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Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage (Antwort zu Drs. 21/2661)

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/2874 · Antwort · Original ↗

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Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage (Antwort zu Drs. 21/2661) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2874 21. Wahlperiode 17.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2661 – Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Thüringens Innenminister Georg Maier äußerte die Vermutung, die AfD könne für Russland spionieren (www.spiegel.de/politik/thueringens-innenminister-ge org-maier-sieht-moegliche-spionage-der-afd-fuer-russland-a-77c4fe25-55b4-4 736-9d77-86b393a076bb). Er betonte, dass man seit einiger Zeit mit Sorge beobachte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht dazu missbrauche, gezielt sicherheitsrelevante Infrastruktur auszuspähen. Für Thüringen nannte er 47 entsprechende Eingaben innerhalb der letzten zwölf Monate, die zunehmend detaillierter geworden seien. Betroffen seien die Bereiche Verkehr, Wasserversorgung, digitale Infrastruktur, Energie, polizeiliche IT einschließlich Drohnendetektion, Bevölkerungsschutz, Gesundheitswesen und Bundeswehr. Nach Georg Maiers Darstellung pflegten AfD-Politiker enge Kontakte zu autoritären Staaten, weshalb zu befürchten sei, dass sicherheitsrelevante Informationen abfließen könnten. Auch auf Bundesebene gebe es zahlreiche Anfragen dieser Art, so Georg Maier. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) im Deutschen Bundestag, Marc Henrichmann, teilte die Einschätzung des thüringischen Innenministers und äußerte, Russland nutze seinen Einfluss im Parlament, insbesondere bei der AfD offenbar, um sensible Informationen abzugreifen. Ähnlich äußerte sich der Vizevorsitzende des Gremiums, Konstantin von Notz, der die AfD beschuldigte, dem Land zu schaden, sich bewusst zum Sprachrohr autoritärer Staaten zu machen und deren Narrative in öffentliche Diskurse und Parlamente zu tragen (www.tagess chau.de/inland/regional/thueringen/thueringen-afd-innenminister-100.html). 1. Wie viele Große Anfragen, Kleine Anfragen sowie Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung wurden der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 jährlich gestellt (bitte die Antwort getrennt nach der Fraktionszugehörigkeit des jeweiligen Fragestellers und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Alle parlamentarischen Anfragen und Einzelfragen an die Bundesregierung sind öffentlich zugänglich und recherchierbar. Die hierzu einschlägigen Informationen können über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) sowie die Veröffentlichung der Bundestagsdruck- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sachen und Plenarprotokolle eigenständig eingesehen werden. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei und allgemein öffentlich verfügbare Information durch die Bundesregierung erneut zusammenzustellen, aufzubereiten oder statistisch auszuwerten zu lassen. 2. Hatte die Bundesregierung bei den in Frage 1 erfragten Fragen jemals den Verdacht oder sogar konkrete Hinweise darauf, dass diese zu Spionagezwecken gestellt worden seien, und wenn ja, bei welchen Fragen bestand aus welchen Gründen der Verdacht bzw. welche Hinweise deuteten darauf hin, dass sie zu Spionagezwecken gestellt worden seien, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)? Entsprechend der Gleichbehandlung unterscheidet die Bundesregierung in ihren Antworten nicht nach Fragestellern und Fraktionen, dementsprechend findet keine Bewertung der dahinterstehenden Motivation statt. 3. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor, die die von Thüringens Innenminister Georg Maier geäußerten Vermutungen stützen, und wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei? Angelegenheiten von Landesregierungen und Landesparlamenten kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Anfragen einzelner Fragesteller in der Vergangenheit von ausländischen Geheimdiensten ausgewertet oder genutzt wurden, und wenn ja, um welche Anfragen handelte es sich dabei, welcher Bundestagsfraktion gehörte der Fragesteller an, und welche ausländischen Geheimdienste haben die Anfragen ausgewertet oder genutzt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung derzeit Erkenntnisse darüber, dass eine Bundestagsfraktion oder auch einzelne Bundestagsmitglieder ihre Parlamentsrechte missbrauchen, um Deutschland zu schaden, und wenn ja, um welche Bundestagsfraktion handelt es sich dabei, bzw. welcher Bundestagsfraktion gehören diese Bundestagsmitglieder an, auf welche Weise werden welche Parlamentsrechte missbraucht, und wie genau soll Deutschland ein Schaden zugefügt werden? 6. Hat die Bundesregierung derzeit konkrete Erkenntnisse darüber, dass eine Bundestagsfraktion oder auch einzelne Bundestagsmitglieder ihre Parlamentsrechte missbrauchen, um anderen Staaten einen Vorteil zu verschaffen, und wenn ja, um welche Bundestagsfraktion handelt es sich dabei, bzw. welcher Bundestagsfraktion gehören diese Bundestagsmitglieder an, auf welche Weise werden welche Parlamentsrechte missbraucht, und welchen Staaten wird hierdurch welcher Vorteil verschafft? 7. Welche Maßnahmen, sollten die Fragen 5 oder 6 bejaht werden, hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder plant sie, zu ergreifen, um einen derartigen Missbrauch zu unterbinden? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Bundestag ist ein selbstständiges Verfassungsorgan. Die Ausübung der Mandate erfolgt frei und unabhängig gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Wahrung, Ausgestaltung und Kontrolle der innerparlamentarischen Abläufe sowie die Bewertung des Verhaltens von Mitgliedern oder Fraktionen obliegt dem Deutschen Bundestag selbst. Die Bundesregierung ist nicht zuständig, so dass sie keine Bewertung vornimmt und sich nicht äußert. Im Übrigen erfolgt die Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) unabhängig von parlamentarischen Fragestellungen. Selbstverständlich verfolgen unsere Bundessicherheitsbehörden kontinuierlich und eigenständig die Lage im Bereich von Spionageabwehr, nachrichtendienstlicher Einflussnahme und von durch ausländische Staaten gesteuerten Desinformationsaktivitäten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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