Sommerfest des "Verlag Antaios" in Schnellroda 2025 (Antwort zu Drs. 21/1665)
Text
Sommerfest des "Verlag Antaios" in Schnellroda 2025 (Antwort zu Drs. 21/1665)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1815
21. Wahlperiode 24.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1665 –
Sommerfest des „Verlag Antaios“ in Schnellroda 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2025 fand im sachsen-anhaltischen Schnellroda das Sommerfest des
„Verlag Antaios“ statt. Laut Presseberichterstattung befanden sich unter den
Gästen Identitäre, Neonazis und Personen, die der AfD zugerechnet werden
können, wie der Fraktionsgeschäftsführer der Landtagsfraktion der AfD
Brandenburg (https://taz.de/Rechtsextremes-Sommerfest-in-Schnellroda/!6097
381/). Laut Verfassungsschutzbericht 2024 verdichteten sich beim „Verlag
Antaios […] die Anhaltspunkte für Rechtsextremismus im Berichtsjahr zur
Gewissheit, weshalb er nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
bearbeitet wird“. Der seit Mai 2024 als gesichert rechtsextremistische
Bestrebung eingestufte „Verlag Antaios“ weist „personelle, adressbezogene,
organisatorische und inhaltliche Überschneidungen“ zum aufgelösten und neu
strukturierten Institut für Staatspolitik auf (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 90).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen
am Sommerfest teilgenommen haben, die der Identitären Bewegung
Deutschland (IBD) zugerechnet werden können?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass mehrere Personen, die der „Identitären
Bewegung Deutschland“ (IBD) zugerechnet werden, am diesjährigen
Sommerfest des „Verlag Antaios“ teilgenommen haben.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen
am Sommerfest 2025 teilgenommen haben, die im Mai 2025 im Rahmen
einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München
kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des
Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Personen am gegenständlichen
Sommerfest teilgenommen haben, die im Mai 2025 von einer Ausreiseuntersagung
betroffen waren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen
am Sommerfest teilgenommen haben, die Parteien oder Organisationen
bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im
Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei,
Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob am
Sommerfest Personen teilgenommen haben, die zugleich mehreren deutschen
Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden
können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte
einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine niedrige bis mittlere zweistellige
Anzahl an Personen, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien
oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, am
diesjährigen Sommerfest teilgenommen haben. Nach vorliegenden Erkenntnissen
handelt es sich um Personen, welche dem „Verlag Antaios“, dem aufgelösten
und neustrukturierten „Institut für Staatspolitik“ (IfS), der „IBD“, dem Verein
„Ein Prozent e. V.“, der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD,
Verdachtsfall) und ihrer ehemaligen Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie
der Partei „Die Heimat“ zugerechnet werden können. Einige dieser Personen
können zudem gleich mehreren der o. g. Parteien oder Organisationen bzw.
Gruppierungen zugerechnet werden.
5. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob Martin
Sellner, die langjährige Führungsfigur der „Identitären Bewegung“, am
Sommerfest teilgenommen hat?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Martin Sellner an der Veranstaltung
teilgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Sommerfest des "Verlag Antaios" in Schnellroda 2025 (Antwort)