Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes
Text
Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1191
21. Wahlperiode 12.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dario Seifert, Sascha Lensing, Sebastian Münzenmaier, Erhard
Brucker, Marcel Queckemeyer, Manfred Schiller, Thomas Stephan und der
Fraktion der AfD
Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des
Chancenaufenthaltsgesetzes
Die Bundesregierung hat in ihrem letztjährigen Bericht zur Umsetzung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für den Ausschuss für Tourismus des
Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1028030/aeab09d7a051a
921a90ba38c4249d980/79-16-10-2024-Anlage.pdf) auf eine Vielzahl
rechtlicher Anpassungen und Pilotprojekte hingewiesen. Unter anderem wurde
hinsichtlich der sogenannten Engpassberufe im Bereich Speisenherstellung,
Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mitgeteilt, dass im August 2024 etwa
34 000 Personen mit Zielberufen in diesem Bereich in Deutschland arbeitslos
seien, während der Bundesagentur für Arbeit etwa 16 000 unbesetzte Stellen im
selben Bereich gemeldet waren (ebd.). Die Lösung zur Besetzung dieser Stellen
sah die damalige Bundesregierung in vermehrter Anwerbung ausländischer
Fachkräfte sowie in einer Lockerung der Voraussetzungen für die
Einwanderung dieser. Unter anderem wurden hierfür die Westbalkanregelung (§ 26
Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) entfristet und das jährliche
Kontingent für die Inanspruchnahme der Regelung von 25 000 auf 50 000
verdoppelt (ebd.). Mit der Weiterentwicklung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden außerdem der Sachzusammenhang akademischer oder
berufsqualifizierender Abschlüsse sowie in bestimmten Fällen Sprachkenntnisse als
Voraussetzungen für Einwanderung gestrichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die Zahl der seit der Kontingenterhöhung am 1. Juni 2024
durch die entfristete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Verordnung
über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern)
eingewanderten Personen, und wie hoch ist der Anteil derer in dieser Gruppe, die keine
in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen?
2. Wie lange befanden sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach erstmaliger
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dieser (bitte
nach bis heute andauernden Tätigkeiten und abgebrochenen Tätigkeiten
sowie nach Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
3. Welchen Anteil der Einbürgerungsantragszustimmungen (außerhalb der
Westbalkanregelung und des Chancenaufenthaltsgesetzes) entfielen im
vergangenen Kalenderjahr auf sogenannte Quereinsteiger, die die Regelung zur
Streichung des berufsfachlichen Zusammenhangs (§§ 18a f. des
Aufenthaltsgesetzes) in Anspruch nahmen?
4. Über welche durchschnittlichen sprachlichen Qualifikationen verfügen
Einwanderer seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1.
Dezember 2023 bzw. nach der Streichung von Sprachkenntnissen als
Zustimmungskriterium bis heute (bitte jährlich nach Herkunftsland und Niveau
nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen haben einen Aufenthaltstitel durch Übertragung des
Chancenaufenthaltsrechts auf die Kernfamilie gemäß dem
Chancenaufenthaltsgesetz bis heute erhalten?
6. In welcher Höhe wurden seit Beginn des Jahres 2024 Gelder für geförderte
Projekte zur Gewinnung noch auszubildender Arbeitskräfte aus dem
Ausland für den Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und
Hotellerie aufgewendet (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?
7. In welchem Verhältnis befindet sich die Zahl angeworbener Ausländer mit
Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und
Hotellerie zu den nach Kenntnis der Bundesregierung unbesetzten Stellen in
diesem Bereich in Deutschland (bitte Anzahl der Stellen nach jeweils
genanntem Unterbereich aufschlüsseln)?
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige mit Zielberuf im Bereich
Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind derzeit nach Kenntnis
der Bundesregierung unbeschäftigt (vgl. Vorbemerkung der Fragensteller)?
Berlin, den 7. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Dario Seifert (Kleine Anfrage)
- asked ← Erhard Brucker (Kleine Anfrage)
- asked ← Manfred Schiller (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Queckemeyer (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Münzenmaier (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Stephan (Kleine Anfrage)
- authored ← Dario Seifert
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Sascha Lensing
- part_of_vorgang → Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes (Kleine Anfrage)