zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen
Text
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2045
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin von Notz, Denise
Loop, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Lukas Benner, Dr. Anna Lührmann,
Helge Limburg, Dr. Lena Gumnior, Dr. Moritz Heuberger, Rebecca Lenhard
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern
KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209
endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg.
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche
online besser schützen
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/2470 folgende Entschließung gemäß
Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Jährlich erleiden tausende Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt und
Ausbeutung. Auch Missbrauchsdarstellungen zirkulieren immer häufiger und oft jahrelang im
Netz. Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung finden vor allem im persönlichen,
familiären Umfeld, aber auch in Schulen, bei außerschulischer Bildungs- und Jugendarbeit,
in Kirchen, Sportvereinen, Kultureinrichtungen und online statt. Kontaktanbahnung
von Täter*innen über digitale Medien (Cybergrooming) sowie Livestreaming von
sexualisierter Gewalt und Ausbeutung stellen ebenso ein großes Risiko für Kinder und
Jugendliche dar. Es handelt sich in jedem einzelnen Fall um schwerste und häufig
traumatisierende Grundrechtsverletzungen von besonders Schutzbedürftigen. Jede Person,
die Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern verbreitet und herunterlädt, trägt
hierbei eine Mitschuld und muss die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen tragen.
Die rechtsstaatlich entschlossene Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und
Ausbeutung erfordert gemeinschaftliches Engagement von internationaler, europäischer,
Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Eine Verbesserung dieser Arbeit in Hinsicht auf Verfolgung, Prävention und
Aufklärung drängt.
Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 einen Vorschlag für eine
Verordnung vorgestellt, die Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) festlegen soll. Eine Position des Rats
der EU zum Verordnungsentwurf als Grundlage für weitere Trilogverhandlungen
konnte trotz zahlreicher Verhandlungsvorschläge bisher nicht erzielt werden.
Im Fokus des Verordnungsentwurfs stehen Anbieter digitaler Dienste (insbesondere
Messenger- und Hostingdienste). Dort verbreitete bekannte und unbekannte
verdächtige Inhalte, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen, sollen verfolgt und aufgedeckt
werden. Zudem soll die Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen in
Verbindung mit einer Absicht der sexualisierten Gewalt („Grooming”) identifiziert werden.
Der Deutsche Bundestag unterstützt ausdrücklich die von der Europäischen
Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an
Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern. Er begrüßt die im
Verordnungsentwurf beschriebene Einführung des EU-Zentrums zur Bekämpfung von sexualisierter
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ebenso begrüßt der Deutsche Bundestag das
im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Bundesregierung, den Kinder- und
Jugendschutz zu stärken und sicherzustellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der
digitalen Welt sicher bewegen können.
Im Rahmen der CSA-Verordnung sollen neben anderen Maßnahmen Anbieter von
interpersonellen Kommunikationsdiensten, einschließlich WhatsApp, Signal oder
Facebook, in die Pflicht genommen werden, nach Erlass einer sogenannten
Aufdeckungsanordnung, die Verbreitung von Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder
sowie „Grooming“ durch technische Vorkehrungen zu erkennen. Dies bedeutet in der
Praxis, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten zum flächendeckenden und
automatischen Durchsuchen von digitalen Inhalten auf bekannte und unbekannte
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie „Grooming“ verpflichtet würden
(„Chatkontrolle“).
Verwendet der Kommunikationsdienst die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung,
sieht der Entwurf vor, technische Lösungen zu nutzen, um die Inhalte vor der
erstmaligen Verschlüsselung zu überprüfen und gegebenenfalls auszuleiten („Client-Side-
Scanning“). Auch persönliche Onlinespeicherdienste, wie z. B. Apple iCloud oder
Google Fotos, die lediglich ein Backup der Daten des Endgeräts oder sonstige
persönliche Inhalte enthalten, sollen zum Scannen privater Dateien verpflichtet werden
können.
Der Deutsche Bundestag steht insbesondere den Aspekten des Verordnungsentwurfs
kritisch gegenüber, die eine anlasslose Überprüfung privater Chat-Kommunikation
und persönlicher Online-Speicher durch private Dienstanbieter ermöglichen würden.
Der Bundestag weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag in seiner jetzigen
Form gravierende Folgen für die private Kommunikation aller Menschen, für das
Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets sowie für den
zweckmäßigen Einsatz der Ende-zu-Ende Verschlüsselung hätte. Es bestehen schwerwiegende
Bedenken, ob der Vorschlag der Kommission mit geltendem europäischem Recht
unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung sowie den nationalen
verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Der Deutsche Bundestag sieht die Gefahr, dass der effektive Bruch der Ende-zu-Ende
Verschlüsselung risikoreiche Schwachstellen in den informationstechnischen
Infrastrukturen aller Menschen schafft, die vor dem Hintergrund der aktuellen
Cyberbedrohungslage nicht zu verantworten sind. Zuletzt bestehen erhebliche Zweifel, ob die
vorgesehenen Maßnahmen ein wirksames Instrument für einen besseren Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierte Gewalt und Ausbeutung darstellen.
Seit Beginn der Verhandlungen wurden im Rat der EU zahlreiche
Änderungsvorschläge vorgestellt. Dennoch ist es aus Sicht des Bundestages bis jetzt nicht gelungen,
die schwerwiegenden grund- und bürgerrechtlichen sowie IT-Sicherheitsbedenken
aufzulösen. Durch die Fokussierung auf die andauernden Verhandlungen um die
verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ bleibt die
Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen aus.
Der Bundestag stellt fest, dass auf europäischer als auch insbesondere nationaler Ebene
eine Vielzahl anderer Vorschläge zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung vorliegen, die keine anlasslose Überprüfung
privater Chat-Kommunikation und persönlicher Online-Speicher vorsehen und deren
Umsetzung dringend erfolgen sollte.
Sinnvolle nationale Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung wurden immer
wieder unterbreitet. Sie umfassen insbesondere den deutlichen Personalausbau bei
Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die Stärkung der Ermittlungsbehörden,
beispielsweise durch die Schaffung eines „Quick-Freeze“-Gesetzes und die Nutzung von
„Login-Fallen“ sowie die Implementierung anderer, zielgerichteter Methoden zur
Effektivierung der Strafverfolgung im Netz wie Blockchain-Analysen und
Netzwerkanalysen zur Aufdeckung und Zerschlagung von Täter*innen-Netzwerken.
Des Weiteren besteht national die dringende Notwendigkeit einer schnellen und
umfassenden Löschung der relevanten Inhalte, einer ausreichenden finanziellen und
personellen Ausstattung des Digital Services Coordinator (DSC) und der Stelle zur
Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), von mehr Präventionsarbeit,
beispielsweise auch durch den Einsatz von digitalen Streetworkern, und für die bessere
Unterstützung von Betroffenen.
Der Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass seit Beginn der Verhandlungen von diversen
Akteuren umfassende Bedenken gegenüber dem Verordnungsvorschlag geäußert
wurden. Schwere grundsätzliche Bedenken formulieren neben dem Europäischen
Parlament (November 2023) unter anderem der Juristische Dienst des EU-Rats (Mai 2023)
und das European Data Protection Board (Mai 2024). Dabei wird insbesondere auf die
Unvereinbarkeit mit Artikel 7 („Achtung des Privat- und Familienlebens“) und
Artikel 8 („Schutz personenbezogener Daten“) der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union sowie auf Artikel 10 („Brief- Post und Fernmeldegeheimnis“) des
Grundgesetzes sowie die Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit
informationstechnischer Systeme (sog. IT-Grundrecht) hingewiesen.
Sowohl der Deutsche Kinderschutzbund e. V. als auch der Deutsche
Kinderschutzverein e. V. bezeichnen die anlasslose Überprüfung privater Chat-Inhalte als tiefen
Eingriff in die Grundrechte, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen und nicht
als wirkungsvolles Mittel, diese vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu schützen
(Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales zur
„Chatkontrolle“ 2023).
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit empfiehlt in
ihrem 33. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (April
2025) der Bundesregierung, auf eine erhebliche Überarbeitung des Entwurfs zu
drängen, die unter anderem durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet,
Client-Side-Scanning ausschließt und so europäische Grundrechte wahrt.
Das zivilgesellschaftliche „Bündnis Chatkontrolle STOPPEN“ hat sich im Juni 2025
in einem offenen Brief an den Bundesinnenminister gewandt, indem insbesondere
darauf hingewiesen wird, dass das Client-Side-Scanning zu erheblichen IT-
Sicherheitsbedenken führen würde. Ferner weisen sie darauf hin, dass sich Nutzende der
grundsätzlichen Vertraulichkeit ihrer Kommunikation nicht mehr sicher sein könnten,
weshalb sie sich gegebenenfalls nicht mehr frei im digitalen Raum äußern würden.
Mehr als 470 Wissenschaftler*innen aus 34 Ländern haben in einem offenen Brief den
aktuell verhandelten dänischen Kompromissvorschlag kritisiert (September 2025),
indem sie insbesondere auf die geringe Wirkkraft des geplanten Scannens privater
Inhalte für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu dem großen
Grundrechtseingriff der Maßnahmen hinweisen. Sie kritisieren insbesondere die hohe
technische Fehleranfälligkeit, die Darstellung, dass das Client-Side-Scanning nicht als
Bruch sicherer Verschlüsselung zu werten sei und widersprechen der Annahme, dass
eine Beschränkung des Scannens auf Bilder und URLs die Grundrechtsbedenken
auflöse.
Der Deutsche Bundestag weist ferner darauf hin, dass die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD sich im Koalitionsvertrag klar dafür ausgesprochen haben, die
Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz grundsätzlich zu sichern und
zugleich die IT-Sicherheit zu verbessern. Aus Sicht des Deutschen Bundestages
entspräche das sogenannte Client-Side-Scanning, das vor der Verschlüsselung ansetzt,
einer faktischen Auflösung vertraulicher, privater Kommunikation, die zudem zu
erheblichen Sicherheitslücken führt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich vor dem Hintergrund, dass die EU-weite Harmonisierung des Kampfs gegen
die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie
Grooming grundsätzlich zu begrüßen ist, im Rat der Europäischen Union für eine
grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung, für tatsächlich zielführende
Alternativvorschläge, die die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter
Gewalt an Kindern effektiv unterbinden können und einem zeitnahen Abschluss der
Verhandlungen einzusetzen. Die Harmonisierung und dringend benötigte
Effektivierung des Kampfes gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter
Gewalt gegen Kinder sowie Grooming sollte jedoch unter Berücksichtigung der
verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgen und keinen Vorschub für eine
anlasslose Überprüfung jeglicher privaten Inhalte und Speichermedien durch
Diensteanbieter leisten;
2. sich gegen sämtliche Regelungen auszusprechen, die zu einer anlasslosen
Überprüfung privater Chat-Kommunikation und privater Speichermedien führen
würden. Hier sollte sie insbesondere fordern und darauf hinwirken, die
Anwendbarkeit von Artikel 7 VO-E (Aufdeckungsanordnung) auf interpersonelle
Kommunikationsdienste zu streichen;
3. sich explizit für den Ausschluss des Einsatzes von Client-Side-Scanning
einzusetzen. Dies schließt den Ausschluss des Scannens verschlüsselter Inhalte vor,
während und nach der Verschlüsselung des Nachrichteninhalts sowie eine
sonstige Umgehung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein. Dies gilt auch in dem
Fall, dass vorher ein Einverständnis der Nutzenden für das Client-Side-Scanning
eingeholt wird;
4. sich für den Ausschluss persönlicher Cloud-Speicher vom Anwendungsbereich
des Verordnungsentwurfs einzusetzen. Hier sollte mit Blick auf das sogenannte
IT-Grundrecht auf den Ausschluss der Anwendbarkeit des Artikels 7 des
Verordnungsentwurfs auf persönliche Speicher hingewirkt werden;
5. sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene darüber hinaus dafür
einzusetzen, dass gesetzliche Verpflichtungen aus dem Verordnungsentwurf
ausgeschlossen werden, die faktisch zur Kontrolle von Uploads (z. B. durch
Uploadfilter) oder zu einer Praxis von Netzsperren führen würden;
6. sicherzustellen, dass etwaige Maßnahmen zur Risikominimierung keine faktische
Identifizierungspflicht bedeuten und auch unter Geltung der Verordnung eine
anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets im Sinne der Vereinbarungen
im Koalitionsvertrag gewährleistet ist;
7. sich dafür einzusetzen, dass Maßnahmen der Prävention im CSA-
Verordnungsentwurf stärker ausgebaut werden;
8. sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Einführung des EU-Zentrums zur
Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
auszusprechen und seine Umsetzung weiter voranzutreiben. Dies sollte sinnvoll in
bestehende Strukturen eingebettet werden, darunter das Plattform-Direktorat innerhalb
der Generaldirektion CONNECT der Europäischen Kommission sowie das
Europäische Gremium für digitale Dienste, die sich nach dem Digital Services Act
(DSA) bereits mit nationalen Behörden Daten über die Entfernung von illegalen
Inhalten aus dem Netz austauschen;
9. sich auf EU-Ebene für altersgerechte Melde- und Beschwerdestellen im Netz
einzusetzen. Alle Online-Plattformen müssen verbindliche, für Kinder und
Jugendliche altersgerechte, rechtssichere und sichtbare Buttons nennen und einführen,
damit Missbrauchsdarstellungen und Grooming-Versuche niedrigschwellig und
schnell gemeldet werden können;
10. ein schnelles und konsequentes Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt
im Netz sicherzustellen, indem Plattformen nach Art. 9 DSA unverzüglich zur
Entfernung verpflichtet, die Umsetzung durch den Digital Service Coordinator
nach § 17 DDG überwacht, ausreichende Ressourcen für Löschungen
eingefordert und bei Verstößen Untersuchungen sowie Sanktionen bis zu 6 % des
Jahresumsatzes verhängt werden;
11. sich auf europäischer Ebene für eine neue Förderlinie für Forschung zu
Wirkungen und Bedarfen von Präventionsmaßnahmen, -methoden und Hilfeangeboten
bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung einzusetzen.
III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, zu gegebener Zeit erneut Stellung zu
beziehen.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Anna Lührmann (Antrag)
- authored ← Denise Loop (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Helge Limburg (Antrag)
- authored ← Jeanne Dillschneider (Antrag)
- authored ← Konstantin von Notz (Antrag)
- authored ← Lena Gumnior (Antrag)
- authored ← Lukas Benner (Antrag)
- authored ← Marcel Emmerich (Antrag)
- authored ← Misbah Khan (Antrag)
- authored ← Moritz Heuberger (Antrag)
- authored ← Rebecca Lenhard (Antrag)
- part_of_vorgang → Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen (Antrag)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des se (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)