Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1893)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1893)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2593
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1893 –
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei
Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften
A. Problem
Die Deutsche Post AG nimmt im Wege der gesetzlichen Zuweisung und
Beleihung Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. Zur Wahrung der Rechtsstellung
der Beamten, insbesondere zur Sicherstellung einer ihrem Amt angemessenen
Beschäftigung ermächtigt bereits § 38 Absatz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes
(PostPersRG) die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(Beleihung von Postnachfolgeunternehmen mit Dienstherrenbefugnissen und
Übertragung des Status als Postnachfolgeunternehmen auf einen neuen Rechtsträger im
Zusammenhang mit den beamtenrechtlichen Verpflichtungen). Bislang gibt es
aber keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen, die eine flexible
Weiterübertragung sonstiger öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der
Deutsche Post AG ermöglichen würden. Dies soll nunmehr geändert werden, um der
unternehmensinternen Organisations- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit
der Deutsche Post AG als Konzernobergesellschaft (bzw. der DHL Group als
Konzern) Rechnung zu tragen. Gleichzeitig muss die lückenlose Erfüllung der
aktuell der Deutsche Post AG übertragenen Aufgaben gewährleistet bleiben. Das
Gesetz bestimmt dabei alle wesentlichen materiellen Voraussetzungen einer
Aufgabenübertragung und für den Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die
bisherige Rechtsposition der Deutsche Post AG.
Die Regelung in § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen
Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen,
nach der sich Beamtinnen und Beamte ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den engagierten Ruhestand versetzen lassen
können, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen
Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht, ist zum Jahresende 2024
ausgelaufen. Noch immer besteht bei den Postnachfolgeunternehmen Bedarf, in
Bereichen mit Personalüberhang den Personalabbau sozialverträglich sowohl auf
die Arbeitnehmerschaft als auch auf die Beamtinnen und Beamten erstrecken zu
können.
Mit dem Artikel 4 des Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur
Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden
Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energiewirtschaftlicher Vorschriften (GasVReG) vom 8. Juli 2022 wurden durch
Einfügung des § 29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Erleichterungen zur
Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die Kritische
Infrastrukturen im Sinne von § 2 Absatz 10 des BSI-Gesetzes im Sektor Energie
betreiben, geschaffen. Durch Einfügung eines neuen Absatzes 1a in § 29 EnSiG mit
Artikel 7 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes
Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG) vom
20. Dezember 2022 wurde ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den
Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft.
Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten
oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die
Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird. Die
gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng
begrenzten Ausnahme zu vermeiden.
B. Lösung
Der Bundesregierung wird ermöglicht, im Verordnungsweg Aufgaben im
öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der
im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der
Deutsche Post AG übertragen werden. Das Gesetz trifft zudem begleitende
Regelungen und nimmt redaktionelle Anpassungen vor.
Die für den Bundeshaushalt kostenneutrale Möglichkeit für die bei den
Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten, sich ab dem
vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den engagierten
Ruhestand versetzen zu lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und
in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht,
wird noch einmal bis Ende 2026 verlängert.
Zur Änderung des EnSiG: Es wird eine eng begrenzte Ausnahme vom
Dividendenverbot für nach § 29 Absatz 1 EnSiG rekapitalisierte börsennotierte oder eine
Börsennotierung anstrebende Kapitalgesellschaften geschaffen.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für Bund und Länder entstehen keine Haushaltsausgaben.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten bleiben im Wesentlichen
unverändert.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Das Gesetz und die darauf zu erlassende Rechtsverordnung vermeiden die
Entstehung von Erfüllungsaufwand, denn anderenfalls müssten die der Deutsche Post
AG aktuell übertragenen öffentlichen Aufgaben von der öffentlichen Verwaltung
wahrgenommen werden. Auch im Übrigen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
F. Weitere Kosten
Weitere Kosten, etwa für die Wirtschaft, die sozialen Sicherungssysteme sowie
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, gibt es nicht.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Christian Haase
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten
Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in seiner 31. Sitzung am 9.
Oktober 2025 dem Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Bundesregierung wird ermöglicht, im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere
inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz
Vermögenswerte der Deutsche Post AG übertragen werden. Das Gesetz trifft zudem begleitende Regelungen und
nimmt redaktionelle Anpassungen vor.
Mit der Änderung des § 29 Absatz 1a EnSiG werden börsennotierte oder eine Börsennotierung anstrebende
Unternehmen, bei denen der Bund oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen einer Rekapitalisierung eine
mittelbare oder unmittelbare Mehrheitsbeteiligung erwarb, von dem sogenannten Dividendenverbot
ausgenommen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in seiner 21. Sitzung am 5. November
2025 abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen darauf hin, dass der Gesetzentwurf unter anderem die
Möglichkeit beinhalte, im Verordnungswege Aufgaben im öffentlichen Interesse von der Deutschen Post AG auf ein
anderes Unternehmen innerhalb des Konzerns zu übertragen. Ziel sei es, hiermit eine konzerninterne
Umstrukturierung zu ermöglichen. Gleichzeitig werde damit die Basis geschaffen, dass bislang von der Deutschen Post AG
übernommene öffentliche Aufgaben weiterhin im Konzern erfüllt werden können.
Eine weitere mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betreffe die für die Postnachfolgeunternehmen
geltende Ruhestandsregelung. Bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigte Beamtinnen und Beamte können sich
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand
versetzen lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine
Verwendungsmöglichkeit mehr bestehe. Die bis zum 31. Dezember 2024 befristete Möglichkeit werde bis Ende 2026
verlängert.
Zudem solle mit einer Änderung beim Energiesicherungsgesetz (EnSig) eine im Rahmen der Energiekrise (2022)
erlassene Regelung im Kontext zu den Stabilisierungsmaßnahmen modifiziert werden. Diese Änderung beziehe
sich auf das Dividendenverbot. Die bisherige Beschränkung der Ausschüttung von Dividenden könne die
Veräußerung von Anteilen an börsennotierten Unternehmen erschweren. Eine sichere Dividendenzahlung sei hingegen
für etwaige Investoren ein wesentliches Investitionskriterium. Darüber hinaus sei eine sichere Dividendenzahlung
insbesondere für Energieunternehmen von hoher Relevanz, da deren Aktien zu den Versorgeraktien zählten. Eine
klassische Anlegergruppe der Versorgeraktien seien dividendenorientierte Anleger. Scheide diese Anlegergruppe
aus, könne durch eine deutlich geringere Nachfrage nach den angebotenen Aktien die Durchführbarkeit einer
Veräußerung über den Kapitalmarkt erheblich erschwert werden. Dem solle durch die neu geschaffene
Ausnahmeregelung begegnet werden.
Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei
Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG ab.
Der Entwurf schaffe diverse Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, mit denen zentrale Aufgaben
der Daseinsvorsorge ohne Zustimmung des Bundestages auf beliebige Nachfolgegesellschaften übertragen
werden können. Dies stelle eine problematische Machtverschiebung zulasten des Parlaments dar und öffne
intransparenten Strukturänderungen Tür und Tor.
Zudem werde mit der Ausnahme vom Dividendenverbot im Energiesicherungsgesetz erneut ein Sondervorteil für
große Konzerne geschaffen. Während Unternehmen mit Steuergeldern stabilisiert würden, sollten künftig unter
Bedingungen trotzdem Dividenden ausgeschüttet werden können. Die Fraktion der AfD halte dies gegenüber den
Steuerzahlern für unverantwortlich.
Die erneute Verlängerung der abschlagsfreien Frühpensionierung für Beamte der Postnachfolgeunternehmen ab
55 Jahren lehnte die Fraktion der AfD ebenfalls ab. Dieses Privileg sei gegenüber allen anderen Beschäftigten in
Deutschland nicht vermittelbar und verursache langfristig zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte.
Insgesamt führe der Entwurf zu weniger Transparenz und neuen finanziellen Risiken, ohne die postalische
Versorgung der Bürger tatsächlich zu verbessern. Die Fraktion der AfD sehe darin weder eine wirtschaftlich sinnvolle
noch eine haushaltspolitisch verantwortbare Lösung und empfehle daher die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich beim Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei
Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie erkannte an,
dass einige der vorgesehenen Regelungen sinnvoll und notwendig seien, insbesondere die Möglichkeit,
öffentliche Aufgaben bei Umstrukturierungen rechtssicher zu übertragen. Auch die Ausnahmeregelung vom
Dividendenverbot für Unternehmen, die sich mehrheitlich im Bundesbesitz befänden, sei nachvollziehbar. Zugleich sah
die Fraktion jedoch erhebliche Probleme in einzelnen Maßnahmen des Gesetzes, insbesondere dass Beamtinnen
und Beamte der Postnachfolgeunternehmen weiterhin bereits mit 55 Jahren versorgungsabschlagsfrei in den
Ruhestand treten könnten. Dies werfe unter anderem die Frage auf, warum für diese Beschäftigten keine
Anschlussverwendung gefunden werden könne.
Nach Auffassung der Fraktion Die Linke gehe es bei den im Gesetzentwurf bezogen auf die Deutsche Post AG
vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen um die Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen
beschäftigten Beamtinnen und Beamten, sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig
in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen zu lassen, wenn für sie in den privatisierten Unternehmen
und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht. Diese Möglichkeit solle bis
Ende 2026 verlängert werden. Dieser Verlängerung stimmte die Fraktion zu.
Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs sei auch eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Es solle
eine Ausnahme vom Dividendenverbot für nach § 29 Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes rekapitalisierte
börsennotierte oder eine Börsennotierung anstrebende Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Die
Bundesregierung wolle also das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der
Energiewirtschaft lockern. Die Bundesregierung beziehe sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen
Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall
einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem Gesetz seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die
kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein Boni-
und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft
worden. Die angestrebte Lockerung des Boni- und Dividendenverbots für öffentlich gestützte Unternehmen im
Bereich der Energiewirtschaft lehne die Fraktion Die Linke ab.
In der Gesamtbewertung des Gesetzentwurfs ergab sich eine Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Sodann beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1893 in unveränderter Fassung
anzunehmen.
Berlin, den 5. November 2025
Christian Haase
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Christian Haase (Berichterstattung)
- authored ← Dietmar Bartsch (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Michael Espendiller (Berichterstattung)
- authored ← Sebastian Schäfer (Berichterstattung)
- authored ← Thorsten Rudolph (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht)