Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs
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Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7515
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Chantal Kopf, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart,
Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs
Um die Kapazitäten der Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel zu erhöhen und um
die internationalen Vertragsverpflichtungen für den Ausbau der Zulaufstrecken
zum Gotthard-Basistunnel zu erfüllen, wird im Zuge des viergleisigen Ausbaus
im Bereich Freiburg eine zusätzliche autobahnnahe Neubaustrecke für den
Güterverkehr errichtet.
Danach soll die Bestandsstrecke (Strecke 4000) ausgebaut werden. Das
vorläufige Konzept zum Bauablauf dieser Maßnahme umfasst fünf Varianten (Viertes
Regionalforum Bahnausbau in der Freiburger Bucht, S. 19 ff.). Demnach
erlauben nur die Variante 3 und die Variante 5 eine dauerhafte durchgehende
Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs (Hbf) an den Schienenpersonenfernverkehr
und gleichzeitig eine Bauzeit unter zehn Jahren, indem die Züge nach
Fertigstellung der autobahnnahen Güterumfahrung diese nutzen und über neu zu
bauende Verbindungskurven und die Breisacher Bahn (Strecke 4310) den
Freiburger Hbf anfahren. Die durchgehende Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs
an das Schienennetz ist für die ganze Region elementar und muss daher nach
Ansicht der Fragestellenden bei der Bauablaufplanung höchste Priorität haben.
Der Spatenstich für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 der
Güterumgehungsbahn Freiburg erfolgte am 29. Mai 2026, obwohl das Bundesministerium für
Verkehr in seinem Schreiben vom 23. März 2026
(Aktenzeichen E24/519.4/104) an Thomas Marwein (Mitglied des Landtags) mitteilt,
dass eine Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg „derzeit nicht gesichert“
sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Planfeststellungsabschnitte der Freiburger
Güterumgehungsbahn liegt derzeit eine Finanzierung vor, und wie wird der Bau des
planfestgestellten Planfeststellungsabschnitts (PfA) 8.1 finanziert?
2. Wie ist der aktuelle Stand der DB-internen Machbarkeitsstudie zum
Bauablauf der Generalsanierung, bzw. wann ist deren Fertigstellung geplant?
3. Wie ist der Genehmigungsstand des PfA 8.2, der für die
Umleitungskonzepte essenziell ist, bzw. wann wird der Planfeststellungsbescheid für
diesen Planfeststellungsabschnitt erwartet?
4. Gibt es Bauablaufvarianten, die sich aufgrund des aktuellen bzw. zu
erwartenden Genehmigungsstandes des PfA 8.2 oder weiterer
Planfeststellungsabschnitte des Bauabschnittes 8 ausschließen?
5. Wie soll die direkte Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs an das
überregionale Schienennetz bzw. an den Schienenpersonenfernverkehr
gewährleistet werden, falls sich die Varianten 3 und 5 des
Bauablaufkonzeptes als nicht realisierbar herausstellen sollten?
6. Ist der abschnittsweise zweigleisige Ausbau der Breisacher Bahn
(Strecke 4310) Teil eines Baukonzeptes, und wenn nein, warum nicht?
7. Wurde seitens der DB geprüft, die provisorische „Verbindungskurve Süd“
zur betrieblichen Flexibilität im Bereich Riegel-Malterdingen dauerhaft zu
erhalten, und welche Gründe sprechen gegen eine dauerhafte Nutzung der
Verbindungskurve Süd?
8. Wurde seitens der DB für den Ausbauabschnitt 7 der Rheintalbahn
(Offenburg–Kenzingen) sowie für den Ausbauabschnitt 8 (Kenzingen–
Riegel/Malterdingen) der Rheintalbahn eine verringerte Zielgeschwindigkeit
(200 km/h statt 250 km/h) geprüft, und wenn ja, welche Einsparpotenziale
sowie Verlagerungseffekte auf andere Verkehrsträger ergeben sich
dadurch bei den Ausbaumaßnahmen und dem Zeitplan des Ausbaus?
9. Ist die Finanzierung des Ausbauschnitts 7 und 8 (Offenburg–Kenzingen–
Riegel-Malterdingen) sowie des Tunnels Offenburg gesichert, und wenn
ja, aus welchem Haushaltstitel bzw. Finanzierungstopf?
10. Falls der Ausbauabschnitt 7 und 8 aktuell noch nicht finanziert ist, warum
nicht, bzw. wann ist die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für
diesen Ausbauabschnitt im Falle einer noch fehlenden Finanzierung geplant?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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