Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland
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Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/660
21. Wahlperiode 26.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, Dr. Malte Kaufmann, Jan Wenzel Schmidt, Johann Martel, Lukas Rehm,
Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Feser und der Fraktion der AfD
Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer
Projekte im Ausland
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, das
„bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel
durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften,
Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen wollen wir weiter fördern“ (www.koalitions
vertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 19;
abgerufen am 21. Mai 2025). Nach Ansicht der Fragesteller knüpft die
Bundesregierung damit an das Strategiepapier „BMZ-Agenda [BMZ =
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für gute Arbeit
weltweit“ an, demgemäß bei der „Förderung von Gewerkschaften auf die
Zusammenarbeit mit starken Partner*innen“ wie dem „Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes“ gesetzt werde sowie „Internationale
Partnerschaften zur Gewerkschaftsförderung und zur Stärkung von
Arbeitnehmer*innenrechten“ wie die von der US-Regierung initiierte und u. a. von der Behörde
der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung (USAID) geleitete
M-Power-Initiative u. a. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) unterstützt werden (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-agenda-f
uer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 15 f.; abgerufen am 21. Mai 2025; www.dol.go
v/sites/dolgov/files/ILAB/508-M-POWER-02092022.pdf, S. 2; abgerufen am
21. Mai 2025). Als konkretes Beispiel für internationale
Gewerkschaftsförderung wird dort das „Dindigul Agreement to End Gender-Based Violence and
Harassment in Indien“ angeführt (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-age
nda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 16; abgerufen am 21. Mai 2025).
Anfragen der Fraktion der AfD ergaben bereits Förderungen des Gemeinnützigen
Bildungswerks des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Bildungswerk)
durch das BMZ in sechsstelliger Höhe (Bundestagsdrucksache 20/10233,
S. 127; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu), S. 269).
Zudem kooperiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach eigenen
Angaben mit der u. a. im Auftrag des BMAS tätigen Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (www.dgb.de/politik/bildung-un
d-gesellschaft/internationale-und-europaeische-gewerkschaftspolitik/;
abgerufen am 21. Mai 2025). Die Kooperation werde koordiniert durch einen
entsendeten GIZ-Mitarbeiter (Union Scout), wobei die Zusammenarbeit das Ziel
verfolge, gewerkschaftliche Ansätze und Netzwerke stärker in der deutschen
Entwicklungspolitik zu verankern. Mit weiteren Entsendungen an DGB-
Mitgliedsgewerkschaften solle ein „Union Scout-Cluster“ innerhalb der
ebenfalls im Auftrag der Bundesregierung tätigen Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung (AWE) entstehen.
In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der Staatsministerin
bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik
verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des DGB heißt
es: „Sie arbeiten in Deutschland? Werden Sie Mitglied einer Gewerkschaft – es
lohnt sich! […] Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können wir uns
gemeinsam für eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation einsetzen. […] In
Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern
finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von
politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlu
ngsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdf449
746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-data.pdf?download=1,
S. 1 f.)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Förderzwecke an die
Förderung von Gewerkschaften und von mit Gewerkschaften verbundenen
Organisationen wie dem Gemeinnützigen Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbundes anzuknüpfen, wie sie im Strategiepapier „BMZ-
Agenda für gute Arbeit weltweit“ beschrieben ist (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung,
Fördermittel hierfür zu gewähren?
b) Wenn nein, zu welchen anderen Förderzwecken plant die
Bundesregierung, die Förderung von Gewerkschaften oder etwaigen mit
Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem DGB
Bildungswerk fortzusetzen, und in welchem Umfang veranschlagt die
Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren?
2. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Einsatz für die
Verbesserung der Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer dar, Gewerkschaften
oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB
Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im
Ausland mit Bundesmitteln auszustatten?
a) Wenn ja, welche konkreten Vorteile ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der aus Bundesmitteln finanzierten Umsetzung
entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland für die Arbeitssituation
deutscher Arbeitnehmer hinsichtlich der Entwicklung von
betrieblicher Mitbestimmung, von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeit,
Arbeits- und Gesundheitsschutz, beruflicher Weiterbildung oder in
anderen Bereichen mit unmittelbarer Auswirkung auf die
Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer?
b) Wenn nein, warum stattet die Bundesregierung dann Gewerkschaften
oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB
Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben
im Ausland mit Bundesmitteln aus, obwohl laut einer durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der
Internetseite der von der BMAS-Staatsministerin Natalie Pawlik
verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des
Deutschen Gewerkschaftsbundes der Zweck von Gewerkschaften in
Deutschland darin besteht, sich für die Verbesserung der
Arbeitssituation der ihnen angehörenden deutschen Arbeitnehmer einzusetzen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland
umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften hat das BMAS seit
2015 gefördert (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der
Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
4. Welche der seit 2015 durch das BMAS geförderten
entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur
Förderung von Gewerkschaften wurden auf Initiative, unter der Leitung oder
unter Beteiligung der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale
Entwicklung umgesetzt?
5. In welche Mitgliedsgewerkschaften des DGB sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang jeweils wie viele Mitarbeiter der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Union
Scouts entsandt und für die Mitarbeit im „Union Scout-Cluster“ der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eingesetzt worden, und welche aus
Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus bislang jährlich
entstanden?
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Gewerkschaften
außerhalb des DGB Mitarbeiter der GIZ GmbH als Union Scouts entsandt
worden?
a) Wenn ja, welche Gewerkschaften sind dies?
b) Wenn nein, weshalb ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang nicht geschehen?
7. Welche entwicklungspolitischen Projekte sind seit 2015 in Kooperation
zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder
verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ
GmbH andererseits umgesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu
begleichenden Kosten sind daraus je Projekt entstanden (bitte nach
Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung, konkretem
Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?
8. Werden entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen
dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen
Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH
andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte im Ausland
umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften einer
regelmäßigen Evaluation unterzogen?
a) Wenn ja, wie werden diese Evaluationen konkret durchgeführt, und zu
welchen Ergebnissen haben sie im Hinblick auf die seit 2015 in
entsprechender Weise geförderten Projekte geführt?
b) Wenn nein, warum werden solche Evaluationen nicht durchgeführt?
9. Ist es seit 2015 im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten, die in
Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder
verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und
der GIZ GmbH andererseits umgesetzt wurden, oder von durch das
BMAS geförderten im Ausland umzusetzenden Projekten zur Förderung
von Gewerkschaften zu Zielkonflikten oder Divergenzen zwischen der
Wahrung nationaler Interessen Deutschlands und gewerkschaftlichen
Zielsetzungen gekommen, und wann, in welchen Ländern und im Rahmen der
Umsetzung welcher Projekte sind diese Zielkonflikte oder Divergenzen
gegebenenfalls aufgetreten?
10. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen, sicherzustellen,
dass aktuell fortlaufende oder für die Zukunft geplante
entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB,
Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB
Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt werden,
oder durch das BMAS geförderte und im Ausland umzusetzende Projekte
zur Förderung von Gewerkschaften nicht zur direkten oder indirekten
parteipolitischen Einflussnahme genutzt werden, z. B. durch ideologische
Nähe zu bestimmten Parteien oder Regierungen?
a) Wenn ja, welche Vorkehrungen sind dies konkret?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine entsprechenden
Vorkehrungen getroffen?
Berlin, den 18. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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