Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen
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Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4062
21. Wahlperiode 10.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović,
David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt,
Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche
Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen
Die Beantragung und Auszahlung des Elterngeldes ist für viele Familien in
Deutschland eine existenzielle Unterstützung in der frühen Lebensphase eines
Kindes. Seit dem 1. November 2024 sieht § 25 des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes (BEEG) vor, dass Elterngeldstellen relevante Geburtsdaten
automatisiert bei den Standesämtern abrufen können. Ziel dieser Reform war
es, die Antragsverfahren zu beschleunigen und Eltern von bürokratischem
Aufwand zu entlasten.
Trotz dieser Neuregelung kommt es offenbar weiterhin zu erheblichen
Verzögerungen. Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ vom 13. Juni 2025
(www.augsburger-allgemeine.de/politik/elterngeld-familien-muessen-wegen-ge
burtsurkunden-laenger-auf-geld-warten-110430945) erhalten viele Familien ihr
Elterngeld erst Wochen oder Monate nach der Geburt, da die notwendigen
Urkunden nicht rechtzeitig ausgestellt oder übermittelt werden. Aus
parlamentarischen Anfragen geht hervor, dass es der Bundesregierung an einem Überblick
über die Dauer der Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen aufgrund des
Nichtvorliegens von Geburtsurkunden in den Ländern und Kommunen fehlt
(siehe z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113 auf
Bundestagsdrucksache 21/747). Gleichzeitig bleibt unklar, wie viele
Elterngeldstellen bereits technisch in der Lage sind, die Neuregelung umzusetzen.
Hierzu machte die Bundesregierung im Juli 2025 die Angabe, die Umsetzung
solle zeitnah beginnen (a. a. O.).
Die Bundesregierung betont wiederholt ihre Digitalisierungsstrategie im
Bereich der Familienleistungen, während es in der Praxis weiterhin zu
Verzögerungen und Lücken kommt.
Separat etablierte Bremen das Programm „ELFE – Einfach Leistungen für
Eltern“. Dieser Onlinedienst ermöglicht es Eltern, digital und automatisiert
Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Geburtsurkunden zu stellen. ELFE basiert
auf dem Once-Only-Prinzip, bei dem Daten nur einmal erfasst und
automatisiert mit den zuständigen Stellen ausgetauscht werden, um Papierkram und
Behördengänge zu reduzieren.
In anderen Staaten führten Digitalisierungsprozesse im Sozialleistungsbereich
hingegen teilweise zu erheblichen Problemen, etwa durch in den Systemen
angelegte Diskriminierung, besonders dann, wenn Daten nicht nur digital erfasst
werden, sondern auch Systeme zum Einsatz kommen, die mit statistischen
Verfahren aus bestehenden Daten Muster ableiten und diese zur
Entscheidungsgrundlage machen. Denn dabei werden Merkmale sozial benachteiligter
Gruppen manifestiert und führen zu verstärkter Diskriminierung. Ein bekanntes
Beispiel ist die „Toeslagenaffaire“ in den Niederlanden, bei der Familien zu
Unrecht Sozialleistungen gestrichen und zurückgefordert wurden – unter anderem
aufgrund von Algorithmen, die Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft als
Risikofaktor behandelten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen in den Jahren 2023 und 2024,
aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
2. Wie viele Haushalte in Deutschland erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterngeld mit einer Verzögerung von mehr als acht bzw. zwölf
Wochen nach der Geburt (bitte für die Jahre 2023 und 2024 nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
3. Wie viele Anträge auf Elterngeld mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter
Geburtsurkunden zurückgestellt werden (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
4. Falls Frage 3 nicht beantwortet werden kann, welche Rückmeldungen
oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Verzögerung von
Elterngeldzahlungen aufgrund verspäteter Geburtsurkunden aus einzelnen
Bundesländern oder Kommunen vor?
5. Falls Frage 4 nicht beantwortet werden kann, welche Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung, um die Dauer der Elterngeldbearbeitung bundesweit
besser zu erfassen, insbesondere bei Verzögerungen durch unvollständige
oder fehlende Dokumente?
6. Welche Gespräche oder Abstimmungen gab es mit den Ländern seit
Bekanntwerden der Berichte über Verzögerungen durch fehlende
Geburtsurkunden?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Umsetzung der
Digitalisierungsreform (§ 25 BEEG) bis Ende 2025 zu begleiten?
a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die technische Umsetzung des
automatisierten Datenabrufs aus § 25 BEEG bereits erfolgt, und wenn
ja, in welchem Umgang, und soweit die Umsetzung nach Kenntnis der
Bundesregierung noch nicht erfolgt ist obwohl die Rechtsgrundlage
seit November 2024 gilt, welche Gründe gibt es hierfür nach Kenntnis
der Bundesregierung?
b) Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits technische Vorkehrungen getroffen?
c) Wie viele Elterngeldstellen und Standesämter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit technisch in der Lage, den automatisierten
Abruf digital durchzuführen?
d) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Unterstützung der technischen Umsetzung veranlasst?
e) Welche Unterstützungsangebote stellt der Bund den Ländern und
Kommunen für die technische Umsetzung bereit?
8. Welche Maßnahmen zur besseren Kommunikation zwischen
Elterngeldstellen, Standesämtern und Antragstellenden hält die Bundesregierung für
notwendig, um die laut Berichten derzeitig auftretenden Verzögerungen zu
reduzieren?
9. Welche finanziellen Mittel sind für die Digitalisierung familienpolitischer
Leistungen (Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld) in den
Haushaltsjahren 2025 und 2026 vorgesehen?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und
Beschleunigung digitaler Familienleistungen im Rahmen der
Digitalstrategie 2025?
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensvoraussetzungen für die
Beantragung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
und bis wann sollen diese Maßnahmen nach derzeitiger Planung
umgesetzt werden?
12. Plant die Bundesregierung, ein vergleichbares System wie das Bremer
„ELFE“-Programm, das eine digitalisierte Antragstellung und
automatisierte Datenübermittlung nach dem Once-Only-Prinzip ermöglicht,
bundesweit einzuführen?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
gegen eine bundesweite Einführung?
13. Plant die Bundesregierung bei der Digitalisierung von Familienleistungen
auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, (teil-)automatisierten
Entscheidungsprozessen oder Musterkennung (bitte konkrete
Einsatzszenarien benennen), und wenn ja, welche Maßnahmen zur Risikoabschätzung
und Risikominimierung werden getroffen?
14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der „Toeslagenaffaire“ in
den Niederlanden im Jahr 2020 und ähnlichen Fällen im Hinblick auf den
Einsatz digitaler und automatisierter Verfahren bei der Beantragung und
Auszahlung von Elterngeld und anderen Familienleistungen und
Überprüfung derselben?
a) Welche Maßnahmen sind geplant, um Diskriminierung und
intransparente Entscheidungsprozesse beim Einsatz dieser Verfahren zur
Gewährung von Familienleistungen zu verhindern?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die genannten Verfahren
mit ausreichender Flexibilität und menschlicher Prüfung kombiniert
werden, um individuelle Härten zu vermeiden?
Berlin, den 28. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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