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Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398) (Antwort zu Drs. 21/2933)

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3284 · Antwort · Original ↗

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Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398) (Antwort zu Drs. 21/2933) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3284 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2933 – Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2398) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat es in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!““ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2398) nach Auffassung der Fragesteller unterlassen, auf gestellte Fragen valide Antworten zu geben. Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages führen dazu aus: „Der aus dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der parlamentarischen Demokratie und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die Bürger, was dessen effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber ermöglicht. Die politische Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass dem Einzelnen ausreichende Informationen zum staatlichen Handeln zur Verfügung stehen, um sie beurteilen zu können“ (WD 3 – 3000 – 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Vor diesem Hintergrund legen die Fragesteller nun Rückfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vor (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2398). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wurden diejenigen Einrichtungen, die den Abschlussbericht des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2020 bis 2024 veröffentlicht haben (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blob/26787 0/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussberich t-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) in den letzten zwei Förderperioden des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und bzw. oder im Rahmen anderer Maßnahmen bzw. Programme durch Bundesmittel gefördert, wenn ja, welche, und in welchem Umfang (bitte ggf. nach Jahr, Einrichtung und Förderhöhe aufschlüsseln)? Die Übersicht der kumulierten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die jeweiligen Institute in den Jahren 2015 bis 2024 ist der Anlage zu entnehmen.* 2. Welche der Autoren des von diversen Einrichtungen publizierten Abschlussberichts des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2020 bis 2024 (vgl. www.demokratie-leben.de/resource/blo b/267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlu ssbericht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) hat nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Evaluation ein Mandat innegehabt, ist also Politiker bzw. Politiker gewesen (bitte je nach Einrichtung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung macht sich den in der Frage unterstellten Zusammenhang zwischen wissenschaftlichen Evaluationsergebnissen und einem politischen Engagement einzelner Personen nicht zu eigen. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkreten politischen Tätigkeiten einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor. 3. Was versteht die Bundesregierung unter der Wortgruppe bzw. mit welcher Arbeitsdefinition der Wortgruppe „unabhängige Überprüfung“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgen soll (www.koalitionsvertrag2025.de/ sites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf, zuletzt abgerufen am 3. November 2025), arbeitet die Bundesregierung,? 4. Mit welcher Arbeitsdefinition der Formulierung „wissenschaftlich unabhängig“, die von ihr im Zusammenhang mit der Evaluierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwendet wird, arbeitet die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/2398, S. 3)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wissenschaftlich unabhängig ist eine Evaluation, die nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt wird – z. B. mit einem transparenten methodischen Vorgehen, empirisch begründeten Ergebnissen und Empfehlungen. Die Evaluation im Rahmen des Programms verpflichtet sich bzgl. der wissenschaftlichen Unabhängigkeit zur Einhaltung der wissenschaftlichen Kriterien & Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3284 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Höhe der Fördermittel aus dem Bundeshaushalt an die genannten Einrichtungen in den Jahren 2015 bis 2024 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH 275.796,00 € 250.161,92 € 290.889,91 € 630.914,99 € 739.725,79 € 174.886,74 € 515.434,48 € 449.436,82 € 623.659,48 € 621.632,76 € Deutsches Zentrum für Integration und Migration e.V. (DeZIM) € € € 1.508.765,42 € 3.521.378,92 € 7.558.167,52 € 9.754.649,36 € 12.698.471,94 € 11.834.068,55 € 11.647.727,63 € Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI) 10.191.726,44 € 10.769.024,75 € 15.065.009,20 € 16.904.157,65 € 21.138.661,32 € 22.016.368,23 € 22.395.809,28 € 24.955.303,26 € 25.244.755,38 € 24.961.456,64 € Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) 1.439.773,84 € 1.557.011,58 € 1.707.310,66 € 2.056.336,79 € 2.671.773,46 € 3.636.380,30 € 3.249.349,95 € 3.822.826,58 € 3.968.068,16 € 4.292.211,39 € - - - Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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