Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien
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Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1574
21. Wahlperiode 10.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien
Am 26. Juli 2025 erschienen rund 400 Personen bei einem von der „Identitären
Bewegung Österreich“ (IBÖ) organisierten Aufmarsch in Wien. Nach
Presseberichten sollen sich unter den Teilnehmenden neben österreichischen
Rechtsextremen und Schweizer Neonazis auch Personen aus Deutschland befunden
haben (https://democ.de/artikel/neofaschistischer-aufmarsch-in-wien-neonazis-f
p%C3%B6-mitarbeiter-afd-vorfeld/; www.srf.ch/news/international/oesterreic
h-rechtsextreme-fordern-in-wien-remigration). Im Umfeld der Kundgebung
wurden zwei junge Musiker durch mutmaßliche vorherige
Versammlungsteilnehmende angegriffen und erheblich verletzt. Aus der Personengruppe der
Angreifer soll unter anderem die Parole „Ausländer raus, Deutschland den
Deutschen“ gesungen worden sein (www.derstandard.de/story/3000000282200/nac
h-rechtsextremer-demo-in-wien-neonazis-verletzten-abermals-unbeteiligte).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob an der
Demonstration Personen teilgenommen haben, die Parteien oder
Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im
Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei,
Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der
Demonstration Personen teilgenommen haben, die zugleich mehreren deutschen
Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können,
die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach
Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der
Demonstration teilgenommen haben, die im Mai 2025 im Rahmen einer
Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert
und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des
Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Angriff auf zwei junge Musiker
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt waren?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob im
Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen oder dem Angriff auf zwei junge
Musiker in Wien durch österreichische Ermittlungsbehörden
Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige geführt werden (bitte einzeln
nach Delikten aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 von
der Bundespolizei an bayerisch-österreichischen Grenzübergängen oder in
der Nähe kontrolliert?
7. Wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 von der Bundespolizei
an bayerisch-österreichischen Grenzübergängen oder in der Nähe Personen
kontrolliert, die dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet
werden können oder die im Zusammenhang mit der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK)-rechts in Erscheinung getreten sind, und wenn ja, wie
viele?
8. Wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 Personen mit dem
Reiseziel Wien durch die Bundespolizei nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7
Absatz 1 Nummer 1 PassG an der Ausreise gehindert, und wenn ja, wie
viele?
9. Gab es im Vorfeld oder im Nachgang der Veranstaltung Rechts- bzw.
Amtshilfeersuchen seitens österreichischer Behörden?
Berlin, den 4. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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