Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1594)
Text
Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1594)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6803
21. Wahlperiode 01.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1594 –
Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen
A. Problem
Die den Antrag stellende Fraktion ist der Auffassung, das deutsche
Bildungssystem sei seit Jahren deutlich unterfinanziert. Es bestehe ein massiver
gesamtstaatlicher Investitionsstau, bei dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein
überfordert seien. Allein der Sanierungsbedarf bei Schulen werde bundesweit auf
bis zu 67,8 Milliarden Euro geschätzt, bei Hochschulen auf bis zu 140 Milliarden
Euro. Es bestehe außerdem eine deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung
der zukünftigen laufenden Kosten, die etwa durch Personalerfordernisse oder
Anforderungen an die Digitalisierung wachsen würden.
Die zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro, welche die Länder und
Kommunen über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes
erhalten würden, oder das Startchancen-Programm seien nicht ausreichend, um
den Investitionsstau und die wachsenden laufenden Kosten signifikant zu
reduzieren. Daneben würden einseitige Förderprogramme dazu führen, dass in der
Regel nur wenige Regionen oder Einrichtungen profitierten. Die Mittelbeantragung
binde zunehmend personelle Ressourcen.
Die selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel hätten zur Folge, dass
die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit
bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung
gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von
Bildung. Dabei hätten besonders sozioökonomisch und anderweitig
benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene darunter zu leiden. Deshalb
müsse die Finanzierung von Bildung endlich als Gemeinschaftsaufgabe
verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Die Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1594 abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Saskia Esken
Vorsitzende und Berichterstatterin
Dr. Konrad Körner
Berichterstatter
Christian Zaum
Berichterstatter
Dr. Anja Reinalter
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Konrad Körner, Christian Zaum, Saskia Esken,
Dr. Anja Reinalter und Nicole Gohlke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1594 in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 an
den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Um die Finanzierung von Bildung als Gemeinschaftsaufgabe wahrzunehmen, schlägt die den Antrag stellende
Fraktion vor, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes unverzüglich vorzulegen, durch den das
Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufgehoben und eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in
Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werde.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/1594 in seiner 42. Sitzung
am 24. Juni 2026 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der
Vorlage empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Beratungsergebnis
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/1594
in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
2. Beratungsverlauf
Im Verlauf der abschließenden Beratung führte die Fraktion Die Linke aus, dass die Bundesregierung das 100-
Milliarden-Euro-Sondervermögen als historische Chance angekündigt habe, um die soziale Infrastruktur und allen
voran die Bildungsinfrastruktur zu modernisieren. Davon sei aber bis heute wenig spürbar. Sowohl eine COR-
RECTIV-Recherche als auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund würden zum Ergebnis kommen, dass
bisher kein einziger Euro aus diesem Sondervermögen bei den Schulen angekommen sei. Seit letzter Woche gebe es
aktuelle Zahlen von der KfW über einen Investitionsrückstand bei Schulgebäuden, der auf 68,9 Milliarden Euro
gestiegen sei. 42 Prozent der Kommunen würden erwarten, dass dieser weiter steigen werde. Bald greife der
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die 1. Klasse. Jede vierte Grundschule erkläre aber, dass sie diesen
Rechtsanspruch nicht vollständig umsetzen könne. Die Kommunen würden schon lange davor warnen, dass sie
den Investitionsstau in der Bildung aus eigener Kraft nicht beheben könnten.
Obwohl der Bund viele Programme und sogar ein Sondervermögen aufgelegt habe, ändere sich an diesem
Grundproblem nichts. Dies sei die direkte Folge aus dem Kooperationsverbot. Der Bund sei dadurch weitgehend ein
Zuschauer, der hilflos ein bisschen korrigiere, während die Kommunen mit ihren Problemen auf der Strecke
bleiben würden. Deswegen sei aus der Sicht der Fraktion Die Linke die Abschaffung des Kooperationsverbotes
weiterhin wichtig und immer noch aktuell. Man werbe deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
Es gehe um die Etablierung eines Kooperationsgebotes. Der Bund könnte sich dann dauerhaft, planbar und
verbindlich an der Sanierung und dem Neubau von Schulgebäuden, am Ganztagsausbau, an Personaloffensiven und
an Qualitätsentwicklungen beteiligen, anstatt immer nur neue Programme aufzulegen, die nach ein paar Jahren
auslaufen und vor Ort keine echte Planungssicherheit schaffen würden. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes
sei die Voraussetzung dafür, dass die Bildungspolitik endlich von der Projekt- und Flickenteppich-Logik
wegkomme und als eine gemeinschaftliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen behandelt werden
könne, die über die Zukunft einer ganzen Generation entscheide und deshalb dauerhaft abgesichert werden müsse.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel bereits bei den Schulen
ankämen. Entscheidend sei, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend zügig weitergäben.
Es bestehe kein Kooperationsverbot in diesem Sinne. Vielmehr gebe es unterschiedliche Zuständigkeiten
zwischen Bund und Ländern, innerhalb derer die jeweiligen Ebenen ihre Aufgaben wahrnehmen müssten. Die
Bundesregierung und die sie tragende Parlamentsmehrheit hätten die Voraussetzungen für umfangreiche Investitionen
geschaffen. Die hierfür bereitgestellten Mittel müssten nun vor Ort wirksam werden. Darüber hinaus sei der
DigitalPakt neu aufgesetzt worden und das KiTa-Qualitätsgesetz befinde sich in der Umsetzung. Die
Bundesregierung engagiere sich kontinuierlich im Bildungsbereich. Vor diesem Hintergrund werde kein weiterer
Handlungsbedarf gesehen.
Die Fraktion der AfD betonte, dass die von der Fraktion Die Linke kritisierte „Projekt- und Flickenteppich-
Logik“ Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Föderalismus sei. Die föderalen Zuständigkeiten dürften nicht
ausgehebelt werden. Man erkenne ein wiederkehrendes Denkmuster, wonach Probleme im Bildungsbereich allein
durch zusätzliche finanzielle Mittel gelöst werden sollten. Zugleich würden die Träger nicht ausreichend in die
Lage versetzt, ihre Aufgaben tatsächlich zu erfüllen. Insbesondere Kommunen litten unter steigenden Personal-
und Sozialausgaben. Die Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD trügen dazu bei, dass
diese Ausgaben weiter stiegen. Dies führe dazu, dass notwendige Sanierungen nicht oder nicht zielgerichtet
erfolgten und die Mittel nicht dort ankämen, wo sie benötigt würden. Zusätzliche Bundesmittel allein könnten die
bestehenden Herausforderungen im Bildungsbereich nicht lösen.
Bildung sei keine „Blackbox“, bei der allein durch höhere finanzielle Mittel automatisch bessere Ergebnisse
erzielt würden. Die Ursachen der bestehenden Probleme lägen vielmehr an anderer Stelle. Erforderlich seien eine
stärkere Leistungsorientierung, mehr Disziplin sowie eine Stärkung der Lehrkräfte.
Aus Gründen der Wahrung der föderalen Zuständigkeitsordnung könne dem vorliegenden Anliegen nicht
zugestimmt werden. Die Bereitstellung weiterer Bundesmittel für die Länder werde die bestehende
Bildungskatastrophe nicht lösen. Vielmehr müssten die Träger strukturell entlastet und in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben
eigenständig zu erfüllen. Der Fehler liege im System und nicht in fehlenden finanziellen Mitteln.
Die Fraktion der SPD war der Auffassung, es sei eine interessante, wenn auch nicht ganz neue Idee, das
Kooperationsverbot abzuschaffen. Abgesehen davon, dass man zur Leistungsfähigkeit des Föderalismus
unterschiedliche Auffassungen haben könne, gebe es für seine Abschaffung keine Mehrheiten. Insofern solle man sich darauf
konzentrieren, dass Bund, Länder und Kommunen eng, klug und zielorientiert zusammenarbeiten, damit aus den
Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft gemeinsame konzeptionelle, strukturelle und finanzielle
Strategien entwickelt werden könnten.
In dieser Legislatur pflege glücklicherweise die Bundesbildungsministerin Prien ein sehr gutes Verhältnis zur
Bildungsministerkonferenz, zur KMK und auch zu unserem Ausschuss. Es seien insgesamt 500 Milliarden Euro
Sondervermögen, 300 beim Bund, 100 beim Thema Klima und 100 bei den Ländern. Tatsächlich würden die
Länder die Mittel sehr zügig und in Höhe von etwa zwei Dritteln an die Kommunen weitergeben. Die Kommunen
wüssten auch, was ihnen zur Verfügung stehe, und könnten diese einsetzen, soweit sie dazu organisatorisch in der
Lage seien. Das sei aber am Ende ihre Zuständigkeit, diese Bauvorhaben und ähnliche Sanierungen mit
Unterstützung der entsprechenden Länder voranzutreiben.
Die SPD-Fraktion setze sich in der Bildungspolitik für Konzepte ein, die an gerechten Bildungschancen und am
Ausgleich von Nachteilen orientiert seien. Ein Beispiel dafür sei das Startchancen-Programm, welches weit über
die Legislatur hinauswirke und zehn Jahre lang gerechte Bildungschancen organisiere und finanziere. Die
wissenschaftliche Erkenntnis daraus könne weitergegeben werden. Ebenso plane man eine datenevidenzbasierte
Schul- und Unterrichtsentwicklung, die für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen könne. Und nicht zuletzt werde
das Qualitätsentwicklungsgesetz eine gute Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen herbeiführen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass die Fraktion Die Linke ein wichtiges Thema
anspreche. Unser Bildungssystem brauche mehr Investitionen. Die Herausforderungen seien offensichtlich abnehmende
Basiskompetenzen, marode Infrastruktur und Lehrkräftemangel. Die hohe Belastung der Lehrkräfte zeige einen
dringenden Handlungsbedarf.
Das aktuelle Schulbarometer habe es aktuell erneut deutlich gemacht, wie groß die Herausforderungen im
Bildungsbereich sind. An Erkenntnissen fehle es nicht. Die Herausforderungen seien alle bekannt. Die entscheidende
Frage sei, wie die Bundesregierung ins Handeln komme. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze da
ganz klar auf mehr Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, hier würde man weitere
Kooperationsmöglichkeiten begrüßen. Für die notwendige Grundgesetzänderung gebe es allerdings keine politische Mehrheit.
Abgesehen davon könne man heute schon nicht mehr von einem strikten Kooperationsverbot reden, denn Bund
und Länder würden bereits beim Startchancen-Programm, beim Ganztag, bei der digitalen Bildung oder bei den
Kita-Investitionen ganz gut zusammenarbeiten. Deswegen solle man nicht darüber diskutieren, was zusätzlich
möglich sei, sondern vor allem die Möglichkeiten nutzen, die bereits heute bestehen würden.
Gerade weil der Handlungsbedarf so groß sei, brauche man einen pragmatischen Ansatz und mehr Investitionen
in Bildung. Die Bundesregierung solle konsequent ihre Spielräume nutzen. Wenn Bildung wirklich große Priorität
habe, hätte die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur deutlich stärker für die Kitas und Schulen
nutzen müssen. Das eigentliche Nadelöhr sei nicht die derzeitige Verfassung, sondern der politische Wille. Und
da wünsche man sich mehr.
Berlin, den 24. Juni 2026
Dr. Konrad Körner
Berichterstatter
Christian Zaum
Berichterstatter
Saskia Esken
Berichterstatterin
Dr. Anja Reinalter
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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