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Dem deutschen Volke - Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2034)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3376 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Dem deutschen Volke - Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2034) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3376 21. Wahlperiode 19.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2034 – Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern A. Problem Die den Antrag stellende Fraktion führt aus, dass Familien das Fundament einer Gesellschaft und die Basis für Lebensqualität, Halt und Geborgenheit seien. Ausweislich des INSA-Familienmonitors 2024 würden mehr als drei Viertel der Befragten feststellen, dass Familie einen positiven Einfluss auf ihr Glücklichsein habe. Die überwältigende Mehrheit der Deutschen orientiere sich dabei an der Mutter-Vater-Kind-Familie als Leitbild. Zudem sei die Familie in Krisensituationen nach wie vor der mit großem Abstand wichtigste Anker. Angesichts der seit vielen Jahren ausgesprochen niedrigen Geburtenzahlen drohe Deutschland dennoch ein demographischer Niedergang mit verheerenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen, sodass die Notwendigkeit einer Willkommenskultur für Familien und Kinder unübersehbar sei. Die umgangssprachlich als Geburtenrate bezeichnete Geburtenziffer habe sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau verringert. Um eine Schrumpfung der Bevölkerung ohne die Einberechnung des Faktors Zuwanderung zu ermöglichen, müssten jedoch rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden. Eine Einwanderungspolitik, die dazu führe, dass bis Februar 2025 rund 2,6 Millionen Ausländer Bürgergeld beziehen würden, trage nicht zu einer Aufhebung dieses Missverhältnisses bei, sondern verschärfe die sozialen und wirtschaftlichen Langfristentwicklungen. Hinsichtlich der Ursachen habe eine Erhebung der Stiftung für Zukunftsfragen ergeben, dass 63 Prozent der Befragten davon ausgingen, dass viele Deutsche keine Familie gründen, weil Kinder schlichtweg „(zu viel) Geld“ kosten. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Abtreibungen in Deutschland auch im Jahr 2024 mit rund 106.000 Abtreibungen auf einem erschreckend hohen Niveau bewegt. Als Folge dieser Betrachtungen ziele der vorliegende Antrag auf eine familienpolitische Wende, die die sinnstiftende und für ein Gemeinwesen schicksalhafte Bedeutung von Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Bewusstseins rücke, Eltern und Familien finanziell entlaste, Abtreibungszahlen reduziere und schlussendlich einen entscheidenden Beitrag zu einer erheblichen Erhöhung der deutschen Geburtenziffer leiste. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2034 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ansgar Heveling Geschäftsführender Vorsitzender Oliver Pöpsel Berichterstatter Birgit Bessin Berichterstatterin Truels Reichardt Berichterstatter Misbah Khan Berichterstatterin Maik Brückner Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Oliver Pöpsel, Birgit Bessin, Truels Reichardt, Misbah Khan und Maik Brückner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die AfD-Fraktion will Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Krediten und anderen familienpolitischen Maßnahmen unterstützen. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, ein Kreditmodell über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu schaffen, das bei der Geburt jedes Kindes zinslose Kredite für die Eltern in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Die Vergabe des Kredits soll an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft sein und daran, dass mindestens ein Elternteil vor dem Zeitpunkt der entsprechenden Antragstellung seit mindestens 24 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet. Außerdem gehört zu den Forderungen, das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung zu erweitern und das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahrs des Kindes zu zahlen. Dieses Elterngeld soll alternativ auch den Großeltern gewährt werden können, wenn sie die Betreuung übernehmen. Die Regierung soll ferner flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern fördern und die Schwangerschaftskonfliktberatung so reformieren, dass „das Ziel des Lebensschutzes wieder ins unangefochtene Zentrum der Beratungen gerückt wird und die Beratung nicht das Ziel verfolgen darf, zu einer Abtreibung hinzuführen“. Die traditionelle Familie aus Mann, Frau und Kind(ern) müsse wieder die „Basis der familienpolitischen Leitkultur unseres Landes darstellen“, dies schließe den Respekt für andere Formen des Zusammenlebens weder aus, noch bedeute es eine Diskriminierung derselben. Außerdem soll das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in „Bundesministerium für Bildung, Familie und Bevölkerungsentwicklung“ umbenannt werden, um dem Thema die notwendige politische Gewichtung zu verleihen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 20. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 15. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 12. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2034 in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der Antrag biete alles, was man ideologisch irgendwann mal von der AfD zur Familienpolitik gehört habe. Obwohl die AfD gerne das Wort „Ideologie“ in den Mund nehme und es meistens in vielen politischen Richtungen negativ verwende, werde sie jetzt selbst in ihrem Antrag ideologisch. Familienpolitisch beziehe sich die AfD-Fraktion auf irgendwelche Umfragen, die mit der heutigen Realität wenig zu tun hätten. Sie definiere ein längst überholtes Familienbild, welches nicht mehr den Fakten entspreche. Mit den finanzpolitischen Vorschlägen hätten die AfD-Kollegen im Finanzausschuss wahrscheinlich nicht ganz so viel am Hut, da der Antrag dort gar nicht mehr beraten, sondern direkt abgelehnt worden sei. Der Vorschlag, pauschale Summen auszuzahlen, wenn jemand Kinder bekomme, könne in eine Richtung führen, über die man gar nicht weiter zu debattieren brauche. Das seien völlig falsche Ansätze. Auch Refinanzierungsmaßnahmen würden gar nicht erwähnt. Die Vorschläge seien nicht finanzierbar und familienpolitisch sehr rückwärtsgewandt. Deswegen könne die CDU/CSU-Fraktion diesen Antrag nur ablehnen. Die Fraktion der AfD entgegnete, als Deutschland vor wenigen Wochen noch intensiv über das Rentenpaket debattiert habe, sei das alles entscheidende Kernproblem ausgeklammert worden, nämlich die Tatsache, dass in Deutschland wenig Kinder geboren würden. Der Rententopf werde immer kleiner und die Alterspyramide habe sich völlig verschoben. Das seien keine Tatsachen, die die AfD erfunden habe, sondern statistische Ist-Zustände. Insofern habe der vorliegende AfD-Antrag zum perfekten Zeitpunkt eine Reihe von Maßnahmen für eine familienpolitische Wende aufgezeigt. Das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern von 6 zu 1 auf etwa 2 zu 1 zu erreichen, sei im Sinne aller. Dabei gehe es nicht nur um die langfristige Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme, sondern auch um den Schutz der Familie als Fundament unserer Gesellschaft und als Basis für Lebensqualität, emotionalen Halt und Geborgenheit. Im Antrag fordere man unter anderem ein Kreditmodell mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 10.000 € für jedes geborene Kind sowie die Erweiterung des bisherigen Ehegattensplittings zu einer umfassenden Familienförderung. Das Thema Ehegattensplitting und die steuerliche Entlastung bei Babynahrung und Kinderartikeln seien keineswegs rückwärtsgewandt. Dass die notwendige materielle Förderung von Familien und das ideelle Bekenntnis zur Mutter-Vater-Kind-Familie für die CDU heutzutage ein Problem darstellen würden, sei ihr eigenes Schicksal. Man schließe bei der Rentendebatte die Augen vor der demografischen Katastrophe und damit auch vor der Schicksalsfrage unseres Volkes. Man rede hier über Ausgrenzung, aber wenn die CDU dieses Wort Ausgrenzung in der Überschrift schon zu erkennen glaube, dann zeige das doch ganz gravierend, was in unserem Land schieflaufe. Die SPD-Fraktion teilt mit, den Antrag aus folgenden Gründen abzulehnen: Der Antrag sei schon in der Debatte im Plenum schlecht gewesen. Auf die Punkte, die damals sachlich kritisiert wurden, sei die AfD-Fraktion jetzt auch nicht eingegangen. Zum Beispiel: Zinsloser Kredit für Eltern bis zu 10.000 Euro. Aber nur für diejenigen Eltern, wo mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in Ausbildung sei. Das grenze aus, nämlich diejenigen, wo die Eltern krank oder arbeitslos seien. Im Übrigen, das seien die Kinder, wo Familien ganz besonders Unterstützung bräuchten, auch hinsichtlich der Startchancen. Ein anderer Punkt sei ebenso interessant: Der Kredit. Die AfD-Fraktion werfe den Koalitionsfraktionen vor, eine Schuldenorgie zu starten und der zukünftigen Generation Schulden zu hinterlassen. Und jetzt wolle die AfD selbst junge Familien mit Schulden starten lassen. Das sei skurril. Der Punkt mit den Freibeträgen sei auch schon in der Plenardebatte kritisiert worden. Freibeträge einfach stumpf hochzuschrauben, führe dazu, dass Familien mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet würden. Das bestreite niemand. Aber zu dem Preis, dass die Familien, die ein hohes Einkommen hätten, also zum Beispiel die Abgeordneten, ganz wesentlich entlastet würden. Wie das mit den Staatsfinanzen funktionieren solle, könne man auch nicht erklären. Die AfD habe ihre Steuerkonzepte im Wahlkampf auch nicht erklären können. Insofern sei dieser Antrag nicht zustimmungsfähig. Und dass die AfD-Fraktion mit ihrem traditionellen Familienbild jedes Mal einen Kulturkampf aufbaue, das sei jedes Mal dasselbe. Der SPD-Fraktion sei es egal, in welcher Konstellation Menschen füreinander Verantwortung übernehmen würden. Hauptsache, sie würden es gutmachen, ob das Mutter und Vater zusammen für ein Kind machen oder zwei Mütter oder zwei Väter oder eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender machen würden, das sei egal. Das Wichtigste sei, dass sie es gut machten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die AfD zeige mit ihrem Antrag einmal mehr ihr völkisches Gedankengut, nämlich dass gute Familien nur weiße heterosexuelle Paare mit mindestens drei Kindern seien, die dürfe man entlasten und fördern, die anderen bitte nicht. Das entspreche in keiner Weise der Lebensrealität der Familien in Deutschland und auch nicht dem Weltbild, was Bündnis 90/Die Grünen von Familien hätten. Familie sei überall dort, wo Menschen bereit seien, langfristige Verantwortung füreinander zu übernehmen, dann sei es egal, wie genau dieses Familienkonzept aussehe. Es könne sehr gerne vielfältig sein. Alle Familien hätten es verdient, entlastet und gefördert zu werden, denn Familien an sich würden das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden. Es werde im Antrag von einem Staatsvolk gesprochen, das bald auszusterben drohe und dass Migration wieder ein großes Problem sei. Das sei nicht hilfreich bei den demografischen Entwicklungen. Es sei fast verwunderlich, dass die AfD nicht gleich vom „Great Reset“ spreche. Und es sei auch nicht verwunderlich, dass Frauen grundsätzlich nicht das Recht hätten, über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Die AfD spreche vom Lebensschutz in der Beratung. Dies bedeute, dass Frauen in der Schwangerschaftskonfliktberatung unter Druck gesetzt werden sollen. Dies sei keinesfalls unterstützenswert. Spannend sei auch der Vorschlag, das Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in ein Ministerium für Bildung, Familie und Bevölkerungsentwicklung umzubenennen. Wo würden hier die Frauen bleiben? Seien sie in erster Linie im Weltbild der AfD nur Gebärmaschinen? Gleichstellung sei der AfD ein Dorn im Auge. Deshalb sei der Antrag auf keinen Fall unterstützenswert. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ebenfalls ab. Der Antrag der AfD sei stark ideologisch geprägt und nationalistisch. Er propagiere offensichtlich ein engstirniges traditionelles Familienbild, diskriminiere diverse Lebensformen und greife in die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ein. Das alles habe mit der Lebensrealität, mit der Mehrheit der Menschen, überhaupt nichts mehr zu tun. Die Fixierung auf die traditionelle Familie und die Ablehnung von anderen Familienformen sei für Die Linke inakzeptabel. Die AfD ignoriere und diskriminiere diverse Familien, z. B. Regenbogenfamilien oder auch alleinerziehende Familien. Sie zeige damit ihre homophobe und transfeindliche Seite, weil sie nur ein einziges Familienmodell als unterstützenswert akzeptiere, nämlich Vater, Mutter und mindestens drei Kinder. Inakzeptabel sei auch, Familienförderung an die staatliche Staatsangehörigkeit zu knüpfen. Das grenze Menschen aus und widerspreche dem Verständnis von Solidarität und von Menschenrechten. Alle in Deutschland lebenden Familien, unabhängig von ihrem Pass, müssten unterstützt werden. Die sogenannte Lebensschutzforderung im Antrag sei zudem nichts anderes als ein zynischer Versuch, Frauen ihre reproduktiven Rechte abzuerkennen und sie zu bevormunden. Die AfD versuche das Recht auf Abtreibung zu beschneiden und Frauen zu bevormunden, anstatt ihre Autonomie zu respektieren. Für Die Linke stehe fest, Familie sei dort, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen würden, unabhängig von Trauschein und sexueller Orientierung. Familienpolitik müsse allen Menschen, insbesondere in den bisher unterprivilegierten und unterversorgten Gesellschaftsschichten, ermöglichen, ein gutes und zukunftsangstfreies Leben führen zu können und nicht vor allem besserverdienenden Familien. Dafür brauche man in der Familienpolitik einen Ausbau der Infrastruktur, eine wirkungsvolle soziale Absicherung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Man brauche kein Rollback in die 50er-Jahre. Berlin, den 17. Dezember 2025 Oliver Pöpsel Berichterstatter Birgit Bessin Berichterstatterin Truels Reichardt Berichterstatter Misbah Khan Berichterstatterin Maik Brückner Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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