Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage (Antwort zu Drs. 21/2661)
Text
Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage (Antwort zu Drs. 21/2661)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2874
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2661 –
Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Thüringens Innenminister Georg Maier äußerte die Vermutung, die AfD könne
für Russland spionieren (www.spiegel.de/politik/thueringens-innenminister-ge
org-maier-sieht-moegliche-spionage-der-afd-fuer-russland-a-77c4fe25-55b4-4
736-9d77-86b393a076bb). Er betonte, dass man seit einiger Zeit mit Sorge
beobachte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht dazu missbrauche,
gezielt sicherheitsrelevante Infrastruktur auszuspähen. Für Thüringen nannte
er 47 entsprechende Eingaben innerhalb der letzten zwölf Monate, die
zunehmend detaillierter geworden seien. Betroffen seien die Bereiche Verkehr,
Wasserversorgung, digitale Infrastruktur, Energie, polizeiliche IT einschließlich
Drohnendetektion, Bevölkerungsschutz, Gesundheitswesen und Bundeswehr.
Nach Georg Maiers Darstellung pflegten AfD-Politiker enge Kontakte zu
autoritären Staaten, weshalb zu befürchten sei, dass sicherheitsrelevante
Informationen abfließen könnten. Auch auf Bundesebene gebe es zahlreiche
Anfragen dieser Art, so Georg Maier. Der Vorsitzende des Parlamentarischen
Kontrollgremiums (PKGr) im Deutschen Bundestag, Marc Henrichmann,
teilte die Einschätzung des thüringischen Innenministers und äußerte, Russland
nutze seinen Einfluss im Parlament, insbesondere bei der AfD offenbar, um
sensible Informationen abzugreifen. Ähnlich äußerte sich der Vizevorsitzende
des Gremiums, Konstantin von Notz, der die AfD beschuldigte, dem Land zu
schaden, sich bewusst zum Sprachrohr autoritärer Staaten zu machen und
deren Narrative in öffentliche Diskurse und Parlamente zu tragen (www.tagess
chau.de/inland/regional/thueringen/thueringen-afd-innenminister-100.html).
1. Wie viele Große Anfragen, Kleine Anfragen sowie Einzelfragen zur
mündlichen oder schriftlichen Beantwortung wurden der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2018 jährlich gestellt (bitte die Antwort getrennt nach
der Fraktionszugehörigkeit des jeweiligen Fragestellers und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Alle parlamentarischen Anfragen und Einzelfragen an die Bundesregierung
sind öffentlich zugänglich und recherchierbar. Die hierzu einschlägigen
Informationen können über das Dokumentations- und Informationssystem für
Parlamentarische Vorgänge (DIP) sowie die Veröffentlichung der Bundestagsdruck-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 17. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sachen und Plenarprotokolle eigenständig eingesehen werden. Es ist nicht
Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages,
frei und allgemein öffentlich verfügbare Information durch die
Bundesregierung erneut zusammenzustellen, aufzubereiten oder statistisch auszuwerten zu
lassen.
2. Hatte die Bundesregierung bei den in Frage 1 erfragten Fragen jemals den
Verdacht oder sogar konkrete Hinweise darauf, dass diese zu
Spionagezwecken gestellt worden seien, und wenn ja, bei welchen Fragen bestand
aus welchen Gründen der Verdacht bzw. welche Hinweise deuteten darauf
hin, dass sie zu Spionagezwecken gestellt worden seien, und wie hat die
Bundesregierung hierauf reagiert (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Entsprechend der Gleichbehandlung unterscheidet die Bundesregierung in
ihren Antworten nicht nach Fragestellern und Fraktionen, dementsprechend
findet keine Bewertung der dahinterstehenden Motivation statt.
3. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor, die die von
Thüringens Innenminister Georg Maier geäußerten Vermutungen stützen, und
wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei?
Angelegenheiten von Landesregierungen und Landesparlamenten kommentiert
die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Anfragen einzelner
Fragesteller in der Vergangenheit von ausländischen Geheimdiensten
ausgewertet oder genutzt wurden, und wenn ja, um welche Anfragen handelte
es sich dabei, welcher Bundestagsfraktion gehörte der Fragesteller an, und
welche ausländischen Geheimdienste haben die Anfragen ausgewertet
oder genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung derzeit Erkenntnisse darüber, dass eine
Bundestagsfraktion oder auch einzelne Bundestagsmitglieder ihre
Parlamentsrechte missbrauchen, um Deutschland zu schaden, und wenn ja, um
welche Bundestagsfraktion handelt es sich dabei, bzw. welcher
Bundestagsfraktion gehören diese Bundestagsmitglieder an, auf welche Weise
werden welche Parlamentsrechte missbraucht, und wie genau soll
Deutschland ein Schaden zugefügt werden?
6. Hat die Bundesregierung derzeit konkrete Erkenntnisse darüber, dass eine
Bundestagsfraktion oder auch einzelne Bundestagsmitglieder ihre
Parlamentsrechte missbrauchen, um anderen Staaten einen Vorteil zu
verschaffen, und wenn ja, um welche Bundestagsfraktion handelt es sich dabei,
bzw. welcher Bundestagsfraktion gehören diese Bundestagsmitglieder an,
auf welche Weise werden welche Parlamentsrechte missbraucht, und
welchen Staaten wird hierdurch welcher Vorteil verschafft?
7. Welche Maßnahmen, sollten die Fragen 5 oder 6 bejaht werden, hat die
Bundesregierung bereits ergriffen oder plant sie, zu ergreifen, um einen
derartigen Missbrauch zu unterbinden?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Deutsche Bundestag ist ein selbstständiges Verfassungsorgan. Die
Ausübung der Mandate erfolgt frei und unabhängig gemäß Artikel 38 Absatz 1
Satz 2 des Grundgesetzes. Die Wahrung, Ausgestaltung und Kontrolle der
innerparlamentarischen Abläufe sowie die Bewertung des Verhaltens von
Mitgliedern oder Fraktionen obliegt dem Deutschen Bundestag selbst. Die
Bundesregierung ist nicht zuständig, so dass sie keine Bewertung vornimmt und sich
nicht äußert.
Im Übrigen erfolgt die Spionageabwehr des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) unabhängig von parlamentarischen Fragestellungen.
Selbstverständlich verfolgen unsere Bundessicherheitsbehörden kontinuierlich und
eigenständig die Lage im Bereich von Spionageabwehr, nachrichtendienstlicher
Einflussnahme und von durch ausländische Staaten gesteuerten
Desinformationsaktivitäten.
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ISSN 0722-8333]
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