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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1594)

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 21/6803 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1594) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6803 21. Wahlperiode 01.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1594 – Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen A. Problem Die den Antrag stellende Fraktion ist der Auffassung, das deutsche Bildungssystem sei seit Jahren deutlich unterfinanziert. Es bestehe ein massiver gesamtstaatlicher Investitionsstau, bei dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert seien. Allein der Sanierungsbedarf bei Schulen werde bundesweit auf bis zu 67,8 Milliarden Euro geschätzt, bei Hochschulen auf bis zu 140 Milliarden Euro. Es bestehe außerdem eine deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten, die etwa durch Personalerfordernisse oder Anforderungen an die Digitalisierung wachsen würden. Die zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro, welche die Länder und Kommunen über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhalten würden, oder das Startchancen-Programm seien nicht ausreichend, um den Investitionsstau und die wachsenden laufenden Kosten signifikant zu reduzieren. Daneben würden einseitige Förderprogramme dazu führen, dass in der Regel nur wenige Regionen oder Einrichtungen profitierten. Die Mittelbeantragung binde zunehmend personelle Ressourcen. Die selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung. Dabei hätten besonders sozioökonomisch und anderweitig benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene darunter zu leiden. Deshalb müsse die Finanzierung von Bildung endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1594 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Saskia Esken Vorsitzende und Berichterstatterin Dr. Konrad Körner Berichterstatter Christian Zaum Berichterstatter Dr. Anja Reinalter Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Konrad Körner, Christian Zaum, Saskia Esken, Dr. Anja Reinalter und Nicole Gohlke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1594 in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Um die Finanzierung von Bildung als Gemeinschaftsaufgabe wahrzunehmen, schlägt die den Antrag stellende Fraktion vor, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes unverzüglich vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufgehoben und eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werde. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/1594 in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Beratungsergebnis Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/1594 in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage empfohlen. 2. Beratungsverlauf Im Verlauf der abschließenden Beratung führte die Fraktion Die Linke aus, dass die Bundesregierung das 100- Milliarden-Euro-Sondervermögen als historische Chance angekündigt habe, um die soziale Infrastruktur und allen voran die Bildungsinfrastruktur zu modernisieren. Davon sei aber bis heute wenig spürbar. Sowohl eine COR- RECTIV-Recherche als auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund würden zum Ergebnis kommen, dass bisher kein einziger Euro aus diesem Sondervermögen bei den Schulen angekommen sei. Seit letzter Woche gebe es aktuelle Zahlen von der KfW über einen Investitionsrückstand bei Schulgebäuden, der auf 68,9 Milliarden Euro gestiegen sei. 42 Prozent der Kommunen würden erwarten, dass dieser weiter steigen werde. Bald greife der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die 1. Klasse. Jede vierte Grundschule erkläre aber, dass sie diesen Rechtsanspruch nicht vollständig umsetzen könne. Die Kommunen würden schon lange davor warnen, dass sie den Investitionsstau in der Bildung aus eigener Kraft nicht beheben könnten. Obwohl der Bund viele Programme und sogar ein Sondervermögen aufgelegt habe, ändere sich an diesem Grundproblem nichts. Dies sei die direkte Folge aus dem Kooperationsverbot. Der Bund sei dadurch weitgehend ein Zuschauer, der hilflos ein bisschen korrigiere, während die Kommunen mit ihren Problemen auf der Strecke bleiben würden. Deswegen sei aus der Sicht der Fraktion Die Linke die Abschaffung des Kooperationsverbotes weiterhin wichtig und immer noch aktuell. Man werbe deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Es gehe um die Etablierung eines Kooperationsgebotes. Der Bund könnte sich dann dauerhaft, planbar und verbindlich an der Sanierung und dem Neubau von Schulgebäuden, am Ganztagsausbau, an Personaloffensiven und an Qualitätsentwicklungen beteiligen, anstatt immer nur neue Programme aufzulegen, die nach ein paar Jahren auslaufen und vor Ort keine echte Planungssicherheit schaffen würden. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes sei die Voraussetzung dafür, dass die Bildungspolitik endlich von der Projekt- und Flickenteppich-Logik wegkomme und als eine gemeinschaftliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen behandelt werden könne, die über die Zukunft einer ganzen Generation entscheide und deshalb dauerhaft abgesichert werden müsse. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel bereits bei den Schulen ankämen. Entscheidend sei, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend zügig weitergäben. Es bestehe kein Kooperationsverbot in diesem Sinne. Vielmehr gebe es unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, innerhalb derer die jeweiligen Ebenen ihre Aufgaben wahrnehmen müssten. Die Bundesregierung und die sie tragende Parlamentsmehrheit hätten die Voraussetzungen für umfangreiche Investitionen geschaffen. Die hierfür bereitgestellten Mittel müssten nun vor Ort wirksam werden. Darüber hinaus sei der DigitalPakt neu aufgesetzt worden und das KiTa-Qualitätsgesetz befinde sich in der Umsetzung. Die Bundesregierung engagiere sich kontinuierlich im Bildungsbereich. Vor diesem Hintergrund werde kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Fraktion der AfD betonte, dass die von der Fraktion Die Linke kritisierte „Projekt- und Flickenteppich- Logik“ Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Föderalismus sei. Die föderalen Zuständigkeiten dürften nicht ausgehebelt werden. Man erkenne ein wiederkehrendes Denkmuster, wonach Probleme im Bildungsbereich allein durch zusätzliche finanzielle Mittel gelöst werden sollten. Zugleich würden die Träger nicht ausreichend in die Lage versetzt, ihre Aufgaben tatsächlich zu erfüllen. Insbesondere Kommunen litten unter steigenden Personal- und Sozialausgaben. Die Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD trügen dazu bei, dass diese Ausgaben weiter stiegen. Dies führe dazu, dass notwendige Sanierungen nicht oder nicht zielgerichtet erfolgten und die Mittel nicht dort ankämen, wo sie benötigt würden. Zusätzliche Bundesmittel allein könnten die bestehenden Herausforderungen im Bildungsbereich nicht lösen. Bildung sei keine „Blackbox“, bei der allein durch höhere finanzielle Mittel automatisch bessere Ergebnisse erzielt würden. Die Ursachen der bestehenden Probleme lägen vielmehr an anderer Stelle. Erforderlich seien eine stärkere Leistungsorientierung, mehr Disziplin sowie eine Stärkung der Lehrkräfte. Aus Gründen der Wahrung der föderalen Zuständigkeitsordnung könne dem vorliegenden Anliegen nicht zugestimmt werden. Die Bereitstellung weiterer Bundesmittel für die Länder werde die bestehende Bildungskatastrophe nicht lösen. Vielmehr müssten die Träger strukturell entlastet und in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Der Fehler liege im System und nicht in fehlenden finanziellen Mitteln. Die Fraktion der SPD war der Auffassung, es sei eine interessante, wenn auch nicht ganz neue Idee, das Kooperationsverbot abzuschaffen. Abgesehen davon, dass man zur Leistungsfähigkeit des Föderalismus unterschiedliche Auffassungen haben könne, gebe es für seine Abschaffung keine Mehrheiten. Insofern solle man sich darauf konzentrieren, dass Bund, Länder und Kommunen eng, klug und zielorientiert zusammenarbeiten, damit aus den Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft gemeinsame konzeptionelle, strukturelle und finanzielle Strategien entwickelt werden könnten. In dieser Legislatur pflege glücklicherweise die Bundesbildungsministerin Prien ein sehr gutes Verhältnis zur Bildungsministerkonferenz, zur KMK und auch zu unserem Ausschuss. Es seien insgesamt 500 Milliarden Euro Sondervermögen, 300 beim Bund, 100 beim Thema Klima und 100 bei den Ländern. Tatsächlich würden die Länder die Mittel sehr zügig und in Höhe von etwa zwei Dritteln an die Kommunen weitergeben. Die Kommunen wüssten auch, was ihnen zur Verfügung stehe, und könnten diese einsetzen, soweit sie dazu organisatorisch in der Lage seien. Das sei aber am Ende ihre Zuständigkeit, diese Bauvorhaben und ähnliche Sanierungen mit Unterstützung der entsprechenden Länder voranzutreiben. Die SPD-Fraktion setze sich in der Bildungspolitik für Konzepte ein, die an gerechten Bildungschancen und am Ausgleich von Nachteilen orientiert seien. Ein Beispiel dafür sei das Startchancen-Programm, welches weit über die Legislatur hinauswirke und zehn Jahre lang gerechte Bildungschancen organisiere und finanziere. Die wissenschaftliche Erkenntnis daraus könne weitergegeben werden. Ebenso plane man eine datenevidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung, die für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen könne. Und nicht zuletzt werde das Qualitätsentwicklungsgesetz eine gute Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen herbeiführen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass die Fraktion Die Linke ein wichtiges Thema anspreche. Unser Bildungssystem brauche mehr Investitionen. Die Herausforderungen seien offensichtlich abnehmende Basiskompetenzen, marode Infrastruktur und Lehrkräftemangel. Die hohe Belastung der Lehrkräfte zeige einen dringenden Handlungsbedarf. Das aktuelle Schulbarometer habe es aktuell erneut deutlich gemacht, wie groß die Herausforderungen im Bildungsbereich sind. An Erkenntnissen fehle es nicht. Die Herausforderungen seien alle bekannt. Die entscheidende Frage sei, wie die Bundesregierung ins Handeln komme. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze da ganz klar auf mehr Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, hier würde man weitere Kooperationsmöglichkeiten begrüßen. Für die notwendige Grundgesetzänderung gebe es allerdings keine politische Mehrheit. Abgesehen davon könne man heute schon nicht mehr von einem strikten Kooperationsverbot reden, denn Bund und Länder würden bereits beim Startchancen-Programm, beim Ganztag, bei der digitalen Bildung oder bei den Kita-Investitionen ganz gut zusammenarbeiten. Deswegen solle man nicht darüber diskutieren, was zusätzlich möglich sei, sondern vor allem die Möglichkeiten nutzen, die bereits heute bestehen würden. Gerade weil der Handlungsbedarf so groß sei, brauche man einen pragmatischen Ansatz und mehr Investitionen in Bildung. Die Bundesregierung solle konsequent ihre Spielräume nutzen. Wenn Bildung wirklich große Priorität habe, hätte die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur deutlich stärker für die Kitas und Schulen nutzen müssen. Das eigentliche Nadelöhr sei nicht die derzeitige Verfassung, sondern der politische Wille. Und da wünsche man sich mehr. Berlin, den 24. Juni 2026 Dr. Konrad Körner Berichterstatter Christian Zaum Berichterstatter Saskia Esken Berichterstatterin Dr. Anja Reinalter Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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