Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand
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Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5035
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert,
Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Dietz und der Fraktion der AfD
Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-
Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren
finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand
Die geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) A-
Nord, DolWin4 und BorWin4 – mit einer Länge von rund 300 Kilometern und
einer Übertragungsleistung von 2 Gigawatt – zählen zu den größten
Energieinfrastrukturprojekten Deutschlands. Sie sollen Strom von der Nordsee über
Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen transportieren. Diese Projekte haben
weitreichende ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen auf
Bevölkerung, Umwelt, Landwirtschaft und Mittelstand (www.badenova.de/blog/vort
eile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.badenova.de/blog/vorteile-un
d-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.baden-wuerttemberg.nabu.de/imperi
a/md/content/badenwuerttemberg/themen/energie/2024-07-18_faktenchec
k.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Eingriffe durch die Bauarbeiten der HGÜ-Trassen A-Nord, DolWin4 und Bor-
Win4 auf landwirtschaftliche Nutzflächen und private Grundstücke
möglichst gering zu halten (www.nabu.de/news/2023/01/32822.html)?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Enteignungsverfahren im
Zusammenhang mit den genannten HGÜ-Vorhaben eingeleitet wurden und
werden und welche Entschädigungsmodelle für betroffene Eigentümer
gelten (www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__45.html)?
3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung zu den
Rodungsflächen im Rahmen des Leitungsbaus vor, insbesondere zur Differenzierung
zwischen intensiv genutztem Wirtschaftswald und weniger intensiv
genutzten Waldflächen (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abs
chnitt=Abschnitt+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)?
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
Hektar intensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche (z. B. Ackerland)
sowie extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen vor, die durch die
HGÜ-Projekte dauerhaft oder temporär in Anspruch genommen werden
(www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abschnitt=Abschnitt
+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hektar
landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen künftig
vollständig für die intensive Nutzung verloren gehen könnten, weil sie nur
noch extensiv bewirtschaftet werden dürfen (https://mleuv.brandenburg.de/
sixcms/media.php/9/Arbeitshilfe-Betriebsintegrierte-Kompensation.pdf)?
a) Wenn ja, von wie viel Hektar landwirtschaftlicher Fläche geht die
Bundesregierung aus?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
6. Welche Gesamtfläche extensiv genutzter landwirtschaftlicher Areale ist
nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorhaben betroffen (www.nat
ur-und-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/01_Skripte/
BfN_Schriften_700_Flaechen_Massnahmen_oekologisches_Trassenmange
ment_Stromnetzausbau.pdf)?
7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Verlust von
Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen vor, die nicht als Wald eingestuft
werden, aber dennoch durch die Umsetzung der HGÜ-Projekte entfernt werden
müssen (https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/windenergieanl
agen-nicht-vereinbar-mit-den-natur-und-artenschutzbelangen-in-waeld
ern/)?
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten
Kompensationsmaßnahmen vor, die für die jeweils wegfallenden Flächen
und Gehölzstrukturen vorgesehen sind, und wie hoch sind die dafür
erwarteten Kosten (www.bverwg.de/pm/2024/44)?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bau und Betrieb von
Windenergie- und Netzausbauprojekten nicht zur Gefährdung von
Artenschutz und Ökosystemen in FFH-Gebieten (FFH = Fauna-Flora-Habitat),
Natura 2000-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten führt (www.nabu.de/
news/2023/01/32822.html)?
Berlin, den 11. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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