 23/A 26]/A 20, Drochtersen [Trog Süd] – Glückstadt
[B 431], A 20, AD A 28/A 20 [Westerstede] – AK Hohenfelde [A 23/
A 26]) zugrunde (bitte Werte für Veränderung der Abgasbelastung von
NA1 bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
5. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für die Bundesverkehrswegeprojekte
Nummer 1262, 1259, 693/1260 und 693 (A 20, Weede – A 7, A – A 20,
Glückstadt [B 431] – Hohenfelde [A 23], A 20, AD A 28/A 20 [Westerstede] –
AK Hohenfelde [A 23/A 26]/A 20, Drochtersen [Trog Süd] – Glückstadt
[B 431], A 20, AD A 28/A 20 [Westerstede] – AK Hohenfelde [A 23/
A 26]) zugrunde?
6. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für das Bedarfsplanprojekt Nummer 507 (A 26, AK Hamburg-
Süderelbe – AD/AS Hamburg-Stillhorn) zugrunde (bitte Werte für
Veränderung der Abgasbelastung von NA1 bis NA6 jeweils einzeln
aufführen)?
7. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für das Bedarfsplanprojekt Nummer 507 (A 26,
AK Hamburg-Süderelbe – AD/AS Hamburg-Stillhorn) zugrunde?
8. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für das Bedarfsplanprojekt Nummer 699 (A 33, Osnabrück/Nord [A 1] –
Osnabrück/Belm) zugrunde (bitte Werte für Veränderung der
Abgasbelastung von NA1 bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
9. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für das Bedarfsplanprojekt Nummer 699 (A 33,
Osnabrück/Nord [A 1] – Osnabrück/Belm) zugrunde?
10. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für das Bedarfsplanprojekt Nummer 701 (A 39, AS Lüneburg-Nord
[B216] – AS Weyhausen [B 188]) zugrunde (bitte Werte für Veränderung
der Abgasbelastung von NA1 bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
11. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für das Bedarfsplanprojekt Nummer 2029 für
das Bedarfsplanprojekt Nummer 701 (A 39, AS Lüneburg-Nord [B 216] –
AS Weyhausen [B 188]) zugrunde?
12. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für das Bedarfsplanprojekt Nummer 539 (A 44, AK Kassel-West – AD
Kassel-Süd) zugrunde (bitte Werte für Veränderung der Abgasbelastung
von NA1 bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
13. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für das Bedarfsplanprojekt Nummer 539 (A 44,
AK Kassel-West – AD Kassel-Süd) zugrunde?
14. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten (entsprechend
den in PRINS in der Tabelle „1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“
aufgeführten Komponenten) liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-
Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des neuen FRP 2025 bis 2029
für das Bedarfsplanprojekt Nummer 946 (A 445, AS Werl-N – AS Hamm/
Rhynern) zugrunde (bitte Werte für Veränderung der Abgasbelastung von
NA1 bis NA6 jeweils einzeln aufführen)?
15. Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten,
Betriebsleistung und Reisezeit im PV und welche Werte für die Veränderung der
Betriebsleistung und Fahrzeugeinsatzzeit im GV (siehe Tabelle unter
„1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Aufstellung des
neuen FRP 2025 bis 2029 für das Bedarfsplanprojekt Nummer 946
(A 445, AS Werl-N – AS Hamm/Rhynern) zugrunde?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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