Für eine Arbeitszeitpolitik, die zum Leben passt - Überlastung stoppen, echte Vereinbarkeit schaffen
Text
Für eine Arbeitszeitpolitik, die zum Leben passt - Überlastung stoppen, echte Vereinbarkeit schaffen
Antrag
der Abgeordneten Anne Zerr, Kathrin Gebel, Mandy Eißing, Janine Wissler,
Dr. Michael Arndt, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker,
Janina Böttger, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Nicole Gohlke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sören Pellmann,
Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-
Christina Stange, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner
und der Fraktion Die Linke
Für eine Arbeitszeitpolitik, die zum Leben passt – Überlastung stoppen,
echte Vereinbarkeit schaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verteilung von Zeit ist eine soziale Frage. Wer über Vermögen verfügt oder hohe
Einkommen erzielt, kann weitgehend selbst bestimmen, wann und wie viel Zeit für
Erwerbsarbeit aufgewendet wird. Wer hingegen auf Lohnarbeit angewiesen ist, muss
die eigene Zeit an den betrieblichen Anforderungen ausrichten – oft mit geringem
Einfluss auf Dauer, Lage und Planbarkeit der Arbeitszeit. Zeit für Erholung, Familie oder
gesellschaftliche Teilhabe und Engagement muss häufig hintenangestellt werden.
Diese ungleiche Verteilung von Zeitressourcen ist dabei nicht nur eine Klassenfrage,
sondern auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Trotz der gestiegenen
Erwerbsbeteiligung von Frauen leisten sie weiterhin den Hauptanteil der unbezahlten
Sorgearbeit – Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Haushaltsführung –, was zu
Lohneinbußen und mangelnder eigenständiger Absicherung (geringeres
Arbeitslosengeld, geringere Rentenansprüche, erhöhtes Risiko von (Alters-)Armut) führt. Väter
bleiben mehrheitlich in Vollzeit tätig. Mit der Abkehr vom traditionellen
Alleinverdienermodell hin zum Zuverdienstmodell (insbesondere im Westen) ist das
Gesamtarbeitsvolumen an Erwerbsarbeit in vielen Familien deutlich gestiegen, ohne dass die
ungleiche Verteilung der Sorgearbeit entsprechend ausgeglichen worden wäre. Diese
Verdichtung der Gesamtarbeitszeit von Erwerbs- und Sorgearbeit bringt viele Eltern,
meistens Mütter, und ihre Familien an die Grenze ihrer zeitlichen und gesundheitlichen
Belastbarkeit. Insbesondere jene, die Erwerbs- und Sorgearbeit miteinander
vereinbaren müssen, nehmen die aktuelle Debatte über angeblich notwendige längere
Arbeitszeiten daher als realitätsfern wahr.
Entgegen häufig vorgebrachter Behauptungen lassen sich längere Arbeitszeiten nicht
als ökonomische Notwendigkeit begründen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen erreichte
im Jahr 2024 mit rund 54,9 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden den höchsten Stand
seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig liegt die Arbeitsproduktivität je geleisteter
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5395
21. Wahlperiode 16.04.2026
Erwerbstätigenstunde trotz eines leichten Rückgangs seit 2022 weiterhin auf einem
historisch hohen Niveau. Gleichzeitig berichten viele Beschäftigte nicht von
Arbeitserleichterungen, sondern von Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und psychischen
Belastungen. Psychische Belastungen zählen mittlerweile zu den Hauptursachen für
krankheitsbedingte Fehltage und Erwerbsunfähigkeit (vgl. Bundestagsdrucksache
21/3464). Lange Arbeitszeiten, unzureichende Erholungsphasen und fehlende
Planbarkeit der Arbeitszeit durch steigende Flexibilitätsanforderungen beeinträchtigen die
Gesundheit und führen zu steigenden Ausfallzeiten. Entlastung erfordert daher nicht
nur mehr freie Zeit außerhalb der Arbeit, sondern auch ausreichend Zeit bei der und
für die Arbeit.
Wirksame Mitbestimmung ist dabei eine zentrale Voraussetzung dafür, dass gute
Arbeitsbedingungen nicht nur gesetzlich geregelt, sondern im betrieblichen Alltag auch
tatsächlich umgesetzt werden. Betriebs- und Personalräte nehmen eine Schlüsselrolle
in der Arbeitszeitgestaltung, Personalbemessung und im Gesundheitsschutz der
Beschäftigten ein. In der Praxis stoßen sie jedoch häufig an rechtliche Grenzen.
Insbesondere bei Fragen der Personalbemessung, der Arbeitsorganisation sowie der
Vereinbarkeit von Arbeit und privatem Leben verfügen sie bislang oft nur über
eingeschränkte oder nachrangige Mitbestimmungsrechte. Eine Stärkung der
Mitbestimmung trägt dazu bei, Machtasymmetrien im Betrieb auszugleichen, individuelle
Schutzrechte durchsetzbar zu machen und gesetzliche Vorgaben mit Leben zu füllen.
Arbeitszeitverkürzung war über mehr als ein Jahrhundert hinweg ein zentraler
Bestandteil sozialen Fortschritts. Jede arbeitszeitpolitische Errungenschaft – vom
Achtstundentag über die Fünftagewoche bis zu bezahlten Urlaubstagen – wurde von der
Gewerkschafts- und Arbeiter*innenbewegung gegen Widerstände erkämpft und hat
den Beschäftigten mehr Schutz, mehr Selbstbestimmung und ein besseres Leben
ermöglicht. Arbeitszeitverkürzung ist und bleibt ein zentrales Instrument, um
gesellschaftliche Produktivitätsgewinne und Zeit gerecht zu verteilen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. mehr Zeit fürs Leben zu schaffen, indem ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der
a) die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40
Stunden reduziert, unter Beibehaltung einer täglich erlaubten Höchstarbeitszeit
von acht Stunden;
b) den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz schrittweise von 24
auf 30 Werktage anhebt;
c) eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein
Wochenende fallen, im Arbeitszeitgesetz festschreibt;
d) nicht entlohnte Mehrarbeit beendet, indem die bereits bestehende Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung gesetzlich konkretisiert und ausgestaltet wird,
insbesondere durch die Verpflichtung zu einer elektronischen, tagesaktuellen,
manipulationssicheren und flächendeckenden Erfassung der Arbeitszeit
sowie durch verbindliche Regelungen zum Ausgleich von Mehrarbeit;
e) ein explizites Recht auf Nichterreichbarkeit einführt;
2. die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbessern, indem
Gesetzentwürfe vorgelegt werden, die
a) einen gesetzlichen Rahmen für die Überwindung der multiplen Kita-Krise
und den bedarfsdeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung schaffen;
b) den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) im Teilzeit-
und Befristungsgesetz auf alle Beschäftigte unabhängig von der
Betriebsgröße ausweiten; dieser kann nur bei dringenden betrieblichen
Gründen abgelehnt werden;
c) im Arbeitszeitgesetz verankern, dass auf Wunsch Beschäftigte unter
sozialen Gesichtspunkten vorrangig von Schichtarbeit befreit werden müssen;
d) das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz
weiterentwickeln, um eine bezahlte Freistellung von 28 Tagen für den zweiten
Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannten Bezugsperson ab
Geburt des Kindes zu ermöglichen;
e) im Fall eines erkrankten Kindes einen Rechtsanspruch auf zeitlich befristete,
volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mit anschließendem
Kinderkrankengeld analog zum Krankengeld von Beschäftigten einzuführen;
f) im Familienpflegezeitgesetz analog zum Elterngeld eine Lohnersatzleistung
(„Familienpflegegeld“), einführen, der pflegenden Angehörigen ermöglicht,
ihre Arbeitszeit zu reduzieren;
3. eine betriebliche Arbeitszeitgestaltung im Sinne der Beschäftigten zu
ermöglichen, indem
a) eine Anti-Stress-Verordnung erlassen wird, um Arbeitsverdichtung und
Zeitstress entgegenzuwirken und somit Arbeitnehmende zu entlasten;
b) ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der ein zwingendes Mitbestimmungsrecht
von Betriebs- und Personalräten zu Fragen der Personalbemessung sowie
der Vereinbarkeit von Arbeit und privatem Leben im
Betriebsverfassungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz verankert.
Berlin, den 14. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.: Lange Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden in der Woche gehen mit erheblichen Risiken für das
Wohlbefinden und die Gesundheit von Beschäftigten einher. Sie können sowohl kurzfristig negative Auswirkungen
haben als auch langfristig schwerwiegende Krankheiten begünstigen (vgl. www.baua.de/DE/Angebote/
Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen). Schutzmaßnahmen wie Pausen können die
negativen Effekte nur begrenzt mildern. Kürzere Arbeitszeiten erhöhen im Durchschnitt die Zufriedenheit mit der
Work-Life-Balance und erleichtern die soziale Teilhabe. Mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit aller
Erwerbstätigen von 34,3 Stunden ist eine Absenkung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden
folgerichtig und stellt eine Anpassung der Gesetzeslage an die Realität und Bedarfe der Menschen dar (vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/woechentliche-arbeits-
zeitl.html). Bestehende Ausnahmeregeln im Arbeitszeitgesetz bleiben dabei vorerst unangetastet.
Neben kürzeren Arbeitszeiten braucht es mehr verlässliche und planbare Erholungszeiten. Die stufenweise
Anhebung ermöglicht Betrieben und Verwaltungen eine verlässliche Personal- und Urlaubsplanung und schafft
notwendige Übergangsfristen für organisatorische Anpassungen. Ausreichend Urlaub steigert nachweislich
Gesundheit und Produktivität, da er Stress abbaut, die Kreativität fördert, das Energieniveau erhöht und die mentale
sowie körperliche Erholung ermöglicht, was zu weniger Krankheitstagen und effizienterem Arbeiten führt (vgl.
https://kompetenzzentrum-tourismus.de/media/urlaub_und_gesundheit_bericht_ergaenzt_april_2022.pdf).
Auch die empirische Arbeitszeitstatistik zeigt, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen
die betriebliche Realität nicht mehr abbildet: Im Jahr 2024 nahmen Beschäftigte durchschnittlich 31 Urlaubstage
in Anspruch (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/genom-
mene-Urlaubstage.html). Eine Anhebung auf 30 Urlaubstage bedeutet daher keine Ausweitung, sondern eine
Anpassung der gesetzlichen Untergrenze an die gelebte Praxis.
Laut IAB variiert die Zahl der potenziellen Arbeitstage je nach Kalenderjahr zwischen etwa 249 und 253 Tagen
(vgl. https://iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/). Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, erhöht
sich die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage faktisch, ohne dass ein Ausgleich erfolgt. Beschäftigte verlieren
dadurch – abhängig von der jeweiligen Kalenderkonstellation – mehrere Tage arbeitsfreier Zeit. Da gemeinsame
freie Tage wesentlich für gesellschaftliche Erholung, soziale Teilhabe und gesundheitliche Prävention sind, ist
eine gesetzliche Kompensationsregelung erforderlich, damit gesetzlich garantierte Feiertage ihren
Erholungszweck unabhängig vom Wochentag tatsächlich erfüllen.
Ein zentrales Problem der Zeitknappheit besteht zudem in unbezahlter Mehrarbeit. Bislang haben Beschäftigte
eine zu geringe Handhabe, um die Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeitszeit durchzusetzen oder Verstöße
gegen Pausen- und Ruhezeiten wirksam geltend zu machen. Ohne verlässliche Dokumentation bleibt Mehrarbeit
häufig unsichtbar. Damit Beschäftigte künftig selbstbestimmt über ihre Zeit verfügen können und
Arbeitszeitverkürzungen auch tatsächlich in der Praxis wirksam werden, ist eine lückenlose, elektronische, tagesaktuelle
und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung einzuführen. Sie ist Voraussetzung für die Durchsetzung
bestehender Schutzrechte und verhindert unbezahlte Überstunden.
Darüber hinaus führt die fortschreitende Digitalisierung zu einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeitszeit.
Erwartete ständige Erreichbarkeit untergräbt gesetzlich garantierte Ruhezeiten und verlängert faktisch die
Arbeitszeit, ohne dass diese erfasst oder vergütet wird. Laut DGB-Index Gute Arbeit geben immer mehr Menschen
an, dass sie auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten für betriebliche Belange erreichbar sein
müssen (vgl. https://index-gute-arbeit.dgb.de/++co++cc6b2888-b0fa-11ec-ac1a-001a4a160123). Ein gesetzlich
verankertes Recht auf Nichterreichbarkeit ist daher notwendig, um den Feierabend wirksam zu schützen und
klare Grenzen zwischen Arbeits- und Ruhezeit zu ziehen.
Zu 2.: Eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ist ohne eine funktionierende öffentliche
Betreuungsinfrastruktur nicht zu erreichen. Der anhaltende Mangel an Kitaplätzen, Fachkräften und verlässlichen
Betreuungszeiten verschärft Zeitkonflikte zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit. Deshalb muss in Kooperation mit
den Ländern die multiple Kita-Krise angegangen und die Betreuungsinfrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut
werden.
Schichtarbeit ist mit familiären Sorgeverpflichtungen häufig nicht vereinbar, insbesondere wenn verlässliche
Betreuungsangebote fehlen oder Betreuung an Randzeiten nicht gewährleistet ist. Beschäftigte in Schichtarbeit sind
häufiger von erschwerter Vereinbarkeit und psychosomatischen Beschwerden betroffen als Beschäftigte in
Normalarbeitszeit und es gelingt ihnen seltener Anforderungen der Lebensbereiche Arbeit und Familie
auszubalancieren (vgl. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Aufsaetze/artikel2634). Ein gesetzlicher Anspruch auf
Befreiung von Schichtarbeit für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren ist daher erforderlich, um zu verhindern,
dass Vereinbarkeit zu einer individuellen Verhandlungssache wird.
Die frühe Phase nach der Geburt eines Kindes ist für alle Beteiligten von zentraler Bedeutung. Während das
Mutterschutzgesetz den besonderen Schutz der leiblichen Mutter regelt, fehlt bislang ein vergleichbarer
Anspruch für den zweiten Elternteil oder eine benannte soziale Bezugsperson. Damit besteht eine Schutzlücke in
einer Phase, in der die Gebärende in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen ist. Die Weiterentwicklung
zu einem Elternschutzgesetz mit einem eigenständigen Anspruch auf bezahlte Freistellung für den zweiten
Elternteil schließt diese Lücke und stärkt partnerschaftliche Sorge von Beginn an.
Mit der Brückenteilzeit wurde ein erster Schritt zu flexibleren Arbeitszeiten unternommen. Der Zugang bleibt
jedoch durch Ausnahmen und betriebliche Schwellenwerte begrenzt. Ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf
befristete Teilzeit mit garantiertem Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit für alle
Beschäftigten entschärft die Teilzeitfalle und stärkt die eigenständige Existenzsicherung. Akute Sorgefälle wie die
Betreuung erkrankter Kinder stellen Familien häufig vor erhebliche organisatorische und finanzielle
Herausforderungen. Bei der notwendigen Betreuung eines erkrankten Kindes führen zeitliche Begrenzungen und
Einkommenseinbußen dazu, dass ein regelmäßig auftretendes Risiko einseitig von Beschäftigten getragen wird. Ein
entfristeter Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung und die Gleichstellung mit der eigenen
krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit schaffen hier Abhilfe. Auch Pflegesituationen bedürfen einer
finanziellen Absicherung. Die Einführung einer nicht rückzahlungspflichtigen Lohnersatzleistung im
Familienpflegezeitgesetz ermöglicht pflegenden Angehörigen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne existenzielle
Einkommensverluste befürchten zu müssen. Ein prozentualer Ausgleich des entstehenden Verdienstausfalls – analog zum
Elterngeld – schafft Planungssicherheit und stärkt die eigenständige soziale Absicherung pflegender Angehöriger.
Damit wird Pflegearbeit gesellschaftlich anerkannt und besser abgesichert.
Zu 3.: Zeitknappheit betrifft nicht nur die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, sondern zunehmend auch die
Arbeitsprozesse und betriebliche Arbeitszeitgestaltung selbst. Hoher Zeitdruck und Arbeitsverdichtung gehören
für viele Beschäftigte in Deutschland inzwischen zum Arbeitsalltag und beeinträchtigen Arbeitsqualität und -
zufriedenheit sowie die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten. Psychische Belastungen bei der Arbeit
sind mittlerweile eine der zentralen Ursachen für krankheitsbedingte Ausfälle, Erschöpfung und langfristige
Erwerbsunfähigkeit (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3464). Entlastung erfordert daher nicht nur mehr freie Zeit,
sondern auch ausreichend Zeit bei der und für die Arbeit. Im Rahmen einer Anti-Stress-Verordnung könnten
Gefährdungsbeurteilungen auch hinsichtlich psychischer Belastungen mittels konkreter Vorgaben zur Gestaltung
der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung, der Arbeitszeit und sozialer Faktoren sowie
einheitlicher Kriterien für deren Umsetzung, geschärft werden.
Die bestehenden Mitbestimmungsrechte im Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsrecht reichen in
zentralen Fragen der Personalbemessung, der Arbeitsorganisation und der Vereinbarkeit von Arbeit und privatem
Leben nicht aus. Gerade dort, wo Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und Überlastung entstehen, verfügen Betriebs-
und Personalräte häufig nur über eingeschränkte Beteiligungsrechte. Dies verhindert eine wirksame Prävention
von Überlastung und schwächt die Durchsetzung gesetzlicher Schutzstandards im betrieblichen Alltag. Ein
zwingendes Mitbestimmungsrecht in Fragen der Personalbemessung, der Zeitsouveränität und der Vereinbarkeit von
Arbeit und privatem Leben stellt sicher, dass Arbeitsbedingungen nicht einseitig durch Effizienz- und
Kostenerwägungen bestimmt werden, sondern unter verbindlicher Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen ausgestaltet
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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