Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung
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Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/837
21. Wahlperiode 10.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Silvia Rietenberg, Lamya Kaddor, Filiz Polat,
Sandra Stein, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Dr. Konstantin
von Notz, Marlene Schönberger, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Julian Joswig
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung
Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels und eines
zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen.
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jährlich mindestens 400 000
zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, um die Lücken auf
dem Arbeitsmarkt zu schließen und den Wohlstand sowie die
Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern (vgl. Demografische Entwicklung lässt das
Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, S. 2, doku.iab.de/kurzber/2021/kb202
1-25.pdf).
Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV) i. V. m. § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)), ermöglicht seit
2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu
regulärer Beschäftigung – unabhängig von formalen Qualifikationen auf Grundlage
eines konkreten Arbeitsangebots (vgl. www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fac
hkraefte-ausland/westbalkanregelung). Die Regelung wurde eingeführt, um
einerseits die Zahl der Asylanträge aus den genannten Staaten zu senken und
andererseits dem Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft flexibel zu
begegnen (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und
Betriebsfallstudien, S. 20, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikati
onen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf?__blo
b=publicationFile&v=1#page=19). Mit der Weiterentwicklung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6500) wurde die Regelung
und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln pro
Kalenderjahr verdoppelt (§ 26 Absatz 2 BeschV).
Die Fragesteller bewerten die Westbalkanregelung als Erfolg: Von Januar 2016
bis Juni 2019 wurden im Rahmen der Westbalkanregelung rund 205 000
Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt. Da ein
Teil der Westbalkanstaaten kurz vor Einführung der Westbalkanregelung als
„sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden und sich die Bedingungen für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zeitgleich
verändert haben, muss dies allerdings nicht bedeuten, dass der Rückgang der
Asylerstanträge allein oder im Wesentlichen durch die Einführung der
Westbalkanregelung bedingt ist (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung:
Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.ssoar.info/ssoar/bitstream/hand
le/document/68998/ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluie-rung_der_Westbalkanre
gelung_Registerdatenanalyse_und.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ss
oar-2020-brucker_et_al-Evaluierung_der_Westbalkanregelung_Registerdatena;
IAB-Kurzbericht 16/2020, S. 1 f., doku.iab.de/kurzber/2020/kb1620.pdf). Für
Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel kann die Regelung eine große
Hilfestellung sein, beispielsweise für das Baugewerbe oder die Tourismusbranche.
Allein im Gastgewerbe fehlen etwa 65 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Gastronomie (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/gastgewerb
e-hotels-gaststaetten-mitarbeitermangel-100.html). Dass die
Westbalkanregelung gerade in diesen Bereichen einen wichtigen Beitrag leistet, zeigt sich
daran, dass rund 13 Prozent der über diese Regelung nach Deutschland
gekommenen Beschäftigten im Gastgewerbe tätig sind, insbesondere in Hotels und
der Gastronomie (IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-
Kurzbericht, S. 4, iab.de/presseinfo/westbalkanregelung-mehr-als-die-haelfte-ar
beitet-als-fachkraft/). Die Integration der Beschäftigten aus dem Westbalkan
gelingt nachweislich gut: Die Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus
dem Westbalkan lag im Dezember 2024 bei 58,8 Prozent und übertrifft damit
das Niveau anderer ausländischer Gruppen (vgl. IW-Kurzbericht 2025, S. 2,
www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-K
urzbericht_2025-Zuwanderung-Westbalkan.pdf).
Vor dem Hintergrund des fortwährenden und sich immer weiter
intensivierenderen Arbeitskräftemangels und des Erfolgs der Westbalkanregelung stellt sich
die Frage, warum die Koalition aus CDU, CSU und SPD in der 21.
Legislaturperiode plant, das Kontingent der Regelung auf 25 000 Personen pro Jahr zu
halbieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung das Kontingent
der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbieren?
b) Ab wann soll das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000
Menschen pro Jahr halbiert werden?
c) Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?
2. Wie viele Anträge auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der
Westbalkanregelung wurden in den Jahren 2016 bis 2024 gestellt, wie
viele davon wurden genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen (bitte
jeweils nach Jahr und nach Herkunftsstaat und Gründen aufschlüsseln)?
3. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags von
Antragsstellung bis Antragsgenehmigung bis hin zur Visavergabe pro
Auslandsvertretung (bitte für die Jahre 2016 bis 2024 einzeln angeben und
nach Herkunftsstaat aufschlüsseln)?
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Bearbeitungsdauer von Visaanträgen und der Anzahl zurückgezogener Anträge,
und wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang?
5. Auf welche Branchen verteilen sich die über die Westbalkanregelung
eingewanderten Beschäftigten (bitte pro Branche die absoluten und relativen
Zahlen für die Jahre 2016 bis 2024 angeben)?
6. Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten nach der
Westbalkanregelung in den Jahren 2016 bis 2024 abgeschlossen (bitte nach
Saisonarbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag bis 12 Monate, befristeter
Arbeitsvertrag bis 24 Monate, befristeter Vertrag über 24 Monate, unbefristeter
Arbeitsvertrag und bitte für die einzelnen Branchen aufschlüsseln)?
7. a) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor
Ablauf beendet und wurden arbeitslos, ohne eine Nachfolgebeschäftigung
anzunehmen (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?
b) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 Sozialleistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Arbeitslosengeld I nach dem Dritten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt, und wie viele Anträge
wurden genehmigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln
angeben)?
c) Wie viele Beschäftigte wurden seit 2016 von ihren Arbeitgebern vor
Ablauf des Arbeitsvertrages gekündigt (bitte pro Jahr und für jede
Branche einzeln angeben)?
8. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf
beendet, um den Arbeitsplatz zu wechseln (bitte pro Jahr und für jede
Branche einzeln angeben)?
9. Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 einen Antrag auf Verlängerung des
Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte
pro Jahr angeben)?
10. a) Wie ist das Alter der in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie in
der Bau- und Tourismusbranche Beschäftigten (im Zeitraum von 2016
bis 2024; bitte nach Herkunftsregion, nach Alterskohorten und Jahr
aufschlüsseln)?
b) Wie viele der Beschäftigten (2016 bis 2024) sind männlich, weiblich
oder divers (bitte nach Jahr und Herkunftsregion differenzieren)?
c) Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die Beschäftigten
(unterteilt nach Schulabschluss, Berufsabschluss, Hochschulabschluss,
Promotion)?
11. Wie viele Verdachtsfälle von Scheinbeschäftigung wurden seit 2016
registriert, und wie viele führten zu Rückführungen oder Strafverfolgung (bitte
aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der vereinfachten
Arbeitskräftezuwanderung aus den sechs Balkanstaaten gemäß der
Westbalkanregelung angesichts des massiven Arbeitskräftemangels in
Deutschland?
13. Wie möchte die Bundesregierung den hohen Arbeitskräftebedarf,
insbesondere im Baugewerbe und in der Tourismus- und Pflegebranche, in
denen Betriebe vor allem auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten
angewiesen sind, sicherstellen (bitte erläutern)?
14. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit
2016 eine Beschäftigung in der Tourismusbranche inklusive Hotellerie
und Gastronomie aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der
Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung und bitte pro Jahr
angeben)?
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Tourismusbranche, insbesondere Hotellerie und Gastronomie, falls das Kontingent
der Westbalkanregelung auf 25 000 Personen pro Jahr reduziert wird?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung und
nachhaltige Integration von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im
deutschen Tourismussektor weiter zu fördern?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität des
deutschen Tourismussektors für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten
zu steigern, und wie sollen bürokratische Hürden im Visumverfahren für
Saison- und Dauerbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie
abgebaut werden?
18. Auf welche Berufszweige in der Tourismusbranche verteilen sich
Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen
sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr
angeben)?
19. Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit
2016 eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen
aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der
Westbalkanregelung angeben)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den
Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Gesundheits- und
Pflegebranche in Deutschland?
21. Auf welche Berufszweige in der Baubranche verteilen sich
Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind,
seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr
angeben)?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den
Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Bautätigkeit in
Deutschland, insbesondere im Wohnungsbau und Infrastrukturbereich (bitte
erläutern)?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen
Engpass an ungelernten oder angelernten Arbeitskräften im Baugewerbe zu
kompensieren, falls das Westbalkankontingent wieder halbiert wird?
24. Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für die
Bauwirtschaft, sollte das Kontingent reduziert werden – insbesondere im
Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten?
25. Wieso schafft die Bundesregierung legale Zugangswege nach Deutschland
ab oder begrenzt diese, wenn sie doch eigentlich in erster Linie die
sogenannte illegale Migration begrenzen wollte (vgl. S. 92 des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des von ihr
eingeschlagenen Kurses in der Migrationspolitik auf die Attraktivität des deutschen
Arbeitsmarktes für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland?
Berlin, den 9. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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