Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Antwort zu Drs. 21/7271)
Text
Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Antwort zu Drs. 21/7271)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7491
21. Wahlperiode 05.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Bernd Schattner und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7271 –
Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des
Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest
– Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundeskanzler Friedrich Merz stellte am 22. September 2025 den
„Persönlichen Beauftragten für Investitionen“, Martin Blessing, vor (www.bundesregie
rung.de/breg-de/aktuelles/pk-kanzler-beauftragter-investitionen-2385370).
Martin Blessing soll nach Angaben des Bundeskanzlers zudem den
Aufsichtsratsvorsitz der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft
und Standortmarketing mbH (Germany Trade &Invest – GTAI) übernehmen,
der zentralen Gesellschaft der Bundesregierung für Außenwirtschaft und
Standortmarketing.
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im ersten Quartal 2026 gegenüber dem
Vorquartal nur um 0,3 Prozent gestiegen (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtsc
haft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bu
bbles.html). Daher stellt sich den Fragestellern die Frage, wie Deutschland
durch Investitionen aus dem In- und Ausland wirtschaftlich zukunftssicher
aufgestellt werden kann. Ebenso ist in den Augen der Fragesteller zu klären,
welche politischen Maßnahmen erforderlich sind, um verlässliche und
attraktive Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren zu schaffen.
Deutsche Steuerzahler und die Wirtschaft haben nach Auffassung der
Fragesteller ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, mit welchen konkreten
Strategien die Bundesregierung Investitionen anziehen, fördern und dauerhaft
sichern will.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Martin Blessing wurde am 22. September 2025 von Bundeskanzler Friedrich
Merz zum Persönlichen Beauftragten für Investitionen ernannt. Aufgrund
dieses Mandats wurde er im Dezember 2025 in den Aufsichtsrat der Germany
Trade and Invest (GTAI) berufen und im Januar dieses Jahres zu dessen
Vorsitzendem gewählt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 4. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die GTAI ist die zentrale Agentur für Außenwirtschaft und Standortmarketing
des Bundes. Sie unterstützt die Internationalisierung der deutschen Wirtschaft
mit dem Ziel, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen und so
zum Wohlstand im Land beizutragen. Die Kernaufgaben der GTAI umfassen
– die Unterstützung der deutschen Unternehmen bei der Erschließung
ausländischer Märkte,
– die Beratung ausländischer (Greenfield-)Investoren bei der Ansiedlung in
Deutschland und
– die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Die GTAI arbeitet im Bereich der Investorenanwerbung eng mit den 16
Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder zusammen.
1. Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die GTAI im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie?
Die jeweils für ein Jahr zwischen der GTAI-Geschäftsführung und der
Gesellschafterin, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
geschlossene Zielvereinbarung bildet in zehn Key Performance Indicators
(KPIs) die Aufgaben und Geschäftsbereiche der GTAI ab:
– KPI 1: Bekanntheitsgrad bei exportorientierten KMU und Startups
– KPI 2: Quantitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben
– KPI 3: Qualitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben
– KPI 4: Leistungsindikator der Förderprogramme zur
Internationalisierung
– KPI 5: Interesse am Standort Deutschland bei ausländischen
Entscheidern
– KPI 6: Nutzenbewertung des Informationsangebots durch deutsche
exportorientierten KMU und Startups
– KPI 7: Kundenzufriedenheit mit Informationsangebot und
Dienstleistungen bei ausländischen Unternehmen
– KPI 8: Kundenzufriedenheit der Teilnehmenden an Maßnahmen der
Förderprogramme zur Internationalisierung
– KPI 9: Umsetzungsfortschritt der Prozessdigitalisierung
– KPI 10: Attraktivität als Arbeitgeberin
2. Welche konkreten, messbaren Ziele konnte die GTAI im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit Oktober
2025 erreichen (bitte einzeln auflisten)?
Zum Jahresende 2025 wurden acht von zehn Zielen vollständig erreicht oder
übertroffen. Erreicht worden sind 2025 folgende Ziele:
– KPI 1: Bekanntheitsgrad bei exportorientierten KMU und Startups
– KPI 3: Qualitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben
– KPI 4: Leistungsindikator der Förderprogramme zur
Internationalisierung
– KPI 5: Interesse am Standort Deutschland bei ausländischen
Entscheidern
– KPI 6: Nutzenbewertung des Informationsangebots durch deutsche
exportorientierten KMU und Startups
– KPI 8: Kundenzufriedenheit der Teilnehmenden an Maßnahmen der
Förderprogramme zur Internationalisierung
– KPI 9: Umsetzungsfortschritt der Prozessdigitalisierung
– KPI 10: Attraktivität als Arbeitgeberin
Für KPI 2 wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 9 verwiesen. Der Wert für
KPI 7 war nicht ermittelbar, da die Kundenbefragung keine statistisch
belastbare Grundlage für die Berechnung ergab.
3. Welche konkreten Investitionen aus dem privaten Sektor konnte die
Bundesregierung für Wirtschaftsprojekte aufgrund der GTAI in Deutschland
generieren (bitte nach Projekten und jeweiliger Höhe auflisten)?
9. Welche bundeshaushaltsrelevanten Einnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Oktober 2025 durch Investitionen entstanden, die
auf die Tätigkeit der GTAI zurückzuführen sind, und wie verteilen sich
diese Einnahmen nach Höhe und Wirtschaftszweigen?
Die Fragen 3 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Etwa 10 Prozent aller Investitionen (Bereich Greenfield) kommen über die
GTAI nach Deutschland und werden von der GTAI – nach einer ersten Prüfung
– an das jeweils betroffene Land abgegeben. Die GTAI hat vom 1. Oktober
2025 bis zum 24. Juli 2026 104 Projekte an die Länder übergeben. Diese
betreffen v. a. die Energieversorgung sowie die Bereiche Herstellung von
chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen und die
Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen.
Erfolgreiche Ansiedlungen erzeugen dort, wo sie getätigt werden, also in den
16 Ländern, Impulse für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuereinnahmen.
Bei (vollständiger) Umsetzung der Ansiedlungen in den jeweiligen Ländern, an
welche die Projekte im fraglichen Zeitraum übergeben wurden, würde dies
überschlägig bedeuten:
– Schaffung von knapp 3 500 Arbeitsplätzen,
– Investitionen in Höhe von 5,8 Mrd. Euro,
– Einkommensteueraufkommen (ESt) in Höhe von 30 Mio. Euro (jährlich),
– Körperschaftssteueraufkommen (KSt) in Höhe von 13 Mio. Euro (jährlich)
und
– Solidaritätszuschlag (auf Basis der KSt) in Höhe von 700 000 Euro
(jährlich).
4. Wie viele Termine sind der Bundesregierung bekannt, die der
Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI, Martin Blessing, bei Investoren im Inland
wahrgenommen hat (bitte jeweils nach Datum, Gesprächsformat und
Teilnehmerkreis auflisten)?
5. Wie viele Termine sind der Bundesregierung bekannt, die der
Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI, Martin Blessing, bei Investoren im Ausland
wahrgenommen hat (bitte jeweils nach Datum, Land, Teilnehmerkreis,
Gesprächsformat, konkreter Gesprächszielsetzung und – nach
Möglichkeit – Ergebnissen auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Martin Blessing pflegt als Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI den
Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Investoren und Personen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung einzelner Kontakte – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – durch die Bundesregierung besteht nicht, und eine
solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Nach den vorliegenden Informationen hat Martin Blessing im Zeitraum
Oktober 2025 bis Juni 2026 ungeachtet der Art der Gesprächspartner insgesamt über
300 Termine im In- und Ausland wahrgenommen.
6. Welche Vergütungen erhält der Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI,
Martin Blessing, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der GTAI?
Es besteht kein Anspruch der Aufsichtsratsmitglieder auf eine Vergütung ihrer
Tätigkeit, auch nicht für den Vorsitzenden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten
also keine Vergütung für ihre Tätigkeit, dies gilt auch für den Vorsitzenden. Die
Nichtgewährung der Vergütung wird veröffentlicht.
7. Welche Reisekosten sind Martin Blessing im Rahmen seiner Tätigkeit als
Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI im Inland entstanden, und in welcher
Höhe wurden diese erstattet (bitte jeweils nach Datum, Höhe und bei den
Reisekosten Reiseklasse auflisten)?
8. Welche Reisekosten sind im Rahmen der Tätigkeit von Martin Blessing
als Aufsichtsratsvorsitzender der Germany Trade & Invest im Ausland
entstanden, und welche wurden in welcher Höhe erstattet (bitte jeweils
nach Datum, Höhe der Kosten und Reiseklasse auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben Anspruch auf Ersatz der ihnen bei der
Erfüllung ihres Amtes entstandenen angemessenen Reisekosten und sonstiger
barer Auslagen nach den für Bundesbedienstete geltenden Regelungen. Zum
Schutz persönlicher Daten können keine detaillierten Angaben gemacht
werden.
10. Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere bei Steuerreduzierung,
Energiepreisen, Bürokratie und Abgaben, plant die Bundesregierung, um
Investitionen in Deutschland attraktiver zu machen und Deutschland
damit einen Standortvorteil zu ermöglichen?
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode drei Maßnahmen zur
Energiepreisentlastung umgesetzt:
– Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-
Mindeststeuersatz,
– Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den
Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 und
– Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel.
Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-
Kosten über den Bundeshaushalt. Ferner wird die energieintensive Industrie
durch Ausweitung der Strompreiskompensation und Einführung eines
Industriestrompreises entlastet. Auch für 2027 ist ein netzentgeltsenkender Zuschuss
zu den Übertragungsnetzkosten geplant.
Diese Entlastungsmaßnahmen wirken kurzfristig. Für die langfristige
Bezahlbarkeit sind die Systemkosten entscheidend, also die Summe aller Kosten für
Netze und Erzeugung. Diese gilt es zu minimieren. Eine Vielzahl von
Maßnahmen soll die Kosteneffizienz steigern, u. a.
– die Optimierung des Netzausbaus, indem das Netz nicht für die letzte
Kilowattstunde ausgebaut wird, sondern die Leitungen höher ausgelastet werden
und die Systemeffizienz verbessert wird,
– die Digitalisierung (u. a. mit der Novelle des Messtellenbetriebsgesetzes),
– die Optimierung bei Wind auf See (Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes),
– indem Photovoltaik-Parks und neue Windanlagen dort zugebaut werden, wo
das Netz noch Platz hat (Synchronisierung von Netzausbau und
Erneuerbare-Energien-Anlagen im Netzanschlusspaket),
– durch den Fokus auf kostengünstigste Technologien beim Erneuerbare-
Energien-Ausbau (Verlagerung des Photovoltaik-Zubaus vom Dach zur
Freifläche).
Zudem werden die Kosten der öffentlichen Förderung für die erneuerbare
Stromerzeugung optimiert durch die Umstellung auf Contracts for Difference
im Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Die Bundesregierung plant zudem die Verabschiedung eines
Berichtsentlastungsgesetzes, mit dem pauschal Berichtspflichten für Unternehmen gegenüber
staatlichen Stellen aufgehoben werden sollen. Aufrechterhalten bleiben nur
Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum
Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit
begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in
Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter
geltend bestimmt werden. Für künftige Gesetzgebung sollen neue
Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“).
Darüber hinaus sollen auch alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und
verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten mit dem Ziel überprüft werden,
mindestens ein Viertel dieser Pflichten innerhalb von zwölf Monaten (bis Sommer
2027) abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte,
Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung
von Steuerbetrug werden hierbei nicht abgesenkt.
In ihrem Programm für Aufschwung und Beschäftigung hat die
Bundesregierung zum 1. Januar 2027 eine Einkommensteuerentlastung für kleine und
mittlere Einkommen angekündigt, die auch der Mehrheit der Einkommensteuer
unterliegenden Personenunternehmen zugutekommen wird. Weiterhin soll das
Optionsmodell (§ 1a KStG) verbessert werden, nach dem
Personengesellschaften und deren Gesellschafter steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren
Gesellschafter behandelt werden. In dem Programm wurde auch angekündigt,
Abfindungszahlungen an Beschäftigte steuerlich zu privilegieren, um einen
Jobwechsel attraktiver zu machen, wenn zügig eine neue Beschäftigung
aufgenommen wird.
11. Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung, die potenzielle
Investoren von Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland abhalten?
Genannt werden häufig eine hohe Regulierungsdichte mit erheblichen
Bürokratiekosten, ein demographisch bedingt rückläufiges Erwerbspersonenpotenzial,
im internationalen Vergleich hohe Energiekosten sowie eine hohe Steuer- und
Abgabenbelastung. Diese Herausforderungen geht die Bundesregierung mit
einem Bündel an Maßnahmen an.
12. Für welchen Wirtschaftsbereich ist der Wirtschaftsstandort Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung besonders attraktiv, und welche
konkreten Zusagen hat die Bundesregierung zur Stärkung dieses Bereichs
gemacht?
Deutschland verfolgt einen doppelten Ansatz aus groß angelegten öffentlichen
Investitionen in enger Abstimmung mit strukturellen Reformen, um nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzungskredibilität zu gewährleisten. Das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro
unterstützt die Modernisierung von Infrastruktur im Bereich Verkehr, Energie
und digitalen Kapazitäten. Deutschland verbindet Europas größte
Volkswirtschaft und zollfreien Zugang zu 450 Millionen EU-Verbrauchern mit einer
Triple-A-Staatsbonität, einer starken Rechtsstaatlichkeit und einem gut
kapitalisierten Finanzsystem: Es bietet hohe Vorhersehbarkeit und Investorenschutz.
Die pro-wirtschaftliche Reformagenda wird vorangetrieben, einschließlich
eines Weges zur Senkung der Unternehmenssteuer von 15 Prozent auf 10
Prozent, erheblicher Entlastungen bei den Energiekosten und eines
Modernisierungsprogramms mit 200 Maßnahmen, welches eine Reduzierung der
Berichterstattungspflichten um ein Drittel und 25 Prozent niedrigere Bürokratiekosten
anstrebt. Die Gründung von Startups stieg um 29 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Deutschland bietet rund 850 Mrd. Euro an Basisinvestitionsbedarf bis
2030 und eine Verteidigungsausgaben-Trajektorie, die bis 2029 rund 600 Mrd.
Euro erreicht, unterstützt durch eine starke öffentliche Umsetzungskapazität
und etablierte Lieferinstitutionen.
13. Welche Abgrenzung nimmt die Bundesregierung zwischen den
Aufgaben des Persönlichen Beauftragten für Investitionen in Deutschland
und den Aufgaben von Germany Trade & Invest, der
Außenwirtschaftsförderung des Bundes, der deutschen Auslandsvertretungen und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau vor?
Martin Blessing gibt in einer Doppelrolle als Persönlicher Beauftragter des
Bundeskanzlers für Investitionen und Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI dem
Thema Investorenanwerbung im Ausland und Inland ein Gesicht. Er ist
aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis für viele Unternehmen
erster und bevorzugter Ansprechpartner, wenn sie sich über den
Investitionsstandort Deutschland informieren wollen. Er arbeitet eng mit den genannten
weiteren Stellen zusammen.
Während die GTAI vorwiegend sogenannte Greenfield-Investitionen in
Deutschland betreut, kümmert sich Martin Blessing vielfach auch um Anfragen
potenzieller Finanzinvestoren.
Die Auslandsvertretungen unterstützen die Investorenanwerbung für
Deutschland v. a. in ihren Gesprächen mit Unternehmen des Gastlandes.
Die KfW hat die Aufgabe, in gesetzlich definierten Bereichen Förderung durch
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zu leisten.
Anders als die Investorenanwerbung (Inbound) unterstützt die
Außenwirtschaftsförderung des Bundes (Outbound) deutsche Unternehmen, v. a.
mittelständische, mit einer Reihe von Maßnahmen bei ihren Aktivitäten auf
Exportmärkten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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