Schriftliche Frage 124 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Versteht die Bundesregierung unter der „Vertraulichkeit privater Kommunikation“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD grunds…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 124 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Versteht die Bundesregierung unter der „Vertraulichkeit privater Kommunikation“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD grunds…
Frage 124 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Versteht die Bundesregierung unter der „Vertraulichkeit privater Kommunikation“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD grundsätzlich gesichert werden soll, auch die durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, und wenn ja, umfasst dieses Verständnis auch, dass keine technischen „Hintertüren“ in der verschlüsselten Kommunikation eingebaut werden dürfen sowie die Kommunikation auf dem Endgerät, etwa durch Client-Side-Scanning, nicht vor der Verschlüsselung ausgelesen werden darf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. August 2025:
Nach geltendem Europäischem Recht gilt die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung als ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit und die Vertraulichkeit der Kommunikation von Nutzern sicherzustellen. Sie sollte grundsätzlich nicht geschwächt werden (vgl. Erwägungsgrund 25 der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet). Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zu einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die die Verordnung (EU) 2021/1232 ablösen soll, wird unter anderem darüber diskutiert, wie Kinder vor online stattfindendem sexuellem Missbrauch auch im Falle einer Ende-zu- Ende-Verschlüsselung der Kommunikation wirksam geschützt werden können. Dänemark hat im Rahmen seiner laufenden Ratspräsidentschaft hierzu Vorschläge gemacht, die innerhalb der Bundesregierung derzeit geprüft werden.
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