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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · zu280/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 280/26 (Beschluss) 08.09.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk C(2026) 6259 final Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 3.9.2026 C(2026) 6259 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“ {COM(2026) 380 final}. Ferner dankt die Kommission dem Bundesrat für seine Unterstützung der Ziele der Mitteilung, das EU-Recht einfacher, klarer, kohärenter und besser durchsetzbar zu gestalten, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern und unnötige Kosten zu minimieren. Der Bundesrat befürwortet auch, dass der Fokus der Mitteilung auf der stärkeren Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Festlegung der EU-Rechtsrahmen liegt. In der Stellungnahme des Bundesrats werden mehrere Prioritäten bei der Umsetzung dieser Agenda aufgeführt und bei vielen davon macht die Kommission bereits Fortschritte. In den letzten Jahren hat die Kommission ihren Schwerpunkt deutlich stärker auf die administrativen Auswirkungen ihrer Politik auf Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen gelegt. Die Kommission hat sich die konkreten messbaren Ziele gesetzt, die Verwaltungskosten allgemein um 25 % und für KMU um 35 % zu senken, und überwacht diese systematisch. Bislang hat die Kommission die Hälfte ihres Ziels der Verringerung des Verwaltungsaufwands für das laufende Mandat erreicht. In der EU und in jeder Folgenabschätzung werden die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit schon seit Langem berücksichtigt. Jeder Legislativvorschlag muss im Hinblick auf den Handlungsbedarf und die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme begründet werden. Dieser Ansatz wird durch umfangreiche Möglichkeiten für Konsultationen in frühen und späten Phasen ergänzt, damit Bedenken in diesem Bereich geäußert werden können. zu Drucksache 280/26 (Beschluss) Darüber hinaus wird im Zuge der Umsetzungsdialoge und Realitätschecks im Rahmen der Vereinfachungsstrategie der Kommission aktiv nach Problemen bei der Umsetzung gesucht. Mit dem in der Mitteilung dargelegten Ansatz der „Einfachheit der Gestaltung“ wird die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit weiter verbessert. Dies deckt sich auch mit den Ansichten des Bundesrats in Bezug auf klare Rechtstexte, weniger Überschneidungen, präzisere Definitionen usw. So wird Rechtssetzungsdisziplin gewährleistet und das EU-Recht wird verständlicher sowie leichter anzuwenden und durchzusetzen. Schließlich richtet die Kommission die neue Vereinfachungsplattform ein. Die Plattform wird sich aus 15 Expertinnen und Experten, Sachverständigen der Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Beratenden Ausschüsse zusammensetzen. Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für Expertinnen und Experten ist nun beendet und die Kommission ist dabei, eine Auswahl zu treffen. Die Plattform wird ihre Arbeit voraussichtlich vor Ende des Jahres aufnehmen, um die Vereinfachungsagenda der Kommission zu unterstützen. In Anknüpfung an den Bericht der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ verpflichtete sich die Kommission in ihrer Mitteilung vom Oktober 20181, Antworten in aggregierter Form für die nationalen Parlamente auszuarbeiten, wenn eine erhebliche Anzahl von ihnen (sieben Stimmen von mindestens vier nationalen Parlamenten, ein Achtel aller den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen) Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität äußert (unterhalb des Schwellenwerts für die „gelbe Karte“). Doch selbst dieser viel niedrigere Schwellenwert wurde bislang noch nie erreicht. Die aggregierte Antwort wird einen umfassenden Überblick über alle von den jeweiligen nationalen Parlamenten geäußerten Bedenken vermitteln, wodurch diesen Bedenken in einem öffentlichen Dokument besondere Sichtbarkeit verliehen wird. Außerdem wird in der Antwort der Standpunkt der Kommission zu den geäußerten Bedenken dargelegt. Die Kommission wird diese Antwort der Öffentlichkeit sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat zugänglich machen, damit sie bei der Vorbereitung von Legislativverhandlungen und der Beschlussfassung berücksichtigt werden kann. Die Kommission prüft jede Stellungnahme der nationalen Parlamente sorgfältig, beantwortet sie ausführlich in schriftlicher Form und informiert die für die einschlägigen Politikbereiche zuständigen Mitglieder der Kommission und Kommissionsdienststellen, die an den entsprechenden Legislativverhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen teilnehmen, über die von den nationalen Parlamenten angesprochenen Punkte. Die Kommission hat kürzlich ein modernes Instrument für die Online-Veröffentlichung der Stellungnahmen und Antworten darauf entwickelt2. Dem ist hinzuzufügen, dass die zuständigen Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kommissionsdienststellen und – bei Legislativvorschlägen – die Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, die an den Verhandlungen der beiden gesetzgebenden Organe teilnehmen, in jedem Fall unverzüglich nach Eingang der Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen der 1 COM(2018) 703 final. 2 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/home_de. 3 nationalen Parlamente über die darin angesprochenen Punkte in Kenntnis gesetzt werden. Die Kommission teilt die Auffassung, dass neue Verwaltungsstrukturen nur dann geschaffen werden sollten, wenn dies unbedingt erforderlich ist. In den EU- Rechtsvorschriften können zwar gelegentlich neue Durchsetzungsaufgaben für die nationalen Behörden vorgesehen sein, wenn dies in einer Folgenabschätzung begründet wurde, jedoch liegt die Art und Weise, wie die nationalen Verwaltungsstrukturen angepasst werden, weiterhin in den Händen der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat sich die Kommission in den letzten Jahren auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands konzentriert. In der Stellungnahme wird gefordert, dass zu allen Änderungsvorschlägen für bestehende Rechtsvorschriften eine Synopse bereitgestellt wird. Allen Legislativvorschlägen der Kommission ist eine Begründung beigefügt, in der der Vorschlag ausführlich erläutert wird. Die beiden gesetzgebenden Organe haben sich in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2016 dazu verpflichtet, wesentliche Abänderungen, die sie vornehmen möchten, zu bewerten. Ein entsprechender Ansatz wird in der Mitteilung der Kommission dargelegt. Die Kommission dankt dem Bundesrat für seinen Beitrag zu dieser Agenda und lädt ihn ein, sich an den Dialogen und Konsultationen der Kommission zu beteiligen, um seine Ansichten und Bedenken hinsichtlich der weiteren Umsetzung dieser Agenda in der gesamten EU vorzulegen. Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Valdis Dombrovskis Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 280/26 (Beschluss)- 3 -

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