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Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft (Antwort zu Drs. 21/136)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/447 · Antwort · Original ↗

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Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft (Antwort zu Drs. 21/136) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/447 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/136 – Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung (AWF) sollen staatliche Institutionen wie Auslandsvertretungen, Germany Trade & Invest (GTAI) und Außenhandelskammern (AHK-Netz) deutsche Unternehmen bei der Erschließung von internationalen Märkten unterstützen (www.bmwk.de/Redaktion/D E/Dossier/aussenwirtschaftsfoerderung.html). Das AHK-Netz umfasst neben 62 rechtlich selbstständigen Außenhandelskammern (AHK) mit 26 Delegationen und Repräsentanzen in 93 Staaten. Das AHK-Netz wird zentral von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) koordiniert. Das AHK-Netz finanziert sich unter anderem aus indirekten Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus dem Haushaltstitel 0904 687 02, die vom DIHK weitergeleitet werden (vgl. S. 5, Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs vom 10. Januar 2025, Geschäftszeichen: III 1 – 0001629 – II). Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung von den weltweit 150 Standorten des AHK-Netzes beispielsweise mit einer kostenlosen Erstberatung unterstützt werden (www.ahk.de/de). Laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6228 leistet zumindest das AHK-Netz im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung ebenfalls einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft, „indem die AHKs als Türöffner für die Anwerbung umwelt- und klimafreundlichen Know-hows sowie grüner Innovationen dienen und hierbei den Austausch mit dem jeweiligen Gastland auch in diesen Themenbereichen fördern“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz) und die Germany Trade & Invest (GTAI) als Außenwirtschaftsagentur des Bundes bilden gemeinsam mit den deutschen Auslandsvertretungen die drei institutionellen Säulen der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) obliegt nach § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. läufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) die Koordinierung und Förderung des Netzes des AHK-Netzes „als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland“. Nach § 10a IHKG ist also das AHK-Netz (bestehend aus den Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft) ein Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK als koordinierende Dachorganisation des AHK-Netzes ist selbst keine Institution der deutschen Außenwirtschaftsförderung und bietet exportorientierten deutschen Unternehmen im Ausland demnach keine eigenen Dienstleistungen an.  1. Wie finanziert sich die GTAI nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln sowie erläutern)? Der Bund fördert die GTAI institutionell im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Weniger als 1 Prozent des Haushalts der GTAI beruht auf Einnahmen aus Verträgen mit Wirtschaftsverbänden.  2. Wie finanziert sich die DIHK nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln sowie erläutern)? Die möglichen Finanzierungsquellen der DIHK ergeben sich aus § 10b Absatz 3 IHKG. Die DIHK finanziert sich im Wesentlichen aus Beiträgen ihrer gesetzlichen Mitglieder, der 79 Industrie- und Handelskammern (IHK). Das Beitragsaufkommen belief sich im Jahr 2024 auf rund 51,8 Mio. Euro. Im Rahmen der ihr gemäß § 10a Absatz 2 IHKG obliegenden Aufgabe zur Förderung und Koordinierung des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland erhält die DIHK Bundeszuwendungen. Details sind den DIHK-Finanzen 2024 zu entnehmen, siehe unter www.dihk.de/resource/blob/6100/65acc71c9fa53ce6e50b7ab4d8a6 ddda/netzwerk-service-dihk-finanzen-data.pdf  3. Wie finanziert sich das AHK-Netz nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen aufschlüsseln sowie erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wies das AHK-Netz (Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft) im Jahr 2024 einen Umsatz von insgesamt 256,5 Mio. Euro aus. Hiervon entfielen insgesamt 58,3 Mio. Euro auf die Bundeszuwendung und weitere 22,9 Mio. Euro auf Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Projekten (insbesondere öffentliche Aufträge). Im Übrigen erzielt das AHK-Netz Eigeneinnahmen durch kostenpflichtige Dienstleistungen (unter anderem Delegationsreisen, Messedienstleistungen, Geschäftspartnervermittlung etc.) und Veranstaltungen sowie Mitgliedsbeiträge.  4. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält die GTAI direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)? Aus dem Bundeshaushalt 2024 hat die GTAI Mittel in Höhe von insgesamt 47,8 Mio. Euro im Rahmen der institutionellen Zuwendung (gemäß § 26 Absatz 3 BHO) aus Kapitel 0904 Titel 687 02 erhalten. Ausgaben für die der GTAI vom BAFA gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 11,3 Mio. Euro wurden aus Kapitel 0916 Titelgruppe 02 finanziert. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen wurden zusätzlich 1,0 Mio. Euro aus Kapitel 6002 Titel 893 43 finanziert. Aus Kapitel 2302 Titel 687 01 wurden 450 000 Euro für die Entwicklung einer digitalen Plattform beauftragt.  5. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält die DIHK direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erhält die DIHK über die Zuwendungen zur Förderung des Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen aus Kapitel 0904 Titel 687 02 (Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing) sowie 0904 687 05 (Erschließung von Auslandsmärkten) hinaus keine weiteren Zuwendungen.  6. Aus welchen Haushaltstiteln und im Rahmen welcher Programme erhält das AHK-Netz direkt oder indirekt Steuermittel in welcher Höhe von der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln)? Im Haushaltsjahr 2024 hat das AHK-Netz eine Bundeszuwendung in Höhe von 58,3 Mio. Euro aus dem Haushalt des BMWK (nunmehr BMWE) aus Kapitel 0904 Titel 687 02 (Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing) sowie Titel 687 05 (Erschließung von Auslandsmärkten) erhalten. Die Bundeszuwendung beinhaltet eine allgemeine Zuwendung sowie eine besondere Zuwendung für die Programme Skills Experts, Finanzierungsexperten, Rohstoffkompetenzzentren, Branchenexperten, Auslandsmesseprogramm und Fachkräftekompetenzzentren. Hinzu kommen Einnahmen aus öffentlich finanzierten Projekten des Bundes (auch BMUKN, BMLEH und BMZ) und der Länder in Höhe von insgesamt 22,9 Mio. Euro.  7. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU im Gegensatz zu Großunternehmen von der GTAI im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt, bzw. welche Leistungen stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)? Das gesamte Informationsangebot von GTAI steht allen Unternehmen unter www.gtai.de zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Nur eine Dienstleistung von GTAI steht ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung: Im Auftrag des BMWE hat GTAI die Geschäftsstellenfunktion für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika übernommen. Im Rahmen dieses Programms fördert das BMWE mit „Beratungsgutscheinen Afrika“ externe Beratungsleistungen, um eine bedarfsorientierte Beratung zu wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen. Eine Förderung beantragen können mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro erwirtschaften.  8. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU im Gegensatz zu Großunternehmen von der DIHK im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt, bzw. welche Leistungen stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)? Die DIHK selbst bietet keine konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen für deutsche Unternehmen im Ausland an (siehe Vorbemerkung). Sie koordiniert gemäß § 10a Absatz 2 IHKG das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland.  9. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Dienstleistungen werden KMU im Gegensatz zu Großunternehmen unterstützt vom AHK-Netz im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, bzw. welche Leistungen stehen speziell KMU zur Verfügung (bitte erläutern)? Die Dienstleistungen des AHK-Netzes stehen grundsätzlich allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zur Verfügung. Jedoch profitieren KMUs in besonderer Weise vom Dienstleistungsangebot der AHKs, da sie – anders als viele Großunternehmen – keine eigenen Repräsentanzen in den jeweiligen Zielmärkten unterhalten. Klassische Dienstleistungen der AHKs wie Markterkundung Markterschließung und Geschäftspartnervermittlung werden daher – ebenso wie die kostenlosen Erstberatungen – besonders von KMU angefragt. Einige Außenwirtschaftsförderprogramme, in denen die AHKs als Durchführer eine wichtige Rolle spielen, richten sich zudem ausschließlich an KMU. Hierzu zählt beispielsweise das vom BMWE finanzierte KMU- Markterschließungsprogramm. 10. Arbeitet die GTAI im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)? 11. Arbeitet die DIHK im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)? 12. Arbeitet das AHK-Netz im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland zusammen, und wenn ja, mit welchen nichtstaatlichen Akteuren und auf Basis welcher Richtlinien oder Vorgaben findet die Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens der GTAI mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher Grundlage (bitte erläutern)? 14. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens der DIHK mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher Grundlage (bitte erläutern)? 15. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die die Zusammenarbeit seitens des AHK-Netzes mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der „Zivilgesellschaft“ in Deutschland ausschließen, und wenn ja, auf welcher Grundlage (bitte erläutern)? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Richtlinien oder Vorgaben für die Zusammenarbeit der GTAI, der DIHK und des AHK-Netzes mit bestimmten nichtstaatlichen Akteuren bzw. der Zivilgesellschaft bekannt. 16. Seit wann und mit welchen konkreten Maßnahmen trägt das AHK-Netz nach Kenntnis der Bundesregierung zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft bei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das AHK-Netz leistet einen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur sozial- ökologischen Transformation durch die Verbesserung von Exportchancen deutscher GreenTech-Unternehmen und die damit einhergehende Verbreitung umwelt- und klimafreundlicher deutscher Technologien im Ausland. Besonders hervorzuheben sind bspw. die Chambers for Green Tech Initiative (im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz des BMUKN) sowie die Exportinitiativen für Erneuerbare Energien und Umwelttechnologien des BMWE, in denen die AHKs als Projektdurchführer eine wichtige Rolle einnehmen. Einige AHKs fungieren zudem als Projektpartner im Rahmen der Energiepartnerschaften der Bundesregierung sowie im Rahmen von Projekten zur Förderung des Hochlaufs grünen Wasserstoffs, wie bspw. seit 2022 im Rahmen des International Hydrogen Ramp-up Program (H2Uppp) des BMWE. 17. Leistet nach Kenntnis oder Meinung der Bundesregierung die GTAI einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft, und wenn ja, seit wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen? Unternehmensgegenstand von GTAI ist gemäß Gesellschaftsvertrag vom 30. Mai 2023 die Unterstützung der Internationalisierung der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen und so zum Wohlstand in Deutschland beizutragen. Kernaufgaben sind die Förderung der Internationalisierung deutscher Unternehmen, die Investorenanwerbung und das Standortmarketing für die Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland, leistet einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und unterstützt bei der Transformation zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Die GTAI richtet alle ergriffenen Maßnahmen an diesem Unternehmensgegenstand aus. 18. Leistet nach Kenntnis oder Meinung der Bundesregierung die DIHK einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft, und wenn ja, seit wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen? Die DIHK ist kein eigenständiger Akteur der Außenwirtschaftsförderung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) und leistet daher im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung auch keinen eigenen Beitrag zur sozial- ökologischen Transformation der Wirtschaft. 19. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Förderrichtlinien etc.) leisten das AHK-Netz sowie ggf. die GTAI und die DIHK einen Beitrag zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft? Das AHK-Netz als Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung ist in § 10a IHKG erwähnt. Die deutsche Außenwirtschaftsförderung umfasst auch die Förderung exportorientierter deutscher GreenTech-Unternehmen und die damit einhergehende Verbreitung umwelt- und klimafreundlicher Technologien im Ausland. Für die Tätigkeit der GTAI ist der Gesellschaftsvertrag maßgeblich (siehe Antwort zu Frage 17). Die DIHK leistet im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung keinen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft (siehe Antwort zu Frage 18). 20. Misst die Bundesregierung die Kosten für Beiträge zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung, und wenn ja, wie misst sie die Kosten, und wie hoch waren die jährlichen Kosten in Euro in den vergangenen drei Jahren (sofern möglich bitte nach GTAI, DIHK und AHK-Netz aufschlüsseln)? 21. Misst die Bundesregierung den Nutzen der Beiträge zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung, und wenn ja, wie misst sie den Nutzen, und wie hoch war der jährliche Nutzen in Euro in den vergangenen drei Jahren (sofern möglich bitte nach GTAI, DIHK und AHK-Netz aufschlüsseln)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die DIHK ist keine Institution der Außenwirtschaftsförderung und erbringt daher im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung auch keine Beiträge zur sozialökologischen Transformation. Die Bundesregierung nimmt im Rahmen der Förderung der GTAI und des AHK-Netzes keine Kosten-Nutzen-Aufschlüsselung im Hinblick auf die Beiträge beider Institutionen zur sozial-ökologischen Transformation vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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