Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft (Antwort zu Drs. 21/136)
Text
Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft (Antwort zu Drs. 21/136)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/447
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/136 –
Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung (AWF) sollen staatliche
Institutionen wie Auslandsvertretungen, Germany Trade & Invest (GTAI) und
Außenhandelskammern (AHK-Netz) deutsche Unternehmen bei der
Erschließung von internationalen Märkten unterstützen (www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Dossier/aussenwirtschaftsfoerderung.html).
Das AHK-Netz umfasst neben 62 rechtlich selbstständigen
Außenhandelskammern (AHK) mit 26 Delegationen und Repräsentanzen in 93 Staaten. Das
AHK-Netz wird zentral von der Deutschen Industrie- und Handelskammer
(DIHK) koordiniert. Das AHK-Netz finanziert sich unter anderem aus
indirekten Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) aus dem Haushaltstitel 0904 687 02, die vom DIHK weitergeleitet
werden (vgl. S. 5, Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs vom 10.
Januar 2025, Geschäftszeichen: III 1 – 0001629 – II).
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen im
Rahmen der Außenwirtschaftsförderung von den weltweit 150 Standorten des
AHK-Netzes beispielsweise mit einer kostenlosen Erstberatung unterstützt
werden (www.ahk.de/de).
Laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6228 leistet zumindest das AHK-Netz im Rahmen der
Außenwirtschaftsförderung ebenfalls einen Beitrag zur sozialökologischen
Transformation der Wirtschaft, „indem die AHKs als Türöffner für die
Anwerbung umwelt- und klimafreundlichen Know-hows sowie grüner Innovationen
dienen und hierbei den Austausch mit dem jeweiligen Gastland auch in diesen
Themenbereichen fördern“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz) und die
Germany Trade & Invest (GTAI) als Außenwirtschaftsagentur des Bundes bilden
gemeinsam mit den deutschen Auslandsvertretungen die drei institutionellen
Säulen der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Der Deutschen Industrie-
und Handelskammer (DIHK) obliegt nach § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
läufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) die
Koordinierung und Förderung des Netzes des AHK-Netzes „als Instrument der
Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland“. Nach § 10a
IHKG ist also das AHK-Netz (bestehend aus den Auslandshandelskammern,
Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft) ein Instrument der
deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK als koordinierende
Dachorganisation des AHK-Netzes ist selbst keine Institution der deutschen
Außenwirtschaftsförderung und bietet exportorientierten deutschen Unternehmen im
Ausland demnach keine eigenen Dienstleistungen an.
1. Wie finanziert sich die GTAI nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln sowie
erläutern)?
Der Bund fördert die GTAI institutionell im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung
aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Weniger als 1 Prozent des Haushalts der GTAI beruht auf Einnahmen aus
Verträgen mit Wirtschaftsverbänden.
2. Wie finanziert sich die DIHK nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln sowie
erläutern)?
Die möglichen Finanzierungsquellen der DIHK ergeben sich aus § 10b Absatz
3 IHKG. Die DIHK finanziert sich im Wesentlichen aus Beiträgen ihrer
gesetzlichen Mitglieder, der 79 Industrie- und Handelskammern (IHK). Das
Beitragsaufkommen belief sich im Jahr 2024 auf rund 51,8 Mio. Euro. Im Rahmen der
ihr gemäß § 10a Absatz 2 IHKG obliegenden Aufgabe zur Förderung und
Koordinierung des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern,
Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der
Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland erhält die DIHK
Bundeszuwendungen. Details sind den DIHK-Finanzen 2024 zu entnehmen,
siehe unter www.dihk.de/resource/blob/6100/65acc71c9fa53ce6e50b7ab4d8a6
ddda/netzwerk-service-dihk-finanzen-data.pdf
3. Wie finanziert sich das AHK-Netz nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln
sowie erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wies das AHK-Netz
(Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft) im Jahr
2024 einen Umsatz von insgesamt 256,5 Mio. Euro aus. Hiervon entfielen
insgesamt 58,3 Mio. Euro auf die Bundeszuwendung und weitere 22,9 Mio. Euro
auf Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Projekten (insbesondere öffentliche
Aufträge). Im Übrigen erzielt das AHK-Netz Eigeneinnahmen durch
kostenpflichtige Dienstleistungen (unter anderem Delegationsreisen,
Messedienstleistungen, Geschäftspartnervermittlung etc.) und Veranstaltungen sowie
Mitgliedsbeiträge.
4. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält
die GTAI direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der
Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)?
Aus dem Bundeshaushalt 2024 hat die GTAI Mittel in Höhe von insgesamt
47,8 Mio. Euro im Rahmen der institutionellen Zuwendung (gemäß § 26
Absatz 3 BHO) aus Kapitel 0904 Titel 687 02 erhalten.
Ausgaben für die der GTAI vom BAFA gestellten Beamtinnen und Beamten
sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 11,3 Mio. Euro
wurden aus Kapitel 0916 Titelgruppe 02 finanziert. Im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen wurden zusätzlich 1,0 Mio. Euro aus Kapitel
6002 Titel 893 43 finanziert. Aus Kapitel 2302 Titel 687 01 wurden
450 000 Euro für die Entwicklung einer digitalen Plattform beauftragt.
5. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält
die DIHK direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der
Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erhält die DIHK über die Zuwendungen
zur Förderung des Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und
Repräsentanzen aus Kapitel 0904 Titel 687 02 (Wirtschaftsbeziehungen mit
dem Ausland einschließlich Standortmarketing) sowie 0904 687 05
(Erschließung von Auslandsmärkten) hinaus keine weiteren Zuwendungen.
6. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält
das AHK-Netz direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der
Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)?
Im Haushaltsjahr 2024 hat das AHK-Netz eine Bundeszuwendung in Höhe von
58,3 Mio. Euro aus dem Haushalt des BMWK (nunmehr BMWE) aus Kapitel
0904 Titel 687 02 (Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich
Standortmarketing) sowie Titel 687 05 (Erschließung von Auslandsmärkten)
erhalten. Die Bundeszuwendung beinhaltet eine allgemeine Zuwendung sowie
eine besondere Zuwendung für die Programme Skills Experts,
Finanzierungsexperten, Rohstoffkompetenzzentren, Branchenexperten,
Auslandsmesseprogramm und Fachkräftekompetenzzentren.
Hinzu kommen Einnahmen aus öffentlich finanzierten Projekten des Bundes
(auch BMUKN, BMLEH und BMZ) und der Länder in Höhe von insgesamt
22,9 Mio. Euro.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU
im Gegensatz zu Großunternehmen von der GTAI im Rahmen der
deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt, bzw. welche Leistungen
stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)?
Das gesamte Informationsangebot von GTAI steht allen Unternehmen unter
www.gtai.de zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.
Nur eine Dienstleistung von GTAI steht ausschließlich kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) zur Verfügung: Im Auftrag des BMWE hat GTAI die
Geschäftsstellenfunktion für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika übernommen. Im
Rahmen dieses Programms fördert das BMWE mit „Beratungsgutscheinen
Afrika“ externe Beratungsleistungen, um eine bedarfsorientierte Beratung zu
wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen. Eine Förderung beantragen
können mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder
Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder
Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen
beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro erwirtschaften.
8. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU
im Gegensatz zu Großunternehmen von der DIHK im Rahmen der
deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt, bzw. welche Leistungen
stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)?
Die DIHK selbst bietet keine konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen für
deutsche Unternehmen im Ausland an (siehe Vorbemerkung). Sie koordiniert
gemäß § 10a Absatz 2 IHKG das Netzwerk der deutschen
Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als
Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland.
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU
im Gegensatz zu Großunternehmen unterstützt vom AHK-Netz im
Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, bzw. welche Leistungen
stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)?
Die Dienstleistungen des AHK-Netzes stehen grundsätzlich allen Unternehmen
unabhängig von ihrer Größe zur Verfügung. Jedoch profitieren KMUs in
besonderer Weise vom Dienstleistungsangebot der AHKs, da sie – anders als viele
Großunternehmen – keine eigenen Repräsentanzen in den jeweiligen
Zielmärkten unterhalten. Klassische Dienstleistungen der AHKs wie Markterkundung
Markterschließung und Geschäftspartnervermittlung werden daher – ebenso
wie die kostenlosen Erstberatungen – besonders von KMU angefragt.
Einige Außenwirtschaftsförderprogramme, in denen die AHKs als Durchführer
eine wichtige Rolle spielen, richten sich zudem ausschließlich an KMU. Hierzu
zählt beispielsweise das vom BMWE finanzierte KMU-
Markterschließungsprogramm.
10. Arbeitet die GTAI im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen
nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder
Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)?
11. Arbeitet die DIHK im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen
nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder
Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)?
12. Arbeitet das AHK-Netz im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen
nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder
Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens der
GTAI mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher
Grundlage (bitte erläutern)?
14. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens der
DIHK mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher
Grundlage (bitte erläutern)?
15. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens des
AHK-Netzes mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der
„Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher
Grundlage (bitte erläutern)?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Richtlinien oder Vorgaben für die
Zusammenarbeit der GTAI, der DIHK und des AHK-Netzes mit bestimmten
nichtstaatlichen Akteuren bzw. der Zivilgesellschaft bekannt.
16. Seit wann und mit welchen konkreten Maßnahmen trägt das AHK-Netz
nach Kenntnis der Bundesregierung zur sozialökologischen
Transformation der Wirtschaft bei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das AHK-Netz leistet einen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur sozial-
ökologischen Transformation durch die Verbesserung von Exportchancen deutscher
GreenTech-Unternehmen und die damit einhergehende Verbreitung umwelt-
und klimafreundlicher deutscher Technologien im Ausland. Besonders
hervorzuheben sind bspw. die Chambers for Green Tech Initiative (im Rahmen der
Exportinitiative Umweltschutz des BMUKN) sowie die Exportinitiativen für
Erneuerbare Energien und Umwelttechnologien des BMWE, in denen die
AHKs als Projektdurchführer eine wichtige Rolle einnehmen. Einige AHKs
fungieren zudem als Projektpartner im Rahmen der Energiepartnerschaften der
Bundesregierung sowie im Rahmen von Projekten zur Förderung des
Hochlaufs grünen Wasserstoffs, wie bspw. seit 2022 im Rahmen des International
Hydrogen Ramp-up Program (H2Uppp) des BMWE.
17. Leistet nach Kenntnis oder Meinung der Bundesregierung die GTAI
einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft, und
wenn ja, seit wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen?
Unternehmensgegenstand von GTAI ist gemäß Gesellschaftsvertrag vom
30. Mai 2023 die Unterstützung der Internationalisierung der deutschen
Wirtschaft mit dem Ziel, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen
und so zum Wohlstand in Deutschland beizutragen. Kernaufgaben sind die
Förderung der Internationalisierung deutscher Unternehmen, die
Investorenanwerbung und das Standortmarketing für die Bundesrepublik Deutschland. Die
Gesellschaft stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland, leistet einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und
unterstützt bei der Transformation zu einer sozial-ökologischen
Marktwirtschaft. Die GTAI richtet alle ergriffenen Maßnahmen an diesem
Unternehmensgegenstand aus.
18. Leistet nach Kenntnis oder Meinung der Bundesregierung die DIHK
einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft, und
wenn ja, seit wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen?
Die DIHK ist kein eigenständiger Akteur der Außenwirtschaftsförderung (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung) und leistet daher im Rahmen der
deutschen Außenwirtschaftsförderung auch keinen eigenen Beitrag zur sozial-
ökologischen Transformation der Wirtschaft.
19. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen,
Förderrichtlinien etc.) leisten das AHK-Netz sowie ggf. die GTAI und die
DIHK einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der
Wirtschaft?
Das AHK-Netz als Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung ist in
§ 10a IHKG erwähnt. Die deutsche Außenwirtschaftsförderung umfasst auch
die Förderung exportorientierter deutscher GreenTech-Unternehmen und die
damit einhergehende Verbreitung umwelt- und klimafreundlicher Technologien
im Ausland. Für die Tätigkeit der GTAI ist der Gesellschaftsvertrag
maßgeblich (siehe Antwort zu Frage 17). Die DIHK leistet im Rahmen der
Außenwirtschaftsförderung keinen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der
Wirtschaft (siehe Antwort zu Frage 18).
20. Misst die Bundesregierung die Kosten für Beiträge zur
sozialökologischen Transformation der Wirtschaft im Rahmen der
Außenwirtschaftsförderung, und wenn ja, wie misst sie die Kosten, und wie hoch waren
die jährlichen Kosten in Euro in den vergangenen drei Jahren (sofern
möglich bitte nach GTAI, DIHK und AHK-Netz aufschlüsseln)?
21. Misst die Bundesregierung den Nutzen der Beiträge zur
sozialökologischen Transformation der Wirtschaft im Rahmen der
Außenwirtschaftsförderung, und wenn ja, wie misst sie den Nutzen, und wie hoch war der
jährliche Nutzen in Euro in den vergangenen drei Jahren (sofern möglich
bitte nach GTAI, DIHK und AHK-Netz aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die DIHK ist keine Institution der Außenwirtschaftsförderung und erbringt
daher im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung auch keine Beiträge zur
sozialökologischen Transformation.
Die Bundesregierung nimmt im Rahmen der Förderung der GTAI und des
AHK-Netzes keine Kosten-Nutzen-Aufschlüsselung im Hinblick auf die
Beiträge beider Institutionen zur sozial-ökologischen Transformation vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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