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Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/343)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/648 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/343) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/648 21. Wahlperiode 25.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/343 – Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen A. Problem Nach Ansicht der Fraktion der AfD mangelt es dem Solidaritätszuschlag seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 an der Legitimation. Schon in der letzten Wahlperiode habe sich eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für dessen vollständige Abschaffung ausgesprochen. Die letzte deutsche Unternehmenssteuerreform liege mehr als 15 Jahre zurück. Heute liege die durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland mit 29,9 Prozent so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland. Neben der Belastung der Unternehmen sei auch die steuerliche Belastung von Arbeitnehmereinkommen insgesamt zu hoch. B. Lösung Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Der Gesetzentwurf bezieht Folgeänderungen in Rechtsvorschriften ein, die sich auf das SolzG 1995 beziehen bzw. welche zitiert werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/343 abzulehnen. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Kay Gottschalk Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/343 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik des Solidaritätszuschlags wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Der Gesetzentwurf bezieht Folgeänderungen in Rechtsvorschriften ein, die sich auf das SolzG 1995 beziehen bzw. welche zitiert werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/343 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass auch sie für eine möglichst baldige, vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sei. Dagegen spreche aber die derzeitige Haushaltslage. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. März 2025 anerkannt, dass ein vereinigungsbedingter finanzieller Mehrbedarf des Bundes auch heute noch bestehe. Dies bedeute aber nicht, dass der Solidaritätszuschlag für immer bestehen bleiben könne. Vielmehr habe der Gesetzgeber den Auftrag, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Mehrbedarf noch vorliege, der den Solidaritätszuschlag rechtfertige. Angesichts der Investitionen in die Infrastruktur, die sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD vorgenommen hätten, gehe man davon aus, dass ein solcher Mehrbedarf in wenigen Jahren nicht mehr vorliegen werde. Heute sei das aber der Fall. Die Fraktion der AfD bezweifelte, dass die Fraktion der CDU/CSU den Solidaritätszuschlag tatsächlich abschaffen wolle. So habe sich die Fraktion der CDU/CSU auch zunächst für das Einhalten der Schuldenbremse eingesetzt. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags stehe seit 2019 im Wahlprogramm der CDU/CSU. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei falsch, da durch den Solidaritätszuschlag bislang ein Überschuss in Höhe von 86 Milliarden Euro erzielt worden sei, der nicht zur infrastrukturellen Stärkung der neuen Bundesländer herangezogen worden sei, sondern in den allgemeinen Haushalt geflossen sei. Es handele sich daher um ein krasses Fehlurteil, das es auch beim Bundesverfassungsgericht geben könne. Die Koalitionsfraktionen hätten heute einen „Investitionsbooster“ beschlossen, der zwar in die richtige Richtung gehe, aber auch zahlreiche Placebos beinhalte. Beispielsweise handele es sich bei der so genannten Super- Abschreibung nur um vorgezogene Minderungen der Einkommensteuerlast und sonstiger Vorauszahlungen. Sobald das Wirtschaftsgut abgeschrieben sei, wirke es sich nicht mehr steuermindernd aus. Es komme insofern nur zu einer zeitlichen Verschiebung dieser Steuerbegünstigung. Wenn die Koalitionsfraktionen tatsächlich die Unternehmen und insbesondere den Mittelstand entlasten wollten, die ab dem ersten Euro der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Solidaritätszuschlag zahlten, dann sei die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein echter Investitionsbooster. Dies wäre zudem das Signal an die Wirtschaft gewesen, dass sich Arbeit und Unternehmertum in Deutschland wieder lohnten. Die Fraktion der CDU/CSU habe sich in der Koalition offensichtlich nicht durchsetzen können. Wenn man den Standort Deutschland stärken und verfassungsgemäß handeln wolle, müsse man den Solidaritätszuschlag abschaffen und dem Antrag der Fraktion der AfD folgen. Die Fraktion der SPD stellte klar, dass man im Gegensatz zur Fraktion der AfD das Bundesverfassungsgericht für die Instanz halte, die darüber entscheide, welche Gesetze verfassungsgemäß seien und welche nicht. Inhaltlich habe man sich zum selben Thema bereits in der letzten Wahlperiode mehrfach ausgetauscht. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags führe nicht zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern entlaste ausschließlich sehr Vermögende. Die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen könnten nicht mehr für den Konsum ausgeben. Darüber hinaus würde das Solidarprinzip ausgehöhlt, da immerhin 13 Milliarden Euro weniger an Steuereinnahmen für staatliche Aufgaben zur Verfügung stehen würden. Aus diesen Gründen lehnte die Fraktion der SPD den Antrag der Fraktion der AfD ab. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass man sich im Finanzausschuss schon mehrfach mit dieser Forderung der Fraktion der AfD befasst habe. Die im Antrag erwähnte Mehrheit, die den Solidaritätszuschlag abschaffen wolle, gebe es im Parlament nicht, da im Koalitionsvertrag genau das Gegenteil stehe. Zudem seien die im Antrag dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2025 ausgeräumt worden. Die mögliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags sei daher eine rein politische Frage. Die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bleibe dabei: Zum einen fehle eine Gegenfinanzierung. Zum anderen profitierten insbesondere hohe Einkommen. Es sei unehrlich, dies nicht klar zum Ausdruck zu bringen. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag aus den bereits genannten Gründen ebenfalls ab. Die von der Fraktion der AfD kritisierte Unternehmensbelastung werde – anders als die Entlastung der Geringverdiener – bereits durch die aktuelle Gesetzgebung der Koalitionsfraktionen angegangen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sei gegenwärtig das falsche Signal. Sie führte im Haushalt zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe. Zudem gehe es, wie bereits von Seiten der Fraktion der SPD dargestellt, um eine Frage der Steuergerechtigkeit. Berlin, den 25. Juni 2025 Kay Gottschalk Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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