Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern - Sauberes Wasser darf kein Luxus sein (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5761)
Text
Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern - Sauberes Wasser darf kein Luxus sein (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5761)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7104
21. Wahlperiode 10.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5761 –
Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern –
Sauberes Wasser darf kein Luxus sein
A. Problem
Die antragstellende Fraktion legt dar, dass in immer stärkerem Maß per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannte Ewigkeitschemikalien, aus
Kühlmitteln, Abwässern der chemischen Industrie oder imprägnierter Kleidung
und anderen Gebrauchsgegenständen in Böden und Gewässer gelangten. Die
Substanzen seien schwer abbaubar und setzten sich in der Umwelt, der Nahrungskette
sowie im menschlichen Körper fest. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten
bereits gesundheitliche Auswirkungen festgestellt. Die Ewigkeitschemikalie
Trifluoressigsäure beispielsweise stehe im Verdacht, die menschliche Fruchtbarkeit
negativ zu beeinflussen. Die Bundesregierung müsse daher verschiedene
Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von PFAS in Gewässer zu verhindern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5761 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dario Seifert
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Christin Willnat
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dario Seifert, Dr. Franziska
Kersten, Karl Bär und Christin Willnat
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/5761 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den
Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass PFAS in Gewässern eine zunehmende
Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellten. Eine vollständige Entfernung sei sehr
kostenintensiv und nicht umsetzbar, daher müsse an den Quellen wie Kühlmitteln, Abwässer der chemischen
Industrie oder imprägnierten Kleidungsstücken angesetzt werden. Die Bundesregierung soll vor allem dazu aufgefordert
werden, Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu Trifluoressigsäure zerfallen könnten. Des Weiteren
müsse sie deutlich machen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes
nicht genehmigungsfähig sei. Zudem solle sie die Forschung zu alternativen Substanzen fördern und sich auf
Ebene der EU dafür einsetzen, dass fluorierte Gase verboten würden, die zu Trifluoressigsäure zerfielen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5761
empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5761 empfohlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 40. Sitzung am
8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/5761 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/5761 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft sei in
hohem Maße dafür verantwortlich, das PFAS in Böden und Trinkwasser gelangten. Eine weitere große Quelle
seien Kühlmittel, aus denen fluorierte Gase in die Luft emittiert würden. Dazu kämen noch die Einleitungen der
chemischen Industrie von PFAS in Oberflächengewässer. Die Substanzen könnten in Kläranlagen nicht
vollständig herausgefiltert werden, bauten sich nur sehr langsam bzw. überhaupt nicht ab und verblieben dauerhaft im
Grundwasser oder in den Meeren. Der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur habe
empfohlen, Trifluoracetat als fruchtbarkeitschädigend für Menschen einzustufen, was u. a. seine Zulassung in
Pestiziden ausschließe. Die Bundesregierung müsse nun auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um künftig
die Zulassung dieser Stoffe in Pestiziden, ihre Einleitung in Kläranlagen oder Oberflächengewässer sowie die
Verwendung von fluorierten Gasen in Kühlanlagen zu beenden.
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Intention des vorliegenden Antrags. Aufgrund ihrer Langlebigkeit seien
PFAS ein erhebliches Problem für Gesundheits- und Umweltschutz. Sie setzen sich nicht nur in Wasser und
Böden ab, sondern auch im menschlichen Körper, und stünden im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Stoffe seien
in Gebrauchsgegenständen wie Kaffe-to-go-Bechern oder Pizzakartons enthalten. Damit PFAS nicht ins
Trinkwasser gelangten, müssten Klärwerke mit speziellen Filteranlagen ausgestattet werden, wofür keine Mittel
vorhanden seien. Die Reinigung von Ackerböden werde deutschlandweit nur von einer Firma durchgeführt. Die
geforderten Maßnahmen müssten auch auf weitere Substanzen ausgeweitet werden, auch angesichts der Risiken
einer Nichtumsetzung des gruppenbasierten Verbotsansatzes.
Die Fraktion der AfD erklärte, sauberes Trinkwasser sei ein schützenswertes Gut. PFAS und langlebige
Abbauprodukte wie Trifluoracetat stellten ein zunehmendes Umweltproblem dar. Der vorliegende Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte den üblichen, breit angelegten Verbotsansatz, der vor allem die
Landwirtschaft unmittelbar treffe. Eingriffe bei Pflanzenschutzmitteln führe zu weniger Flexibilität im Pflanzenbau,
höheren Produktionskosten und zusätzlichen Belastungen für die Betriebe. Die geforderten Verbote wirkten sich
negativ auf die Lebensmittelproduktion in Deutschland aus und ließen andere Verursacher wie Kälte- und
Klimatechnik außen vor. Die durch moderne Analysemethoden schon in geringen Mengen nachweisbaren Stoffe
bedeuteten nicht automatisch eine konkrete Gefahr. Die heimische Landwirtschaft und die industrielle
Wertschöpfung dürften nicht durch ideologisch motivierte Verbote geschwächt werden. Vielmehr bedürfe es einer
wissenschaftlich fundierter Risikobewertung, Technologieoffenheit und der Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Folgen für die Betriebe.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass PFAS aufgrund ihrer Langlebigkeit zwar eine Gefahrenquelle, aber
nach heutigem Stand der Technik in vielen Bereichen unverzichtbar seien. In der vergangenen Legislaturperiode
habe sich die Fraktion für Regelungen zu PFAS und der Suche nach Alternativen stark gemacht. Die Zuständigkeit
für dieses Thema liege im Übrigen beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Ein pauschales Verbot von PFAS in Pflanzenschutzmitteln sei von der EU-Verordnung über das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln nicht gedeckt. Sinnvoller sei, den integrierten Pflanzenschutz zu
stärken. Die Bundesregierung erarbeite daher einen Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz, der auch die Belastung
mit Trifluoracetat abdecken solle.
Die Fraktion der CDU/CSU* kritisierte, der vorliegende Antrag sei populistisch und schieße über das Ziel
hinaus. Es gebe bereits gesetzliche Regelungen zu den Trifluoracetat-Gasen, PFAS würden nicht beliebig in
Abwässer eingeleitet und bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln würden strenge Richtlinien angewandt.
Diesbezügliche Änderung auf Ebene der EU würden sich auch auf die nationale Gesetzgebung auswirken. Die Belastung
der Gewässer sei nicht von der Hand zu weisen, allerdings gebe es mittels neuer Technologien, beispielsweise
mit UV-Strahlen, die Möglichkeit, PFAS im Grundwasser zu eliminieren. Im Vergleich zu Zeiten, in denen
teilweise falsch mit den Stoffen umgegangen sei, hätten sich die Einträge verringert. Es gebe ausreichend
Analyseverfahren, mit denen Umfang und Auswirkungen von PFAS festgestellt werden könnten. Wenn nötig, werde die
Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5761 abzulehnen.
* Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, Abg. Alexander Engelhard, legte nach § 49 AbgG eine Interessenverknüpfung als Betreiber
einer Bio-Getreidemühle und einer Forstwirtschaft sowie als Mitarbeiter im Landwirtschaftsbetrieb seiner Ehefrau offen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dario Seifert
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Christin Willnat
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Alexander Engelhard (Berichterstattung)
- authored ← Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Christin Willnat (Berichterstattung)
- authored ← Dario Seifert (Berichterstattung)
- authored ← Franziska Kersten (Berichterstattung)
- authored ← Karl Bär (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern - Sauberes Wasser darf kein Luxus sein (Beschlussempfehlung und Bericht)