Rechtsextremisten auf der Flucht
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Rechtsextremisten auf der Flucht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2293
21. Wahlperiode 17.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Rechtsextremisten auf der Flucht
Nach Angaben der Bundesregierung bestanden zum 30. September 2024
bundesweit insgesamt 730 offene nationale, nichtvollstreckte Haftbefehle gegen
insgesamt 555 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
27 dieser Haftbefehle lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde
(überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte). Weitere 162 Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch
rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Vor allem in Fällen von
Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) unterzogen (vgl. Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474). Insgesamt hielten sich
zum 30. September 2024 103 Personen, die dem Phänomenbereich Politisch
motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zugeordnet werden und gegen die
mindestens ein offener Haftbefehl bestand, im Ausland auf (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte, Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-rechts
zuzuordnen sind, sind im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer
Waffenbesitzkarte?
2. Gegen wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30.
September 2024 im Ausland aufgehalten haben, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die zuständigen Oberlandesgerichte
Auslieferungshaftbefehle angeordnet?
3. Wie viele der offenen Haftbefehle gegen die in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten
103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind
und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben,
konnten inzwischen vollstreckt werden oder haben sich auf andere Art
und Weise erledigt (bitte nach Anzahl der Personen und Anzahl der
vollstreckten Haftbefehle aufschlüsseln)?
4. Wurde der in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/14474 genannte Haftbefehl einer ausländischen Behörde
zwecks Auslieferung in der Zwischenzeit vollstreckt?
a) Welcher Staat hat die Auslieferung beantragt?
b) Welche Tat wurde dem Verfolgten zur Last gelegt?
5. Wie viele offene Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks
Auslieferung gegen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, bestehen zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage?
6. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, wurden im Jahr 2024 und im Jahr 2025 aufgrund von
Haftbefehlen ausländischer Behörden zwecks Auslieferung insgesamt an
ausländische Behörden überstellt?
7. Wie viele internationale Fahndungen von ausländischen Behörden
(Strukturierte Informationssammlung [SIS]/Interpol) zu Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden, liegen zum
Erhebungsstichtag vor (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?
8. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-rechts
zuzuordnen sind, halten sich zum Erhebungsstichtag nach Erkenntnissen
der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (bitte jeweiliges
Aufenthaltsland angeben)?
a) Gegen wie viele der Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
b) Gegen wie viele dieser Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
c) Wie viele der Personen halten sich in einem Land auf, aus dem eine
Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann?
d) Wie viele der Personen sind als Gefährder oder Relevante Personen
eingestuft?
e) In welche Kategorien (Haftbefehle zur Strafvollstreckung, Haftbefehle
zur Sicherung des Strafverfahrens, Haftbefehle gemäß § 456a der
Strafprozessordnung, Haftbefehle zur Unterbringung) untergliedern
sich die Haftbefehle?
9. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Erhebungsstichtag international zur Fahndung ausgeschrieben?
a) Bei wie vielen Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse
darüber vor, in welchem Land sich die Person aufhält (bitte jeweiliges
Aufenthaltsland angeben)?
b) Bei wie vielen Personen bestehen offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte Haftbefehle?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, gegen wie viele
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, ein EU-Haftbefehl besteht?
11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen stehen, wurden im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert (bitte einzeln nach Jahr und den Sachverhalt einbringende
Behörde bzw. einbringendes Bundesland aufschlüsseln)?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, die Verjährung nach § 79a Nummer 3 des Strafgesetzbuchs (StGB)
ruht?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, die Verjährung nach § 79b StGB verlängert wurde?
14. Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden durch die
Bundespolizei in den Jahren 2024 und 2025 bei ihrer Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Kontrollen festgestellt (bitte einzeln
nach Jahr aufschlüsseln)?
a) Gegen wie viele dieser Personen lagen offene Haftbefehle vor?
b) Bei wie vielen Personen wurden dem Waffengesetz unterliegende
Gegenstände aufgefunden?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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