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Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder

dip / drucksache 11.09.2025 · WP 21 · 21/1623 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1623 21. Wahlperiode 11.09.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder Am Sonntag, dem 24. August 2025, wurden am Rande des ARD- Sommerinterviews mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus einer Gruppe, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden kann, Parolen skandiert und Banner präsentiert (www.spiegel.de/panora ma/markus-soeder-rechtsextreme-wollen-ard-sommerinterview-stoeren-komme n-aber-zu-spaet-a-9a55a8f5-1aed-445d-8531-0e58d3f7d175). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, welcher Partei, Organisation bzw. Gruppierung die an der Aktion beteiligten Personen angehören (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der Aktion Personen beteiligt waren, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugeordnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen, die an der Aktion beteiligt waren, zugleich Mitglied in mehreren im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien, Organisationen bzw. Gruppierungen sind (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der Aktion beteiligt waren, die zu der Gruppe von acht Personen gehören, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden? Berlin, den 4. September 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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