Stellenabbau bei der Lufthansa als Alarmsignal - Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen
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Stellenabbau bei der Lufthansa als Alarmsignal - Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2223
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Otto Strauß, Kay Gottschalk, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller,
Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Jan-Wenzel Schmidt, Jörn
König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß,
Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Dirk Brandes,
Gerrit Huy, Thomas Korell, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Stellenabbau bei der Lufthansa als Alarmsignal – Erhöhung der
Luftverkehrsteuer zurücknehmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der europäische Luftverkehrsmarkt ist der wettbewerbsintensivste der ganzen
Welt. Fast 250 Airlines kämpfen an den europäischen Flughäfen um die
Passagiere. Das sind mehr als auf jedem anderen Erdteil. Die Luftverkehrsteuer gilt für
alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten1 und stellt damit einen
Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften dar, da sie in besonderem
Maße von dieser Steuer betroffen sind.
2. Die in Deutschland erhobene Luftverkehrsteuer hat zudem negative
Auswirkungen auf die deutschen Verkehrsflughäfen. Neben Veränderungen des Angebots
von Fluggesellschaften, die Flüge komplett gestrichen oder auf grenznahe
Flughäfen im benachbarten Ausland verlagert haben, sind auch Reaktionen auf der
Nachfrageseite infolge gestiegener Preise feststellbar. Diese Wirkungen werden
durch künstlich in die Höhe getriebene CO2-Preise zusätzlich verstärkt und
schränken die Möglichkeit der Weitergabe der Luftverkehrsteuer im Wettbewerb
ein. Die Doppelbesteuerung des innerdeutschen Luftverkehrs, bei dem die
Luftverkehrsteuer sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug erhoben wird, stellt
dabei eine besondere Belastung dar.
3. In den Jahren 2020 und 2024 wurde die Luftverkehrsteuer erhöht.2 Dies belastet
den Luftverkehr zusätzlich und das Gegenteil wäre richtig: Eine Abschaffung die-
1 Destatis, Pressemitteilung Nr. 166 vom 13. April 2022, Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2021 um
49,8 % gegenüber 2020 gestiegen; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_166_7-
99.html.
2 Bundesregierung, 12.12.2019, Bundesregierung beschließt Erhöhung der Luftverkehrsteuer – Fliegen wird
teurer; www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/luftverkehrsteuer-1681874#:~:text=
Bundesregierung%20beschlie%C3%9Ft%20Erh%C3%B6hung%20der%20Luftverkehrssteuer,
Apser Steuer führte zu faireren Rahmenbedingungen und besseren
Arbeitsbedingungen in der Luftverkehrsindustrie.
4. Neue moderne Flugmuster wie der Airbus 350-900 ULR oder Airbus 321 XLR
erlauben von Deutschland aus Direktverbindungen zu weit entfernteren Zielen.
Diese Flugmuster sparen Zeit und Treibstoff, ihr Einsatz von Deutschland aus
wird aber durch die gegenwärtige Konstruktion der Luftverkehrsteuer
konterkariert, da für Langstreckenflüge der höchste Satz von 70,83 Euro pro Passagier
entrichtet werden muss.3
5. Sowohl CDU, CSU als auch SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag
verpflichtet, die Erhöhung der Steuer aus dem Jahr 2024 zurückzunehmen.4
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)
dahingehend ändert, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer aus dem Jahre 2024
spätestens ab dem 31. Dezember 2025 rückgängig zu machen;
2. die Luftverkehrsteuer insgesamt einer Evaluierung zu unterziehen und
dahingehend anzupassen, dass steuerliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Flughäfen
abgebaut werden und die Vorteile neuer Langstreckenverbindungen ab
Deutschland genutzt werden können.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
ril%202020%20in%20Kraft%20tritt.
3 Luftverkehrskonzept für Deutschland dringend erforderlich – BDL
4 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 8; www.spd.de/fileadmin/
Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf.
Begründung
Seit Einführung der Luftverkehrsteuer ist zu beobachten, dass deutsche Drehkreuzflughäfen weniger stark
zulegen konnten als ausländische Drehkreuzflughäfen. Die Luftverkehrsteuer wurde Anfang 2011 aus Gründen der
Etatsanierung eingeführt. Der aktuelle Koalitionsvertrag verspricht: „Die luftverkehrsspezifischen Steuern,
Gebühren und Abgaben“ zu „reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurück(zu)nehmen.“5 Die
Fortführung der Luftverkehrsteuer in der derzeitigen Höhe widerspricht somit den Ankündigungen der
Bundesregierung und würde der Luftverkehrsbranche in Zeiten der Krise wirtschaftlich nachhaltig schaden und womöglich
für Arbeitsplatzverluste in Deutschland verantwortlich sein. Die Abschaffung der Luftverkehrsteuer würde sich
laut der Studie „The economic impact of air taxes in Europe Germany“6 nicht nur für die Luftverkehrswirtschaft,
sondern auch durch höhere Steuereinahmen lohnen. Für jeden Euro entfallenden Luftverkehrsteuer kämen
demnach 1,08 Euro Steuereinnahmen zustande. Das ist das Ergebnis der Analyse der
Wirtschaftsberatungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC). Der Studie zufolge würde die Abschaffung ein so starkes
Wirtschaftswachstum entfalten, dass die Steuerausfälle durch zusätzliche Einnahmen aus indirekten Steuereinnahmen mit
108 Prozent überkompensiert würden. Die Aussetzung dieser Steuer trägt somit voraussichtlich ohne steuerliche
Mindereinnahmen zu fairen Rahmenbedingungen in der Luftverkehrsindustrie bei und schafft so auch bessere
Rahmenbedingungen für hohe Sozialstandards in der gesamten Branche. Der Antrag trägt Sorge, dass
Deutschland angesichts neuer Drehkreuzflughäfen nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Luftverkehrsteuer
schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt und benachteiligt die heimischen Fluggesellschaften
und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Sie entzieht den deutschen Unternehmen die finanziellen Mittel
für mehr Investitionen und deswegen ist die Steuererhöhung aus 2024 noch in diesem Kalenderjahr auszusetzen
und Luftverkehrsteuer insgesamt zu evaluieren.7
5 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 8; www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_
bf.pdf.
6 Microsoft Word – The economic impact of air taxes in Europe – Germany.docx
7 Bundesverband der Deutschen Luftwirtschaft, 18.09.2017, Luftverkehrsteuer schwächt Wettbewerbsposition der deutschen Luftfahrt;
www.bdl.aero/pressemitteilung/luftverkehrsteuer-schwaecht-wettbewerbsposition-der-deutschen-luftfahrt/
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ISSN 0722-8333]
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