Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Verhältnis-Untersuchung für den geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Antwort zu Drs. 21/6816)
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Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Verhältnis-Untersuchung für den geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Antwort zu Drs. 21/6816)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7066
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Matthias
Gastel, Swantje Henrike Michaelsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6816 –
Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Verhältnis-Untersuchung für den geplanten
Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) fasst die Bewertungskomponenten
eines Vorhabens des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zusammen. Dabei
wird die Summe der Projektnutzen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten des
Projekts gebracht.
Das NKV wurde für diejenigen Autobahnprojekte neu bewertet, für die bis
2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird (Projekte des Bedarfsplans
Teil B des Finanzierungs- und Realisierungsplans [FRP] 2025 bis 2029).
Dabei hat sich das NKV für die Erweiterung der Bundesstraße 10 (B 10)
zwischen Hinterweidenthal und Landau (Autobahn 65 [A 65]) auf vier
Fahrstreifen (Projekt B10‑G11‑RP) nur minimal verändert, und das, obwohl der
Ausbau aufgrund massiv gestiegener Baukosten seit Jahren in der Kritik steht. Das
bestätigt auch ein Gutachten im Auftrag der BUND-Kreisgruppe (BUND =
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Südpfalz (www.bund-rlp.de/f
ileadmin/rlp/Mensch_und_Umwelt/Mobilitaet/B10/12.3.2024-Fachgutachterli
che Stellungnahme-des-BUND-zum-Bericht-des-Bundesrechnungshofes-B1
0.pdf) und des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die
massiv gestiegenen Baukosten beim Projekt B10‑G11‑RP und bei anderen
Projekten in die Berechnung mit eingeflossen sind und ob die neuen
Bewertungsansätze der Bundesverkehrswegeplanung dem Ziel einer Aktualisierung
der Kosten- und Wertansätze entsprechen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 9. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Nutzen- und Kostenkomponenten wurden im Vergleich zum Stand
der Bewertungsmethodik 2016 bezüglich des Projekts Projekt
B10‑G11‑RP ergänzt, geändert oder gestrichen (bitte nach Teilprojekten
aufschlüsseln)?
2. Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten liegen der
Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bezüglich des Projekts
B10‑G11‑RP zugrunde (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die aktuelle Bewertung des Projekts B10 – G11-RP wurde anhand der
Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und auf Grundlage der
aktuellen Rahmenbedingungen durch die Straßenbauverwaltung des Landes
Rheinland-Pfalz für das Gesamtprojekt durchgeführt, wobei der Barwert des Nutzens
zu 572.590 Mio. Euro und der Barwert der Kosten zu 391.794 Mio. Euro
ermittelt wurde.
3. Bei welchen Projekten in Rheinland-Pfalz kam es durch die
Neuberechnung zu Abweichungen im Vergleich zur vorherigen Berechnung des
NKV (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die öffentlich zugänglichen Projektbewertungen des BVWP
2030 (abrufbar unter www.bvwp-projekte.de/index.html) sowie die
veröffentlichen Projektbewertungen im Zuge der Aufstellung des IRP 2025–2029 bzw.
des FRP 2025–2029 (abrufbar unter: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/n
kv-dossiers-2025.html) verwiesen.
4. Wie hoch ist der Anteil an Elektrofahrzeugen für die B 10, der den
Berechnungen zugrunde gelegt wurde, und auf welches Jahr bezieht sich
dieser Anteil?
Gemäß der Fahrzeugstrukturprognose im Motorisierten Individualverkehr
(MIV) und Güterverkehr, die in der „Aktualisierung der Kosten- und
Wertansätze der Bundesverkehrswegeplanung“ vom Dezember 2024 verwendet
wurde, wurde bei den Berechnungen ein Anteil von Elektrofahrzeugen von
68,4 Prozent im MIV sowie von 78,3 Prozent im Güterverkehr zugrunde
gelegt. Diese Ansätze beziehen sich auf den Prognosehorizont 2040.
5. Wie wurden die Kosten für die Planungsstufen 1 bis 4 ermittelt, und
welche Dauer wurde für die Planungsstufen bei der B 10 angesetzt?
Gemäß dem Methodenhandbuch zum BVWP 2030 werden im Hinblick auf das
frühe Planungsstadium der BVWP-Teilprojekte 1–3 geschätzte Planungskosten
von 18 Prozent der Investitionssumme (exklusive Grunderwerbskosten) für
einen Planungszeitraum von ca. 90 Monaten angenommen. Die BVWP-
Teilprojekte 4 und 5 geben aufgrund des weiter fortgeschrittenen Planungsstands
geringere Planungskosten sowie einen geringeren Planungszeitraum aus.
Daraus ergeben sich jeweils 72 bzw. 24 Monate für den Vorentwurf bzw. den Bau.
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ISSN 0722-8333
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