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Privatsphäre schützen - Nein zur EU-Chatkontrolle

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2240 · Antrag · Original ↗

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Privatsphäre schützen - Nein zur EU-Chatkontrolle [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2240 21. Wahlperiode 15.10.2025 Antrag der Abgeordneten Pierre Lamely, Ruben Rupp, Tobias Teich, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Hauke Finger, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Bernd Schattner, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, René Springer, Otto Strauß, Martina Uhr, Mathias Weiser, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In den letzten Jahren hat die Debatte über Datenschutz und Überwachung im digitalen Zeitalter zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein besonders kontroverses Thema in diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Chatkontrolle“. Der von der Europäischen Kommission im Mai 20221 vorgelegte und durch die dänische Ratspräsidentschaft im Jahr 2025 aktualisierte Entwurf einer EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. „EU-Chatkontrolle“) beinhaltet weitreichende Grundrechtseingriffe. Der Entwurf sieht vor, Plattformbetreiber und Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, Bild- und Videomaterial auf den Endgeräten der Nutzer anlasslos auf digitale Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern zu durchsuchen (sogenanntes Client-Side-Scanning). Weiter sollen Anbieter von Messengerdiensten, die ihren Nutzern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, gezwungen werden, diese Form der Datensicherheit aufzuheben und das Mitlesen versandter Nachrichten zu erlauben.2 Das EU-Parlament hat sich sehr kritisch gegenüber diesem Vorhaben positioniert. Im Europäischen Rat, der die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert, ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig (mindestens 55 % der Staaten müssen zustimmen, gleichzeitig müssen mindestens 65 % der EU-Bürger repräsentiert werden). Ange- 1 Volltext unter COM(2022) 209 final 2 Die zweite geplante Maßnahme hat dazu geführt, dass sich für die geplante EU-Verordnung der Begriff der „Chatkontrolle“, der im Entwurfstext nicht auftaucht, durchgesetzt hat. sichts der bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Rat und der maßgeblichen Rolle der deutschen Position in diesem Prozess ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung eine klare Haltung zu diesem Thema einnimmt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rat der Europäischen Union bei der bevorstehenden Abstimmung über den Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022/0155 (COD)), sog. „EU-Chatkontrolle“, mit Nein zu stimmen und sich stattdessen für grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen. Berlin, den 14. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der sogenannte „Chatkontrolle“-Vorschlag zielt darauf ab, Anbieter digitaler Kommunikationsdienste zu verpflichten, sämtliche Kommunikation ihrer Nutzer präventiv auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen und festgestellte Auffälligkeiten den Behörden zu melden. Nachdem im Juli 2025 unter der dänischen EU- Ratspräsidentschaft ein aktualisierter Vorschlag vorgelegt wurde, steht nun insbesondere der Einsatz von sogenannten Client- Side-Scanning-Verfahren, der bereits im Entwurf der Verordnung der EU-Kommission steht, im Zentrum der Diskussion.3 Der Vorschlag, der mit dem noblen Ziel des Kinderschutzes angetreten ist, würde in seiner jetzigen Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen und umfassenden Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürger führen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Kommunikationsdienste-Anbieter verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte – auf mögliche Missbrauchsinhalte zu durchsuchen.4 Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu Artikel 75 und Artikel 86 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Schutz personenbezogener Daten garantieren. Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union hat in seiner Stellungnahme7 ausdrücklich auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen mit diesen Artikeln hingewiesen. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sehen in der Chatkontrolle einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation. Darüber hinaus verletzt die vorgesehene Durchsuchung privater Nachrichten den Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Eingriffe in dieses Grundrecht nur bei konkretem Anlass und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Die massenhafte und präventive Erfassung privater Kommunikation ohne individuellen Verdacht widerspricht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Über 470 Wissenschaftler aus 33 Ländern haben dargelegt, dass die vorgeschlagenen Technologien zum Client- Side-Scanning systemimmanente Fehler aufweisen, die weder derzeit noch künftig beseitigt werden können. Diese Fehlerraten bergen erhebliche Risiken für Fehlklassifikationen, die zu unbegründeten Ermittlungen gegen unbescholtene Bürger führen können.8 Angesichts der gewaltigen Menge digitaler Fotos und Videos wird der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Durchsuchung der Bildbestände unverzichtbar sein. Die eingesetzten KI- Lösungen können allerdings nicht sicher unterscheiden zwischen tatsächlichen Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern, Werbematerial, privaten Urlaubsbildern, übermütigem Spiel unter Kindern und einvernehmlicher Intimität unter Jugendlichen. Es wäre also mit einer beträchtlichen Rate falsch positiver Einschätzungen des Materials zu rechnen, mit verheerenden Folgen für die unbescholtenen Bürger. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt die Unvereinbarkeit des Entwurfs mit der EU-Grundrechtecharta.9 Die Chatkontrolle gefährdet nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern untergräbt auch die Vertraulichkeit von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten und Abgeordneten. Sie schwächt zudem die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit die IT-Sicherheit von Millionen Nutzern und Unternehmen. Angesichts dieser schwerwiegenden rechtlichen und technischen Bedenken ist die Bundesregierung aufgefordert, dem Entwurf der sogenannten EU-Chatkontrolle im Rat der Europäischen Union nicht zuzustimmen und sich stattdessen für grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen. 3 www.fr.de/politik/ein-land-macht-druck-entscheidung-ueber-eine-massenueberwachung-fuer-whatsapp-co-im-oktober-93881064.html 4 www.heise.de/news/Chatkontrolle-Immer-mehr-Warnungen-vor-dem-Aufweichen-sicherer-Verschluesselung-10733582.html 5 https://dejure.org/gesetze/GRCh/7.html 6 https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html 7 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8787-2023-INIT/en/pdf 8 www.heise.de/news/400-Wissenschaftler-sprechen-sich-gegen-Chatkontrolle-aus-10636986.html 9 www.bundestag.de/resource/blob/914580/9eba1ff3a5daa7708fca92e3184a1ae3/WD-10-026-22-pdf-data.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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