polradar

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 280/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 280/1/26 01.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk COM(2026) 380 final Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Vereinfachung der EU-Rechtsetzung und teilt das damit verbundene Ziel, das Unionsrecht einfacher, klarer, kohärenter und praxistauglicher auszugestalten. Eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ist eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Der Bundesrat begrüßt insbesondere, dass die Kommission einen stärkeren Fokus auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit legen will. EU-Rechtsetzung muss sich auf die großen grenzüberschreitenden Herausforderungen konzentrieren, bei denen ein Handeln auf Unionsebene erforderlich ist und einen erkennbaren Mehrwert bietet. Der Bundesrat betont, dass Aufwand und Nutzen neuer Regelungen in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen und bestehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen zu wahren sind. ... Der Bundesrat fordert die Kommission auf, das Subsidiaritätsfrühwarnsystem weiterzuentwickeln. Die bestehenden Fristen und Quoren erschweren eine wirksame parlamentarische Kontrolle. Stellungnahmen nationaler Parlamente sollten frühzeitig, transparent und möglichst breit verfügbar gemacht werden. Subsidiaritätsbedenken mehrerer Parlamente sollten auch unterhalb der Schwelle der sogenannten „gelben Karte“ Anlass für eine vertiefte Prüfung durch die Kommission sein. Der Bundesrat spricht sich ferner dafür aus, im Geiste der mitgliedstaatlichen Flexibilität rahmensetzende Vorgaben einer vollständigen Harmonisierung vorzuziehen. Gerade in Bereichen ohne zwingende Binnenmarkterforderlichkeit sollte die Europäische Union auf übermäßige Detailsteuerung verzichten. Unterschiedliche nationale Lösungen können Ausdruck gelebter Vielfalt sein und zugleich praxistauglichere, näher an den Vollzugsrealitäten orientierte Regelungen ermöglichen. Der Bundesrat sieht die Ankündigung der Kommission kritisch, Vertragsverletzungsverfahren bei Nichtumsetzung von Richtlinien zu intensivieren und höhere finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedstaaten anzustreben. Eine ordnungsgemäße Umsetzung komplexer Richtlinien erfordert ausreichend Zeit, sorgfältige parlamentarische Beratung und praxistaugliche Vollzugsvorbereitung. Schnellere Sanktionsmechanismen dürfen nicht dazu führen, dass Umsetzungsqualität, föderale Beteiligungsverfahren und Rechtssicherheit beeinträchtigt werden. Die Androhung noch höherer Sanktionen kann insbesondere die Umsetzungsqualität beeinträchtigen, indem die Sorge um Sanktionierung Verfahrensgeschwindigkeit vor Gründlichkeit stellen lässt. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Bürokratiefolgen neuer und bestehender EU-Rechtsakte konsequenter zu berücksichtigen. Neue Statistik-, Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten müssen wo immer möglich vermieden werden. Bestehende Mehrfachabfragen sind abzubauen, vorhandene Datenbestände besser zu nutzen. Das Prinzip der einmaligen Datenerhebung sollte in der EU-Rechtsetzung verbindlich verankert und konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat hält eine stärkere Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen, Durchsetzungsbehörden und Behördenaufgaben für geboten. Die öffentlichen Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen sind bereits erheblich belastet. Neue unionsrechtlich veranlasste Vollzugsaufgaben müssen daher strikt auf ihre Erforderlichkeit, Finanzierbarkeit und praktische Umsetzbarkeit geprüft werden - auch im Kontext ihrer Wirkung zusätzlich zu bestehenden Verpflichtungen. Wo privatrechtliche oder bestehende verwaltungsrechtliche Instrumente ausreichen, sollten diese vorrangig genutzt werden. Der Bundesrat spricht sich für eine bessere Rechtsförmlichkeit von EU- Rechtsakten aus. Rechtsakte sollten klare Begriffe verwenden, widersprüchliche Definitionen vermeiden und möglichst eindeutig gegliedert sein. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei gleichzeitiger kleinteiliger Detailregulierung erschwert die Anwendung des Rechts und belastet Wirtschaft und Verwaltung. Unnummerierte Absätze und Unterabsätze in Rechtstexten sollten vermieden werden. Der Bundesrat fordert, dass die Kommission zu jedem Änderungsvorschlag eine übersichtliche Synopse bereitstellt. Gerade bei umfangreichen Änderungsrechtsakten ist häufig nur mit erheblichem Aufwand erkennbar, welche Änderungen tatsächlich vorgenommen werden sollen. Eine verpflichtende Synopse würde die Transparenz erhöhen und europaweit Prüfaufwand reduzieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Informationen zu der von der Kommission vorgeschlagenen „Simplification Platform“ als neuer hochrangiger Expertengruppe bereitzustellen und Maßnahmen für die Einbindung der Länder vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere gebeten zu erläutern, welche Aufgaben, Zusammensetzung, Beteiligungsrechte und Arbeitsweise vorgesehen sind und wie eine hinreichende und umfassende Einbeziehung der Länder und regionalen Vollzugsbehörden sichergestellt wird. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und das Europäische Parlament.

Relationen