Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen
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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1594
21. Wahlperiode 10.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike
Hermeier, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara
Mazzi, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Lea Reisner,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das deutsche Bildungssystem ist seit Jahren deutlich unterfinanziert. Dabei besteht
einerseits ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die
Länder und Kommunen allein überfordert. Allein der Sanierungsbedarf bei Schulen
wird bundesweit auf bis zu 67,8 Milliarden Euro geschätzt, bei Hochschulen auf bis
zu 140 Milliarden Euro. Und andererseits besteht eine deutliche Finanzierungslücke
zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten, die etwa durch
Personalerfordernisse oder Anforderungen an die Digitalisierung wachsen werden.
Die zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro, welche die Länder und Kommunen
über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhalten oder
das Startchancen-Programm reichen weder aus, um den Investitionsstau signifikant zu
reduzieren, noch um die wachsenden laufenden Kosten dauerhaft finanzieren zu
können. Daneben führen einseitige Förderprogramme dazu, dass in der Regel nur wenige
Regionen oder Einrichtungen profitieren. Die Mittelbeantragung bindet zunehmend
personelle Ressourcen.
Darüber hinaus haben die ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und
Kommunen sowie die selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel zur Folge, dass
die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhängt. Das derzeit
bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwert die Sicherung gleichwertiger
Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung.
Zusätzlich führen unterschiedliche Standards, Lehrpläne und Personalpolitik zu
Doppelstrukturen und Ineffizienzen.
Unter der fortwährenden Unterfinanzierung und regionalen Disparitäten haben
besonders sozioökonomisch und anderweitig benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene zu leiden, weil eine adäquate Förderung nicht immer gewährleistet
werden kann. Sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene ist das fatal und
nicht mehr hinnehmbar.
Als Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu
ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen sowie der Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten,
braucht es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und
Kommunen, denn „die Zeit ist über das Kooperationsverbot hinweggegangen“ (Karin Prien,
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 19/9, S. 532). Die Finanzierung
von Bildung muss endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im
Grundgesetz verankert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
zur Finanzierung des Bildungssystems unverzüglich einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot in der Bildung
vollständig aufgehoben und eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in
Artikel 91b des Grundgesetzes verankert wird.
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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