Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 280/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
COM(2026) 380 final
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Vereinfachung der
EU-Rechtsetzung und teilt das damit verbundene Ziel, das Unionsrecht
einfacher, klarer, kohärenter und praxistauglicher auszugestalten. Eine wirksame
Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ist
eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.
Der Bundesrat begrüßt insbesondere, dass die Kommission einen stärkeren
Fokus auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit legen will.
EU-Rechtsetzung muss sich auf die großen grenzüberschreitenden
Herausforderungen konzentrieren, bei denen ein Handeln auf Unionsebene erforderlich ist
und einen erkennbaren Mehrwert bietet. Der Bundesrat betont, dass Aufwand
und Nutzen neuer Regelungen in einem angemessenen Verhältnis stehen
müssen und bestehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten und ihrer
Regionen zu wahren sind.
Der Bundesrat fordert die Kommission auf, das Subsidiaritätsfrühwarnsystem
weiterzuentwickeln. Die bestehenden Fristen und Quoren erschweren eine
wirksame parlamentarische Kontrolle. Stellungnahmen nationaler Parlamente
sollten frühzeitig, transparent und möglichst breit verfügbar gemacht werden.
Subsidiaritätsbedenken mehrerer Parlamente sollten auch unterhalb der
Schwelle der sogenannten „gelben Karte“ Anlass für eine vertiefte Prüfung durch die
Kommission sein.
4. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Bürokratiefolgen neuer und
bestehender EU-Rechtsakte konsequenter zu berücksichtigen. Neue Statistik-,
Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten müssen wo immer möglich vermieden
werden. Bestehende Mehrfachabfragen sind abzubauen, vorhandene
Datenbestände besser zu nutzen. Das Prinzip der einmaligen Datenerhebung sollte in der
EU-Rechtsetzung verbindlich verankert und konsequent umgesetzt werden.
Der Bundesrat hält eine stärkere Zurückhaltung bei der Schaffung neuer
Verwaltungsstrukturen, Durchsetzungsbehörden und Behördenaufgaben für
geboten. Die öffentlichen Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen sind
bereits erheblich belastet. Neue unionsrechtlich veranlasste Vollzugsaufgaben
müssen daher strikt auf ihre Erforderlichkeit, Finanzierbarkeit und praktische
Umsetzbarkeit geprüft werden - auch im Kontext ihrer Wirkung zusätzlich zu
bestehenden Verpflichtungen. Wo privatrechtliche oder bestehende
verwaltungsrechtliche Instrumente ausreichen, sollten diese vorrangig genutzt werden.
Der Bundesrat spricht sich für eine bessere Rechtsförmlichkeit von EU-
Rechtsakten aus. Rechtsakte sollten klare Begriffe verwenden, widersprüchliche
Definitionen vermeiden und möglichst eindeutig gegliedert sein. Die
Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei gleichzeitiger kleinteiliger
Detailregulierung erschwert die Anwendung des Rechts und belastet Wirtschaft und
Verwaltung. Unnummerierte Absätze und Unterabsätze in Rechtstexten sollten
vermieden werden.
Der Bundesrat fordert, dass die Kommission zu jedem Änderungsvorschlag eine
übersichtliche Synopse bereitstellt. Gerade bei umfangreichen
Änderungsrechtsakten ist häufig nur mit erheblichem Aufwand erkennbar, welche
Änderungen tatsächlich vorgenommen werden sollen. Eine verpflichtende Synopse
würde die Transparenz erhöhen und europaweit Prüfaufwand reduzieren.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Informationen zu der von der
Kommission vorgeschlagenen „Simplification Platform“ als neuer hochrangiger
Expertengruppe bereitzustellen und Maßnahmen für die Einbindung der Länder
vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere gebeten zu
erläutern, welche Aufgaben, Zusammensetzung, Beteiligungsrechte und
Arbeitsweise vorgesehen sind und wie eine hinreichende und umfassende Einbeziehung
der Länder und regionalen Vollzugsbehörden sichergestellt wird.
Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und
das Europäische Parlament.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (Beschlussdrucksache)