Bodenschutz, Edaphon und CO2-Bilanzierung beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur
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Bodenschutz, Edaphon und CO2-Bilanzierung beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6493
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Bodenschutz, Edaphon und CO2-Bilanzierung beim Ausbau erneuerbarer
Energien und der Stromnetzinfrastruktur
Böden erfüllen aus Sicht der Fragesteller zentrale ökologische, wirtschaftliche
und agrarische Funktionen. Sie speichern Wasser, stellen Nährstoffe bereit,
bilden die Grundlage landwirtschaftlicher Erzeugung, binden Kohlenstoff CO2)
und dienen als Lebensraum für Bodenorganismen. Der „Bodenatlas 2024“
beschreibt Böden als lebenswichtige Ressource und hebt hervor, dass Humus
Wasser speichert, Nährstoffe bereitstellt, die Bodenstruktur fördert und dadurch
gesundes Pflanzenwachstum ermöglicht (www.boell.de/sites/default/files/2024-
05/bodenatlas2024_ii_v03_b.pdf).
Nach der im Jahr 2026 aktualisierten Darstellung des Umweltbundesamtes
waren Ende 2024 in Deutschland 52 266 Quadratkilometer als Siedlungs- und
Verkehrsfläche ausgewiesen; davon waren nach Angaben der
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder etwa 45 Prozent versiegelt. Versiegelte
Böden können ihre natürlichen Funktionen nur noch eingeschränkt oder gar
nicht erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Wasserhaushalt, Bodenleben,
Filter- und Pufferfunktionen sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit (www.umwel
tbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/b
oden/bodenversiegelung).
Der Ausbau sogenannter erneuerbarer Energien, die Verdichtung der
Stromnetzinfrastruktur sowie die zunehmende Errichtung unterirdischer Übertragungs-
und Verteilnetze können nach Ansicht der Fragesteller je nach Vorhaben,
Standort und Bauweise mit erheblichen Eingriffen in Böden,
landwirtschaftliche Nutzflächen und gewachsene Kulturlandschaften verbunden sein. Die
Bundesnetzagentur teilte 2024 mit, dass im Rahmen der Strategischen
Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan 2023 – 2037/2045 die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen von 185 Netzausbaumaßnahmen bewertet wurden, darunter
143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 See- beziehungsweise
Erdkabelmaßnahmen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20
240531_Umweltbericht.html).
Die Bundesregierung erklärte 2026, sie wolle den Stromnetzausbau effizienter
und schneller gestalten und dabei stärker auf Freileitungen statt Erdkabel setzen
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbau-stromnetze-2426546).
Neben der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme durch Windenergieanlagen,
Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Umspannwerke, Konverterstationen,
Baustellenflächen, Zuwegungen und Netzanschlüsse betrifft dies insbesondere
großräumige Erdkabeltrassen. Im Wissenschaftsdialog Umwelt der
Bundesnetzagentur wurden 2024 ausdrücklich Erdkabel-Umwelt-Interaktionen, thermische
Kabelemissionen, hydrothermische Bodenparameter und Bettungsmaterialien
behandelt (www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltungen/2
024/Widi/Praesentation_Wuttke.pdf?__blob=publicationFile). Photovoltaik-
Freiflächenanlagen können nach einer BfN-Veröffentlichung (BfN =
Bundesamt für Naturschutz) aus dem Jahr 2024 insbesondere während der Bau- und
Rückbauphase Auswirkungen auf das Schutzgut Boden entfalten (www.natur-u
nd-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/01_Skripte/BfN_Sc
hriften-705-Photovoltaik-Freiflaechenanlagen-2024.pdf). Die Gesamtheit der
im Boden lebenden Organismen wird als Edaphon bezeichnet; dazu zählen
Bodenflora und Bodenfauna.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode
sieht vor, den Ausbau „erneuerbarer Energien“ fortzuführen, die Netze zu
modernisieren und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Zugleich heißt es dort, der Ausbau „erneuerbarer Energien“ solle „netzdienlich“
erfolgen, Netze sollten „kosteneffizient“ ausgebaut werden, und bei neu zu
planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetzen solle geprüft
werden, wo eine Umsetzung als Freileitung möglich sei (www.koalitionsvertrag20
25.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Diese
Aussagen zeigen den Fragestellern, dass die Bundesregierung technische,
ökologische, wirtschaftliche und finanzielle Varianten des Netzausbaus politisch neu
gewichten will. Aus Sicht der Fragesteller muss dabei auch geprüft werden,
welche Folgen Erdkabel und Freileitungen jeweils für Böden,
Bodenorganismen, Flächenverbrauch, landwirtschaftliche Nutzung, Baukosten,
Betriebsrisiken und langfristige Wiederherstellungskosten haben.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Rahmenpapier „Bodenschutz beim
Stromnetzausbau“ darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung des vorsorgenden
und nachsorgenden Bodenschutzes die Akzeptanz der Erdverkabelung
verbessern und damit den Stromnetzausbau insgesamt beschleunigen könne. Zugleich
werden dort baubedingte und anlagebedingte Auswirkungen wie
Bodenverdichtung, Bodenvermischung, Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt und die
Wärmeabgabe von Erdkabeln thematisiert (www.netzausbau.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Fachpublikationen/Bodenpapier_2020.pdf?__blob=publication
File).
Für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, Grundeigentümer,
Netzbetreiber, mittelständische Tiefbauunternehmen und energieintensive Betriebe
sind aus Sicht der Fragesteller die Folgen des Netzausbaus nicht nur
ökologische, sondern auch wirtschaftliche Fragen. Bodenschäden, Drainageschäden,
Ertragsausfälle, Bewirtschaftungserschwernisse, langfristige Einschränkungen
der Nutzbarkeit und ungeklärte Entschädigungsfragen können die Akzeptanz
und die Kosten von Energieinfrastrukturprojekten erheblich beeinflussen.
Zugleich muss nach Ansicht der Fragesteller die Bundesregierung darlegen, ob die
von ihr ausgewiesenen „Klimaschutzwirkungen“ sogenannter erneuerbarer
Energieanlagen und Netzinfrastrukturen die CO2-Wirkungen von
Bodeneingriffen vollständig berücksichtigen. Dazu gehören für die Fragesteller potenzielle
Freisetzungen von Bodenkohlenstoff durch Aushub, Umlagerung, Verdichtung,
Drainage, Versiegelung, Humusabbau, veränderte Bodenfeuchte und die
Beeinträchtigung biologischer Bodenaktivität.
Aus Sicht der Fragesteller besteht daher ein erhebliches parlamentarisches
Informationsinteresse daran, welche Erkenntnisse die Bundesregierung seit der
Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9179 gewonnen hat, wie diese
Erkenntnisse in den Ausbau „erneuerbarer Energien“ und der Stromnetzinfrastruktur
einfließen, welche Rolle das Edaphon in Planungs-, Genehmigungs-,
Monitoring-, Förder- und Bilanzierungsverfahren spielt und ob die
Bundesregierung den Bodenschutz bei der Beschleunigung der Energiewende-
Infrastruktur ausreichend berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswirkungen des
Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien und der
Stromnetzinfrastruktur auf Bodenfunktionen, Bodenorganismen, Humusgehalt,
Bodenwasserhaushalt und landwirtschaftliche Nutzbarkeit vor?
2. Welche Arbeitsdefinition des Begriffs „Edaphon“ verwendet die
Bundesregierung in ihrem Verwaltungshandeln, in Ressortforschungsvorhaben, in
Förderprogrammen sowie in Stellungnahmen zu Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Bereich sogenannter erneuerbarer Energien und
Stromnetzinfrastruktur?
3. In welchen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Leitfäden,
Fachkonventionen oder ressortinternen Arbeitshilfen des Bundes wird das
Edaphon nach Kenntnis der Bundesregierung ausdrücklich oder mittelbar
als Schutzgut bei Energieinfrastrukturvorhaben berücksichtigt?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9179, wonach die
Datenlage zur Biodiversität im Boden unvollständig sei, für die
Bewertung von Bodeneingriffen beim Ausbau sogenannter erneuerbarer
Energien und der Stromnetze?
5. Welche seit 2019 gewonnenen Erkenntnisse zu Bodenbiodiversität,
Bodenorganismen, Humusgehalt, Bodenwasserhaushalt und
Bodenfruchtbarkeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung,
Genehmigung und Bewertung von Energieinfrastrukturprojekten berücksichtigt?
6. Welche Forschungsprojekte, Gutachten, Ressortforschungsvorhaben oder
externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2019
zu Auswirkungen von Erdkabeln, Freileitungen, erneuerbaren
Energieanlagen oder Netzinfrastruktur auf Bodenfunktionen und Bodenorganismen
beauftragt oder gefördert?
7. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus der Strategischen
Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan 2023 – 2037/2045 hinsichtlich der
Auswirkungen von Freileitungen, Erdkabeln sowie See- und
Erdkabelmaßnahmen auf Böden, landwirtschaftliche Nutzflächen und
Bodenorganismen vor?
8. Welche konkreten Bodenschutzkriterien werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Variantenvergleichen zwischen Erdkabeln und
Freileitungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen
berücksichtigt?
9. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung
Bodenfunktionen, Bodenkohlenstoff, Flächeninanspruchnahme, landwirtschaftliche
Nutzung, Baukosten, Betriebskosten, Reparaturfähigkeit und
Wiederherstellungskosten in den Wirtschaftlichkeits- und Variantenvergleichen
zwischen Erdkabeln und Freileitungen?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der 2026
erklärten Zielsetzung, beim Stromnetzausbau stärker auf Freileitungen, statt
auf Erdkabel zu setzen, für Bodenschutz, landwirtschaftliche Nutzung und
langfristige Folgekosten?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu betriebsbedingter
Bodenerwärmung durch Erdkabeltrassen vor, insbesondere zu
Temperaturveränderungen im Wurzelraum, Veränderungen der Bodenfeuchte,
Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen und Folgen für landwirtschaftliche
Erträge?
12. Welche technischen Vorgaben oder Empfehlungen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung für Bettungsmaterialien, Kabeltiefe,
Trassenbreite, thermische Auslegung, Rückverfüllung und Rekultivierung, um
Wärmeeffekte und Veränderungen des Bodenwasserhaushalts bei Erdkabeln
zu begrenzen?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen oder geplant,
um einer Austrocknung des Erdbodens infolge betriebsbedingter
Wärmeabgabe von Erdkabeln vorzubeugen?
14. In wie vielen Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz, dem
Energieleitungsausbaugesetz oder dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Übertragungsnetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2019 bodenkundliche Baubegleitungen, Bodenschutzkonzepte oder
langfristige Bodenmonitorings angeordnet oder durchgeführt?
15. Welche Mindestanforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Zuständigkeit an Monitoringkonzepte für Bodentemperatur,
Bodenfeuchte, Bodenverdichtung, Humusgehalt und biologische Bodenaktivität
bei Erdkabelvorhaben?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswirkungen von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf das Schutzgut Boden vor,
insbesondere hinsichtlich Bauphase, Rückbauphase, Bodenverdichtung,
Versiegelung, Humusentwicklung und landwirtschaftlicher Anschlussnutzung?
17. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu dauerhaften und temporären
Flächeninanspruchnahmen durch Windenergieanlagen, Freiflächen-
Photovoltaikanlagen, Netzanschlüsse, Umspannwerke, Konverteranlagen,
Erdkabeltrassen, Baustellenflächen und Zuwegungen seit dem Jahr 2019
vor?
18. Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung, um die
Flächeninanspruchnahme durch sogenannte erneuerbare Energieanlagen und
Stromnetzinfrastruktur bundesweit zu erfassen und in energiepolitische
Entscheidungen einzubeziehen?
19. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Eingriffe
in Böden, Bodenorganismen, Humusvorräte und Bodenwasserhaushalt bei
Klimabilanzen, Lebenszyklusanalysen oder CO2-Bewertungen von
Anlagen sogenannter erneuerbarer Energieerzeugung und zugehöriger
Netzinfrastruktur berücksichtigt?
20. Wird die mögliche Freisetzung von Bodenkohlenstoff durch Aushub,
Umlagerung, Verdichtung, Drainagewirkungen, Versiegelung, Humusabbau
oder Veränderung des Bodenwasserhaushalts bei der Bewertung von
Erdkabelprojekten, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen
an Land durch Bundesbehörden quantifiziert?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Auswirkungen durch
die sogenannte Energiewende bedingter Bodeneingriffe auf kleine und
mittlere landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere hinsichtlich
Ertragsausfällen, Bewirtschaftungserschwernissen, Bodenverdichtung,
Drainageschäden, Nutzungseinschränkungen und Entschädigungsfragen?
22. Welche ressortinternen oder ressortübergreifenden Abstimmungen fanden
seit Beginn der 21. Wahlperiode zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN),
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), der
Bundesnetzagentur, dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz,
Thünen-Institut und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe zu Bodenfolgen des Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien
und der Stromnetze statt?
Berlin, den 11. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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