polradar

Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen

dip / drucksache 28.07.2026 · WP 21 · zu507/24(B) · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 507/24 (Beschluss) 28.07.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen Bundesministerium Berlin, 22. Juli 2026 für Wirtschaft und Energie Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen (BR-Drs. 507/24 (B)) vom 18. Oktober 2024. Mit freundlichen Grüßen Stefan Rouenhoff Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen (BR-Drs. 507/24 (B)) Zu der Entschließung des Bundesrates vom 18. Oktober 2024 wird wie folgt Stellung genommen: Der Bundesrat bat die Bundesregierung im Oktober 2024 aufgrund der deutlich überzeichneten Biomasseausschreibungen in 2024 und 2023 insbesondere um Änderungen am Ausschreibedesign bzgl. Ausschreibemenge und Flexibilitätszuschlag. Gleichzeitig sollen der Beitrag zur Treibhausgasneutralität bei künftigen Biogasausschreibungen berücksichtigt, die Kraftwerksstrategie für Biogasanlagen geöffnet, die sinnvolle Nutzung nachhaltig zur Verfügung stehender Abfall- und Reststoffe angereizt sowie Biogasanlagen durch Änderungen an der Gasnetzzugangsverordnung der Anschluss an die Gasversorgung ermöglicht werden. Einige Monate nach dem Entschließungsantrag des Bundesrates hat der Bundestag zum Ende der letzten Legislaturperiode mit den Stimmen der Unionsfraktionen das Biogas-Paket verabschiedet. In diesem wurden sehr viele Punkte des Entschließungsantrags bereits aufgegriffen. So wurde beispielsweise das Ausschreibevolumen von 1.300 MW auf 2.828 MW angehoben. Auch wurde das Ausschreibedesign überarbeitet. Durch eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags von 65 €/kW auf 100 €/kW und einem Umstieg von der Bemessungsleistung hin zu förderfähigen Betriebsstunden setzt das Paket verbesserte Anreize zum flexiblen Einsatz im Stromsystem. Diese und weitere Verbesserungen für die Branche sind mit EEG- Förderung in Höhe von mehr als 16 Mrd. € für die Kohorten 2025-2028 über den gesamten Förderzeitraum von 12 Jahren verbunden, dies entspricht einer Kostenerhöhung um ca. 65 % im Vergleich zum EEG 2023. Die Regelungen wurden nach beihilferechtlicher Genehmigung ab September 2025 umgesetzt und finden nunmehr in den Biomasse-Ausschreibungen seit Oktober 2025 Anwendung. Die veröffentlichten Ergebnisse der Ausschreibung vom Oktober 2025 zeigten eine deutliche Überzeichnung, was dafürspricht, dass das Paket in der Praxis gut angenommen wird. Die Ausschreibung im April 2026 war die erste unterzeichnete Ausschreibung seit 2022. Gründe hierfür können die „Stauauflösung“ des hohen Anlagenbestands mit Förderende 2026 und 2027 in der letzten Ausschreibungsrunde im zu Drucksache 507/24 (Beschluss) Oktober sowie Attentismus für das EEG 2027 sein. Anlagen mit Förderende 2028 gibt es deutlich weniger und Anlagen mit Förderende 2029 dürfen dieses Jahr erst langsam mit den Geboten beginnen. In der EEG-Novelle 2027 sollen Maßnahmen beschlossen werden, um die Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Stärkung der Rolle der Bioenergie durch Erhöhung des Flexibilisierungspotenzials unter Berücksichtigung von Fragen u.a. der Kosteneffizienz und Flächennutzung umzusetzen. In den sich daran anschließenden parlamentarischen Verhandlungen zum EEG 2027 wird über die Details zur weiteren Ausgestaltung der EEG-Förderung bei Bioenergie zu entscheiden sein. Das EEG 2027 muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, da die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 zum Ende dieses Jahres ausläuft. Im Monitoringbericht 2025 wird empfohlen, Stromerzeugung aus Bioenergie künftig über einen Kapazitätsmechanismus wie die Kraftwerksstrategie zu fördern. Die Kraftwerksstrategie ist gemäß europarechtlichen Vorgaben ein technologieneutrales Instrument. Daher können sich auch Biomasseanlagen um eine Förderung bewerben. zu Drucksache 507/24 (Beschluss) - 2 -

Relationen