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Sommerfest des "Verlag Antaios" in Schnellroda 2025 (Antwort zu Drs. 21/1665)

dip / drucksache 24.09.2025 · WP 21 · 21/1815 · Antwort · Original ↗

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Sommerfest des "Verlag Antaios" in Schnellroda 2025 (Antwort zu Drs. 21/1665) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1815 21. Wahlperiode 24.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1665 – Sommerfest des „Verlag Antaios“ in Schnellroda 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2025 fand im sachsen-anhaltischen Schnellroda das Sommerfest des „Verlag Antaios“ statt. Laut Presseberichterstattung befanden sich unter den Gästen Identitäre, Neonazis und Personen, die der AfD zugerechnet werden können, wie der Fraktionsgeschäftsführer der Landtagsfraktion der AfD Brandenburg (https://taz.de/Rechtsextremes-Sommerfest-in-Schnellroda/!6097 381/). Laut Verfassungsschutzbericht 2024 verdichteten sich beim „Verlag Antaios […] die Anhaltspunkte für Rechtsextremismus im Berichtsjahr zur Gewissheit, weshalb er nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bearbeitet wird“. Der seit Mai 2024 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte „Verlag Antaios“ weist „personelle, adressbezogene, organisatorische und inhaltliche Überschneidungen“ zum aufgelösten und neu strukturierten Institut für Staatspolitik auf (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 90). 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest teilgenommen haben, die der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) zugerechnet werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, dass mehrere Personen, die der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) zugerechnet werden, am diesjährigen Sommerfest des „Verlag Antaios“ teilgenommen haben. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest 2025 teilgenommen haben, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Personen am gegenständlichen Sommerfest teilgenommen haben, die im Mai 2025 von einer Ausreiseuntersagung betroffen waren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Personen am Sommerfest teilgenommen haben, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob am Sommerfest Personen teilgenommen haben, die zugleich mehreren deutschen Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine niedrige bis mittlere zweistellige Anzahl an Personen, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, am diesjährigen Sommerfest teilgenommen haben. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich um Personen, welche dem „Verlag Antaios“, dem aufgelösten und neustrukturierten „Institut für Staatspolitik“ (IfS), der „IBD“, dem Verein „Ein Prozent e. V.“, der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall) und ihrer ehemaligen Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Partei „Die Heimat“ zugerechnet werden können. Einige dieser Personen können zudem gleich mehreren der o. g. Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden. 5. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob Martin Sellner, die langjährige Führungsfigur der „Identitären Bewegung“, am Sommerfest teilgenommen hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Martin Sellner an der Veranstaltung teilgenommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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