Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache
Text
Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2226
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antrag
der Fraktion Die Linke
Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages – Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte
Sprache
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) ist
noch nicht abgeschlossen. Ein modernes Parlament muss die Regierung effektiv
kontrollieren können. Die Bundesregierung beantwortet parlamentarische Fragen viel zu
häufig verspätet, unzureichend oder nur in eingestufter Form. Derzeit fehlt es an
effektiven Mitteln zur Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts. Zu einer
wirklichen Modernisierung der Geschäftsordnung gehören außerdem eine
geschlechtergerechte Sprache und eine familienfreundlichere Ausgestaltung des Parlamentsbetriebs.
II. Der Deutsche Bundestag beauftragt den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung, dem Bundestag gemäß § 128 GO-BT Empfehlungen für
die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung
der folgenden Punkte zu unterbreiten:
1. Effektive Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts: Geht eine Antwort
der Bundesregierung nicht fristgerecht ein, sind Kleine Anfragen zur Beratung
auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies von den Fragesteller*innen verlangt
wird. Die GO-BT ist außerdem um ein elektronisches Beschwerdeverfahren für
unzureichend beantwortete parlamentarische Fragen zu ergänzen und das IT-
System eFragerecht (eFra) entsprechend auszubauen. Die Fragesteller*innen können
eine aus ihrer Sicht unzureichende Antwort über das IT-System eFra unter
Angabe eines Beschwerdegrundes rügen. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
sich innerhalb einer bestimmten Frist zu der Beschwerde inhaltlich zu äußern
bzw. die Frage zu beantworten. Die eingegangene Äußerung der
Bundesregierung wird zusammen mit der zugrundeliegenden Beschwerde in einer Drucksache
veröffentlicht. Das elektronischen Beschwerdeverfahren sollte zudem durch eine
Schlichtungsstelle flankiert werden, die dabei hilft, Streitfälle zwischen
Fragesteller*innen und Bundesregierung zu lösen.
2. Geschlechtergerechte Sprache: Die GO-BT wird in geschlechtergerechter
Sprache gefasst.
3. Familienfreundlichkeit: Es werden weitere Maßnahmen getroffen für eine
bessere Vereinbarung von Familie und Mandat. Dabei werden die bisherigen
Regelungen ausgewertet und mit den Regelungen anderer Parlamente verglichen.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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