Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/2132)
Text
Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/2132)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2398
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2132 –
Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag für die
laufende 21. Legislaturperiode wurde auch vereinbart, „eine unabhängige
Überprüfung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinsichtlich der
Wirkung und Zielerreichung des Bundesprogramms zu veranlassen (www.koa
litionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Die bevorstehende Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
ist im Frühsommer 2025 durch die Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), erneut angekündigt worden,
nachdem zum wiederholten Male dahin gehende Kritik am Bundesprogramm
geäußert worden war, dass dieses u. a. Organisationen aus dem Umfeld
islamistischer Akteure mit Bundesmitteln fördere (www.tagesspiegel.de/politik/a
ntisemitismus-verdacht-bei-demokratie-leben-forderprojekte-des-bundes-solle
n-auf-den-prufstand-13892623.html, zuletzt abgerufen am 2. September
2025).
Das seit 2014/2015 bestehende Bundesprogramm „Demokratie leben!“ war in
der Vergangenheit bereits mehrfach evaluiert worden (www.bmbfsfj.bund.de/
bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramm
s-demokratie-leben-gestartet-254596, zuletzt abgerufen am 2. September
2025).
Nachdem im Winter 2024/2025 staatlich geförderte Organisationen gegen die
Partei CDU demonstrierten, begann die CDU, ein Interesse an der politischen
Neutralität von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu entwickeln. Die
Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellte sodann im Februar
2025 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Thematik und stellte in dieser
fest, dass eine mit Bundesmitteln erfolgende Förderung von sich öffentlich
politisch links positionierenden NGOs einen Verstoß gegen die demokratische
Grundordnung darstellen könnte (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15035, S. 1). Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU fiel dann nach Auffassung der Fragesteller bemerkenswert
knapp aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 23. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundestagsdrucksache 20/15101; www.focus.de/politik/union-stellte-551-frag
en-ueber-ngos-in-deutschland-so-hat-die-regierung-geantwortet_1b01a213-d9
91-4828-8427-5c5df996f5b4.html, zuletzt abgerufen am 3. September 2025).
Aus Sicht der Fragesteller ist es unabdingbar, den laufenden Förderprozess,
der erhebliche Steuermittel verbraucht, und die damit verbundenen
Vergabekriterien transparenter zu machen, zumal nach Medienberichten scheinbar
häufig von Ausnahmen von der internen Förderrichtlinie des
Bundesprogramms Gebrauch gemacht wurde (www.welt.de/politik/deutschland/plus68b
00b92d492032667a5d579/Demokratie-leben-Die-Foerderrichtlinie-wurde-hun
dertfach-umgangen.html, zuletzt abgerufen am 4. September 2025).
Im Folgenden werden Fragen vorgelegt, die sich auf die genaue Art und Weise
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beziehen.
1. Kann die Bundesregierung mit Blick auf die Formulierung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, man werde eine
„unabhängige Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2.
September 2025) des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ veranlassen,
ausschließen, dass erneut eine mit Bundesmitteln geförderte Einrichtung
das genannte Bundesprogramm evaluieren wird, wie es hinsichtlich der
zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms etwa mit
dem Deutschen Jugendinstitut und dem Deutschen Zentrum für
Integrations- und Migrationsforschung e. V. (www.demokratie-leben.de/resource/
blob/267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abs
chlussbericht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 2.
September 2025) der Fall gewesen ist, und wenn nein, warum nicht?
2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten
„unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
erneut Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitarbeiten werden,
wie das in Person einer Soziologin, die nach Recherchen der Fragesteller
zeitgleich Stadträtin in Plauen/Vogtland (https://eric-holtschke.spd.de/akt
uelles/aktuelles/news/plauen-wird-zur-hochschulstadt/10/04/2024,
zuletzt abgerufen am 2. September 2025; https://gruene-vogtland.de/krei
stag/, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) sowie Mitautorin des
Berichts über die Evaluierung der zweiten Förderperiode des
Bundesprogramms gewesen ist (www.demokratie-leben.de/resource/blob/267870/1f
2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussbericht-e
valuationsverbund-data.pdf), der Fall war, und wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Bundesregierung weitere Mandatsträger diverser politischer
Parteien bekannt, die zeitgleich an Berichten über die Evaluierungen der
Förderperioden des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
mitarbeiteten, und wenn ja, welche sind bzw. waren dies (bitte jeden Fall nach
Parteizugehörigkeit und Mandatsebene [Kommune, Kreis, Land, Bund etc.]
aufschlüsseln)?
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten
„unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/file
s/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025)
aktive Mandatsträger diverser politischer Parteien teilhaben werden, und
wenn nein, warum nicht?
5. Weshalb gab die Bundesregierung im Juli 2025 in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 130 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf
Bundestagsdrucksache 21/848 an, dass das Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ seit der ersten Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige
Institute evaluiert werde, wenn diese evaluierenden Institute
nachweislich mit Bundesmitteln aus eben jenem Bundesprogramm gefördert
wurden (www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden,
zuletzt abgerufen am 2. September 2025)?
6. Hält die Bundesregierung nach wie vor (Stand: September 2025) daran
fest, dass wissenschaftlich unabhängige Institute die Evaluierung der
vergangenen Förderperioden des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
durchführten (www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderp
erioden, zuletzt abgerufen am 2. September 2025), und wenn ja, aus
welchen Gründen sieht die Bundesregierung die wissenschaftliche
Unabhängigkeit der Institute für gegeben an, wenn diese doch mit Bundesmitteln
gefördert wurden bzw. werden?
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ evaluierenden Institute arbeiten
wissenschaftlich unabhängig und transparent mit Förderhinweisen. Alle
Berichte sind öffentlich zugänglich.
7. Wird die Bundesregierung in der von ihr in Aussicht gestellten
unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (www.k
oalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2
025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) eine im
Vergleich zu den Evaluierungen der vergangenen Förderperioden andere
Evaluierungsmethodik von den die Evaluierung durchführenden
Instituten einfordern?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn ja, worin genau wird sich diese andere Evaluierungsmethodik
von den zuvor gewählten unterscheiden?
9. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass während der
angekündigten „unabhängigen Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/
sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt
abgerufen am 2. September 2025) des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ stichhaltige Indikatoren entwickelt und bzw. oder angewandt
werden, die eine Einschätzung erlauben, ob das Bundesprogramm seinen
Leitzielen wirklich nähergekommen ist, und wenn ja, kann die
Bundesregierung bereits Angaben dazu machen, welche konkreten Indikatoren
dies in ihren Augen sein müssten?
10. Was genau versteht die Bundesregierung unter der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „unabhängigen
Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September
2025) des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, und wie genau wird
die Unabhängigkeit der Überprüfung sichergestellt werden?
Die Fragen 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht eine unabhängige Überprüfung des
Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung vor.
Diese Überprüfung wird gegenwärtig vorbereitet.
8. Anhand welcher konkreten Kriterien beurteilte die Bundesregierung
bislang Effizienz und Erfolg des Bundesprogramms „Demokratie leben!“?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (als
Bewilligungsbehörde) prüft im Rahmen der bundeshaushaltsrechtlich vorgegebenen
Erfolgskontrolle begleitend und abschließend, ob die mit der Förderung
angestrebten Projektziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erreicht
worden sind.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
wertet die Ergebnisse der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle
und der Evaluationen aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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