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Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5035 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand Deutscher Bundestag Drucksache 21/5035 21. Wahlperiode 26.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Dietz und der Fraktion der AfD Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand Die geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) A- Nord, DolWin4 und BorWin4 – mit einer Länge von rund 300 Kilometern und einer Übertragungsleistung von 2 Gigawatt – zählen zu den größten Energieinfrastrukturprojekten Deutschlands. Sie sollen Strom von der Nordsee über Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen transportieren. Diese Projekte haben weitreichende ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt, Landwirtschaft und Mittelstand (www.badenova.de/blog/vort eile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.badenova.de/blog/vorteile-un d-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.baden-wuerttemberg.nabu.de/imperi a/md/content/badenwuerttemberg/themen/energie/2024-07-18_faktenchec k.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Eingriffe durch die Bauarbeiten der HGÜ-Trassen A-Nord, DolWin4 und Bor- Win4 auf landwirtschaftliche Nutzflächen und private Grundstücke möglichst gering zu halten (www.nabu.de/news/2023/01/32822.html)? 2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit den genannten HGÜ-Vorhaben eingeleitet wurden und werden und welche Entschädigungsmodelle für betroffene Eigentümer gelten (www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__45.html)? 3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung zu den Rodungsflächen im Rahmen des Leitungsbaus vor, insbesondere zur Differenzierung zwischen intensiv genutztem Wirtschaftswald und weniger intensiv genutzten Waldflächen (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abs chnitt=Abschnitt+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)? 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Hektar intensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche (z. B. Ackerland) sowie extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen vor, die durch die HGÜ-Projekte dauerhaft oder temporär in Anspruch genommen werden (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abschnitt=Abschnitt +NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen künftig vollständig für die intensive Nutzung verloren gehen könnten, weil sie nur noch extensiv bewirtschaftet werden dürfen (https://mleuv.brandenburg.de/ sixcms/media.php/9/Arbeitshilfe-Betriebsintegrierte-Kompensation.pdf)? a) Wenn ja, von wie viel Hektar landwirtschaftlicher Fläche geht die Bundesregierung aus? b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber? 6. Welche Gesamtfläche extensiv genutzter landwirtschaftlicher Areale ist nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorhaben betroffen (www.nat ur-und-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/01_Skripte/ BfN_Schriften_700_Flaechen_Massnahmen_oekologisches_Trassenmange ment_Stromnetzausbau.pdf)? 7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Verlust von Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen vor, die nicht als Wald eingestuft werden, aber dennoch durch die Umsetzung der HGÜ-Projekte entfernt werden müssen (https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/windenergieanl agen-nicht-vereinbar-mit-den-natur-und-artenschutzbelangen-in-waeld ern/)? 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten Kompensationsmaßnahmen vor, die für die jeweils wegfallenden Flächen und Gehölzstrukturen vorgesehen sind, und wie hoch sind die dafür erwarteten Kosten (www.bverwg.de/pm/2024/44)? 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bau und Betrieb von Windenergie- und Netzausbauprojekten nicht zur Gefährdung von Artenschutz und Ökosystemen in FFH-Gebieten (FFH = Fauna-Flora-Habitat), Natura 2000-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten führt (www.nabu.de/ news/2023/01/32822.html)? Berlin, den 11. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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