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Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1893)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2593 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1893) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2593 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1893 – Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften A. Problem Die Deutsche Post AG nimmt im Wege der gesetzlichen Zuweisung und Beleihung Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. Zur Wahrung der Rechtsstellung der Beamten, insbesondere zur Sicherstellung einer ihrem Amt angemessenen Beschäftigung ermächtigt bereits § 38 Absatz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen (Beleihung von Postnachfolgeunternehmen mit Dienstherrenbefugnissen und Übertragung des Status als Postnachfolgeunternehmen auf einen neuen Rechtsträger im Zusammenhang mit den beamtenrechtlichen Verpflichtungen). Bislang gibt es aber keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen, die eine flexible Weiterübertragung sonstiger öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG ermöglichen würden. Dies soll nunmehr geändert werden, um der unternehmensinternen Organisations- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit der Deutsche Post AG als Konzernobergesellschaft (bzw. der DHL Group als Konzern) Rechnung zu tragen. Gleichzeitig muss die lückenlose Erfüllung der aktuell der Deutsche Post AG übertragenen Aufgaben gewährleistet bleiben. Das Gesetz bestimmt dabei alle wesentlichen materiellen Voraussetzungen einer Aufgabenübertragung und für den Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die bisherige Rechtsposition der Deutsche Post AG. Die Regelung in § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen, nach der sich Beamtinnen und Beamte ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den engagierten Ruhestand versetzen lassen können, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht, ist zum Jahresende 2024 ausgelaufen. Noch immer besteht bei den Postnachfolgeunternehmen Bedarf, in Bereichen mit Personalüberhang den Personalabbau sozialverträglich sowohl auf die Arbeitnehmerschaft als auch auf die Beamtinnen und Beamten erstrecken zu können. Mit dem Artikel 4 des Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften (GasVReG) vom 8. Juli 2022 wurden durch Einfügung des § 29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die Kritische Infrastrukturen im Sinne von § 2 Absatz 10 des BSI-Gesetzes im Sektor Energie betreiben, geschaffen. Durch Einfügung eines neuen Absatzes 1a in § 29 EnSiG mit Artikel 7 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG) vom 20. Dezember 2022 wurde ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft. Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird. Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme zu vermeiden. B. Lösung Der Bundesregierung wird ermöglicht, im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutsche Post AG übertragen werden. Das Gesetz trifft zudem begleitende Regelungen und nimmt redaktionelle Anpassungen vor. Die für den Bundeshaushalt kostenneutrale Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten, sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den engagierten Ruhestand versetzen zu lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht, wird noch einmal bis Ende 2026 verlängert. Zur Änderung des EnSiG: Es wird eine eng begrenzte Ausnahme vom Dividendenverbot für nach § 29 Absatz 1 EnSiG rekapitalisierte börsennotierte oder eine Börsennotierung anstrebende Kapitalgesellschaften geschaffen. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Für Bund und Länder entstehen keine Haushaltsausgaben. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten bleiben im Wesentlichen unverändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz und die darauf zu erlassende Rechtsverordnung vermeiden die Entstehung von Erfüllungsaufwand, denn anderenfalls müssten die der Deutsche Post AG aktuell übertragenen öffentlichen Aufgaben von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Auch im Übrigen entsteht kein Erfüllungsaufwand. F. Weitere Kosten Weitere Kosten, etwa für die Wirtschaft, die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, gibt es nicht. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 unverändert anzunehmen. Berlin, den 5. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Christian Haase Berichterstatter Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 dem Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Bundesregierung wird ermöglicht, im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutsche Post AG übertragen werden. Das Gesetz trifft zudem begleitende Regelungen und nimmt redaktionelle Anpassungen vor. Mit der Änderung des § 29 Absatz 1a EnSiG werden börsennotierte oder eine Börsennotierung anstrebende Unternehmen, bei denen der Bund oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen einer Rekapitalisierung eine mittelbare oder unmittelbare Mehrheitsbeteiligung erwarb, von dem sogenannten Dividendenverbot ausgenommen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025 abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen darauf hin, dass der Gesetzentwurf unter anderem die Möglichkeit beinhalte, im Verordnungswege Aufgaben im öffentlichen Interesse von der Deutschen Post AG auf ein anderes Unternehmen innerhalb des Konzerns zu übertragen. Ziel sei es, hiermit eine konzerninterne Umstrukturierung zu ermöglichen. Gleichzeitig werde damit die Basis geschaffen, dass bislang von der Deutschen Post AG übernommene öffentliche Aufgaben weiterhin im Konzern erfüllt werden können. Eine weitere mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betreffe die für die Postnachfolgeunternehmen geltende Ruhestandsregelung. Bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigte Beamtinnen und Beamte können sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr bestehe. Die bis zum 31. Dezember 2024 befristete Möglichkeit werde bis Ende 2026 verlängert. Zudem solle mit einer Änderung beim Energiesicherungsgesetz (EnSig) eine im Rahmen der Energiekrise (2022) erlassene Regelung im Kontext zu den Stabilisierungsmaßnahmen modifiziert werden. Diese Änderung beziehe sich auf das Dividendenverbot. Die bisherige Beschränkung der Ausschüttung von Dividenden könne die Veräußerung von Anteilen an börsennotierten Unternehmen erschweren. Eine sichere Dividendenzahlung sei hingegen für etwaige Investoren ein wesentliches Investitionskriterium. Darüber hinaus sei eine sichere Dividendenzahlung insbesondere für Energieunternehmen von hoher Relevanz, da deren Aktien zu den Versorgeraktien zählten. Eine klassische Anlegergruppe der Versorgeraktien seien dividendenorientierte Anleger. Scheide diese Anlegergruppe aus, könne durch eine deutlich geringere Nachfrage nach den angebotenen Aktien die Durchführbarkeit einer Veräußerung über den Kapitalmarkt erheblich erschwert werden. Dem solle durch die neu geschaffene Ausnahmeregelung begegnet werden. Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG ab. Der Entwurf schaffe diverse Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, mit denen zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge ohne Zustimmung des Bundestages auf beliebige Nachfolgegesellschaften übertragen werden können. Dies stelle eine problematische Machtverschiebung zulasten des Parlaments dar und öffne intransparenten Strukturänderungen Tür und Tor. Zudem werde mit der Ausnahme vom Dividendenverbot im Energiesicherungsgesetz erneut ein Sondervorteil für große Konzerne geschaffen. Während Unternehmen mit Steuergeldern stabilisiert würden, sollten künftig unter Bedingungen trotzdem Dividenden ausgeschüttet werden können. Die Fraktion der AfD halte dies gegenüber den Steuerzahlern für unverantwortlich. Die erneute Verlängerung der abschlagsfreien Frühpensionierung für Beamte der Postnachfolgeunternehmen ab 55 Jahren lehnte die Fraktion der AfD ebenfalls ab. Dieses Privileg sei gegenüber allen anderen Beschäftigten in Deutschland nicht vermittelbar und verursache langfristig zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Insgesamt führe der Entwurf zu weniger Transparenz und neuen finanziellen Risiken, ohne die postalische Versorgung der Bürger tatsächlich zu verbessern. Die Fraktion der AfD sehe darin weder eine wirtschaftlich sinnvolle noch eine haushaltspolitisch verantwortbare Lösung und empfehle daher die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich beim Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie erkannte an, dass einige der vorgesehenen Regelungen sinnvoll und notwendig seien, insbesondere die Möglichkeit, öffentliche Aufgaben bei Umstrukturierungen rechtssicher zu übertragen. Auch die Ausnahmeregelung vom Dividendenverbot für Unternehmen, die sich mehrheitlich im Bundesbesitz befänden, sei nachvollziehbar. Zugleich sah die Fraktion jedoch erhebliche Probleme in einzelnen Maßnahmen des Gesetzes, insbesondere dass Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen weiterhin bereits mit 55 Jahren versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand treten könnten. Dies werfe unter anderem die Frage auf, warum für diese Beschäftigten keine Anschlussverwendung gefunden werden könne. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke gehe es bei den im Gesetzentwurf bezogen auf die Deutsche Post AG vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen um die Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten, sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen zu lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht. Diese Möglichkeit solle bis Ende 2026 verlängert werden. Dieser Verlängerung stimmte die Fraktion zu. Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs sei auch eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Es solle eine Ausnahme vom Dividendenverbot für nach § 29 Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes rekapitalisierte börsennotierte oder eine Börsennotierung anstrebende Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Die Bundesregierung wolle also das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern. Die Bundesregierung beziehe sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem Gesetz seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft worden. Die angestrebte Lockerung des Boni- und Dividendenverbots für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lehne die Fraktion Die Linke ab. In der Gesamtbewertung des Gesetzentwurfs ergab sich eine Enthaltung der Fraktion Die Linke. Sodann beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in unveränderter Fassung anzunehmen. Berlin, den 5. November 2025 Christian Haase Berichterstatter Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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