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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1594 · Antrag · Original ↗

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Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1594 21. Wahlperiode 10.09.2025 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne- Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das deutsche Bildungssystem ist seit Jahren deutlich unterfinanziert. Dabei besteht einerseits ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert. Allein der Sanierungsbedarf bei Schulen wird bundesweit auf bis zu 67,8 Milliarden Euro geschätzt, bei Hochschulen auf bis zu 140 Milliarden Euro. Und andererseits besteht eine deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten, die etwa durch Personalerfordernisse oder Anforderungen an die Digitalisierung wachsen werden. Die zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro, welche die Länder und Kommunen über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhalten oder das Startchancen-Programm reichen weder aus, um den Investitionsstau signifikant zu reduzieren, noch um die wachsenden laufenden Kosten dauerhaft finanzieren zu können. Daneben führen einseitige Förderprogramme dazu, dass in der Regel nur wenige Regionen oder Einrichtungen profitieren. Die Mittelbeantragung bindet zunehmend personelle Ressourcen. Darüber hinaus haben die ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie die selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhängt. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwert die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung. Zusätzlich führen unterschiedliche Standards, Lehrpläne und Personalpolitik zu Doppelstrukturen und Ineffizienzen. Unter der fortwährenden Unterfinanzierung und regionalen Disparitäten haben besonders sozioökonomisch und anderweitig benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu leiden, weil eine adäquate Förderung nicht immer gewährleistet werden kann. Sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene ist das fatal und nicht mehr hinnehmbar. Als Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten, braucht es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, denn „die Zeit ist über das Kooperationsverbot hinweggegangen“ (Karin Prien, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 19/9, S. 532). Die Finanzierung von Bildung muss endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zur Finanzierung des Bildungssystems unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufgehoben und eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert wird. Berlin, den 9. September 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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