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Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland

dip / drucksache 26.06.2025 · WP 21 · 21/660 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland [Deutscher Bundestag Drucksache 21/660 21. Wahlperiode 26.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Dr. Malte Kaufmann, Jan Wenzel Schmidt, Johann Martel, Lukas Rehm, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Feser und der Fraktion der AfD Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, das „bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen wollen wir weiter fördern“ (www.koalitions vertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 19; abgerufen am 21. Mai 2025). Nach Ansicht der Fragesteller knüpft die Bundesregierung damit an das Strategiepapier „BMZ-Agenda [BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für gute Arbeit weltweit“ an, demgemäß bei der „Förderung von Gewerkschaften auf die Zusammenarbeit mit starken Partner*innen“ wie dem „Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes“ gesetzt werde sowie „Internationale Partnerschaften zur Gewerkschaftsförderung und zur Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechten“ wie die von der US-Regierung initiierte und u. a. von der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung (USAID) geleitete M-Power-Initiative u. a. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt werden (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-agenda-f uer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 15 f.; abgerufen am 21. Mai 2025; www.dol.go v/sites/dolgov/files/ILAB/508-M-POWER-02092022.pdf, S. 2; abgerufen am 21. Mai 2025). Als konkretes Beispiel für internationale Gewerkschaftsförderung wird dort das „Dindigul Agreement to End Gender-Based Violence and Harassment in Indien“ angeführt (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-age nda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 16; abgerufen am 21. Mai 2025). Anfragen der Fraktion der AfD ergaben bereits Förderungen des Gemeinnützigen Bildungswerks des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Bildungswerk) durch das BMZ in sechsstelliger Höhe (Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 127; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu), S. 269). Zudem kooperiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach eigenen Angaben mit der u. a. im Auftrag des BMAS tätigen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (www.dgb.de/politik/bildung-un d-gesellschaft/internationale-und-europaeische-gewerkschaftspolitik/; abgerufen am 21. Mai 2025). Die Kooperation werde koordiniert durch einen entsendeten GIZ-Mitarbeiter (Union Scout), wobei die Zusammenarbeit das Ziel verfolge, gewerkschaftliche Ansätze und Netzwerke stärker in der deutschen Entwicklungspolitik zu verankern. Mit weiteren Entsendungen an DGB- Mitgliedsgewerkschaften solle ein „Union Scout-Cluster“ innerhalb der ebenfalls im Auftrag der Bundesregierung tätigen Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) entstehen. In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der Staatsministerin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des DGB heißt es: „Sie arbeiten in Deutschland? Werden Sie Mitglied einer Gewerkschaft – es lohnt sich! […] Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können wir uns gemeinsam für eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation einsetzen. […] In Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlu ngsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdf449 746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-data.pdf?download=1, S. 1 f.) Wir fragen die Bundesregierung:  1. Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Förderzwecke an die Förderung von Gewerkschaften und von mit Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem Gemeinnützigen Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes anzuknüpfen, wie sie im Strategiepapier „BMZ- Agenda für gute Arbeit weltweit“ beschrieben ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren? b) Wenn nein, zu welchen anderen Förderzwecken plant die Bundesregierung, die Förderung von Gewerkschaften oder etwaigen mit Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk fortzusetzen, und in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren?  2. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Einsatz für die Verbesserung der Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer dar, Gewerkschaften oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland mit Bundesmitteln auszustatten? a) Wenn ja, welche konkreten Vorteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der aus Bundesmitteln finanzierten Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland für die Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer hinsichtlich der Entwicklung von betrieblicher Mitbestimmung, von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, beruflicher Weiterbildung oder in anderen Bereichen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer? b) Wenn nein, warum stattet die Bundesregierung dann Gewerkschaften oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland mit Bundesmitteln aus, obwohl laut einer durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der BMAS-Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Zweck von Gewerkschaften in Deutschland darin besteht, sich für die Verbesserung der Arbeitssituation der ihnen angehörenden deutschen Arbeitnehmer einzusetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welche entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften hat das BMAS seit 2015 gefördert (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?  4. Welche der seit 2015 durch das BMAS geförderten entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften wurden auf Initiative, unter der Leitung oder unter Beteiligung der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung umgesetzt?  5. In welche Mitgliedsgewerkschaften des DGB sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang jeweils wie viele Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Union Scouts entsandt und für die Mitarbeit im „Union Scout-Cluster“ der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eingesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus bislang jährlich entstanden?  6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Gewerkschaften außerhalb des DGB Mitarbeiter der GIZ GmbH als Union Scouts entsandt worden? a) Wenn ja, welche Gewerkschaften sind dies? b) Wenn nein, weshalb ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht geschehen?  7. Welche entwicklungspolitischen Projekte sind seit 2015 in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus je Projekt entstanden (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?  8. Werden entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte im Ausland umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften einer regelmäßigen Evaluation unterzogen? a) Wenn ja, wie werden diese Evaluationen konkret durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen haben sie im Hinblick auf die seit 2015 in entsprechender Weise geförderten Projekte geführt? b) Wenn nein, warum werden solche Evaluationen nicht durchgeführt?  9. Ist es seit 2015 im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt wurden, oder von durch das BMAS geförderten im Ausland umzusetzenden Projekten zur Förderung von Gewerkschaften zu Zielkonflikten oder Divergenzen zwischen der Wahrung nationaler Interessen Deutschlands und gewerkschaftlichen Zielsetzungen gekommen, und wann, in welchen Ländern und im Rahmen der Umsetzung welcher Projekte sind diese Zielkonflikte oder Divergenzen gegebenenfalls aufgetreten? 10. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen, sicherzustellen, dass aktuell fortlaufende oder für die Zukunft geplante entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte und im Ausland umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften nicht zur direkten oder indirekten parteipolitischen Einflussnahme genutzt werden, z. B. durch ideologische Nähe zu bestimmten Parteien oder Regierungen? a) Wenn ja, welche Vorkehrungen sind dies konkret? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen? Berlin, den 18. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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