Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2132
21. Wahlperiode 09.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian
Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Otto
Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm, Claudia Weiss, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des
Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
Im zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag für die
laufende 21. Legislaturperiode wurde auch vereinbart, ,,eine unabhängige
Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ hinsichtlich der
Wirkung und Zielerreichung des Bundesprogramms zu veranlassen (www.koali
tionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf,
S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Die bevorstehende Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
ist im Frühsommer 2025 durch die Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), erneut angekündigt worden,
nachdem zum wiederholten Male dahin gehende Kritik am Bundesprogramm
geäußert worden war, dass dieses u. a. Organisationen aus dem Umfeld
islamistischer Akteure mit Bundesmitteln fördere (www.tagesspiegel.de/politik/antise
mitismus-verdacht-bei-demokratie-leben-forderprojekte-des-bundes-sollen-auf-
den-prufstand-13892623.html, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Das seit 2014/2015 bestehende Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ war in
der Vergangenheit bereits mehrfach evaluiert worden (www.bmbfsfj.bund.de/b
mbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramms-d
emokratie-leben-gestartet-254596, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Nachdem im Winter 2024/2025 staatlich geförderte Organisationen gegen die
Partei CDU demonstrierten, begann die CDU, ein Interesse an der politischen
Neutralität von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu entwickeln. Die
Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellte sodann im Februar
2025 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Thematik und stellte in dieser fest,
dass eine mit Bundesmitteln erfolgende Förderung von sich öffentlich politisch
links positionierenden NGOs einen Verstoß gegen die demokratische
Grundordnung darstellen könnte (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/15035, S. 1). Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU fiel dann nach Auffassung der Fragesteller bemerkenswert knapp
aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15101; www.focus.de/politik/union-stellte-551-fragen-ueber-ng
os-in-deutschland-so-hat-die-regierung-geantwortet_1b01a213-d991-4828-842
7-5c5df996f5b4.html, zuletzt abgerufen am 3. September 2025).
Aus Sicht der Fragesteller ist es unabdingbar, den laufenden Förderprozess, der
erhebliche Steuermittel verbraucht, und die damit verbundenen
Vergabekriterien transparenter zu machen, zumal nach Medienberichten scheinbar häufig von
Ausnahmen von der internen Förderrichtlinie des Bundesprogramms Gebrauch
gemacht wurde (www.welt.de/politik/deutschland/plus68b00b92d492032667a5
d579/Demokratie-leben-Die-Foerderrichtlinie-wurde-hundertfach-umgange
n.html, zuletzt abgerufen am 4. September 2025).
Im Folgenden werden Fragen vorgelegt, die sich auf die genaue Art und Weise
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ beziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung mit Blick auf die Formulierung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, man werde eine ,,unabhängige
Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertra
g2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September
2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ veranlassen,
ausschließen, dass erneut eine mit Bundesmitteln geförderte Einrichtung das
genannte Bundesprogramm evaluieren wird, wie es hinsichtlich der zweiten
Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms etwa mit dem
Deutschen Jugendinstitut und dem Deutschen Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung e. V. (www.demokratie-leben.de/resource/blob/2678
70/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussberic
ht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 2. September 2025)
der Fall gewesen ist, und wenn nein, warum nicht?
2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten ,,
unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
erneut Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitarbeiten werden,
wie das in Person einer Soziologin, die nach Recherchen der Fragesteller
zeitgleich Stadträtin in Plauen/Vogtland (https://eric-holtschke.spd.de/aktu
elles/aktuelles/news/plauen-wird-zur-hochschulstadt/10/04/2024, zuletzt
abgerufen am 2. September 2025; https://gruene-vogtland.de/kreistag/,
zuletzt abgerufen am 2. September 2025) sowie Mitautorin des Berichts
über die Evaluierung der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms
gewesen ist (www.demokratie-leben.de/resource/blob/267870/1f2d83830
3b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussbericht-evaluations
verbund-data.pdf), der Fall war, und wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Bundesregierung weitere Mandatsträger diverser politischer
Parteien bekannt, die zeitgleich an Berichten über die Evaluierungen der
Förderperioden des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ mitarbeiteten,
und wenn ja, welche sind bzw. waren dies (bitte jeden Fall nach
Parteizugehörigkeit und Mandatsebene [Kommune, Kreis, Land, Bund etc.]
aufschlüsseln)?
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten ,,
unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/
koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) aktive
Mandatsträger diverser politischer Parteien teilhaben werden, und wenn
nein, warum nicht?
5. Weshalb gab die Bundesregierung im Juli 2025 in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 130 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf
Bundestagsdrucksache 21/848 an, dass das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“
seit der ersten Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige Institute
evaluiert werde, wenn diese evaluierenden Institute nachweislich mit
Bundesmitteln aus eben jenem Bundesprogramm gefördert wurden (www.dem
okratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden, zuletzt
abgerufen am 2. September 2025)?
6. Hält die Bundesregierung nach wie vor (Stand: September 2025) daran
fest, dass wissenschaftlich unabhängige Institute die Evaluierung der
vergangenen Förderperioden des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
durchführten (www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderpe
rioden, zuletzt abgerufen am 2. September 2025), und wenn ja, aus
welchen Gründen sieht die Bundesregierung die wissenschaftliche
Unabhängigkeit der Institute für gegeben an, wenn diese doch mit Bundesmitteln
gefördert wurden bzw. werden?
7. Wird die Bundesregierung in der von ihr in Aussicht gestellten
unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koal
itionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) eine im Vergleich
zu den Evaluierungen der vergangenen Förderperioden andere
Evaluierungsmethodik von den die Evaluierung durchführenden Instituten
einfordern?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn ja, worin genau wird sich diese andere Evaluierungsmethodik
von den zuvor gewählten unterscheiden?
8. Anhand welcher konkreten Kriterien beurteilte die Bundesregierung
bislang Effizienz und Erfolg des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
9. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass während der
angekündigten ,,unabhängigen Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/site
s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt
abgerufen am 2. September 2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie
leben!“ stichhaltige Indikatoren entwickelt und bzw. oder angewandt
werden, die eine Einschätzung erlauben, ob das Bundesprogramm seinen
Leitzielen wirklich nähergekommen ist, und wenn ja, kann die
Bundesregierung bereits Angaben dazu machen, welche konkreten Indikatoren
dies in ihren Augen sein müssten?
10. Was genau versteht die Bundesregierung unter der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten ,,unabhängigen
Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September
2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“, und wie genau wird
die Unabhängigkeit der Überprüfung sichergestellt werden?
Berlin, den 18. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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