Keine digitale Überwachung - Gegen jede Form einer Chatkontrolle
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Keine digitale Überwachung - Gegen jede Form einer Chatkontrolle
[Antrag
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Tobias
Ebenberger, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich,
Dr. Michael Kaufmann, Pierre Lamely, Adam Balten, Dr. Christina Baum,
Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Hauke Finger,
Kay Gottschalk, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze,
Nicole Hess, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Maximilian Kneller, Heinrich
Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Andreas
Paul, Arne Raue, Volker Scheurell, Jan Wenzel Schmidt, Bernd Schuhmann,
Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion
der AfD
Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat,
Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine Chatkontrolle
auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen einzusetzen und die bis zum April 2026
befristete diesbezügliche Erlaubnis nicht zu verlängern.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Bestrebungen, eine staatliche Überwachung privater Kommunikation auch im digitalen Zeitalter
einzurichten, lassen sich exemplarisch an der sogenannten „Chatkontrolle“ ablesen. Die Europäische Kommission hatte
im Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von
Kindern vorgelegt.1 Der Entwurf sieht vor, Plattformbetreiber und Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten,
Bild- und Videomaterial auf den Endgeräten der Nutzer anlasslos auf digitale Darstellungen des sexuellen
Missbrauchs an Kindern zu durchsuchen (sogenanntes Client-Side-Scanning). Weiter sollen Anbieter von Messen-
1 Volltext unter COM(2022) 209 final
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3296
21. Wahlperiode 16.12.2025
gerdiensten, die ihren Nutzern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, gezwungen werden, diese Form der
Datensicherheit aufzuheben und das Mitlesen versandter Nachrichten zu erlauben.2
Der Vorschlag, der das Ziel des Stopps der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs
verfolgt, würde in seiner Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen,
unverhältnismäßigen und umfassenden Überwachung der privaten digitalen Kommunikation aller Bürger führen. Zahlreiche
Fachleute, unter ihnen der deutsche Kinderschutzbund, haben die geplanten Maßnahmen als untauglich zum Schutz
von Kindern vor sexueller Gewalt im Netz kritisiert; außerdem stellen sie auf die damit verbundenen massiven
unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte von Millionen von Bürgern ab.3 Neben dem Bruch der
Privatsphäre wäre auch die Vertraulichkeit der Kommunikation von Ärzten, Anwälten und Journalisten mit ihren
Patienten, Mandanten und Informanten gefährdet.
Angesichts der großen Menge zirkulierender digitaler Fotos und Videos wäre der Vorschlag ohne den Einsatz
Künstlicher Intelligenz bei der Durchsuchung der Bildbestände nicht zu realisieren. Die eingesetzten KI-
Lösungen können allerdings nach heutigem Stand der Technik nicht sicher differenzieren zwischen Darstellungen
sexuellen Missbrauchs an Kindern, privaten Familienfotos und einvernehmlicher Intimität unter Jugendlichen. Es
wäre stets mit einer nicht zu vernachlässigenden Rate falsch positiver Einschätzungen des Materials zu rechnen,
mit verheerenden Folgen für die unbescholtenen Bürger.
Im Europäischen Rat, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert, ist zur Annahme des Vorschlags
eine qualifizierte Mehrheit notwendig (mindestens 55 % der Staaten müssen zustimmen, gleichzeitig müssen
mindestens 65 % der EU-Bürger repräsentiert werden); hier fanden weder ein polnischer noch ein dänischer
Vorschlag der jeweiligen Ratspräsidentschaft eine nötige Mehrheit. Von einer verpflichtenden Chatkontrolle hat
sich die EU offenbar verabschiedet, nun soll sie vorerst auf freiwilliger Basis kommen; verbunden mit der Option,
nach einer Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung die Digitalunternehmen zu verpflichten.4 Eine
Übergangsverordnung des EU-Parlamentes und des EU-Rates erlaubt es den Digitalunternehmen seit 2021,
freiwillig Onlineinhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen;5
diese ursprünglich bis April 2024 befristete Erlaubnis wurde durch das EU-Parlament und den EU-Rat bis zum
April 2026 verlängert.6
Die Bundesregierung hat sich bislang ausgesprochen zögerlich zum Vorhaben einer Chatkontrolle geäußert, auch
sendeten die mit der Materie befassten Bundesministerien des Innern, der Justiz sowie für Digitales und
Staatsmodernisierung unterschiedliche Signale.7 Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Rahmen einer
Regierungsbefragung die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle sogar ausgeschlossen.8 Angesichts des Gewichts
Deutschlands im Europäischen Rat kommt dem deutschen Votum eine entscheidende Bedeutung bei. Die
Antragsteller sind der Auffassung, dass es eines klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle bedürfe,
sei diese nun verpflichtend oder freiwillig.
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich Ende November 2025 auf das weitere Vorgehen geeinigt.9 So
werden mit Annahme des neuen Gesetzes Digitalunternehmen verpflichtet, das Risiko, dass ihre Dienste zur
Verbreitung der Darstellung des sexuellen Kindesmissbrauchs genutzt werden können, zu bewerten und
geeignete Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos zu schaffen. Weiter soll eine noch zu schaffende EU-Agentur
die von den Online-Anbietern bereitgestellten Informationen über in ihren Diensten erkannte Darstellungen
sexuellen Kindesmissbrauchs bewerten und eine Datenbank für Meldungen einrichten. Die Agentur soll auch für
den Austausch von Unternehmensinformationen mit Europol und den nationalen Strafverfolgungsbehörden
zuständig sein. Schließlich soll die bisher bis zum April 2026 befristete Maßnahme, nach der Unternehmen auf
2 Die zweite geplante Maßnahme hat dazu geführt, dass sich für die geplante EU-Verordnung der Begriff der „Chatkontrolle“, der im
Entwurfstext nicht auftaucht, durchgesetzt hat.
3 Vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-digitales-928540
4 Vgl. www.tagesschau.de/ausland/eu-chatkontrolle-102.html
5 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1232&qid=1689261989495
6 Vgl. www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-bruessel/2024/ausgabe-4-2024-v-01032024/uebergangsverordnung-zur-
bekaempfung-von-kindesmissbrauch-online-ep-rat/
7 Vgl. https://netzpolitik.org/2025/chatkontrolle-der-digitalminister-duckt-sich-weg/
8 Vgl. www.tagesschau.de/inland/chatkontrolle-eu-justizministerin-100.html
9 Volltext des Vorschlags unter https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/11/2025-11-06_Council_Presidency_LEWP_CSA-R_Presidency-
compromise-texts_14092.pdf
freiwilliger Basis ihre Dienste nach Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs untersuchen können,
verstetigt werden.10
Die Antragsteller vermuten hinter diesem Vorgehen die Absicht, an der Einführung einer Chatkontrolle wider
alle Einwände von Sicherheitsfachleuten wie auch Datenschützern festzuhalten. Auch eine den Unternehmen
eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu
untersuchen, verstößt nach Auffassung der Antragsteller gegen das verbriefte Recht auf private digitale
Kommunikation, wie es etwa in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert ist.11, 12
Überdies würde der Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis gewährleistet, verletzt werden, unabhängig, ob die Unternehmen nun auf eigene Initiative oder
auf Geheiß der EU-Kommission tätig würden. Mit der vorliegenden Initiative bekräftigen die Antragsteller ihre
bereits artikulierte ablehnende Haltung gegenüber jeder Form einer Chatkontrolle.13 Sie treibt die Sorge um, dass
aus der nominell freiwilligen Chatkontrolle, die nach dem Willen des Europäischen Rates kommen soll, mit der
Zeit eine verpflichtende werden wird.14 Der Druck, der bereits jetzt auf die Digitalunternehmen ausgeübt wird,
lässt diese Befürchtung real erscheinen.
10 www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/11/26/child-sexual-abuse-council-reaches-position-on-law-protecting-children-
fromonline-abuse/
11 https://dejure.org/gesetze/GRCh/7.html
12 https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html
13 Vgl. Bundestagsdrucksache 21/2240
14 Vgl. www.wbs.legal/allgemein/chatkontrolle-vorerst-gestoppt-bedeutet-das-nein-aus-deutschland-das-ende-der-eu-plaene-84174/
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