Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 280/26 (Beschluss)
08.09.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser
durchsetzbares EU-Regelwerk
C(2026) 6259 final
Herrn
Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 3.9.2026
C(2026) 6259 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit
dem Titel „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“
{COM(2026) 380 final}.
Ferner dankt die Kommission dem Bundesrat für seine Unterstützung der Ziele der
Mitteilung, das EU-Recht einfacher, klarer, kohärenter und besser durchsetzbar zu
gestalten, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern und unnötige Kosten zu
minimieren. Der Bundesrat befürwortet auch, dass der Fokus der Mitteilung auf der
stärkeren Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Festlegung
der EU-Rechtsrahmen liegt.
In der Stellungnahme des Bundesrats werden mehrere Prioritäten bei der Umsetzung
dieser Agenda aufgeführt und bei vielen davon macht die Kommission bereits
Fortschritte.
In den letzten Jahren hat die Kommission ihren Schwerpunkt deutlich stärker auf die
administrativen Auswirkungen ihrer Politik auf Unternehmen sowie öffentliche
Verwaltungen gelegt. Die Kommission hat sich die konkreten messbaren Ziele gesetzt,
die Verwaltungskosten allgemein um 25 % und für KMU um 35 % zu senken, und
überwacht diese systematisch. Bislang hat die Kommission die Hälfte ihres Ziels der
Verringerung des Verwaltungsaufwands für das laufende Mandat erreicht.
In der EU und in jeder Folgenabschätzung werden die Grundsätze der Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit schon seit Langem berücksichtigt. Jeder Legislativvorschlag muss
im Hinblick auf den Handlungsbedarf und die Verhältnismäßigkeit der geplanten
Maßnahme begründet werden. Dieser Ansatz wird durch umfangreiche Möglichkeiten für
Konsultationen in frühen und späten Phasen ergänzt, damit Bedenken in diesem Bereich
geäußert werden können.
zu Drucksache 280/26 (Beschluss)
Darüber hinaus wird im Zuge der Umsetzungsdialoge und Realitätschecks im Rahmen
der Vereinfachungsstrategie der Kommission aktiv nach Problemen bei der Umsetzung
gesucht. Mit dem in der Mitteilung dargelegten Ansatz der „Einfachheit der Gestaltung“
wird die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit weiter
verbessert. Dies deckt sich auch mit den Ansichten des Bundesrats in Bezug auf klare
Rechtstexte, weniger Überschneidungen, präzisere Definitionen usw. So wird
Rechtssetzungsdisziplin gewährleistet und das EU-Recht wird verständlicher sowie
leichter anzuwenden und durchzusetzen. Schließlich richtet die Kommission die neue
Vereinfachungsplattform ein. Die Plattform wird sich aus 15 Expertinnen und Experten,
Sachverständigen der Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertretern der
Beratenden Ausschüsse zusammensetzen. Die Aufforderung zur Einreichung von
Bewerbungen für Expertinnen und Experten ist nun beendet und die Kommission ist
dabei, eine Auswahl zu treffen. Die Plattform wird ihre Arbeit voraussichtlich vor Ende
des Jahres aufnehmen, um die Vereinfachungsagenda der Kommission zu unterstützen.
In Anknüpfung an den Bericht der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und
„Weniger, aber effizienteres Handeln“ verpflichtete sich die Kommission in ihrer
Mitteilung vom Oktober 20181, Antworten in aggregierter Form für die nationalen
Parlamente auszuarbeiten, wenn eine erhebliche Anzahl von ihnen (sieben Stimmen von
mindestens vier nationalen Parlamenten, ein Achtel aller den nationalen Parlamenten
zugewiesenen Stimmen) Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität äußert (unterhalb des
Schwellenwerts für die „gelbe Karte“). Doch selbst dieser viel niedrigere Schwellenwert
wurde bislang noch nie erreicht. Die aggregierte Antwort wird einen umfassenden
Überblick über alle von den jeweiligen nationalen Parlamenten geäußerten Bedenken
vermitteln, wodurch diesen Bedenken in einem öffentlichen Dokument besondere
Sichtbarkeit verliehen wird. Außerdem wird in der Antwort der Standpunkt der
Kommission zu den geäußerten Bedenken dargelegt. Die Kommission wird diese Antwort
der Öffentlichkeit sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat zugänglich machen,
damit sie bei der Vorbereitung von Legislativverhandlungen und der Beschlussfassung
berücksichtigt werden kann.
Die Kommission prüft jede Stellungnahme der nationalen Parlamente sorgfältig,
beantwortet sie ausführlich in schriftlicher Form und informiert die für die einschlägigen
Politikbereiche zuständigen Mitglieder der Kommission und Kommissionsdienststellen,
die an den entsprechenden Legislativverhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden
Organen teilnehmen, über die von den nationalen Parlamenten angesprochenen Punkte.
Die Kommission hat kürzlich ein modernes Instrument für die Online-Veröffentlichung
der Stellungnahmen und Antworten darauf entwickelt2. Dem ist hinzuzufügen, dass die
zuständigen Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kommissionsdienststellen und
– bei Legislativvorschlägen – die Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, die an
den Verhandlungen der beiden gesetzgebenden Organe teilnehmen, in jedem Fall
unverzüglich nach Eingang der Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen der
1 COM(2018) 703 final.
2 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/home_de.
3
nationalen Parlamente über die darin angesprochenen Punkte in Kenntnis gesetzt
werden.
Die Kommission teilt die Auffassung, dass neue Verwaltungsstrukturen nur dann
geschaffen werden sollten, wenn dies unbedingt erforderlich ist. In den EU-
Rechtsvorschriften können zwar gelegentlich neue Durchsetzungsaufgaben für die
nationalen Behörden vorgesehen sein, wenn dies in einer Folgenabschätzung begründet
wurde, jedoch liegt die Art und Weise, wie die nationalen Verwaltungsstrukturen
angepasst werden, weiterhin in den Händen der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat
sich die Kommission in den letzten Jahren auf die Verringerung des
Verwaltungsaufwands konzentriert.
In der Stellungnahme wird gefordert, dass zu allen Änderungsvorschlägen für
bestehende Rechtsvorschriften eine Synopse bereitgestellt wird. Allen
Legislativvorschlägen der Kommission ist eine Begründung beigefügt, in der der
Vorschlag ausführlich erläutert wird. Die beiden gesetzgebenden Organe haben sich in
der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2016
dazu verpflichtet, wesentliche Abänderungen, die sie vornehmen möchten, zu bewerten.
Ein entsprechender Ansatz wird in der Mitteilung der Kommission dargelegt.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seinen Beitrag zu dieser Agenda und lädt ihn
ein, sich an den Dialogen und Konsultationen der Kommission zu beteiligen, um seine
Ansichten und Bedenken hinsichtlich der weiteren Umsetzung dieser Agenda in der
gesamten EU vorzulegen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen
Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Valdis Dombrovskis
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
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