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Vor Ort gut leben - Städte und Gemeinden stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1310)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2604 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Vor Ort gut leben - Städte und Gemeinden stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1310) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2604 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Dr. Julia Verlinden, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1310 – Vor Ort gut leben – Städte und Gemeinden stärken A. Problem Die aktuelle Finanzlage vieler Kommunen sei dramatisch: Die Gebäude vieler Schulen und Kindertageseinrichtungen seien sanierungsbedürftig und der Personalmangel belaste die Familien und die Einrichtungen. Die Mobilität, gerade im ländlichen Raum, sei nicht gewährleistet. Gerade Jugendliche und ältere Menschen seien auf gute Angebote angewiesen. Die Bibliotheken, Schwimmbäder, Sportstätten oder Jugendzentren stünden unter extremen Spardruck, obwohl sie wichtige Orte des sozialen Miteinanders seien. Zunehmende Hitze und Starkregen benötigten einen optimalen Katastrophenschutz, mehr Stadtgrün und eine gute Wasserbewirtschaftung. Gefordert wird mit dem Antrag vor allem eine finanzielle Entlastung der Kommunen. Das Rekorddefizit der Kommunen in Höhe von 25 Milliarden Euro müssen geschlossen werden, damit der Sozialabbau verhindert und Spielräume für Investitionen gesichert würden. Gefordert werden auch Reformen für eine bürgerfreundliche Verwaltung vor Ort und die Herstellung von mehr Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen im Bundesgebiet sowie die Festschreibung von „Leitplanken“ für ein gutes Leben vor Ort. Darunter verstehen die Antragsteller unter anderem Maßnahmen gegen die Klimakrise, die Sicherung hochwertiger Bildung, ein bezahlbares Wohn- und Lebensumfeld für alle Menschen und die die Versorgung, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1310 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Karoline Otte Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Karoline Otte I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/1310 wurde in der 22. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. September 2025 erstmals beraten und federführend dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und zur Mitberatung dem Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentiert, dass die Bundesregierung mit dem Sondervermögen die besten Voraussetzungen dafür habe, um das Leben vor Ort in den Kommunen zu verbessern. Es wird gefordert, dass die Kommunen dauerhaft zusätzliche Mittel erhalten, um die die Rekordlücke in Höhe von 25 Milliarden Euro in den Kommunalhaushalten zu schließen, um den Sozial- und Personalabbau zu verhindern und Gestaltungsräume vor Ort zu erhalten. Gefordert werden langfristigen Lösungen zur Ausstattung der Kommunen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1310 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke eine Ablehnung des Antrags. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies auf die zunehmende Belastung der Kommunen hin und kritisierte, dass von den angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der kommunalen Finanzen bislang keine erkennbaren Fortschritte ausgegangen seien. Im Alltag vieler Menschen werde die angespannte Finanzlage der Städte und Gemeinden deutlich sichtbar, etwa durch eingeschränkte Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Einschnitte in der Jugendarbeit, in Stadtteilzentren und in der Sozialberatung. Man habe vor diesem Hintergrund konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Lage vorgelegt. Dazu zählten ein höherer Bundesanteil an den kommunalen Sozialausgaben, eine nachhaltige Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik, eine deutliche Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen sowie eine Stärkung der Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle. Zudem sollten Investitionsmittel und Förderprogramme zielgenauer ausgestaltet und stärker auf Klimaschutzwirkungen ausgerichtet werden. Demgegenüber habe die Bundesregierung bislang keine finanziellen Entlastungen für die Kommunen vorgesehen. An die Bundesregierung sei die Frage zu richten, wie es um das vom Bundeskanzler angekündigte Ziel bestellt sei, bis zum 1. Januar 2026 eine Altschuldenlösung in Kraft zu setzen und wie die Bundesregierung auf das Schreiben der 13 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister blicke, die im Wesentlichen ähnlich lautende Forderungen erhoben hätten, wie der vorliegende Antrag. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die schwierige finanzielle Lage der Kommunen bekannt sei. Der Antrag sehe an mehreren Stellen neue Aufgaben für die Kommunen vor, deren Finanzierung zugleich vom Bund erwartet werde. Dies sei angesichts der angespannten Haushaltslage nicht realistisch. Im Zusammenhang damit wird auf die Notwendigkeit verwiesen, das Prinzip der Veranlassungskonnexität stärker zu beachten, also klarer zu regeln, welche Ebene für die Finanzierung bestimmter Ausgaben verantwortlich ist. Nur so könne verhindert werden, dass neue finanzielle Verpflichtungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung entstünden. Ferner müsse die Diskussion auch Fragen des Standardabbaus berühren, um langfristig die Ausgabenlast der Kommunen zu verringern. Es wird betont, dass das Hauptproblem weniger auf der Einnahmeseite liege, sondern auf deutlich steigenden Ausgaben, insbesondere im Personal- und Sozialbereich. Da der Antrag diese Ursachen nicht adressiere, sondern vielmehr zusätzliche Ausgabenforderungen enthalte, lehne man ihn ab. Die Fraktion der AfD führte aus, dass hinsichtlich der Analyse der Problemlage kaum Unterschiede zwischen der Auffassung der AfD und dem vorliegenden Antrag liege, wohl aber in der Bewertung der Ursachen und bei den vorgeschlagenen Lösungswegen. Übereinstimmung bestehe darin, dass die kommunalen Haushalte stark belastet seien. Die Hauptursachen dafür lägen in den Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte, insbesondere im Anstieg der Sozialausgaben. Während andere Fraktionen höhere Zuschüsse forderten, plädiere man für eine Begrenzung der Ausgaben und eine Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Als wesentliche Belastungsfaktoren wurden neben den Sozialausgaben auch bundespolitische Vorgaben in der Migrations- und Klimapolitik genannt, deren Umsetzung regelmäßig von den Kommunen getragen werden müsse. Beispielhaft wurde die Einführung der kommunalen Wärmeplanung genannt. Die Fraktion der SPD war der Auffassung, dass das Thema ausreichend debattiert worden sei. Der Antrag stelle zwar die schwierige finanzielle Lage der Kommunen und den hohen Investitionsbedarf richtig dar. Es werde jedoch nicht erläutert, woher die Mittel für die Entlastung der Kommunen auf der einen Seite und die zusätzlichen Investitionen auf der anderen Seite kommen sollen. Man habe aktuell aus vielen Bundesländern die Rückmeldung, dass von dem Sondervermögen, den hundert Milliarden, sehr große Teile direkt an die Kommunen durchgereicht worden seien. Auch die letzten Steuerschätzungen zeigten etwas Aufwind für die Kommunen. Das reiche jedoch noch nicht aus. Das Thema Altschulden stehe im Koalitionsvertrag und die Bundesregierung werde das angehen. Die Fraktion Die Linke begrüßte grundsätzlich die Ausweitung von Sozialleistungen. Allerdings hätten diese zu einer Mehrbelastung bei den Kommunen geführt, da entsprechende Regeln missachtet worden seien. Der Antrag enthalte Vieles, das Die Linke schon lange fordere. Die Linke habe schon früh den Vorschlag gemacht, die Gewerbesteuer weiterzuentwickeln, um sie weniger konjunkturell angreifbar zu machen. Die Bundesregierung weigere sich, gutverdienende und sehr wohlhabende Menschen mehr zu besteuern. Dann könne auch nicht behaupte werden, dass kein Geld da sei. Diese Möglichkeit der Steuererhöhung hätten die Kommunen nicht. Man hoffe, dass nach den Ankündigungen der Koalitionsfraktionen Taten folgten. Man werde sich bei dem Antrag enthalten. Berlin, den 5. November 2025 Karoline Otte Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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