Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/343)
Text
Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/343)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/648
21. Wahlperiode 25.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn
König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/343 –
Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen
A. Problem
Nach Ansicht der Fraktion der AfD mangelt es dem Solidaritätszuschlag seit dem
Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 an der Legitimation.
Schon in der letzten Wahlperiode habe sich eine Mehrheit im Deutschen
Bundestag für dessen vollständige Abschaffung ausgesprochen. Die letzte deutsche
Unternehmenssteuerreform liege mehr als 15 Jahre zurück. Heute liege die
durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland mit 29,9 Prozent so hoch wie in kaum
einem anderen Industrieland. Neben der Belastung der Unternehmen sei auch die
steuerliche Belastung von Arbeitnehmereinkommen insgesamt zu hoch.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert
worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Der Gesetzentwurf bezieht Folgeänderungen in Rechtsvorschriften ein, die
sich auf das SolzG 1995 beziehen bzw. welche zitiert werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/343 abzulehnen.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Kay Gottschalk
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/343 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik des Solidaritätszuschlags wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober
2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230)
geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Der Gesetzentwurf bezieht Folgeänderungen in Rechtsvorschriften ein, die sich auf das SolzG 1995 beziehen
bzw. welche zitiert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD die Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/343 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 erstmalig und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass auch sie für eine möglichst baldige, vollständige Abschaffung des
Solidaritätszuschlags sei. Dagegen spreche aber die derzeitige Haushaltslage. Zudem habe das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. März 2025 anerkannt, dass ein vereinigungsbedingter finanzieller
Mehrbedarf des Bundes auch heute noch bestehe. Dies bedeute aber nicht, dass der Solidaritätszuschlag für immer
bestehen bleiben könne. Vielmehr habe der Gesetzgeber den Auftrag, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Mehrbedarf
noch vorliege, der den Solidaritätszuschlag rechtfertige. Angesichts der Investitionen in die Infrastruktur, die sich
die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD vorgenommen hätten, gehe man davon aus, dass ein solcher
Mehrbedarf in wenigen Jahren nicht mehr vorliegen werde. Heute sei das aber der Fall.
Die Fraktion der AfD bezweifelte, dass die Fraktion der CDU/CSU den Solidaritätszuschlag tatsächlich
abschaffen wolle. So habe sich die Fraktion der CDU/CSU auch zunächst für das Einhalten der Schuldenbremse
eingesetzt. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags stehe seit 2019 im Wahlprogramm der CDU/CSU.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei falsch, da durch den Solidaritätszuschlag bislang ein Überschuss in
Höhe von 86 Milliarden Euro erzielt worden sei, der nicht zur infrastrukturellen Stärkung der neuen Bundesländer
herangezogen worden sei, sondern in den allgemeinen Haushalt geflossen sei. Es handele sich daher um ein
krasses Fehlurteil, das es auch beim Bundesverfassungsgericht geben könne.
Die Koalitionsfraktionen hätten heute einen „Investitionsbooster“ beschlossen, der zwar in die richtige Richtung
gehe, aber auch zahlreiche Placebos beinhalte. Beispielsweise handele es sich bei der so genannten Super-
Abschreibung nur um vorgezogene Minderungen der Einkommensteuerlast und sonstiger Vorauszahlungen. Sobald
das Wirtschaftsgut abgeschrieben sei, wirke es sich nicht mehr steuermindernd aus. Es komme insofern nur zu
einer zeitlichen Verschiebung dieser Steuerbegünstigung.
Wenn die Koalitionsfraktionen tatsächlich die Unternehmen und insbesondere den Mittelstand entlasten wollten,
die ab dem ersten Euro der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Solidaritätszuschlag zahlten, dann sei die
vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein echter Investitionsbooster. Dies wäre zudem das Signal
an die Wirtschaft gewesen, dass sich Arbeit und Unternehmertum in Deutschland wieder lohnten. Die Fraktion
der CDU/CSU habe sich in der Koalition offensichtlich nicht durchsetzen können. Wenn man den Standort
Deutschland stärken und verfassungsgemäß handeln wolle, müsse man den Solidaritätszuschlag abschaffen und
dem Antrag der Fraktion der AfD folgen.
Die Fraktion der SPD stellte klar, dass man im Gegensatz zur Fraktion der AfD das Bundesverfassungsgericht
für die Instanz halte, die darüber entscheide, welche Gesetze verfassungsgemäß seien und welche nicht.
Inhaltlich habe man sich zum selben Thema bereits in der letzten Wahlperiode mehrfach ausgetauscht. Die
Abschaffung des Solidaritätszuschlags führe nicht zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern entlaste ausschließlich sehr
Vermögende. Die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen könnten nicht mehr für den Konsum ausgeben.
Darüber hinaus würde das Solidarprinzip ausgehöhlt, da immerhin 13 Milliarden Euro weniger an
Steuereinnahmen für staatliche Aufgaben zur Verfügung stehen würden. Aus diesen Gründen lehnte die Fraktion der SPD den
Antrag der Fraktion der AfD ab.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass man sich im Finanzausschuss schon
mehrfach mit dieser Forderung der Fraktion der AfD befasst habe. Die im Antrag erwähnte Mehrheit, die den
Solidaritätszuschlag abschaffen wolle, gebe es im Parlament nicht, da im Koalitionsvertrag genau das Gegenteil
stehe. Zudem seien die im Antrag dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung des
Solidaritätszuschlags mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2025 ausgeräumt worden.
Die mögliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags sei daher eine rein politische Frage. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bleibe dabei: Zum einen fehle eine Gegenfinanzierung. Zum anderen profitierten
insbesondere hohe Einkommen. Es sei unehrlich, dies nicht klar zum Ausdruck zu bringen.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag aus den bereits genannten Gründen ebenfalls ab. Die von der Fraktion
der AfD kritisierte Unternehmensbelastung werde – anders als die Entlastung der Geringverdiener – bereits durch
die aktuelle Gesetzgebung der Koalitionsfraktionen angegangen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sei
gegenwärtig das falsche Signal. Sie führte im Haushalt zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe. Zudem gehe es,
wie bereits von Seiten der Fraktion der SPD dargestellt, um eine Frage der Steuergerechtigkeit.
Berlin, den 25. Juni 2025
Kay Gottschalk
Berichterstatter
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