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Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2226 · Antrag · Original ↗

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Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2226 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antrag der Fraktion Die Linke Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) ist noch nicht abgeschlossen. Ein modernes Parlament muss die Regierung effektiv kontrollieren können. Die Bundesregierung beantwortet parlamentarische Fragen viel zu häufig verspätet, unzureichend oder nur in eingestufter Form. Derzeit fehlt es an effektiven Mitteln zur Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts. Zu einer wirklichen Modernisierung der Geschäftsordnung gehören außerdem eine geschlechtergerechte Sprache und eine familienfreundlichere Ausgestaltung des Parlamentsbetriebs. II. Der Deutsche Bundestag beauftragt den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, dem Bundestag gemäß § 128 GO-BT Empfehlungen für die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der folgenden Punkte zu unterbreiten: 1. Effektive Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts: Geht eine Antwort der Bundesregierung nicht fristgerecht ein, sind Kleine Anfragen zur Beratung auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies von den Fragesteller*innen verlangt wird. Die GO-BT ist außerdem um ein elektronisches Beschwerdeverfahren für unzureichend beantwortete parlamentarische Fragen zu ergänzen und das IT- System eFragerecht (eFra) entsprechend auszubauen. Die Fragesteller*innen können eine aus ihrer Sicht unzureichende Antwort über das IT-System eFra unter Angabe eines Beschwerdegrundes rügen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu der Beschwerde inhaltlich zu äußern bzw. die Frage zu beantworten. Die eingegangene Äußerung der Bundesregierung wird zusammen mit der zugrundeliegenden Beschwerde in einer Drucksache veröffentlicht. Das elektronischen Beschwerdeverfahren sollte zudem durch eine Schlichtungsstelle flankiert werden, die dabei hilft, Streitfälle zwischen Fragesteller*innen und Bundesregierung zu lösen. 2. Geschlechtergerechte Sprache: Die GO-BT wird in geschlechtergerechter Sprache gefasst. 3. Familienfreundlichkeit: Es werden weitere Maßnahmen getroffen für eine bessere Vereinbarung von Familie und Mandat. Dabei werden die bisherigen Regelungen ausgewertet und mit den Regelungen anderer Parlamente verglichen. Berlin, den 14. Oktober 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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