Privatsphäre schützen - Nein zur EU-Chatkontrolle
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Privatsphäre schützen - Nein zur EU-Chatkontrolle
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2240
21. Wahlperiode 15.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Pierre Lamely, Ruben Rupp, Tobias Teich, Alexander
Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim
Bloch, René Bochmann, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl,
Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Hauke Finger, Boris
Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn,
Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland,
Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Bernd Schattner,
Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt,
Georg Schroeter, René Springer, Otto Strauß, Martina Uhr, Mathias Weiser,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In den letzten Jahren hat die Debatte über Datenschutz und Überwachung im digitalen
Zeitalter zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein besonders kontroverses Thema in
diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Chatkontrolle“. Der von der Europäischen
Kommission im Mai 20221 vorgelegte und durch die dänische Ratspräsidentschaft im
Jahr 2025 aktualisierte Entwurf einer EU-Verordnung zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. „EU-Chatkontrolle“) beinhaltet
weitreichende Grundrechtseingriffe. Der Entwurf sieht vor, Plattformbetreiber und
Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, Bild- und Videomaterial auf den
Endgeräten der Nutzer anlasslos auf digitale Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an
Kindern zu durchsuchen (sogenanntes Client-Side-Scanning). Weiter sollen Anbieter
von Messengerdiensten, die ihren Nutzern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
anbieten, gezwungen werden, diese Form der Datensicherheit aufzuheben und das Mitlesen
versandter Nachrichten zu erlauben.2
Das EU-Parlament hat sich sehr kritisch gegenüber diesem Vorhaben positioniert. Im
Europäischen Rat, der die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert, ist eine
qualifizierte Mehrheit notwendig (mindestens 55 % der Staaten müssen zustimmen,
gleichzeitig müssen mindestens 65 % der EU-Bürger repräsentiert werden). Ange-
1 Volltext unter COM(2022) 209 final
2 Die zweite geplante Maßnahme hat dazu geführt, dass sich für die geplante EU-Verordnung der Begriff der
„Chatkontrolle“, der im Entwurfstext nicht auftaucht, durchgesetzt hat.
sichts der bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Rat und der maßgeblichen
Rolle der deutschen Position in diesem Prozess ist es von entscheidender Bedeutung,
dass die Bundesregierung eine klare Haltung zu diesem Thema einnimmt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rat der Europäischen Union bei der bevorstehenden Abstimmung über den
Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von
Kindern (2022/0155 (COD)), sog. „EU-Chatkontrolle“, mit Nein zu stimmen und sich
stattdessen für grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der sogenannte „Chatkontrolle“-Vorschlag zielt darauf ab, Anbieter digitaler Kommunikationsdienste zu
verpflichten, sämtliche Kommunikation ihrer Nutzer präventiv auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen und
festgestellte Auffälligkeiten den Behörden zu melden. Nachdem im Juli 2025 unter der dänischen EU-
Ratspräsidentschaft ein aktualisierter Vorschlag vorgelegt wurde, steht nun insbesondere der Einsatz von sogenannten Client-
Side-Scanning-Verfahren, der bereits im Entwurf der Verordnung der EU-Kommission steht, im Zentrum der
Diskussion.3
Der Vorschlag, der mit dem noblen Ziel des Kinderschutzes angetreten ist, würde in seiner jetzigen
Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen und umfassenden Überwachung der privaten
Kommunikation aller Bürger führen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Kommunikationsdienste-Anbieter verpflichtet
werden, sämtliche Nachrichten – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte – auf mögliche Missbrauchsinhalte zu
durchsuchen.4
Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu Artikel 75 und Artikel 86 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union, die die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Schutz personenbezogener Daten garantieren.
Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union hat in seiner Stellungnahme7 ausdrücklich auf die
Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen mit diesen Artikeln hingewiesen. Auch der Europäische
Datenschutzbeauftragte (EDSB) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sehen in der Chatkontrolle einen
schweren Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation.
Darüber hinaus verletzt die vorgesehene Durchsuchung privater Nachrichten den Schutzbereich des Artikels 10
Absatz 1 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Eingriffe in dieses Grundrecht nur bei konkretem Anlass und
unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Die massenhafte und präventive Erfassung privater
Kommunikation ohne individuellen Verdacht widerspricht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Über 470 Wissenschaftler aus 33 Ländern haben dargelegt, dass die vorgeschlagenen Technologien zum Client-
Side-Scanning systemimmanente Fehler aufweisen, die weder derzeit noch künftig beseitigt werden können.
Diese Fehlerraten bergen erhebliche Risiken für Fehlklassifikationen, die zu unbegründeten Ermittlungen gegen
unbescholtene Bürger führen können.8 Angesichts der gewaltigen Menge digitaler Fotos und Videos wird der
Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Durchsuchung der Bildbestände unverzichtbar sein. Die eingesetzten KI-
Lösungen können allerdings nicht sicher unterscheiden zwischen tatsächlichen Darstellungen sexuellen
Missbrauchs an Kindern, Werbematerial, privaten Urlaubsbildern, übermütigem Spiel unter Kindern und
einvernehmlicher Intimität unter Jugendlichen. Es wäre also mit einer beträchtlichen Rate falsch positiver Einschätzungen
des Materials zu rechnen, mit verheerenden Folgen für die unbescholtenen Bürger. Auch der Wissenschaftliche
Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt die Unvereinbarkeit des Entwurfs mit der EU-Grundrechtecharta.9
Die Chatkontrolle gefährdet nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern untergräbt auch die Vertraulichkeit
von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten und Abgeordneten. Sie schwächt zudem
die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit die IT-Sicherheit von Millionen Nutzern und Unternehmen.
Angesichts dieser schwerwiegenden rechtlichen und technischen Bedenken ist die Bundesregierung aufgefordert,
dem Entwurf der sogenannten EU-Chatkontrolle im Rat der Europäischen Union nicht zuzustimmen und sich
stattdessen für grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von
Kindern einzusetzen.
3 www.fr.de/politik/ein-land-macht-druck-entscheidung-ueber-eine-massenueberwachung-fuer-whatsapp-co-im-oktober-93881064.html
4 www.heise.de/news/Chatkontrolle-Immer-mehr-Warnungen-vor-dem-Aufweichen-sicherer-Verschluesselung-10733582.html
5 https://dejure.org/gesetze/GRCh/7.html
6 https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html
7 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8787-2023-INIT/en/pdf
8 www.heise.de/news/400-Wissenschaftler-sprechen-sich-gegen-Chatkontrolle-aus-10636986.html
9 www.bundestag.de/resource/blob/914580/9eba1ff3a5daa7708fca92e3184a1ae3/WD-10-026-22-pdf-data.pdf
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ISSN 0722-8333]
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