Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026
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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7935
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm,
Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan
Krampe, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die
verschiedenen innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten
die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem
rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von
Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute
die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof‑CD gezielt
Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist
dieser Zusammenhang evident.
Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes
Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher
mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen
Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit
eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte
als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In
zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung dar.
In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und
Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben
klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in
Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen
lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten
Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem
verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im
Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen
Lebensgemeinschaften, an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die
zunehmende Nutzung durch Künstliche Intelligenz generierter rechtsextremistischer
Inhalte auf Musik-Streamingplattformen, die unter anderem die AfD
(Alternative für Deutschland) für Wahlwerbung nutzt (www.faz.net/aktuell/feuilleto
n/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlager-mit-afd-naehe-rechte-musikproje
kte-auf-spotify-110802573.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
inwieweit bestehende Erhebungs- und Kategorisierungspraxen von
Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen hinreichend abbilden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten
Halbjahr 2026 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich
die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
c) Wie viele dieser Konzerte waren Liederabende, und wie stellt sich die
Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern,
konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
d) Bei wie vielen der als Einzelperson bezeichneten Auftretenden waren
der Bundesregierung Klar- oder Künstlernamen bekannt?
2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische
Partei Deutschlands [NPD]) oder eine ihrer Untergliederungen als
Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw.
sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in
Erscheinung?
3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
4. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Musikveranstaltungen trat die Alternative für Deutschland oder eine ihrer
Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche
Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als
(Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“
oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen,
Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam
es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?
6. Zu welchen von der Alternative für Deutschland oder ihren
Untergliederungen organisierten Veranstaltungen lagen dem Bundesamt für
Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2026 Erkenntnisse über Auftritte
rechtsextremistischer Bands, Musikprojekte, Liedermacherinnen und
Liedermacher oder sonstiger Solo-Interpretinnen und Solo-Interpreten vor?
a) Welche dieser Veranstaltungen wurden in der Verbunddatei
NADIS‑WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem und
Wissensnetz) erfasst?
b) Welche offen verwertbaren Angaben liegen jeweils zu Datum, Ort,
Land, veranstaltender Untergliederung, Veranstaltungsart und
Auftretenden vor?
7. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2026 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
8. Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie Sachsen“
sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen,
Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam
es im ersten Halbjahr 2026 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?
9. Zu wie vielen sonstigen Veranstaltungen mit rechtsextremistischen
Musikdarbietungen lagen der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026
Erkenntnisse vor, wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf
(bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln), wie viele dieser Veranstaltungen waren bereits in
den Antworten zu Veranstaltungen einzelner Parteien oder Organisationen
enthalten, und wie viele eigenständige Veranstaltungen verbleiben nach
Abzug dieser Überschneidungen?
10. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
11. Zu wie vielen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im Ausland
lagen der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2026 Erkenntnisse über
eine maßgebliche organisatorische, finanzielle oder logistische
Beteiligung von Personen oder Organisationen aus Deutschland vor?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden abgesagt?
12. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben im ersten Halbjahr 2026
nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands
bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
13. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2026 von der Polizei aufgelöst?
14. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2026 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das
geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands
angeben)?
15. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im ersten Halbjahr 2026 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der
Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?
17. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten
Halbjahr 2026 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja, welchen
Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie
beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
18. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im ersten Halbjahr 2026, und welchen Inhalts waren diese
Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte
nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
19. Wie viele Musikinhalte mit rechtsextremistischem bzw.
jugendgefährdendem Bezug wurden im ersten Halbjahr 2026 auf Veranlassung von
Bundesbehörden bei Streamingportalen zur Löschung gemeldet, wie viele
davon wurden tatsächlich entfernt, und mit welchen Streamingportalen bzw.
Streamingdiensten standen Bundesbehörden diesbezüglich in Kontakt?
20. Zu wie vielen Musikveranstaltungen oder musikalischen Auftritten im
ersten Halbjahr 2026 lagen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, bei denen
der Veranstalter oder mindestens ein Auftretender dem Spektrum
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ zugeordnet wurde?
21. Nach welchen Kriterien wird ein musikalischer Auftritt bei einer AfD-
Veranstaltung als rechtsextremistische Musikveranstaltung oder als
sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietung erfasst?
Berlin, den 3. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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