Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger von 2020 bis 2026
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Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger von 2020 bis 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4774
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Martin Hess, Sascha Lensing, Erhard Brucker,
Sebastian Maack, Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke-Ziesing, Lukas Rehm,
Michael Kaufmann, Iris Nieland, Jan Feser, Rainer Galla und der Fraktion der AfD
Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger
von 2020 bis 2026
Die Gewährung und Prüfung öffentlicher Zuwendungen durch die
Bundesregierung an sogenannte Nichtregierungsorganisationen sind zentral in den
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO),
Abschnitt 30.1 VV-BHO – Zu § 44 Absatz 1 – Zuwendungen, Widerruf von
Zuwendungsbescheiden, Erstattung und Verzinsung – sehen in Nummer 12.1
zudem die Möglichkeit vor, dass die Bewilligungsbehörde den
Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder
teilweise weiterzuleiten. Die Mittel können vom Erstempfänger in
öffentlichrechtlicher oder in privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die
Weiterleitung in öffentlich-rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten
Rechts setzt nach Nummer 12.2, Abschnitt 30.1 VV-BHO – Zu § 44 Absatz 1 –
jedoch eine Beleihung voraus.
Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass bislang keine
zentrale Datenbank bestehe, aus der die Weiterleitung von Zuwendungen durch
Nichtregierungsorganisationen an Nichtregierungsorganisationen hervorgeht.
Das liege zum einen daran, dass der Begriff Nichtregierungsorganisation nicht
einheitlich definiert sei und die jeweiligen Ressorts die Förderungen in ihren
Geschäftsbereichen selbstständig und eigenverantwortlich vollzögen
(Bundestagsdrucksachen 20/10952 und 21/3781).
Da der Begriff Nichtregierungsorganisation laut Auskunft der Bundesregierung
derzeit über keine ressortübergreifend einheitliche Definition verfügt, begehren
die Fragesteller nähere Informationen über die Finanzierung juristischer
Personen, die sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich organisiert sind
und unmittelbare oder mittelbare Zuwendungen im Sinne von § 23 BHO durch
die Bundesregierung empfangen haben.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Welche juristischen Personen erhielten als Erst-, Zwischen- und
Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel
17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung
von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020
bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern,
Zuwendungszweck, Förderhöhe pro Jahr und gesamt sowie nach
öffentlichrechtlich und privatrechtlich organisierter juristischer Person auflisten und
entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF und Excel-
Datei bereitstellen)?
2. Welche Empfänger erhielten als Erst-, Zwischen- und Letztempfänger
Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 21,
23, 25 oder 30 sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den
Einzelplänen 01 und 02 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln,
Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern, Zuwendungszweck,
Förderhöhe pro Jahr und gesamt sowie nach öffentlich-rechtlich und
privatrechtlich organisierter juristischer Person auflisten und entsprechend summiert in
maschinenlesbarer Form als PDF und Excel-Datei bereitstellen)?
3. Wie viele Förderanträge wurden für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06,
07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 insgesamt gestellt
sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Einzelplänen 01 und 02
(bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln,
Titeln sowie Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und
entsprechend summiert sowohl als PDF als auch als Excel-Datei in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
4. Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von Förderungen
für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15,
16, 17, 21, 23, 25 oder 30 sowie gegebenenfalls auf Ersuchen anderer
Stellen Empfänger von Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 01 und 02
durch Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen
Umständen?
5. Hat die Bundesregierung seit 2020 Überprüfungen von
Zuwendungsempfängern durch Sicherheitsbehörden des Bundes durchführen lassen, die
Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12,
14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 beantragt hatten bzw. erhielten sowie
gegebenenfalls auf Ersuchen anderer Stellen von Zuwendungsempfängern
durchführen lassen, die Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 01
und 02 beantragt hatten bzw. erhielten, und wenn ja, in wie vielen Fällen
(bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln,
Titeln, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus,
Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und
Sonstige gliedern)?
6. Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter
Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer
Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung für Mittel aus den
Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25
oder 30 sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Einzelplänen 01
und 02, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020
bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln, Rechtsfolgen [
Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer
laufenden Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus,
Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und Sonstige
gliedern)?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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