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Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Antwort zu Drs. 21/7271)

dip / drucksache 05.08.2026 · WP 21 · 21/7491 · Antwort · Original ↗

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Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Antwort zu Drs. 21/7271) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7491 21. Wahlperiode 05.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7271 – Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundeskanzler Friedrich Merz stellte am 22. September 2025 den „Persönlichen Beauftragten für Investitionen“, Martin Blessing, vor (www.bundesregie rung.de/breg-de/aktuelles/pk-kanzler-beauftragter-investitionen-2385370). Martin Blessing soll nach Angaben des Bundeskanzlers zudem den Aufsichtsratsvorsitz der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Germany Trade &Invest – GTAI) übernehmen, der zentralen Gesellschaft der Bundesregierung für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal nur um 0,3 Prozent gestiegen (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtsc haft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bu bbles.html). Daher stellt sich den Fragestellern die Frage, wie Deutschland durch Investitionen aus dem In- und Ausland wirtschaftlich zukunftssicher aufgestellt werden kann. Ebenso ist in den Augen der Fragesteller zu klären, welche politischen Maßnahmen erforderlich sind, um verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren zu schaffen. Deutsche Steuerzahler und die Wirtschaft haben nach Auffassung der Fragesteller ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, mit welchen konkreten Strategien die Bundesregierung Investitionen anziehen, fördern und dauerhaft sichern will. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Martin Blessing wurde am 22. September 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Persönlichen Beauftragten für Investitionen ernannt. Aufgrund dieses Mandats wurde er im Dezember 2025 in den Aufsichtsrat der Germany Trade and Invest (GTAI) berufen und im Januar dieses Jahres zu dessen Vorsitzendem gewählt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die GTAI ist die zentrale Agentur für Außenwirtschaft und Standortmarketing des Bundes. Sie unterstützt die Internationalisierung der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen und so zum Wohlstand im Land beizutragen. Die Kernaufgaben der GTAI umfassen – die Unterstützung der deutschen Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte, – die Beratung ausländischer (Greenfield-)Investoren bei der Ansiedlung in Deutschland und – die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die GTAI arbeitet im Bereich der Investorenanwerbung eng mit den 16 Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder zusammen.  1. Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die GTAI im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? Die jeweils für ein Jahr zwischen der GTAI-Geschäftsführung und der Gesellschafterin, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, geschlossene Zielvereinbarung bildet in zehn Key Performance Indicators (KPIs) die Aufgaben und Geschäftsbereiche der GTAI ab: – KPI 1: Bekanntheitsgrad bei exportorientierten KMU und Startups – KPI 2: Quantitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben – KPI 3: Qualitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben – KPI 4: Leistungsindikator der Förderprogramme zur Internationalisierung – KPI 5: Interesse am Standort Deutschland bei ausländischen Entscheidern – KPI 6: Nutzenbewertung des Informationsangebots durch deutsche exportorientierten KMU und Startups – KPI 7: Kundenzufriedenheit mit Informationsangebot und Dienstleistungen bei ausländischen Unternehmen – KPI 8: Kundenzufriedenheit der Teilnehmenden an Maßnahmen der Förderprogramme zur Internationalisierung – KPI 9: Umsetzungsfortschritt der Prozessdigitalisierung – KPI 10: Attraktivität als Arbeitgeberin  2. Welche konkreten, messbaren Ziele konnte die GTAI im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit Oktober 2025 erreichen (bitte einzeln auflisten)? Zum Jahresende 2025 wurden acht von zehn Zielen vollständig erreicht oder übertroffen. Erreicht worden sind 2025 folgende Ziele: – KPI 1: Bekanntheitsgrad bei exportorientierten KMU und Startups – KPI 3: Qualitativer Erfolg durch übergebene Investitionsvorhaben – KPI 4: Leistungsindikator der Förderprogramme zur Internationalisierung – KPI 5: Interesse am Standort Deutschland bei ausländischen Entscheidern – KPI 6: Nutzenbewertung des Informationsangebots durch deutsche exportorientierten KMU und Startups – KPI 8: Kundenzufriedenheit der Teilnehmenden an Maßnahmen der Förderprogramme zur Internationalisierung – KPI 9: Umsetzungsfortschritt der Prozessdigitalisierung – KPI 10: Attraktivität als Arbeitgeberin Für KPI 2 wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 9 verwiesen. Der Wert für KPI 7 war nicht ermittelbar, da die Kundenbefragung keine statistisch belastbare Grundlage für die Berechnung ergab.  3. Welche konkreten Investitionen aus dem privaten Sektor konnte die Bundesregierung für Wirtschaftsprojekte aufgrund der GTAI in Deutschland generieren (bitte nach Projekten und jeweiliger Höhe auflisten)?  9. Welche bundeshaushaltsrelevanten Einnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Oktober 2025 durch Investitionen entstanden, die auf die Tätigkeit der GTAI zurückzuführen sind, und wie verteilen sich diese Einnahmen nach Höhe und Wirtschaftszweigen? Die Fragen 3 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Etwa 10 Prozent aller Investitionen (Bereich Greenfield) kommen über die GTAI nach Deutschland und werden von der GTAI – nach einer ersten Prüfung – an das jeweils betroffene Land abgegeben. Die GTAI hat vom 1. Oktober 2025 bis zum 24. Juli 2026 104 Projekte an die Länder übergeben. Diese betreffen v. a. die Energieversorgung sowie die Bereiche Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen und die Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. Erfolgreiche Ansiedlungen erzeugen dort, wo sie getätigt werden, also in den 16 Ländern, Impulse für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuereinnahmen. Bei (vollständiger) Umsetzung der Ansiedlungen in den jeweiligen Ländern, an welche die Projekte im fraglichen Zeitraum übergeben wurden, würde dies überschlägig bedeuten: – Schaffung von knapp 3 500 Arbeitsplätzen, – Investitionen in Höhe von 5,8 Mrd. Euro, – Einkommensteueraufkommen (ESt) in Höhe von 30 Mio. Euro (jährlich), – Körperschaftssteueraufkommen (KSt) in Höhe von 13 Mio. Euro (jährlich) und – Solidaritätszuschlag (auf Basis der KSt) in Höhe von 700 000 Euro (jährlich).  4. Wie viele Termine sind der Bundesregierung bekannt, die der Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI, Martin Blessing, bei Investoren im Inland wahrgenommen hat (bitte jeweils nach Datum, Gesprächsformat und Teilnehmerkreis auflisten)?  5. Wie viele Termine sind der Bundesregierung bekannt, die der Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI, Martin Blessing, bei Investoren im Ausland wahrgenommen hat (bitte jeweils nach Datum, Land, Teilnehmerkreis, Gesprächsformat, konkreter Gesprächszielsetzung und – nach Möglichkeit – Ergebnissen auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Martin Blessing pflegt als Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Investoren und Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung einzelner Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – durch die Bundesregierung besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Nach den vorliegenden Informationen hat Martin Blessing im Zeitraum Oktober 2025 bis Juni 2026 ungeachtet der Art der Gesprächspartner insgesamt über 300 Termine im In- und Ausland wahrgenommen.  6. Welche Vergütungen erhält der Aufsichtsratsvorsitzende der GTAI, Martin Blessing, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der GTAI? Es besteht kein Anspruch der Aufsichtsratsmitglieder auf eine Vergütung ihrer Tätigkeit, auch nicht für den Vorsitzenden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten also keine Vergütung für ihre Tätigkeit, dies gilt auch für den Vorsitzenden. Die Nichtgewährung der Vergütung wird veröffentlicht.  7. Welche Reisekosten sind Martin Blessing im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI im Inland entstanden, und in welcher Höhe wurden diese erstattet (bitte jeweils nach Datum, Höhe und bei den Reisekosten Reiseklasse auflisten)?  8. Welche Reisekosten sind im Rahmen der Tätigkeit von Martin Blessing als Aufsichtsratsvorsitzender der Germany Trade & Invest im Ausland entstanden, und welche wurden in welcher Höhe erstattet (bitte jeweils nach Datum, Höhe der Kosten und Reiseklasse auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben Anspruch auf Ersatz der ihnen bei der Erfüllung ihres Amtes entstandenen angemessenen Reisekosten und sonstiger barer Auslagen nach den für Bundesbedienstete geltenden Regelungen. Zum Schutz persönlicher Daten können keine detaillierten Angaben gemacht werden. 10. Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere bei Steuerreduzierung, Energiepreisen, Bürokratie und Abgaben, plant die Bundesregierung, um Investitionen in Deutschland attraktiver zu machen und Deutschland damit einen Standortvorteil zu ermöglichen? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode drei Maßnahmen zur Energiepreisentlastung umgesetzt: – Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU- Mindeststeuersatz, – Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 und – Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel. Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der Erneuerbare-Energien-Gesetz- Kosten über den Bundeshaushalt. Ferner wird die energieintensive Industrie durch Ausweitung der Strompreiskompensation und Einführung eines Industriestrompreises entlastet. Auch für 2027 ist ein netzentgeltsenkender Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten geplant. Diese Entlastungsmaßnahmen wirken kurzfristig. Für die langfristige Bezahlbarkeit sind die Systemkosten entscheidend, also die Summe aller Kosten für Netze und Erzeugung. Diese gilt es zu minimieren. Eine Vielzahl von Maßnahmen soll die Kosteneffizienz steigern, u. a. – die Optimierung des Netzausbaus, indem das Netz nicht für die letzte Kilowattstunde ausgebaut wird, sondern die Leitungen höher ausgelastet werden und die Systemeffizienz verbessert wird, – die Digitalisierung (u. a. mit der Novelle des Messtellenbetriebsgesetzes), – die Optimierung bei Wind auf See (Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes), – indem Photovoltaik-Parks und neue Windanlagen dort zugebaut werden, wo das Netz noch Platz hat (Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbare-Energien-Anlagen im Netzanschlusspaket), – durch den Fokus auf kostengünstigste Technologien beim Erneuerbare- Energien-Ausbau (Verlagerung des Photovoltaik-Zubaus vom Dach zur Freifläche). Zudem werden die Kosten der öffentlichen Förderung für die erneuerbare Stromerzeugung optimiert durch die Umstellung auf Contracts for Difference im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung plant zudem die Verabschiedung eines Berichtsentlastungsgesetzes, mit dem pauschal Berichtspflichten für Unternehmen gegenüber staatlichen Stellen aufgehoben werden sollen. Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Für künftige Gesetzgebung sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“). Darüber hinaus sollen auch alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten mit dem Ziel überprüft werden, mindestens ein Viertel dieser Pflichten innerhalb von zwölf Monaten (bis Sommer 2027) abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden hierbei nicht abgesenkt. In ihrem Programm für Aufschwung und Beschäftigung hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 eine Einkommensteuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen angekündigt, die auch der Mehrheit der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen zugutekommen wird. Weiterhin soll das Optionsmodell (§ 1a KStG) verbessert werden, nach dem Personengesellschaften und deren Gesellschafter steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter behandelt werden. In dem Programm wurde auch angekündigt, Abfindungszahlungen an Beschäftigte steuerlich zu privilegieren, um einen Jobwechsel attraktiver zu machen, wenn zügig eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. 11. Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung, die potenzielle Investoren von Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland abhalten? Genannt werden häufig eine hohe Regulierungsdichte mit erheblichen Bürokratiekosten, ein demographisch bedingt rückläufiges Erwerbspersonenpotenzial, im internationalen Vergleich hohe Energiekosten sowie eine hohe Steuer- und Abgabenbelastung. Diese Herausforderungen geht die Bundesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen an. 12. Für welchen Wirtschaftsbereich ist der Wirtschaftsstandort Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung besonders attraktiv, und welche konkreten Zusagen hat die Bundesregierung zur Stärkung dieses Bereichs gemacht? Deutschland verfolgt einen doppelten Ansatz aus groß angelegten öffentlichen Investitionen in enger Abstimmung mit strukturellen Reformen, um nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzungskredibilität zu gewährleisten. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro unterstützt die Modernisierung von Infrastruktur im Bereich Verkehr, Energie und digitalen Kapazitäten. Deutschland verbindet Europas größte Volkswirtschaft und zollfreien Zugang zu 450 Millionen EU-Verbrauchern mit einer Triple-A-Staatsbonität, einer starken Rechtsstaatlichkeit und einem gut kapitalisierten Finanzsystem: Es bietet hohe Vorhersehbarkeit und Investorenschutz. Die pro-wirtschaftliche Reformagenda wird vorangetrieben, einschließlich eines Weges zur Senkung der Unternehmenssteuer von 15 Prozent auf 10 Prozent, erheblicher Entlastungen bei den Energiekosten und eines Modernisierungsprogramms mit 200 Maßnahmen, welches eine Reduzierung der Berichterstattungspflichten um ein Drittel und 25 Prozent niedrigere Bürokratiekosten anstrebt. Die Gründung von Startups stieg um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Deutschland bietet rund 850 Mrd. Euro an Basisinvestitionsbedarf bis 2030 und eine Verteidigungsausgaben-Trajektorie, die bis 2029 rund 600 Mrd. Euro erreicht, unterstützt durch eine starke öffentliche Umsetzungskapazität und etablierte Lieferinstitutionen. 13. Welche Abgrenzung nimmt die Bundesregierung zwischen den Aufgaben des Persönlichen Beauftragten für Investitionen in Deutschland und den Aufgaben von Germany Trade & Invest, der Außenwirtschaftsförderung des Bundes, der deutschen Auslandsvertretungen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor? Martin Blessing gibt in einer Doppelrolle als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Investitionen und Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI dem Thema Investorenanwerbung im Ausland und Inland ein Gesicht. Er ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis für viele Unternehmen erster und bevorzugter Ansprechpartner, wenn sie sich über den Investitionsstandort Deutschland informieren wollen. Er arbeitet eng mit den genannten weiteren Stellen zusammen. Während die GTAI vorwiegend sogenannte Greenfield-Investitionen in Deutschland betreut, kümmert sich Martin Blessing vielfach auch um Anfragen potenzieller Finanzinvestoren. Die Auslandsvertretungen unterstützen die Investorenanwerbung für Deutschland v. a. in ihren Gesprächen mit Unternehmen des Gastlandes. Die KfW hat die Aufgabe, in gesetzlich definierten Bereichen Förderung durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zu leisten. Anders als die Investorenanwerbung (Inbound) unterstützt die Außenwirtschaftsförderung des Bundes (Outbound) deutsche Unternehmen, v. a. mittelständische, mit einer Reihe von Maßnahmen bei ihren Aktivitäten auf Exportmärkten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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