Zerstörung der Lebensräume verhindern - Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen
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Zerstörung der Lebensräume verhindern - Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3146
21. Wahlperiode 05.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Olaf Hilmer, Sebastian
Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René
Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Zerstörung der Lebensräume verhindern – Wind- und Photovoltaikindustrie
zurückdrängen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für unsere Heimat, Landschaft, Natur und Artenvielfalt ist kein Platz mehr –
stattdessen breiten sich Wind- und Solarindustrie epidemisch aus. Politische Vorarbeit
leisteten seinerzeit Olaf Scholz und Dr. Robert Habeck, die die wirtschaftliche
Transformation durch Klimaneutralität anpriesen und im selben Atemzug forderten, dass pro Tag
vier bis fünf neue Windindustrieanlagen sowie mindestens 40 Fußballfelder mit
Photovoltaik entstehen müssten.1
Der Begriff Transformation2 gehört zum Standardrepertoire selbsternannter
„Klimaretter“. Seit Jahren hält er her, um Zerstörungen durch politisch forcierten
Strukturwandel zu bemänteln. Dass die aktuelle Bundesregierung Genehmigungsbehörden vor
„überbordenden Schadensersatzforderungen“ zu schützen gedenkt, verdeutlich den
anhaltenden Willen, die Durchsetzung von Natur-, Umwelt- und Heimatschutz nebst
zugehörigem Bürgerprotest per Bundesgesetz zu erschweren.3
Wind- und Solarindustrieanlagen werden von Ideologen, Lobbyisten und global
agierenden Vermögensverwaltern verantwortet,4 aber bestenfalls im Vorbeifahren oder
Überflug erlebt. Die Menschen vor Ort hingegen müssen tagaus, tagein mit den Folgen
leben. Ihnen werden Ruhe, Geborgenheit und Heimat geraubt.
Das ganze Ausmaß der Landschaftszerstörung wird erst eingedenk der Tatsache
deutlich, dass es nicht nur um die Fläche geht, sondern um eine weitrechende visuelle Ver-
1 Deutschlandfunk: Scholz mahnt mehr Tempo bei Energiewende und Klimaschutz an; www.deutschland-
funk.de/scholz-mahnt-mehr-tempo-bei-energiewende-und-klimaschutz-an-104.html; Zugriff am 22. August
2025. Die Zitate stammen aus einer Pressekonferenz zum Abschluss einer Kabinettsklausur der
„Ampelkoalition“ auf Schloss Meseberg im August 2023.
2 Störungen tradierter, gewachsener Strukturen aller Art werden seit über einem Jahrzehnt auf breiter Front als
„Diversität“ bejubelt. Als eine Art bauliche „Diversitätsagenda“ und Element eines Zerstörungsprozesses
(Transformation) erscheint in diesem Zusammenhang auch die „Klimaschutz“-Infrastruktur.
3 CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
21. Wahlperiode; S. 32.
4 Vergleiche hierzu: Bojanowski, Axel: Was Sie schon immer übers Klima wissen wollten. Aber bisher nicht
zu fragen wagten. Der Klimawandel zwischen Lobbygruppen und Wissenschaft; 3. Aufl.; Berlin: Westend;
2024.
schmutzung. Jede einzelne Windindustrieanlage verhindert das Einfühlen5 und zerstört
in ihrem wahrnehmbaren Wirkungsraum kilometerweit die Bettung der Landschaft.
Deutsche Lebendräume kippen durch Wind- und Photovoltaikindustrie in
austauschbare, gesichtslose „Nicht-Orte“ um: „So wie ein Ort durch Identität, Relation und
Geschichte gekennzeichnet ist, so definiert ein Raum, der keine Identität besitzt und sich
weder als relational noch als historisch bezeichnen lässt, einen Nicht-Ort […] also
Räume, die selbst keine anthropologischen Orte sind und […] die alten Orte nicht
integrieren.“6
Um dem entgegenzuwirken, muss Natur-, Landschafts- und Heimatschutz einen
höheren Stellenwert bekommen. Die „Landscape Character Assessments“ 7
Großbritanniens zum Beispiel bewerten das jeweilige Landschaftsbild beziehungsweise dessen
Charakter unter Beachtung des menschlichen Erlebens und Wahrnehmens.
Landschaften werden als organischer Bestandteil des kulturellen Erbes anerkannt und zur
einfühlsamen Planung, Gestaltung und Bewirtschaftung aufgerufen.
In diesem Kontext erscheint die seinerzeitige Entscheidung8 der „Organisation der
Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation“ (UNE-
SCO) als konsequent und angemessen, das „Dresdener Elbtal“ von der Liste des
Weltkulturerbes zu streichen, nachdem ein Brückenbauprojekt gegen jahrelangen
Bürgerprotest9 durchgesetzt worden war.
Das Dresdener Elbtal ist aus Sicht der UNESCO nach Bau der Brücke demnach mit
Bedrohungen konfrontiert, die sich nachteilig auf seine Eigenschaften auswirken
können. Solche sind unter anderem das Fehlen einer Erhaltungspolitik, bedrohliche
Auswirkungen von Raumordnungsprojekten und bedrohliche Auswirkungen der
Stadtplanung.10
Enoch zu Guttenberg beschrieb seinerzeit ebenfalls trefflich die zerstörerische
Wirkung der Großtechnik der sogenannten erneuerbaren Energien. Betroffene
Landschaften erscheinen ruiniert, verspargelt, verspiegelt, verdrahtet. Er erinnerte die Deutschen
an ihre Seele, die sich nach intakten Landschaften zum Leben sehnt: „Zwei Prozent
der Landesfläche für Windparks, das sind 100 Prozent Landschaftszerstörung, 100
Prozent Naturzerstörung, 100 Prozent Heimatverlust.“ 11 Identität und geglückte
Symbiosen, so Guttenberg weiter, erwüchsen aus dem harmonischen Zusammenklingen
von Natur, Landschaft und Kultur.
Ganz in diesem Geiste dieser „notwendige Transformation“ etikettierten Zerstörungen
sind auch die Rodungen von Wäldern. Die Bundesregierung verfügt12 über keine Da-
5 Hier sei auf die Diskurse der Ideengeschichte, Philosophie, Phänomenologie, Raumtheorie, Ästhetik oder
auch Gefühls- und Hirnforschung verwiesen, die im Landschafts-Verwertungsbetrieb der sogenannten
Klimaschützer keine Rolle spielen.
6 Marc Augé: Nicht-Orte; 5. Aufl.; München: Beck; 2019; S. 83.
7 Government United Kingdom – Department for Environment, Food & Rural Affairs: Guidance Landscape
and seascape character assessments www.gov.uk/guidance/landscape-and-seascape-character-assessments;
Zugriff am 26. August 2025.
8 UNESCO: Convention concerning the protection the world cultural and natural hertiage, World Heritage
Committee; 33 session; Seville 22.-30.6.2009; https://whc.unesco.org/archive/2009/whc09-33com-20e.pdf;
S. 43; Zugriff am 12. September 2025. Zitat: „[…] that the construction project of the Waldschlösschen
Bridge would irreversibly damage the Outstanding Universal Value and integrity of the property in
accordance with Paragraph 179 (b) of the Operational Guidelines […].“
9 Sächsische Zeitung online: Heftiger Widerstand gegen Waldschlösschen-Brücke; 13.9.2003; www.saechsi-
sche.de/plus/heftiger-widerstand-gegen-waldschloesschen-bruecke-537482.html; Zugriff am 12. September
2025.
10 UNESCO: The Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention;
https://whc.unesco.org/document/190976; Zugriff 12. September 2025.
11 Enoch zu Guttenberg: Irrungen, Wirrungen – Das EEG und der Verlust von Natur und Kultur; https://umwelt-
watchblog.de/wp-content/uploads/Enoch-zu-Guttenberg-Brandenburger-Rede.pdf; Zugriff am 12.
September 2025.
12 Deutscher Bundestag – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion:
Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten; Bundestagsdrucksache 21/1173; Zugriff am 12. September 2025.
ten hierzu und verweist auf die Länder, obwohl beispielsweise der Reinhardswald
massiv betroffen ist. Ersatzaufforstung wird als Kompensation genannt, dabei ist klar, dass
neue Wälder Jahrzehnte brauchen und zunächst der Artenvielfalt abträglich sind; ganz
zu schweigen vom besonderen Geist eines Ortes (Genius loci), der sich erst in etlichen
Jahrhunderten bildet.
Gerade der Reinhardswald ist ein Symbol deutscher Identität.13 Er wirkt als Kraft- und
Sehnsuchtsort, spiegelt Seele und steht für Heimat und Freiheit. Die
Widersprüchlichkeit der Realitätsblase der Nichtregierungsorganisationen (NGO) nebst polit-
medialem Raum ist kaum zu überbieten, wenn beispielsweise das „Waldbaden“ von
denselben Organisationen empfohlen14 wird, wie die sogenannte Energiewende.15
Um die klimapolitische Vernutzung des Landes zu realisieren, regelte die ehemalige
„Ampelkoalition“ den Ausbau der Technologien zuvörderst mittels Klimaschutzgesetz
(KSG), Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG). Ferner schliff sie geltendes Genehmigungs- und Planungsrecht, wenn es
dem Wachstum der Wind- und Solarindustrie im Weg stand.16
Länder und Kommunen erfahren auch im Rahmen der Novellierungen des
Baugesetzbuches (BauGB) Eingriffe in ihr Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht. Die
Steuerungswirkung planungsrechtlicher Vorgaben in Abwägungsentscheidungen
sowie Regelungen zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanung werden ausgehebelt.
Diesem Treiben setzt die amtierende Bundesregierung kein Ende. So ist im
Koalitionsvertrag von einem Beschleunigungspakt die Rede und auch davon, aus den
Vereinfachungen der sogenannten Beschleunigungsgebiete lernen zu wollen, wie weitere
Infrastrukturprojekte der Energiewende möglich seien.17
Nach wie vor ist die Versiegelung von 2 Prozent deutscher Kulturlandschaft mit
Windindustrieanlagen bis 2032 im WindBG18 vorgeschrieben und das heißt, dass 715.000
Hektar zugebaut werden müssen, was rund acht Mal der Fläche der Insel Rügen
entspricht. Bis Ende 2027 muss ein Zwischenziel erreicht sein von 1,4 Prozent,19 zu dem
die Bundesregierung weiterhin steht. Manche Landkreise, wie zum Beispiel Mit-
13 Vergleiche hierzu die a. S. d. V. sehr lesenswerte Publikation der Naturschutzinitiative e. V.: Keine
Windenergie im Wald!; URL: https://naturschutz-initiative.de/wissen/publikationen/keine-windenergie-im-wald;
Zugriff am 12. September 2025.
14 Nabu: Zu wenig Natur macht krank. Waldbaden setzt auf die Heilkraft der Bäume; www.nabu.de/natur-
undlandschaft/natur-erleben/natur-tipps/27790.html; Zugriff am 12. September 2025; Zitat „Im Wald findet der
gestresste Mensch zu sich selbst. Mehr noch: Waldbaden hält Körper und Seele gesund. Und eigentlich sollte
jeder ein bisschen Natur in seinen Alltag integrieren.“
15 Nabu: Für eine naturverträgliche Energiewende!; www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/
erneuerbare-energien-energiewende/31453.html; Zugriff am 12. September 2025; Zitat: „Ein Drittel aller Tier- und
Pflanzenarten könnte als Folge der Erderhitzung bis 2070 aussterben. Somit ist klar: Wir brauchen mehr
Tempo bei der naturverträglichen Energiewende.“
16 Folgende Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen dienen dazu, den Ausbau der sogenannten
erneuerbaren Energien zu beschleunigen: Umsetzung der EU-Richtlinie „Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED
III)“ in deutsches Recht mittels „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für
Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur
Änderung des Baugesetzbuchs; „Sofortige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren
Energien im Städtebaurecht“, „Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“,
„Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, „Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer
Vorschriften“, „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und
weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ und „Bundes-Immissionsschutzgesetz“, das das „Klima“ als
ausdrücklich zu priorisierendes Schutzgut behandelt.
17 CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland; a. a. O.; S. 30.
18 Bundesministerium für Justiz: Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur
Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus
erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG); www.gesetze-im-
internet.de/windbg/__1.html; Zugriff am 12. September 2025.
19 CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland; a. a. O.; S. 30.
telsachsen, haben derweil ihre diesbezüglichen Pflichten übererfüllt und fordern ein
Windindustrie-Moratorium.20
Der durchschnittliche Flächenbedarf einer Anlage beträgt rund 0,4 Hektar21 für den
Baukörper plus rund einem weiteren Hektar für Erschießungen und macht insgesamt
rund 1,5 Hektar aus. Angesichts dessen hätten rein rechnerisch rund 477.000
Windindustrieanlagen Platz und bei angenommenen fünf Hektar immer noch 143.000 Stück.
Im Jahre 2017 waren rund 58 Prozent22 der für Windindustrie ausgewiesenen Flächen
tatsächlich bebaut und im Jahr 2021 lediglich 60 Prozent.23 Dies entsprach für 2021
einer verfügbaren Bundesfläche von 0,47 Prozent24 bei rund 30.000
Windindustrieanlagen. Vor diesem Hintergrund droht mit dem beabsichtigten und im WindGB
festgeschriebenen Zwei-Prozent-Ziel eine Vervierfachung der Anzahl auf 120.000 Stück.
Damit nicht genug, denn bis zum Jahr 2030 soll eine installierte Photovoltaik-Leistung
von 215 Gigawatt (GW) anliegen. Nimmt man das zugehörige Fernziel bis zum Jahr
2040 mit 400 GW Ausbeute in Augenschein und rechnet gemäß Erneuerbare-
Energien-Gesetz 2023 (EEG) hälftig die Belegung auf Freiflächen, werden noch einmal
rund 100.000 Hektar bis zum Jahr 203025 verbraucht und bis zum Jahr 2040 zusätzliche
81.000 Hektar.
Für Wind- und Photovoltaikindustrie würden nach Planung und Gesetzeslage demnach
insgesamt für die sogenannten erneuerbaren Energien etwa 900.000 Hektar deutsches
Land verbraucht; zum Vergleich rund 25-mal die Fläche Berlins. Landfläche meint
hier immer auch Kulturlandschaft und Heimat. Ein Umstand, den die Bundesregierung
unter „ferner liefen“ abhandelt.
Tatsächlich stellte der amtierende Bundesumweltminister im Juni 2025 heraus, dass
die nationalen und europäischen Klimaziele vollumfänglich zu unterstützen seien. Er
fügte die aus Sicht der beantragenden Fraktion widersinnige Behauptung aus, dass
solche technoiden Zerstörung wichtig seien für den Schutz der Lebensgrundlagen.26
Wind- und Photovoltaikanlagen vernichten Heimaträume, macht Menschen krank,
tötet unzählige Tiere. Sie wirkt damit als ein ganzheitliches Zerstörungsverfahren,
dessen Verheerungen nun langsam in deutschen Landen beobachtbar werden. Dieser
Transformation oder neuerlich „Strukturwandel“ genannte Spuk muss umfassend wie
20 Freie Presse: Reizthema Wind: Wie viele Windräder kommen noch nach Mittelsachsen?; www.freie-
presse.de/mittelsachsen/freiberg/reizthema-wind-wie-viele-windraeder-kommen-noch-nach-
mittelsachsenartikel13932239; Zugriff am 12. September 2025.
21 Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste: Zur benötigten Anlagenzahl für den Ausbau der
Windenergie an Land; www.bundestag.de/resource/blob/920010/1b3b64814f254ca223d8a9eb85b7ea24/WD-8-
062-22-WD-5-101-22-pdf-data.pdf; Zugriff am 2. September 2025. Der überwiegende Anteil von
Windindustrieanlagen wird auf landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Die benötigte Fläche pro Anlage beträgt für
diesen Fall rund 0,4 Hektar. Waldstandorte erfordern rund 0,46 Hektar.
22 Umweltbundesamt: Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die
Windenergienutzung an Land von 2019; www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/
climate_change_38_2019_flaechenanalyse_windenergie_an_land.pdf; Zugriff am 3. September 2025.
23 Bundesministerium für Wirtschaft: Bericht des Bund-Länder- Kooperationsausschusses 2024 zum Stand des
Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die
Windenergienutzung an Land; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-
Kooperationsausschuss/2024/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2024.pdf
24 Umweltbundesamt: Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land von
2023; www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/32_2023_cc_
flaechenverfuegbarkeit_und_flaechenbedarfe_fuer_den_ausbau_der_windenergie_an_land_0.pdf; Zugriff am 3.
September 2025. Auf 2030 projiziert beträgt diese verfügbare Bundesfläche 0,61 Prozent.
25 Umweltbundesamt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen; www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/
erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaik-freiflaechenanlagen#flacheninanspruchnahme-durch-
photovoltaik-freiflachenanlagen; Zugriff am 25. August 2025.
26 Deutscher Bundestag: Aktuelle Stunde Klimakrise spitzt sich zu – Bundesregierung darf Klimaschutz nicht
hintanstellen; www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-aktuelle-stunde-klima-1083884;
Zugriff am 26. August 2025.
schleunigst beendet werden und es ist dafür Sorge zu tragen, dass er sich nicht
wiederholen kann.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. folgende Gesetze aufzuheben:
a) Klimaschutzgesetz (KSG),
b) Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindGB),
c) Erneuerbares-Energien-Gesetz (2023);
2. sicherzustellen, dass alle Anlagen der sogenannten „Energiewende“ zur
Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut
in Betrieb genommen werden, wie jede andere Industrieanlage in Deutschland
eingestuft und behandelt werden und auf keinen Fall eine Bevorzugung oder
Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten;
3. eine Unterrichtung vorzulegen über das quantitative Ausmaß der gesamten
technischen Infrastruktur (inklusive einer Lebenszyklusbetrachtung) der sogenannten
Energiewende;
4. ein Forschungsstipendium mit dem Ziel aufzulegen, Empfehlungen und
Maßnahmen zur Wahrung und Weiterentwicklung baukultureller deutscher
Identitätsbildung in Stadt und Land zu erarbeiten und finanziell entsprechend auszustatten;
5. bei der Ausweisung von Gebieten der Wind- und Solarindustrie auf allen
Planungsebenen (Landes-, Regional- und Bauleitplanung) als Bestandteil der
Umweltverträglichkeitsprüfung eine bindend wirkende Landschaftsbildanalyse
vorzuschreiben.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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