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Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern - Sauberes Wasser darf kein Luxus sein (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5761)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7104 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern - Sauberes Wasser darf kein Luxus sein (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5761) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7104 21. Wahlperiode 10.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5761 – Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein A. Problem Die antragstellende Fraktion legt dar, dass in immer stärkerem Maß per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannte Ewigkeitschemikalien, aus Kühlmitteln, Abwässern der chemischen Industrie oder imprägnierter Kleidung und anderen Gebrauchsgegenständen in Böden und Gewässer gelangten. Die Substanzen seien schwer abbaubar und setzten sich in der Umwelt, der Nahrungskette sowie im menschlichen Körper fest. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten bereits gesundheitliche Auswirkungen festgestellt. Die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure beispielsweise stehe im Verdacht, die menschliche Fruchtbarkeit negativ zu beeinflussen. Die Bundesregierung müsse daher verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von PFAS in Gewässer zu verhindern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5761 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Dario Seifert Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Christin Willnat Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dario Seifert, Dr. Franziska Kersten, Karl Bär und Christin Willnat I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5761 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass PFAS in Gewässern eine zunehmende Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellten. Eine vollständige Entfernung sei sehr kostenintensiv und nicht umsetzbar, daher müsse an den Quellen wie Kühlmitteln, Abwässer der chemischen Industrie oder imprägnierten Kleidungsstücken angesetzt werden. Die Bundesregierung soll vor allem dazu aufgefordert werden, Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu Trifluoressigsäure zerfallen könnten. Des Weiteren müsse sie deutlich machen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht genehmigungsfähig sei. Zudem solle sie die Forschung zu alternativen Substanzen fördern und sich auf Ebene der EU dafür einsetzen, dass fluorierte Gase verboten würden, die zu Trifluoressigsäure zerfielen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5761 empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5761 empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/5761 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/5761 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft sei in hohem Maße dafür verantwortlich, das PFAS in Böden und Trinkwasser gelangten. Eine weitere große Quelle seien Kühlmittel, aus denen fluorierte Gase in die Luft emittiert würden. Dazu kämen noch die Einleitungen der chemischen Industrie von PFAS in Oberflächengewässer. Die Substanzen könnten in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden, bauten sich nur sehr langsam bzw. überhaupt nicht ab und verblieben dauerhaft im Grundwasser oder in den Meeren. Der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur habe empfohlen, Trifluoracetat als fruchtbarkeitschädigend für Menschen einzustufen, was u. a. seine Zulassung in Pestiziden ausschließe. Die Bundesregierung müsse nun auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um künftig die Zulassung dieser Stoffe in Pestiziden, ihre Einleitung in Kläranlagen oder Oberflächengewässer sowie die Verwendung von fluorierten Gasen in Kühlanlagen zu beenden. Die Fraktion Die Linke begrüßte die Intention des vorliegenden Antrags. Aufgrund ihrer Langlebigkeit seien PFAS ein erhebliches Problem für Gesundheits- und Umweltschutz. Sie setzen sich nicht nur in Wasser und Böden ab, sondern auch im menschlichen Körper, und stünden im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Stoffe seien in Gebrauchsgegenständen wie Kaffe-to-go-Bechern oder Pizzakartons enthalten. Damit PFAS nicht ins Trinkwasser gelangten, müssten Klärwerke mit speziellen Filteranlagen ausgestattet werden, wofür keine Mittel vorhanden seien. Die Reinigung von Ackerböden werde deutschlandweit nur von einer Firma durchgeführt. Die geforderten Maßnahmen müssten auch auf weitere Substanzen ausgeweitet werden, auch angesichts der Risiken einer Nichtumsetzung des gruppenbasierten Verbotsansatzes. Die Fraktion der AfD erklärte, sauberes Trinkwasser sei ein schützenswertes Gut. PFAS und langlebige Abbauprodukte wie Trifluoracetat stellten ein zunehmendes Umweltproblem dar. Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte den üblichen, breit angelegten Verbotsansatz, der vor allem die Landwirtschaft unmittelbar treffe. Eingriffe bei Pflanzenschutzmitteln führe zu weniger Flexibilität im Pflanzenbau, höheren Produktionskosten und zusätzlichen Belastungen für die Betriebe. Die geforderten Verbote wirkten sich negativ auf die Lebensmittelproduktion in Deutschland aus und ließen andere Verursacher wie Kälte- und Klimatechnik außen vor. Die durch moderne Analysemethoden schon in geringen Mengen nachweisbaren Stoffe bedeuteten nicht automatisch eine konkrete Gefahr. Die heimische Landwirtschaft und die industrielle Wertschöpfung dürften nicht durch ideologisch motivierte Verbote geschwächt werden. Vielmehr bedürfe es einer wissenschaftlich fundierter Risikobewertung, Technologieoffenheit und der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass PFAS aufgrund ihrer Langlebigkeit zwar eine Gefahrenquelle, aber nach heutigem Stand der Technik in vielen Bereichen unverzichtbar seien. In der vergangenen Legislaturperiode habe sich die Fraktion für Regelungen zu PFAS und der Suche nach Alternativen stark gemacht. Die Zuständigkeit für dieses Thema liege im Übrigen beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Ein pauschales Verbot von PFAS in Pflanzenschutzmitteln sei von der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln nicht gedeckt. Sinnvoller sei, den integrierten Pflanzenschutz zu stärken. Die Bundesregierung erarbeite daher einen Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz, der auch die Belastung mit Trifluoracetat abdecken solle. Die Fraktion der CDU/CSU* kritisierte, der vorliegende Antrag sei populistisch und schieße über das Ziel hinaus. Es gebe bereits gesetzliche Regelungen zu den Trifluoracetat-Gasen, PFAS würden nicht beliebig in Abwässer eingeleitet und bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln würden strenge Richtlinien angewandt. Diesbezügliche Änderung auf Ebene der EU würden sich auch auf die nationale Gesetzgebung auswirken. Die Belastung der Gewässer sei nicht von der Hand zu weisen, allerdings gebe es mittels neuer Technologien, beispielsweise mit UV-Strahlen, die Möglichkeit, PFAS im Grundwasser zu eliminieren. Im Vergleich zu Zeiten, in denen teilweise falsch mit den Stoffen umgegangen sei, hätten sich die Einträge verringert. Es gebe ausreichend Analyseverfahren, mit denen Umfang und Auswirkungen von PFAS festgestellt werden könnten. Wenn nötig, werde die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5761 abzulehnen. * Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, Abg. Alexander Engelhard, legte nach § 49 AbgG eine Interessenverknüpfung als Betreiber einer Bio-Getreidemühle und einer Forstwirtschaft sowie als Mitarbeiter im Landwirtschaftsbetrieb seiner Ehefrau offen. Berlin, den 8. Juli 2026 Alexander Engelhard Berichterstatter Dario Seifert Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Christin Willnat Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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