Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398) (Antwort zu Drs. 21/2933)
Text
Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398) (Antwort zu Drs. 21/2933)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3284
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2933 –
Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten
unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2398)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat es in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Fragen
zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!““ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2398) nach Auffassung der
Fragesteller unterlassen, auf gestellte Fragen valide Antworten zu geben.
Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in Verbindung
mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu
Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die
Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages führen dazu aus:
„Der aus dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische
Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der
Öffentlichkeit angelegt. Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der
parlamentarischen Demokratie und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die
Bürger, was dessen effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber
ermöglicht. Die politische Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass
dem Einzelnen ausreichende Informationen zum staatlichen Handeln zur
Verfügung stehen, um sie beurteilen zu können“ (WD 3 – 3000 – 059/22:
„Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4).
Vor diesem Hintergrund legen die Fragesteller nun Rückfragen zur Antwort
der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vor (vgl. Bundestagsdrucksache
21/2398).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wurden diejenigen Einrichtungen, die den Abschlussbericht des
Evaluationsverbundes des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2020 bis 2024
veröffentlicht haben (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blob/26787
0/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussberich
t-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025)
in den letzten zwei Förderperioden des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ und bzw. oder im Rahmen anderer Maßnahmen bzw. Programme
durch Bundesmittel gefördert, wenn ja, welche, und in welchem Umfang
(bitte ggf. nach Jahr, Einrichtung und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Die Übersicht der kumulierten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die
jeweiligen Institute in den Jahren 2015 bis 2024 ist der Anlage zu entnehmen.*
2. Welche der Autoren des von diversen Einrichtungen publizierten
Abschlussberichts des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ 2020 bis 2024 (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blo
b/267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlu
ssbericht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November
2025) hat nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Evaluation ein Mandat innegehabt, ist also Politiker bzw. Politiker gewesen (bitte
je nach Einrichtung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung macht sich den in der Frage unterstellten Zusammenhang
zwischen wissenschaftlichen Evaluationsergebnissen und einem politischen
Engagement einzelner Personen nicht zu eigen. Der Bundesregierung liegen
regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden
Kenntnisse über die konkreten politischen Tätigkeiten einzelner
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor.
3. Was versteht die Bundesregierung unter der Wortgruppe bzw. mit welcher
Arbeitsdefinition der Wortgruppe „unabhängige Überprüfung“, die laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgen soll (www.koalitionsvertrag2025.de/
sites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf, zuletzt
abgerufen am 3. November 2025), arbeitet die Bundesregierung,?
4. Mit welcher Arbeitsdefinition der Formulierung „wissenschaftlich
unabhängig“, die von ihr im Zusammenhang mit der Evaluierung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwendet wird, arbeitet die
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/2398, S. 3)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Wissenschaftlich unabhängig ist eine Evaluation, die nach wissenschaftlichen
Standards durchgeführt wird – z. B. mit einem transparenten methodischen
Vorgehen, empirisch begründeten Ergebnissen und Empfehlungen. Die
Evaluation im Rahmen des Programms verpflichtet sich bzgl. der wissenschaftlichen
Unabhängigkeit zur Einhaltung der wissenschaftlichen Kriterien & Standards
der Deutschen Gesellschaft für Evaluation.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3284 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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ISSN 0722-8333
Höhe der Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die genannten Einrichtungen in den Jahren 2015 bis 2024
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und
Forschung im sozialen Bereich gGmbH
275.796,00 € 250.161,92 € 290.889,91 € 630.914,99 € 739.725,79 € 174.886,74 € 515.434,48 € 449.436,82 € 623.659,48 € 621.632,76 €
Deutsches Zentrum für Integration und Migration e.V.
(DeZIM)
€ € € 1.508.765,42 € 3.521.378,92 € 7.558.167,52 € 9.754.649,36 € 12.698.471,94 € 11.834.068,55 € 11.647.727,63 €
Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI) 10.191.726,44 € 10.769.024,75 € 15.065.009,20 € 16.904.157,65 € 21.138.661,32 € 22.016.368,23 € 22.395.809,28 € 24.955.303,26 € 25.244.755,38 € 24.961.456,64 €
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) 1.439.773,84 € 1.557.011,58 € 1.707.310,66 € 2.056.336,79 € 2.671.773,46 € 3.636.380,30 € 3.249.349,95 € 3.822.826,58 € 3.968.068,16 € 4.292.211,39 €
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