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Keine digitale Überwachung - Gegen jede Form einer Chatkontrolle

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3296 · Antrag · Original ↗

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Keine digitale Überwachung - Gegen jede Form einer Chatkontrolle [Antrag der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Pierre Lamely, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Andreas Paul, Arne Raue, Volker Scheurell, Jan Wenzel Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine Chatkontrolle auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen einzusetzen und die bis zum April 2026 befristete diesbezügliche Erlaubnis nicht zu verlängern. Berlin, den 16. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Bestrebungen, eine staatliche Überwachung privater Kommunikation auch im digitalen Zeitalter einzurichten, lassen sich exemplarisch an der sogenannten „Chatkontrolle“ ablesen. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgelegt.1 Der Entwurf sieht vor, Plattformbetreiber und Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, Bild- und Videomaterial auf den Endgeräten der Nutzer anlasslos auf digitale Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern zu durchsuchen (sogenanntes Client-Side-Scanning). Weiter sollen Anbieter von Messen- 1 Volltext unter COM(2022) 209 final Deutscher Bundestag Drucksache 21/3296 21. Wahlperiode 16.12.2025 gerdiensten, die ihren Nutzern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, gezwungen werden, diese Form der Datensicherheit aufzuheben und das Mitlesen versandter Nachrichten zu erlauben.2 Der Vorschlag, der das Ziel des Stopps der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs verfolgt, würde in seiner Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen, unverhältnismäßigen und umfassenden Überwachung der privaten digitalen Kommunikation aller Bürger führen. Zahlreiche Fachleute, unter ihnen der deutsche Kinderschutzbund, haben die geplanten Maßnahmen als untauglich zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt im Netz kritisiert; außerdem stellen sie auf die damit verbundenen massiven unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte von Millionen von Bürgern ab.3 Neben dem Bruch der Privatsphäre wäre auch die Vertraulichkeit der Kommunikation von Ärzten, Anwälten und Journalisten mit ihren Patienten, Mandanten und Informanten gefährdet. Angesichts der großen Menge zirkulierender digitaler Fotos und Videos wäre der Vorschlag ohne den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Durchsuchung der Bildbestände nicht zu realisieren. Die eingesetzten KI- Lösungen können allerdings nach heutigem Stand der Technik nicht sicher differenzieren zwischen Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern, privaten Familienfotos und einvernehmlicher Intimität unter Jugendlichen. Es wäre stets mit einer nicht zu vernachlässigenden Rate falsch positiver Einschätzungen des Materials zu rechnen, mit verheerenden Folgen für die unbescholtenen Bürger. Im Europäischen Rat, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert, ist zur Annahme des Vorschlags eine qualifizierte Mehrheit notwendig (mindestens 55 % der Staaten müssen zustimmen, gleichzeitig müssen mindestens 65 % der EU-Bürger repräsentiert werden); hier fanden weder ein polnischer noch ein dänischer Vorschlag der jeweiligen Ratspräsidentschaft eine nötige Mehrheit. Von einer verpflichtenden Chatkontrolle hat sich die EU offenbar verabschiedet, nun soll sie vorerst auf freiwilliger Basis kommen; verbunden mit der Option, nach einer Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung die Digitalunternehmen zu verpflichten.4 Eine Übergangsverordnung des EU-Parlamentes und des EU-Rates erlaubt es den Digitalunternehmen seit 2021, freiwillig Onlineinhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen;5 diese ursprünglich bis April 2024 befristete Erlaubnis wurde durch das EU-Parlament und den EU-Rat bis zum April 2026 verlängert.6 Die Bundesregierung hat sich bislang ausgesprochen zögerlich zum Vorhaben einer Chatkontrolle geäußert, auch sendeten die mit der Materie befassten Bundesministerien des Innern, der Justiz sowie für Digitales und Staatsmodernisierung unterschiedliche Signale.7 Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Rahmen einer Regierungsbefragung die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle sogar ausgeschlossen.8 Angesichts des Gewichts Deutschlands im Europäischen Rat kommt dem deutschen Votum eine entscheidende Bedeutung bei. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass es eines klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle bedürfe, sei diese nun verpflichtend oder freiwillig. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich Ende November 2025 auf das weitere Vorgehen geeinigt.9 So werden mit Annahme des neuen Gesetzes Digitalunternehmen verpflichtet, das Risiko, dass ihre Dienste zur Verbreitung der Darstellung des sexuellen Kindesmissbrauchs genutzt werden können, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos zu schaffen. Weiter soll eine noch zu schaffende EU-Agentur die von den Online-Anbietern bereitgestellten Informationen über in ihren Diensten erkannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs bewerten und eine Datenbank für Meldungen einrichten. Die Agentur soll auch für den Austausch von Unternehmensinformationen mit Europol und den nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig sein. Schließlich soll die bisher bis zum April 2026 befristete Maßnahme, nach der Unternehmen auf 2 Die zweite geplante Maßnahme hat dazu geführt, dass sich für die geplante EU-Verordnung der Begriff der „Chatkontrolle“, der im Entwurfstext nicht auftaucht, durchgesetzt hat. 3 Vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-digitales-928540 4 Vgl. www.tagesschau.de/ausland/eu-chatkontrolle-102.html 5 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1232&qid=1689261989495 6 Vgl. www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-bruessel/2024/ausgabe-4-2024-v-01032024/uebergangsverordnung-zur- bekaempfung-von-kindesmissbrauch-online-ep-rat/ 7 Vgl. https://netzpolitik.org/2025/chatkontrolle-der-digitalminister-duckt-sich-weg/ 8 Vgl. www.tagesschau.de/inland/chatkontrolle-eu-justizministerin-100.html 9 Volltext des Vorschlags unter https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/11/2025-11-06_Council_Presidency_LEWP_CSA-R_Presidency- compromise-texts_14092.pdf freiwilliger Basis ihre Dienste nach Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs untersuchen können, verstetigt werden.10 Die Antragsteller vermuten hinter diesem Vorgehen die Absicht, an der Einführung einer Chatkontrolle wider alle Einwände von Sicherheitsfachleuten wie auch Datenschützern festzuhalten. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstößt nach Auffassung der Antragsteller gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es etwa in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert ist.11, 12 Überdies würde der Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, verletzt werden, unabhängig, ob die Unternehmen nun auf eigene Initiative oder auf Geheiß der EU-Kommission tätig würden. Mit der vorliegenden Initiative bekräftigen die Antragsteller ihre bereits artikulierte ablehnende Haltung gegenüber jeder Form einer Chatkontrolle.13 Sie treibt die Sorge um, dass aus der nominell freiwilligen Chatkontrolle, die nach dem Willen des Europäischen Rates kommen soll, mit der Zeit eine verpflichtende werden wird.14 Der Druck, der bereits jetzt auf die Digitalunternehmen ausgeübt wird, lässt diese Befürchtung real erscheinen. 10 www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/11/26/child-sexual-abuse-council-reaches-position-on-law-protecting-children- fromonline-abuse/ 11 https://dejure.org/gesetze/GRCh/7.html 12 https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html 13 Vgl. Bundestagsdrucksache 21/2240 14 Vgl. www.wbs.legal/allgemein/chatkontrolle-vorerst-gestoppt-bedeutet-das-nein-aus-deutschland-das-ende-der-eu-plaene-84174/ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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