Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen
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Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 507/24 (Beschluss)
28.07.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und
ausschöpfen
Bundesministerium Berlin, 22. Juli 2026
für Wirtschaft
und Energie
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der
Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale
systemdienlich nutzen und ausschöpfen (BR-Drs. 507/24 (B)) vom 18. Oktober 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates:
Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen (BR-Drs. 507/24 (B))
Zu der Entschließung des Bundesrates vom 18. Oktober 2024 wird wie folgt Stellung
genommen:
Der Bundesrat bat die Bundesregierung im Oktober 2024 aufgrund der deutlich
überzeichneten Biomasseausschreibungen in 2024 und 2023 insbesondere um
Änderungen am Ausschreibedesign bzgl. Ausschreibemenge und Flexibilitätszuschlag.
Gleichzeitig sollen der Beitrag zur Treibhausgasneutralität bei künftigen
Biogasausschreibungen berücksichtigt, die Kraftwerksstrategie für Biogasanlagen
geöffnet, die sinnvolle Nutzung nachhaltig zur Verfügung stehender Abfall- und Reststoffe
angereizt sowie Biogasanlagen durch Änderungen an der Gasnetzzugangsverordnung
der Anschluss an die Gasversorgung ermöglicht werden.
Einige Monate nach dem Entschließungsantrag des Bundesrates hat der Bundestag
zum Ende der letzten Legislaturperiode mit den Stimmen der Unionsfraktionen das
Biogas-Paket verabschiedet. In diesem wurden sehr viele Punkte des
Entschließungsantrags bereits aufgegriffen. So wurde beispielsweise das
Ausschreibevolumen von 1.300 MW auf 2.828 MW angehoben. Auch wurde das
Ausschreibedesign überarbeitet. Durch eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags von 65
€/kW auf 100 €/kW und einem Umstieg von der Bemessungsleistung hin zu förderfähigen
Betriebsstunden setzt das Paket verbesserte Anreize zum flexiblen Einsatz im
Stromsystem. Diese und weitere Verbesserungen für die Branche sind mit EEG-
Förderung in Höhe von mehr als 16 Mrd. € für die Kohorten 2025-2028 über den
gesamten Förderzeitraum von 12 Jahren verbunden, dies entspricht einer
Kostenerhöhung um ca. 65 % im Vergleich zum EEG 2023.
Die Regelungen wurden nach beihilferechtlicher Genehmigung ab September 2025
umgesetzt und finden nunmehr in den Biomasse-Ausschreibungen seit Oktober 2025
Anwendung. Die veröffentlichten Ergebnisse der Ausschreibung vom Oktober 2025
zeigten eine deutliche Überzeichnung, was dafürspricht, dass das Paket in der Praxis gut
angenommen wird. Die Ausschreibung im April 2026 war die erste unterzeichnete
Ausschreibung seit 2022. Gründe hierfür können die „Stauauflösung“ des hohen
Anlagenbestands mit Förderende 2026 und 2027 in der letzten Ausschreibungsrunde im
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Oktober sowie Attentismus für das EEG 2027 sein. Anlagen mit Förderende 2028 gibt es
deutlich weniger und Anlagen mit Förderende 2029 dürfen dieses Jahr erst langsam mit
den Geboten beginnen.
In der EEG-Novelle 2027 sollen Maßnahmen beschlossen werden, um die Vorgaben des
Koalitionsvertrages zur Stärkung der Rolle der Bioenergie durch Erhöhung des
Flexibilisierungspotenzials unter Berücksichtigung von Fragen u.a. der Kosteneffizienz
und Flächennutzung umzusetzen. In den sich daran anschließenden parlamentarischen
Verhandlungen zum EEG 2027 wird über die Details zur weiteren Ausgestaltung der
EEG-Förderung bei Bioenergie zu entscheiden sein. Das EEG 2027 muss zum 1. Januar
2027 in Kraft treten, da die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 zum Ende
dieses Jahres ausläuft.
Im Monitoringbericht 2025 wird empfohlen, Stromerzeugung aus Bioenergie künftig über
einen Kapazitätsmechanismus wie die Kraftwerksstrategie zu fördern. Die
Kraftwerksstrategie ist gemäß europarechtlichen Vorgaben ein technologieneutrales
Instrument. Daher können sich auch Biomasseanlagen um eine Förderung bewerben.
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